Die BAJ
Dieses, heute eher als kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnete, Handlungsfeld umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:
(alle Texte s. Gesetze)
Ergänzend dazu finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder und im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RfStV).
Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sog. MultiplikatorInnen (z.B. LehrerInnen, ErzieherInnen, AusbilderInnen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).
Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:
Als dritte "Säule" des Kinder- und Jugendschutzes können diejenigen Aktivitäten der Jugendhilfe verstanden werden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotentiale angehen. "Kinderfreundlichkeitsprüfungen" sind ein Mittel, um Lebensräume für Kinder und Jugendliche zu verbessern.
Mögliche Handlungsfelder:
Kein Raum für Missbrauch
Die BAJ unterstützt die Kampagne »Kein Raum für Missbrauch« des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und deren Zielsetzung für ein gesamtgesellschaftliches Bündnis gegen sexualisierte Gewalt.
gefördert durch: