Beschwerden
Jugendgefährdende Medieninhalte
Als bundesweit agierende Jugendschutzorganisation erhält die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. - BAJ - zahlreiche Hinweise auf Medieninhalte (in Zeitschriften, CD's, Fernsehsendungen, Filmen, im Internet, in der Werbung, als Spiele u.s.w.), die Verstöße gegen den Kinder- und Jugendschutz oder gegen die Paragraphen des Strafgesetzbuches darstellen, die sich mit Gewaltdarstellungen, Pornographie etc. befassen.
Die BAJ ist zwar mit allen Fragen des Kinder- und Jugendschutzes beschäftigt, aber sie gehört nicht zum Kreis der Organisationen, die direkt mit der Medienkontrolle zu tun haben.
Im Folgenden werden die wichtigsten Organisationen vorgestellt und, soweit möglich, ein Link zu den zuständigen Institutionen angeboten.
Medien mit jugendgefährdenden Inhalten
Wer gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Schilderungen verbreitet (§131 StGB) oder pornographisches Material Jugendlichen unter 18 Jahren zugänglich macht (§184 StGB), macht sich strafbar. Die zuständigen Behörden sind Polizei und Staatsanwaltschaft.Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Um die Zersplitterung der Aufsichtsstruktur zu beseitigen, wurde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geschaffen, die als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien (Internet) fungiert. Dadurch wird verhindert, dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien unterschiedlichen Gesetzen unterliegen.
Die KJM dient der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Die KJM prüft, ob Verstöße vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen. Vollzogen werden diese Maßnahmen von den Landesmedienanstalten.
Zu den Aufgaben der KJM gehören im Bereich des
Jugendschutz im Rundfunk:
- Anerkennung Freiwillige Selbstkontrolle
- Programmbeobachtung
- Ausnahmeanträge
- Prüfung und Bewertung möglicher Verstöße
Jugendschutz im Internet:
- Anerkennung Freiwillige Selbstkontrolle
- Geschlossene Benutzergruppen
- Jugendschutzprogramme
- Anerkennung Jugendschutzprogramme
- Indizierungsanträge
- Prüfung möglicher Verstöße
Die KJM ist im Internet erreichbar unter der Adresse:
www.kjm-online.de oder per E-Mail: geschaeftsstelle@kjm-online.de
Indizierungen
Wenn Medieninhalte jugendgefährdend sind, sollten sie von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden. Das heißt, dass man sie Jugendlichen nicht mehr zugänglich machen darf. Die Bücher, Filme, CD´s, Spiele usw. sind nicht verboten, weil es in Deutschland keine Zensur gibt, aber nur Erwachsene dürfen sie erwerben.Nach der seit dem 1. April 2003 geltenden Rechtslage kann sich jeder Bürger oder jede Bürgerin über jede Behörde oder jeden anerkannten Träger der Freien Jugendhilfe an die Bundesprüfstelle wenden. Indizierungsanträge können die Obersten Jugendbehörden der Länder, die Jugendämter, die Landesjugendämter und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellen. (...)
Anregungsformular (Hinweis: Zum Download eines Word- oder PDF-Dokuments bitte im Internet Explorer mit rechter Maustaste "Ziel speichern unter..." wählen.)
Die BPjM ist im Internet erreichbar unter der Adresse: www.bundespruefstelle.de oder per E-Mail: info@bpjm.bund.de
Internetangebote
Auch im Bereich des Internet gelten die Gesetze. Hier ist allerdings wegen der teilweise durch die Kulturhoheit der Länder gegebene Landeszuständigkeit die Rechtslage für Laien etwas kompliziert. Jugendschutz.net ist organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die für den Jugendschutz bei Onlinediensten und im Rundfunk zuständig ist, angegliedert. Die Institution Jugendschutz.net recherchiert im Internet nach jugendgefährdenden Inhalten und setzt sich ggf. mit dem Anbieter in Verbindung, um dafür zu sorgen, dass das Angebot aus dem Netz genommen oder verändert wird. Dies funktioniert allerdings in erster Linie bei deutschen Anbietern.Jugendschutz.net ist im Internet erreichbar unter der Adresse www.jugendschutz.net. Beschwerden werden per E-Mail unter hotline@jugendschutz.net angenommen.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter - FSM - unterhält ebenfalls eine Beschwerdestelle, an die sich jedermann kostenlos mit Beschwerden über rechtswidrige und jugendgefährdende Inhalte wenden kann.
Die FSM ist im Internet erreichbar unter der Adresse www.fsm.de. Beschwerden werden per E-Mail unter hotline@fsm.de angenommen.
Werbung
Für den Bereich der Werbung ist der Deutsche Werberat zuständig. Der Deutsche Werberat ist im Internet unter der Adresse www.werberat.de erreichbar. Beschwerden werden schriftlich unter Angabe des Beschwerdeführers und unter Vorlage oder Bezeichnung des Werbemittels (z.B. Anzeige, Prospekt, Fernsehspot, Plakat) unter der E-Mail-Adresse werberat@werberat.de angenommen.Presseerzeugnisse
Bei Beschwerden über redaktionelle Beiträge in entgeltlich vertriebenen Printmedien kann man sich an den Deutschen Presserat wenden. Der Deutsche Presserat ist im Internet unter der Adresse www.presserat.de erreichbar. Auf der Homepage ist ein Beschwerdeformular, dass allerdings auf dem Postweg - und nicht per Mail - verschickt werden muss. E-Mail-Adresse lautet info@presserat.de.Fernsehen
Private Fernsehveranstalter sind in Deutschland von öffentlich-rechtlichen Landesmedienanstalten lizenziert. Insgesamt gibt es 15 dieser Aufsichtsinstanzen für den privaten Rundfunk (auch für den privaten Hörfunk). Die Landesmedienanstalten sind u.a. für die Einhaltung der medienrechtlichen Vorschriften zuständig, also etwa für Fragen des Jugendschutzes. Beschwerden über Fernsehsendungen sind daher an die jeweilige Landesmedienanstalt zu richten. Die Landesmedienanstalten sind in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten - ALM - zusammengeschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten ist im Internet unter der Adresse www.alm.de erreichbar. In der Rubrik Mitglieder sind die (Internet-)Adressen der einzelnen Landesmedienanstalten aufgeführt.www.programmbeschwerde.de,
Zuschauerportal der Landesmedienanstalten!
Dieses Portal wurde durch die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) im April 2004 eingerichtet.
Programmbeschwerde.de bietet drei Servicebereiche:
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen - FSF - ist von Seiten der Anbieter des Privatfernsehens neben deren eigenen Jugendschutzbeauftragten für den Jugendschutz zuständig. Die FSF ist die erste anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle gem. § 19 Abs. 3 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Bei der FSF werden Programmangebote gesichtet und auf ihre Jugendschutzrelevanz hin überprüft. Die FSF erteilt Sendeauflagen, Sendezeitempfehlungen u.ä. Die FSF unterhält auch eine Beschwerdehotline.
Im Internet ist die FSF unter der Adresse www.fsf.de erreichbar. Beschwerden werden per E-Mail unter hotline@fsf.de angenommen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF, die dritten Programme, 3sat, arte) unterliegen keiner weiteren Aufsicht, weil sie selbst plural besetzte Aufsichtgremien haben. Hier muss eine Beschwerde an den Jugendschutzbeauftragten des Senders gerichtet werden.
Kino
Für die Altersfreigabe von Kinofilmen, Videofilmen und DVD's ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH - FSK - zuständig.Im Internet ist die FSK unter der Adresse www.fsk.de erreichbar. Fragen oder Beschwerden können an den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden unter der Adresse: staendigervertreter@spio-fsk.de oder an die Geschäftsstelle der FSK unter fsk@spio-fsk.de gerichtet werden.
Computerspiele
Für Altersempfehlungen zu Computerspielen ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle - USK - zuständig. Die USK spricht bisher lediglich Empfehlungen aus. Seit dem In-Kraft-Treten des neuen Jugendschutzgesetzes - am 1. April 2003 - werden verbindliche Altersfreigaben ausgesprochen.Fragen oder Beschwerden können an den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK unter der Adresse: st.vertreter@usk.de gerichtet werden.
Die USK ist im Internet unter der Adresse www.usk.de erreichbar. Beschwerden und Nachfragen zu Altersempfehlungen werden per E-Mail auch unter info@usk.de angenommen.
Bildschirmspielgeräte
Für die Altersfreigabe von Bildschirmspielengeräten und deren Software ist die Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK) zuständig. Die Freiwillige Automaten-Selbst-Kontrolle ist im Internet unter der Adresse www.automaten-selbstkontrolle.de erreichbar. Weitere Hinweise können per E-Mail unter info@automaten-selbstkontrolle.de abgefragt werden.
Auch wenn die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz nicht im Rahmen der unmittelbaren Medienkontrolle tätig ist, sind wir für Hinweise auf jugendgefährdende Inhalte in den verschiedenen Medien dankbar und leiten Anfragen ggf. an die zuständigen Stellen weiter.
