Zeitschrift KJug
NSSV – nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten, so lautet der entsprechende Fachbegriff für Selbstverletzungen, die sich Jugendliche mittels Rasierklingen und Verbrennungen zufügen. Die Folgen können im Internet und einschlägigen Foren - mit Bildern und Anleitungen zur Selbstverletzung – nachvollzogen werden.
In einer Studie »#Ritzen – Selbstverletzung bei Instagram« der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Ulm wurden jetzt die Darstellung des Ausmaßes und die Auswirkungen von Bildern in einem sozialen Netzwerk untersucht. Doch Selbstverletzungen stehen nicht nur für individuelles Leid(en), sie müssen auch unter kulturell-gesellschaftlichen Aspekten betrachtet und eingeordnet werden. Andere Formen der sogenannten Body-Modifikation wie Tattoos, Piercings und Schönheitsoperationen sind mittlerweile akzeptiert(er), deuten aber dennoch genau wie Ritzen und andere Formen der Selbstverletzung auf die gesellschaftlichen Veränderungen im Umgang mit dem Körper hin.
Schulen, die Jugendhilfe und alle diejenigen, die mit Jugendlichen arbeiten müssen für nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten (NSSV) sensibilisiert werden.
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Das Heft kann zum Preis von 16,00 € bestellt werden.
zur Bestellung»Gesund aufwachsen« lautet eines der nationalen Gesundheitsziele. Gesundheit wird in diesem Zusammenhang ganzheitlich, als körperliche, psychische und soziale Gesundheit verstanden. Im Rahmen dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe ist auch die Kinder- und Jugendhilfe (auf)gefordert, Gesundheitsförderung als fachlichen Standard zu etablieren.
Dass Gesundheitsförderung weit mehr ist als Prävention, machen die Autorinnen und Autoren der Ausgabe 4-2017 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis deutlich. Sie werfen Schlaglichter auf Perspektiven und Chancen der Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen und benennen die damit verbundenen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen. In Zeiten mangelnder finanzieller und zeitlicher Ressourcen wird der Stellenwert der Vernetzung ausdrücklich herausgestellt.
In einem weiteren Fachbeitrag wird darüber berichtet, wie Kinderschutzkonzepte im Klinikalltag aussehen können und mit welchen methodischen Besonderheiten ein Schutzkonzept in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie etabliert werden kann (und muss). Konkret wird die Entwicklung des »Lüneburger Schutzkonzeptes« in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Psychiatrischen Klinik Lüneburg dargestellt.
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Als Beilage findet sich das aktualisierte Dossier zum Thema »Computerspiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben«, in dem u.a. Ausführungen zum aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Altersfreigaben enthalten sind sowie die Prüfpraxis der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und die Prüfkriterien in Bezug auf Computerspiele erläutert werden. zur Bestellung
»Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter«, so lautet der Titel des im Februar vorgelegten 15. Kinder- und Jugendberichtes. Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung gemäß § 84 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII nach, einmal in jeder Legislaturperiode »einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe« vorzulegen. In der Ausgabe 3-2017 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis stellen Expertinnen und Experten aus den Reihen der Sachverständigenkommission des 15. Kinder- und Jugend-berichts und des Deutschen Jugendinstitutes einzelne Aspekte vor und geben damit Einblick in den 15. Kinder- und Jugendbericht. Dabei werden die fachlichen Herausforderungen, mit denen sich die Kinder- und Jugendhilfe auseinandersetzen muss, treffend benannt. Parallel zum Kinder- und Jugendbericht wurde auch eine Jugendbroschüre erarbeitet. Damit sollen insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Themen der Studie nahe gebracht werden. Redaktionsleiterin Sophie Hubbe von der Jugendpresse Deutschland gibt Einblicke in die Arbeit und Ansichten des jugendlichen Expertenteams.
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zur BestellungEltern tragen Sorge für ein gutes und gesundes Aufwachsen ihrer Kinder. Aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in pädagogischen Einrichtungen und Schulen übernehmen Verantwortung für eine gelingende Entwicklung junger Menschen. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt gehört dazu.
Institutionelle Schutzkonzepte sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei helfen, sexualisierte Übergriffe in Einrichtungen zu erschweren, zu reduzieren oder möglichst ganz zu verhindern. Damit tragen sie dazu bei, die Funktion von Einrichtungen als Schutz- und Kompetenzraum aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Einerseits soll durch die Schutzkonzepte gewährleistet werden, dass die Einrichtungen nicht selbst zum ›Ort‹ sexualisierter Gewalt werden und andererseits, dass Kinder und Jugendliche, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, qualifizierte Hilfe erhalten. Dabei geht es bei Schutzkonzepten nicht um die Summe oder das ›Aneinanderreihen‹ von präventiven oder intervenierenden Einzelmaßnahmen, sondern die Zielperspektive eines Schutzkonzeptes ist die Gewährleistung eines Schutzklimas, auch als »Kultur der Grenzachtung« oder »Kultur der Achtsamkeit« umschrieben. Institutionelle Schutzkonzepte beziehen dementsprechend die gesamte Organisation ein und gehen damit über das individuelle fachliche Vermögen der Mitarbeitenden hinaus.
In der Ausgabe 2-2017 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis werden neben einführenden Gedanken zum Verhältnis von Schutz, Bildung und dem Umgang mit Sexualität, weitergehende Überlegungen zum Organisationsbegriff, der Perspektive von Kindern und Jugendlichen sowie Ergebnissen aus der Kinder- und Jugendarbeit und aus Entwicklungsprozessen von Schutzkonzepten im Handlungsfeld Schule vorgestellt.
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zur BestellungHeutzutage wird es als ›normal‹ angesehen, dass sich Jugendliche untereinander mit vermeintlich abwertenden Bezeichnungen ansprechen. Wenn diese aber in Beleidigungen, Hetze und Bedrohungen münden, die vorrangig (anonym) in Internetforen oder auf Facebook verbreitet werden, hört der Spaß auf. Diese Art der Online-Kommentare wird Hate Speech genannt – zu Deutsch: Hassrede. Hate Speech lässt sich als (digitale) Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bezeichnen. Betroffen sind Personen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer (vermeintlichen) Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, einer bestimmten Gruppe zugeschrieben werden können. Auch wenn sich Hate Speech in sozialen Netzwerken verbreitet, existiert sie nicht losgelöst vom analogen Leben sondern greift reale demokratie- und menschenfeindliche Einstellungen auf.
Pädagogische Fachkräfte müssen sich auch immer häufiger mit diesem Phänomen auseinandersetzen. Neben Interventionen in konkreten Situationen, sollten sie auch präventiv reagieren. Die Autorinnen und Autoren der Ausgabe 1-2017 von KJug bieten in ihren Beiträgen Informationen und Handlungsempfehlungen, um u.a. Gegenstrategien in der politischen Bildung und der Medienkompetenzförderung zu entwickeln.
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zur BestellungNach wie vor steht der Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen im Fokus der Kinder- und Jugendhilfe. Die Autorinnen und Autoren setzen sich mit folgenden Themen auseinander: Sicherheit von Kindern in Erstaufnahmeeinrichtungen, junge Flüchtlinge in der Kita, Jugendmigrationsdienste und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Fragen des Kinderschutzes. Die in der Ausgabe 3-2016 skizzierten Weiterentwicklungsbedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe werden damit fortgesetzt und vertieft.
In den Beiträgen wird das enorme Engagement der Fachkräfte entfaltet und verdeutlicht, dass die Kinder- und Jugendhilfe weitgehend auf die Bedarfe eingestellt ist, wenngleich die gesetzlichen Regelungen nicht immer zufriedenstellend sind.
Hinweis:
Die Ausgaben KJug 3-2016 »Lebenssituation und Bedürfnisse von minderjährigen Flüchtlingen« und 4-2016 »Minderjährige Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe« im Bundle zum Preis von € 25,- (inkl. Versandkosten) statt 32,- €.
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NEU: Aus der Hochschule
NEU: Die Jugendschutzfrage
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zur BestellungFür die Betreuung und Versorgung minderjähriger Flüchtlinge ist in Deutschland die Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Um diesem Auftrag nachkommen zu können, müssen die Jugendhilfekonzepte auch auf die Zielgruppe der jungen Flüchtlinge ausgerichtet sein. Hierzu bedarf es einer Betrachtung der heterogenen Lebenssituationen minderjähriger Flüchtlinge vor und während der Flucht, ihrer Wünsche, ihrer Bedürfnisse, ihrer Ziele, ihrer Perspektiven und ihrer Ressourcen, um vor diesem Hintergrund die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe kritisch reflektieren zu können.
Qualifizierungsnotwendigkeiten zeigen sich in diesem Zusammenhang nicht nur für erfahrene, sondern vor allem auch für die vielen neuen Fachkräfte, die im Zuge der aktuellen Entwicklungen mit minderjährigen Flüchtlingen arbeiten. Diese beziehen sich sowohl auf das rechtliche Wissen des Fachpersonals, als auch auf Verbesserungen im Hinblick auf die Transparenz der Verfahrensabläufe.
Die in der Ausgabe 3-2016 von KJug skizzierten Entwicklungen verdeutlichen sowohl Weiterentwicklungsbedarfe, als auch Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe und fordern von dieser eine offensive Auseinandersetzung mit der Frage nach geeigneten Konzepten und Unterstützungsformen für begleitete und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
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NEU: Aus der Hochschule
NEU: Die Jugendschutzfrage
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zur BestellungDas "Dazwischen" ist im Alltag und in der Wissenschaft meistens eine irritierende Kategorie: Sind wir moderne Menschen, gerade in Zeiten von Budgetierung und Accounting, doch meistens bemüht, Dinge eindeutig zu Kategorien zuzuordnen. Auch Jugendschutzgesetze gehen von der Eindeutigkeit z.B. von Altersangaben aus. Allerdings stört das das soziale Leben, den sozialen Wandel wenig, die beide ziemlich uneindeutig daherkommen.
Auch die "Lückekinder" haben es vor dieser Folie schwer, weil sie einerseits zwischen allen Stühlen sitzen, wie die Beiträge im Heft 2-2016 von KJug eindrucksvoll aufzeigen und weil auch sie andererseits von verschiedensten makrogesellschaftlichen Prozessen, wie der Mediatisierung der Lebenswelten, betroffen sind.
Sie sind nicht mehr Kind und noch nicht Jugendliche, sondern gewissermaßen Zwischenwesen in einer "Zwischengesellschaft". Dieser Status als Zwischenwesen schlägt sich deutlich in ihren Handlungspraxen und ihrem Orientierungswissen nieder, wie die Ergebnisse des Ulmer Projektes "Die soziale Welt der Lückekinder" belegen.
Von besonderer Bedeutung sind in dieser Zwischenphase die Peerbeziehungen – heutzutage werden diese maßgeblich organisiert und strukturiert über die ebenfalls dem raschen sozialen Wandel ausgesetzten sozialen Medien, wie in einem weiteren Aufsatz deutlich wird. Ergänzt werden die forschungsbezogenen Sondierungen durch Einblicke in die Praxis in Jugendzentren.
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NEU: Aus der Hochschule
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Kein Raum für Missbrauch
Die BAJ unterstützt die Kampagne »Kein Raum für Missbrauch« des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und deren Zielsetzung für ein gesamtgesellschaftliches Bündnis gegen sexualisierte Gewalt.
gefördert durch: