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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 9 vom 05.07.2017

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Suizidprävention weiter stärken – Menschen in Lebenskrisen helfen

Der Deutsche Bundestag will die Suizidprävention verbessern. In Deutschland leben mindestens 1,5 Millionen Kinder, deren Eltern an einer Psychose oder einer schweren Depression leiden oder alkohol- bzw. drogenabhängig sind, noch nicht eingeschlossen sind diejenigen Kinder, deren Eltern an Angst-, Zwangs- und Persönlichkeitsstörungen leiden. Diese Kinder haben durch ihre familiäre Situation ein erhöhtes Risiko, selbst psychische Störungen zu entwickeln.

In der Altersgruppe der 15- bis 29- Jährigen stellt der Suizid eine der häufigsten Todesursachen dar. Der Suizid steht an zweiter Stelle der Todesursachen junger Männer zwischen 18 und 25 Jahren. Nach Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention – Hilfe in Lebenskrisen e.V.(DGS) sind hier auch die höchsten Suizidversuchsraten festzustellen. Jugendliche und junge Erwachsene sehen sich mit einer schnell verändernden Welt konfrontiert, in der sie insbesondere beim Übergang von der Schule, Ausbildung bzw. dem Studium zum Erwerbsleben mit Identitätsfragen und neuen Anforderungen befasst sind.

Ein weiteres ernstzunehmendes Problem stellt das Cybermobbing dar. Studien haben ergeben, dass jeder fünfte Jugendliche bereits Opfer anonymer Hetze im Internet war. In dieser sensiblen Phase benötigen Betroffene mit suizidalen Gedanken und Verhaltensweisen Ansprechpersonen, die ihnen eine vertrauensvolle Gesprächsumgebung bieten können. Sinnvolle Ansätze sind vorbeugende Informations- und Aufklärungsprogramme für Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Lehrende, Dozierende, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, aber auch Peer-Berater, die zuvor eine spezielle Schulung besucht haben, die ergänzend Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit suizidalen Gedanken Hilfestellung anbieten, um die psychische Widerstandskraft zu stärken und einen positiven Bezug zum Leben zu vermitteln.

Aufgabe der Gesundheitspolitik ist insbesondere die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen medizinischen bzw. psychologischen Behandlung der Risikogruppen für Suizidalität und auch der Versorgung von Betroffenen. Prävention und Förderung der psychischen Gesundheit haben einen hohen Stellenwert, um die psychische Resilienz der Menschen zu stärken. Sie dürfen jedoch nicht auf ein einzelnes politisches Ressort beschränkt werden, sondern müssen in der Politik als ressortübergreifende Aufgabe verstanden und vorangetrieben werden.

 

Quelle: Deutscher Bundestag.de, DRS 18/12782, aufgerufen 20. Juni 2017

Konsum sogenannter Legal Highs weiter gestiegen

An den Folgen des Konsums illegaler Drogen sind im Jahr 2016 nach Angaben des Bundeskriminalamtes zur Rauschgiftkriminalität insgesamt 1.333 Menschen gestorben. Dabei ist die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von als Legal Highs bezeichneten neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) weiter gestiegen: Im Jahr 2015 wurden 39 Todesfälle in Folge des Konsums neuer psychoaktiver Stoffe registriert, 2016 waren es mit 98 Todesfällen mehr als doppelt so viele.
Vor dem Hintergrund der unabsehbaren Risiken dieser Substanzen warnte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) anlässlich des Internationalen Tages gegen den Missbrauch von Drogen am 26. Juni 2017 vor dem Konsum der Designerdrogen.
Legal Highs werden irreführend als Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger benannt und wirken in ihren bunten Verpackungen vermeintlich harmlos. Die Zusammensetzung der Inhalte ist nicht ausgewiesen, so können Konsumierende nicht wissen, in welcher Konzentration sie welche synthetischen psychoaktiven Substanzen – geschnupft, geraucht, geschluckt oder gespritzt – zu sich nehmen. In der Regel ahmen die synthetisch hergestellten Stoffe die Wirkung von Amphetamin und Ecstasy oder Cannabis nach.
Bei Legal Highs sind die Konzentrationen psychoaktiver Substanzen zum Teil so hoch, dass der Konsum zu lebensgefährlichen Intoxikationen führen kann. Die Folgen reichen von Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen.
Weiterführende Informationen bietet die BZgA auf dem Internetportal www.drugcom.de und informiert ausführlich über Risiken und Wirkung der Legal Highs unter: http://www.drugcom.de/drogenlexikon/buchstabe-l/legal-highs/.
Das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung gibt bei Problemen rund um Drogen und Sucht persönliche anonyme Beratung unter der Telefonnummer 0221-892031, in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 10:00 - 22:00 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10:00 - 18:00 Uhr.
Die Drogen & Sucht- Hotline ist erreichbar unter Telefon: 01805-313031 (Mo.-So., 0 - 24 Uhr).
Adressen von Drogenberatungsstellen aus dem ganzen Bundesgebiet finden sich unter:
http://www.bzga.de/?id=Seite48

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, 21. Juni 2017

Die Landesjugendämter beschließen drei Empfehlungen zu aktuellen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter hat auf ihrer Arbeitstagung vom 26. bis 28. April 2017 in Saarbrücken drei Papiere zu zentralen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen:

Die Handlungsempfehlungen »Beratung und Aufsicht bei Angeboten der stationären Erziehungshilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (feM)« richten sich in erster Linie an die Betriebserlaubnis erteilenden Behörden, die auf der Basis der §§ 45 ff SGB VIII für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe zuständig sind. In den Empfehlungen geht es nicht um eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Für und Wider freiheitsentziehender Maßnahmen, sondern vielmehr um deren praktische Umsetzung in den Einrichtungen, die dafür eine Erlaubnis haben bzw. haben wollen. Bisher gab es keine bundeseinheitliche Verständigung über die Ausgestaltung der Maßnahmen, in deren Rahmen Freiheitsentziehung möglich ist, und über die anzuwendenden Prüfkriterien. Mit diesen Empfehlungen liegen nun zum ersten Mal bundesweit einheitliche Standards für die Umsetzung und deren Prüfung vor, die den Betriebserlaubnis erteilenden Behörden eine Grundlage für die Arbeit in diesem schwierigen Feld bieten. Gleichzeitig erhalten auch Jugendämter und Träger wichtige Hinweise für die Voraussetzungen und Anforderungen, die in diesen Settings zu erfüllen sind und können diese ihren Planungen zugrunde legen.

Mit den »Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen« bietet die BAG Landesjugendämter eine praxisorientierte Unterstützung für die weitere Umsetzung des so genannten »Verteilungsgesetzes«. Das »Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher« trat am 1. November 2015 kurzfristig in Kraft und sah erstmals eine bundesweite Verteilung aller unbegleitet eingereisten Minderjährigen sowie viele weitere Verfahrensregelungen vor. Das Gesetz stellt die Fachpraxis noch heute nach 20 Monaten vor immer wieder neue Herausforderungen, auch wenn sich inzwischen ein strukturiertes Verfahren im Umgang mit den zugereisten jungen Menschen entwickelt hat. Alle Neuregelungen finden in dieser umfassend überarbeiteten Empfehlung Berücksichtigung. Ein besonderes Anliegen ist es der BAG Landesjugendämter, mit diesen Empfehlungen auch einen Beitrag dazu zu leisten, dass trotz aller verwaltungs- und kostentechnischen Herausforderungen die besonders schutzbedürftigen jungen Menschen im Blick bleiben.

Darüber hinaus hat die Bundearbeitsgemeinschaft ein Positionspapier zur »Weiterentwicklung des Adoptionsrechts« vorgelegt, mit dem sie sich in die aktuelle Debatte um die rechtliche Neujustierung der Adoptionsverfahren einbringt.

Weitere Informationen und alle Veröffentlichungen der BAG Landesjugendämter stehen unter www.bagljae.de zur Verfügung.

 

Quelle: Pressemitteilung der BAG Landesjugendämter, Mainz, 26. Juni 2017

Hass, Gewalt und Missbrauch im Netz: jugendschutz.net erreicht immer häufiger die Löschung

Dass Onlineinhalte immer drastischer werden und sich immer schneller verbreiten, entsprechend Prävention und schnelle Intervention nötig sind, um Jugendlichen unbeschwerte Internetnutzung zu ermöglichen, davon berichtet der Jahresbericht von jugendschutz.net, der am 30 Juni vorgestellt wurde. Um Kindern und Jugendlichen eine möglichst risikofreie Nutzung des Internets zu ermöglichen, muss der Kreislauf des Likens und Sharens jugendgefährdender Inhalte so schnell wie möglich unterbrochen werden. jugendschutz.net konzentrierte deshalb seine Recherchen auf jugendaffine Dienste und überprüfte im Jahr 2016 120.000 Angebote. Zwei Drittel der registrierten Verstöße konnte jugendschutz.net schnell entfernen lassen und die Löschquote damit um 15% steigern.
»Gefahren für junge User müssen schnell aus dem Netz. Neue gefährliche Trends erfordern Kriterien am Puls der Zeit«, erläutert Cornelia Holsten, Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). »Im Internet ist die KJM der Watchdog und markiert die Grenzen, wann Kinder und Jugendliche beeinträchtigt werden.« Um die Spruchpraxis der KJM als Organ der Landesmedienanstalten zu unterstützen, hat jugendschutz.net 2016 388 Fälle weitergeleitet. In den Fokus genommen wurde dabei vor allem die Beseitigung von Verstößen zum Thema Hass und Hetze.

»Die Arbeit von jugendschutz.net ist von großer Bedeutung, um den Jugendschutz auch im Internet umzusetzen«, konstatiert Dr. Christiane Rohleder, die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin. »Gerade bei drastischen Gewaltdarstellungen oder Kinderpornografie ist die Arbeit von jugendschutz.net unentbehrlich, damit solche Inhalte schnellstmöglich gelöscht werden. Die Berichte machen aber auch deutlich, dass insbesondere die globalen Plattformen wie Facebook ihrer Verantwortung für eine schnelle Löschung bei Hinweisen von jugendschutz.net mittlerweile besser nachkommen. Melden Nutzer entsprechende Hinweise, gibt es jedoch weiterhin erheblichen Nachholbedarf. Vor allem bei schrecklichen Darstellungen wie Enthauptungen gibt es für eine Untätigkeit der Plattformbetreiber keine Rechtfertigung. Selbst nach Hinweisen von jugendschutz.net löschte Twitter nur die Hälfte der gemeldeten Inhalte, der Messenger Telegram überhaupt nichts. Bei Facebook und YouTube lagen die Löschquote immerhin bei 85% bzw. 86%.«

Der Jahresbericht 2016 steht unter http://jugendschutz.net/pdf/bericht2016.pdf zum Download bereit.

In der Ausgabe 1-2017 zum Thema »No Hate Speech – Gegen Hass im Internet« werden Informationen und Handlungsempfehlungen dargestellt, um u.a. Gegenstrategien in der politischen Bildung und der Medienkompetenzförderung zu entwickeln. Weitere Informationen unter http://www.kjug-zeitschrift.de/kjug-12017-no-hate-speech-gegen-hass-im-internet/

 

Quelle: Pressemeldung von jugendschutz.net, Berlin, 30. Juni 2017

»Die Kinder aus dem Schatten holen!«

Jahrestagung 2017 der Drogenbeauftragten

Mehr als 400 Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland tagten am 19. Juni im Berliner Café Moskau, um über den Jahresschwerpunkt der Drogenbeauftragten »Hilfe für Kinder aus suchtbelasteten Familien« zu beraten. In Deutschland wachsen knapp drei Millionen Kinder in Familien mit mindestens einem suchtkranken Elternteil auf. 2,65 Millionen Kinder sind von der Alkoholabhängigkeit ihrer Eltern betroffen. Über 60.000 Kinder haben mindestens einen opiatabhängigen Elternteil.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: »Wir müssen den betroffenen Kindern gemeinsam helfen! Vielen von ihnen fehlt eine familiäre Basis aus Stabilität, Geborgenheit und Verlässlichkeit. Die Folgen können dramatisch sein: So ist die Gefahr, selbst einmal suchtkrank zu werden, bei diesen Kindern drei- bis viermal so hoch wie bei Kindern, deren Eltern keine Suchterkrankung haben. Es darf nicht sein, dass in Deutschland betroffene Kinder noch viel zu häufig übersehen werden und keine Hilfe erhalten, um aus diesem Teufelskreis herauszukommen. Hier müssen sich alle bewegen: Kommunen, Länder, Bund, aber auch Kranken- und Rentenversicherung. Ein erster Schritt ist ein funktionierendes Hilfsnetz vor Ort, also eine ernsthafte Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Suchthilfe, Öffentlichem Gesundheitsdienst, Ärzten und anderen. Außerdem brauchen wir klare Ansprechpartner für Lehrer und Erzieher in den Kommunen – ich spreche gern von Lotsen. Auch der Bund ist gefragt: Er muss die Zusammenarbeit der Sozialsysteme weiter stärken. Kein Kind darf auf der Strecke bleiben, nur weil es bei der Zusammenarbeit der Kostenträger hakt.«

Eine elterliche Suchterkrankung ist eines der zentralen Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Nachteilige soziodemografische Bedingungen, soziale Ausgrenzung und Vernachlässigung sowie instabiles Erziehungsverhalten und wenig Verlässlichkeit der Eltern und die unsichere Bindung bis zur Trennung von den Eltern und Fremdunterbringung, die Parentifizierung der Kinder und Konflikte, Aggressivität und Gewalt in der Familie können dazu führen, dass bei zweidrittel der Betroffenen sich später eine Suchterkrankung oder eine andere psychische Störung entwickeln.

Damit die riskanten Einflüsse bestmöglich »abgefedert« werden, müssen individuelle und familiäre Schutzfaktoren gefördert werden. Die Risiken für die betroffenen Kinder lassen sich durch vielfältige Präventionsmaßnahmen reduzieren, die sich entweder direkt an die Kinder, die Eltern oder die gesamte Familie richten können.
Im Rahmen der Jahrestagung legte die Drogenbeauftrage unter anderem ein Sonderkapitel des diesjährigen Drogen- und Suchtberichtes vor, das sich gezielt der Situation von Kindern suchtbelasteter Familien widmet.

Weitere Informationen zum Thema unter: www.drogenbeauftragte.de/themen/drogenpolitik/kinder-aus-suchtbelasteten-familien

 

Quelle: Pressemeldung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin, 19. Juni 2017

Kinder suchtkranker Eltern

Dossier 1/2017 der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz

Dossier

Nicht zuletzt durch die Jahrestagung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sind Kinder suchtkranker Eltern wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Immerhin geht man davon aus, dass ca. 2,65 Millionen Kinder und Jugendliche in Familien mit mindestens einem suchtkranken Elternteil aufwachsen. Aber auch unterhalb der Schwelle zur Sucht wird in deutschen Familien zu viel Alkohol getrunken. Eine Erhebung des Robert-Koch-Instituts hat ergeben, dass bis zu 6,6 Millionen Kinder bei einem Elternteil mit riskantem Alkoholkonsum und davon 4,2 Millionen Kinder bei einem Elternteil mit regelmäßigem Rauschtrinken leben. Und auch die Glücksspielsucht, Medikamentensucht und die Abhängigkeit von Crystal Meth eines Elternteils betreffen Kinder und Jugendliche.
Der Kinder- und Jugendschutz hat sich in den vergangenen Jahren mit der Problematik auseinandergesetzt. Denn diese Kinder erleben in den Familien körperliche Gewalt, Vernachlässigung oder werden sexuell missbraucht. Sie haben häufiger Schulschwierigkeiten, schwänzen öfter die Schule oder brechen sie ab. Das Risiko dieser Kinder, selbst suchtkrank zu werden, ist im Vergleich zu Kindern aus »nichtsüchtigen« Familien bis zu sechsfach erhöht. Eine elterliche Suchterkrankung ist eines der zentralen Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Prävention ist deshalb gefragt!
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat das Dossier »Kinder suchtkranker Eltern«, das erstmals 2012 erschienen ist, erneut von Henning Mielke, Geschäftsführer von NACOA Deutschland, der Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V., überarbeiten lassen. Mit der Ausgabe 1-2017 liegt nunmehr eine aktualisierte Version vor, die neben grundlegenden Informationen auch auf rechtliche und pädagogische Aspekte eingeht und umfangreiche Hinweise auf Literatur, Studien sowie Ansprechpartner enthält.

Das Dossier »Kinder suchtkranker Eltern« kann kostenlos auch in höherer Stückzahl beim Herausgeber bezogen werden – ggf. fallen Versandkosten an: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Fax: 030-400 40 333, Mail: info@bag-jugendschutz.de, Online unter: www.bag-jugendschutz.de

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 23. Juni 2017

Junait - das Medienkompetenzspiel

Junait

Privatsphäre »einstellen«, Unbekannte »flaggen« und Werbung als »phishing« erkennen – Juniat sensibilisiert Kinder spielerisch für Gefahren, die in sozialen Netzwerken lauern können. Gleichzeitig erlernen die Spielerinnen und Spieler in einem geschützten Raum, wie sie mit diesen Gefahren umgehen können.
Das von Ein Netz für Kinder geförderte soziale Probenetzwerk Junait für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren ist für alle Schulen in Deutschland kostenfrei unter www.junait.de zugänglich. In 90 Minuten lernen Schülerinnen und Schüler dort, eigenverantwortlich im Internet aktiv zu sein. Die Kinder werden auf die Nutzung von sozialen Medien (Facebook, Instagram, Twitter, etc.) vorbereitet und eignen sich gleichzeitig spielerisch Medienkompetenz an.
Im Spiel erstellen die Kinder ein Nutzerkonto und füttern ihr Profil mit persönlichen Daten. Dann schließen sie mit ihren Mitschüler/innen Freundschaft, chatten und posten Beiträge. Aber irgendwas stimmt nicht. Wer sind diese fremden Leute? Warum werden Virenmails verschickt? Und wer will meine Daten verkaufen? Mithilfe verschiedener Aufgaben navigieren die Kinder in ihrem eigenen Tempo durch das Netzwerk. Schnell entfaltet das Spiel seine eigene Dynamik und ein Kampf um die privaten Daten beginnt. Die kurzweilige, kindergerechte Rahmenhandlung entstand in Zusammenarbeit mit dem Jugendbuchautor Thomas Feibel.
Das Spiel kann im Computerraum der Schule durchgeführt und mit Zusatzmaterialien begleitend im Unterricht behandelt werden. Dabei ist die Vorbereitung und Betreuung des Spiels für Lehrkräfte einfach und selbsterklärend und setzt keinerlei Fachkenntnisse voraus. Über das Lehrkräfte-Login können die Aktionen der Schülerinnen und Schüler verfolgt und kritische Momente im Anschluss gemeinsam ausgewertet werden.
Das bisherige Feedback ist überwältigend gut: Kindern macht diese aufregende Lerneinheit großen Spaß und die Lehrkräfte freuen sich über die »einfache und praxisnahe Aufbereitung der Inhalte«. Weitere Informationen unter: www.junait.de

 

Quelle: Pressemeldung planpolitik GbR, Berlin, 09. Juni 2017

aj-praxis: »Die Anhörung« - Planspiel zum Jugendschutzgesetz § 9 Alkoholische Getränke

die Anhörung

Das Planspiel simuliert mit Jugendlichen eine Anhörung im Bundestag, in der Sachverständige begründen, warum das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verschärft, liberalisiert oder beibehalten werden soll. Jugendliche setzen sich so aktiv mit den Risiken des Alkoholkonsums auseinander und die Akzeptanz des JuSchG wird gestärkt.
Jugendliche schlüpfen in diesem Planspiel in die Rollen von Sachverständigen und Interessenvertretern, die bei einer fiktiven Bundestagsanhörung über eine Neuregelung des § 9 JuSchG als Auskunftspersonen eingeladen sind.
Durch das Ziehen der Namensschilder werden drei Gruppen gebildet. Je eine für die Verschärfung, Liberalisierung oder Beibehaltung des § 9 JuSchG. Anhand der Rollenkarten erhalten die Jugendlichen Argumente über die sie diskutieren, eine Auswahl treffen und aus der Perspektive ihrer Rollen im Plenum vortragen. Anschließend wird über die Anträge abgestimmt und das Planspiel ausgewertet.
Das Planspiel ermöglicht durch die verschiedenen Rollen (Eltern, Mediziner, Soziologe, Polizei, Sozialpädagoge usw.) die Jugendliche einnehmen einen Perspektivwechsel, so dass sich die Jugendlichen aktiv und kritisch mit Informationen über Risiken und verschiedene Sichtweisen zum Thema Alkohol auseinandersetzen. Die Normbildung in Bezug auf Alkohol wird durch die Auseinandersetzung mit den Zielen des Jugendschutzgesetzes angeregt, die Akzeptanz des JuSchG gefördert und der Prozess der politischen Meinungsbildung wird den Jugendlichen anhand eines Themas, das sie direkt betrifft, erlebbar und nachvollziehbar.

Das Planspiel »Die Anhörung« eignet sich für Jugendliche ab 14 Jahren, kann mit Gruppen zwischen neun und 30 Personen gespielt werden. Es kann in Schulen, der Jugendarbeit oder der Jugendhilfe eingesetzt werden.

Bezug: Aktion Jugendschutz Bayern e.V. www.bayern.jugendschutz.de, Bestellnummer: 14221

 

Quelle: www.bayern.jugendschutz.de [aufgerufen am 28. Juni 2017]

Jugend(liche) im Blick des 15. Kinder- und Jugendberichts

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis KJug – 3/2017

KJug 3-17

»Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter«, so lautet der Titel des im Februar vorgelegten 15. Kinder- und Jugendberichtes. Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung gemäß § 84 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII nach, einmal in jeder Legislaturperiode »einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe« vorzulegen.
In der Ausgabe 3-2017 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis stellen Expertinnen und Experten aus den Reihen der Sachverständigenkommission des 15. Kinder- und Jugendberichts und des Deutschen Jugendinstitutes einzelne Aspekte vor und geben damit Einblick in den 15. Kinder- und Jugendbericht. Dabei werden die fachlichen Herausforderungen, mit denen sich die Kinder- und Jugendhilfe auseinandersetzen muss, treffend benannt.
Parallel zum Kinder- und Jugendbericht wurde auch eine Jugendbroschüre erarbeitet. Damit sollen insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Themen der Studie nahe gebracht werden. Redaktionsleiterin Sophie Hubbe von der Jugendpresse Deutschland gibt Einblicke in die Arbeit und Ansichten des jugendlichen Expertenteams.

Aus dem Inhalt:
Dr. Sabrina Hoops / Dr. Christian Lüders / Dr. Liane Pluto: Jugend als sozial- und ordnungspolitisches Projekt. Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung
Prof. Dr. Angela Tillmann: Jugend ermöglichen – in einer digital-vernetzten Welt
Die Lebensphase Jugend im Fokus – Fragen an Dr. Christian Lüders
Die Jugendbroschüre »Jugend ermöglichen« – Ein junger Blick auf den 15. Kinder- und Jugendbericht – Olaf Schütte im Gespräch mit Sophie Hubbe
Prof. em. Dr. Bruno W. Nikles: Jugendschutz in den Kinder- und Jugendberichten. Eine kommentierende Spurensuche
Anna Richters (Aus der Hochschule): Empirische Perspektiven auf den Zusammenhang zwischen dem Verständnis sexualisierter Gewalt und dem Verständnis von Institutionellen Schutzkonzepten
Sigmar Roll (Recht und Rechtsprechung): Wieviel Profis braucht das Kind? Mitarbeiteranforderungen für eine Ferienbetreuung
Anja Puneßen (Die Jugendschutzfrage): Muss ich mein Kind verpetzen?

Die Ausgabe 3-2017 der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) mit dem Titel »Jugend(liche) im Blick des 15. Kinder- und Jugendberichts« kann zum Preis von EUR 16,- (inkl. Versandkosten) beim Herausgeber bestellt werden: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Fax: 030-400 40 333, Mail: kjug@bag-jugendschutz.de, Online unter: www.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 23. Juni 2017

Familienorganisationen zum Armuts- und Reichtumsbericht: Bekämpfung von Kinderarmut ist Aufgabe ersten Ranges!

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände appellierten anlässlich der Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung am 28. Juni 2017 eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch im nächsten Koalitionsvertrag Eingang finden muss und nach der Bundestagswahl Bestand hat.
 
»Im bevorstehenden Wahlkampf und vor allem in der kommenden Legislaturperiode muss die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick genommen werden«, fordert Stefan Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. »Wir müssen als Gesellschaft endlich Maßnahmen verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens langfristig strukturelle Reformen beinhalten. Denn jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen, ist eine staatliche Pflicht«.
 
Die Verbände halten es daher für zwingend notwendig, die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Sie weisen darauf hin, dass arme Kinder in der Regel in armen Familien leben und politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen müssen.
 
Die geltenden Regelbedarfe hätten in der Ermittlung methodische Schwächen und hielten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprächen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht.
 
 

Quelle: Pressemeldung der AG der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V., Berlin, 28. Juni 2017

JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
NEWSLETTER 4/2024
Im Fokus des aktuellen Jugendschutz-Newsletters steht die Diskussion um die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Die Ausgabe 2-2023 von KJug passt in diesem Zusammenhang zu den in der verg ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen - KJug 1/2024
Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Dossier 1-2023 Titelblatt
Dossier 1/2023 Digitale Spiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben
Im aktuellen Dossier stehen die Altersfreigaben bei Computerspielen im Fokus. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurden verschiedene Regelungen eingeführt, die sich auc ...

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