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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 11 vom 30.08.2017

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Politik braucht den Jugend-Check

Zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August appellierte Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley an Politik und Gesellschaft: »Wenn es um die Jugend von heute geht, überwiegen vielfach Vorurteile. Oft gelten Jugendliche als diejenigen, die Probleme haben oder welche machen. Solche pauschalen Jugendbilder werden der jungen Generation nicht gerecht. Ihre Leistungen und Herausforderungen müssen viel stärker anerkannt und berücksichtigt werden«.
Die Jugendstrategie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehe für vielfältige Jugendbilder und fördere zahlreiche Maßnahmen für, mit und von Jugendlichen. Dazu gehört auch die Entwicklung eines Jugend-Checks. Es müsse sichergestellt sein, dass die Auswirkungen bei Entscheidungen von Politik und Verwaltung besser berücksichtigt werden. Seit August 2017 richtet das Bundesjugendministerium gemeinsam mit dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) das »Kompetenzzentrum Jugend-Check« ein. Zunächst soll es im Rahmen eines zweijährigen Projektes Regelungsentwürfe aller Bundesressorts prüfen und dazu Stellung nehmen. Neben dieser Prüffunktion berät und unterstützt das Kompetenzzentrum die für die Regelungsvorhaben federführenden Bundesministerien. Ein weiterer erster Schwerpunkt des Kompetenzzentrums liege auf Information und Sensibilisierung für den Jugend-Check.
Später soll die bisherige Jugendstrategie des BMFSFJ zu einer Jugendstrategie der gesamten Bundesregierung weiter entwickelt und alle Ressorts eingebunden werden. »Schließlich« so Barley, »gehören zum Leben von Jugendlichen und jungen Erwachsenen etwa auch Fragen der Stadtentwicklung, der digitalen Infrastruktur, der Mobilität, des Gesundheitswesens und natürlich auch der Finanzen«.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 11. August 2017

Im Wortlaut: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei der Eröffnung der gamescom

»Computer- und Videospiele sind aus dem Alltag längst nicht mehr wegzudenken. Sie dienen der Unter-haltung. Aber sie können genauso Begeisterung für Wissenschaft und Technik entfachen. Das eine muss das andere ja nicht ausschließen – ganz im Gegenteil. Es gibt noch sehr viel Potenzial für spielebasiertes Lernen. [...] Es kommt auf pädagogisches Geschick an, Kinder und Jugendliche auch auf ihrem Weg als Grenzgänger zwischen realer und virtueller Welt zu begleiten. Ich glaube, das wird eine immer forderndere  Aufgabe in den Schulen werden. Denn wir wissen: Gut zwei Drittel der jungen Leute beschäftigen sich regelmäßig mit digitalen Spielen. Das Smartphone ist dabei das am häufigsten genutzte Gerät.
 
Es ist natürlich klar, dass wir auch hier ein hohes Niveau des Schutzes von Kindern und Jugendlichen brauchen. Wir müssen darauf achten, dass auch Spiele-Apps den Anforderungen des Datenschutzes genügen. Aber wir können sagen, dass die Stiftung Warentest und das Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet auch immer wieder Schwachstellen aufzeigen. […] Ich bitte Sie daher, auch dabei mitzuhelfen, die Apps, wenn nötig, immer wieder zu verbessern. Wir haben bei der Alterskennzeichnung schon sehr gute Fortschritte gemacht.
 
Nun gibt es natürlich auch immer wieder Diskussionen darüber, ob und inwieweit etwa Gewaltspiele schäd-lichen Einfluss auf die Entwicklung junger Menschen nehmen können. Außer Frage steht dabei für mich, dass es eine zweifelsfreie pauschale Antwort darauf nicht geben kann, dass die Sorgen und Bedenken aber auch immer wieder ernst genommen werden sollten. Denn ein verantwortungsbewusster Umgang mit Spielen ist von allergrößter Bedeutung. Wir müssen alle dafür sensibilisieren. Es ist klar, dass es zwischen Medienkom-petenzen und Sozialkompetenzen Berührungspunkte gibt und dass wir das auch weiterhin im Blick haben müssen. Genauso müssen wir einen Blick darauf haben, dass wir nicht sozusagen einseitig orientierte junge Menschen haben. Das heißt also, dass Suchtverhalten vermieden werden muss. Deshalb hat die Bundesre-gierung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geeignete Präventionsaktivitäten für Jugendliche genauso wie für Eltern entwickelt.«

 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Auszug aus der Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 22. August 2017

Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung

Suchtbericht

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat am 18. August den Drogen- und Suchtbericht 2017 vorgestellt. Der jährlich erscheinende Bericht gibt eine umfassende Übersicht über die Aktivitäten der Bundesregierung im Drogen- und Suchtbereich.
Die Drogenbeauftragte Marlene Mortler: »Der Drogen-und Suchtbericht 2017 macht deutlich, wie viel in dieser Legislaturperiode in der Drogen- und Suchtpolitik erreicht werden konnte. Ich denke dabei an das »Cannabis als Medizin-Gesetz«, das Verbot neuer psychoaktiver Stoffe, die Schockbilder auf Zigarettenverpackungen und die Novellierung des Substitutionsrechts. Ich kenne in Europa auch kein anderes Land, das so entschlossen auf die Herausforderung Crystal Meth reagiert hat wie Deutschland.« Klar sei aber, dass die Arbeit nicht weniger werde. Globale Trends stellten auch Deutschland vor neue Herausforderungen. Das beginne bei digitalen Angeboten, die zu einem Abrutschen in virtuelle Welten führen könnten und reiche bis zur zunehmenden Zahl synthetischer Drogen auf dem Markt, die von vielen mit immer größerer Sorglosigkeit parallel konsumiert würden.

Der diesjährige Bericht widmet dem Jahresschwerpunkt der Drogenbeauftragten »Kinder aus suchtbelasteten Familien« ein Sonderkapitel. Mortler: »Suchtpolitik darf nicht bei den Suchtkranken selbst enden. Wir müssen uns viel mehr als bisher um die Kinder suchtkranker Menschen kümmern. Wenn wir die betroffenen Kinder nicht unterstützen, entwickelt ein Drittel von ihnen selbst eine Suchterkrankung und ein weiteres Drittel eine andere psychische Störung. Um Kindern Suchtkranker zu helfen, müssen alle ihre Hausaufgaben machen: Bund, Länder und Kommunen. Wir brauchen funktionierende Netzwerke und klare Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden – und das nicht nur punktuell, sondern flächendeckend. Wir müssen die Länder gewinnen, den Aufbau dieser Strukturen finanziell zu unterstützen. Und der Bund muss die Frage beantworten, wie die Sozialsysteme zum Wohle dieser Kinder noch besser zusammenwirken können.«

Weitere Informationen: www.drogenbeauftragte.de

Siehe auch das aktuelle Dossier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz »Kinder suchtkranker Eltern« unter http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/Dossier-Kinder-Suchtkranker-Eltern-web_2017.pdf

 

Quelle: Pressemeldung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin, 18. August 2017

Hasspostings im Internet

Vorfall melden

Jeder dritte Jugendliche zwischen zwölf und 19 Jahren gibt an, dass in seinem Bekanntenkreis schon einmal jemand im Internet oder per Handy fertig gemacht wurde. Mädchen haben dies mit 37 Prozent schon häufiger mitbekommen als Jungen, bei denen der Anteil bei 31 Prozent liegt. Je älter die Jugendlichen sind, desto höher ist der Anteil derer, die schon von so einem Fall erfahren haben. Bei den 12- bis 13-Jährigen sind es 26 Prozent, bei den 14- bis 15-Jährigen 30 Prozent, bei den 16- bis 17-Jährigen und bei den 18- bis 19-Jährigen liegt der Anteil bei 39 Prozent. Das sind Ergebnisse der JIM-Studie 2016, bei der im Auftrag des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest Zwölf- bis 19-Jährige in Deutschland zu ihrem Medienumgang befragt wurden.
Im Internet sind Bedrohungen und Nötigungen, aber auch Verunglimpfungen und Volksverhetzungen bis hin zu Aufrufen zu Straftaten weit verbreitet. Diese Art von Hasskriminalität im Netz vergiftet das gesellschaftliche Klima und kann zur Radikalisierung von Einzelnen oder auch Gruppen führen. Hetzparolen im Internet missbrauchen und untergraben das Verständnis von Meinungsfreiheit.
Denn Meinungsfreiheit endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Straftaten in der realen Welt oder im Internet begangen werden. Wer Hasspostings im Internet veröffentlicht, kann empfindlich bestraft werden. Beispielsweise kann Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen mit einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Doch jeder kann seinen Beitrag leisten und die Bekämpfung von strafbaren Hasspostings unterstützen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) rät: Wer im Internet und in sozialen Netzwerken auf Hass, Hetze und verbale Gewalt stößt oder gar Opfer wird, sollte auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei erstatten. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit, über die jeder auch anonym Anzeige erstatten kann. Diese Portale finden Sie zum Beispiel auf der Homepage des BKA unter www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Strafanzeigen/strafanzeigen_node.html oder auf dem Internetportal der deutschen Polizei www.polizei.de.
Die Jugendstiftung Baden-Württemberg startete im Juli ein neues Angebot für Internetnutzer. Unter www.respect.demokratiezentrum-bw.de können Fälle von Online-Hassreden gemeldet werden. Die Meldestelle möchte damit zu einer respektvolleren Kommunikation im Internet beitragen. Angesprochen werden sollen vor allem junge User, die sich im Netz auskennen.

 

Quelle: Bürger-Newsletter der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Stuttgart, 29. August 2017

Gesetz zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern

Am 1. Oktober tritt das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in Kraft. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern verbessern, die sich in psychiatrischen Kliniken oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder der Behindertenhilfe aufhalten. Es führt mit § 1631b Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein familiengerichtliches Genehmigungserfordernis für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern ein, die sich in einer der genannten Kliniken oder Einrichtungen befinden. Freiheitsentziehende Maßnahmen - wie zum Beispiel Bettgitter, Fixierungen oder sedierende Arzneimittel - können im Einzelfall zum Schutz des Kindes vor einer Selbstgefährdung oder zum Schutz von Dritten erforderlich sein. Bislang konnten und mussten die Eltern über die Anwendung solcher Maßnahmen an ihrem Kind allein entscheiden.

Weitere Informationen zum Inhalt des Gesetzes finden sich auf der Webseite des Justizministeriums:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2017/071717_Familiengerichtlicher_Genehmigungsvorbehalt.html;jsessionid=92C9B50315FEFAA0904929E4B787336D.1_cid324  

 

Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, 21. Juli 2017

Hilfeleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Die Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) über die ursprünglich 3-jährige Antragsfrist hinaus ist eine wichtige Entscheidung für alle Betroffenen. Viele von ihnen könnten ansonsten dringend benötigte Hilfeleistungen nicht oder nicht mehr erhalten. Die monatlichen Antragszahlen zeigen, dass die in Kindheit und Jugend durch sexuellen Missbrauch hochtraumatisierten Betroffenen nach wie vor eine gute und verlässliche Hilfe benötigen.
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: »Ich freue mich über die wachsende Offenheit vieler Institutionen, sich dem Thema sexueller Missbrauch zu stellen. Nur so haben die Betroffenen sexualisierter Gewalt die Möglichkeit, ihr Leiden wirklich aufzuarbeiten und Hilfe zu erhalten«.

Im Mai 2013 ist mit dem FSM dieses Hilfesystem gestartet. Seither können Betroffene, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleiden mussten, bei der Geschäftsstelle des FSM ergänzende Hilfeleistungen zur Bewältigung oder zumindest Linderung des Erlittenen beantragen.
Die erst kürzlich erschienene Stellungnahme des Betroffenenbeirats des FSM zeigt, wie wichtig die ergänzenden Hilfen sind. Weil der konkrete Bedarf der Betroffenen in den Vordergrund gestellt und ein niedrigschwelliger Zugang zum Erhalt von Hilfeleistungen gewährt wird, hat das Hilfesystem hohe Anerkennung und großes Vertrauen bei den Betroffenen gewonnen.

Die Stellungnahme des Betroffenenbeirats und weitere Informationen zum FSM und den Partnern im institutionellen Bereich finden sich auf der Webseite www.fonds-missbrauch.de.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 08. August 2017

Neue Online-Expertenhilfe für Internetabhängigkeit

dianet

Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projektes wurde die Homepage »DIA-NET – Diagnostik der Internetabhängigkeit im Netz« erstellt: www.dia-net.com
Sie bietet Hilfestellungen für Beratungsstellen, Psychologinnen / Psychologen, Ärztinnen / Ärzte, Sozialarbeiterinnen /Sozialarbeiter und weitere Helferinnen / Helfer im Umgang mit Internetbezogenen Störungen. Dort finden sich Tools, um Internetbezogene Störungen identifizieren und diagnostizieren zu können, sowie hilfreiche Informationen zum Krankheitsbild und Adressen zur weiteren Hilfe.
Direkt auf der Homepage können Materialien heruntergeladen oder für die postalische Zusendung bestellt werden. Dabei handelt es sich unter anderem um ein Kurzscreening (Short Compulsive Internet Use Scale; Short CIUS), welches für die Identifizierung von problematischer Internetnutzung entwickelt wurde. Ergänzend können eine Checkliste zur weiteren Diagnostik und ein Manual für Kurzinterventionen heruntergeladen beziehungsweise bestellt werden. DIA-NET enthält weiterhin die Option, ein vollstandardisiertes diagnostisches Interview zur Erfassung der DSM-5 Kriterien mit automatischer Auswertung  direkt online durchzuführen.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Zentrum für Integrative Psychiatrie unter 0451 / 500 - 98780.
Universität zu Lübeck I Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
ZIP - Zentrum für Integrative Psychiatrie, Ratzeburger Allee 160, D-23538 Lübeck

 

Quelle: Pressemeldung der Forschungsgruppe S:TEP, Zentrum für Integrative Psychiatrie, Lübeck, 28. Juli 2017

Webinar: Extremistische Radikalisierung – Arbeit mit gefährdeten Jugendlichen

Webinar

Im Rahmen der Reihe »Extremistische Radikalisierung – Herausforderung für Kommunen und Möglichkeiten der Prävention« halten Diana Schubert und Dr. Götz Nordbruch am 4. September 2017, 16:00-17:00 Uhr, ein Webinar zum Thema »Arbeit mit gefährdeten Jugendlichen«. Die Webinarreihe wird angeboten vom Deutsch-Europäischen Forum für Urbane Sicherheit (DEFUS) und dem Institut für angewandte Präventionsforschung des Deutschen Präventionstages (dpt-i). Mit der Webinarreihe soll der Wissensstand bei den relevanten Akteur/-innen der Extremismus-Prävention vertieft und die Qualität in der Präventionsarbeit erhöht werden. Gedacht ist das Webinar für Fachkräfte und Angestellte der Kommunen, die in ihrem Arbeitsalltag mit dem Themenkomplex des Extremismus und der Radikalisierung konfrontiert sind.

Anmeldung: Online möglich

 

Quelle: Infodienst Radikalisierungsprävention - Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 24. August 2017

Forschungsergebnisse zur sexuellen Gewalt gegen Kinder

Schweigen

Obwohl die Sensibilität der Gesellschaft für sexuellen Kindesmissbrauch wächst, bleibt die Zahl minderjähriger Opfer in Deutschland hoch. Aktuelle Forschungsergebnisse des Deutschen Jugendinstituts (DJI) über das Ausmaß und den Umgang mit sexueller Gewalt in Heimen und Schulen liefern wichtige Hinweise für eine bessere Prävention. In der aktuellen Ausgabe des Forschungsmagazins »DJI Impulse« werden die bisher unveröffentlichten Studien vorgestellt und notwendige Konsequenzen für Politik und Fachpraxis formuliert. Im Interview äußert sich der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, über neue Gefahren im Netz, notwendige Gesetzesänderungen und Schutzkonzepte.
Unter dem Titel: »Schluss mit Schweigen! Sexuelle Gewalt gegen Kinder ansprechen, aufarbeiten, verhindern« beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des DJI und anderer Forschungseinrichtungen, wie Schulen, Heime und Vereine junge Menschen künftig effektiver schützen und Betroffenen besser helfen können. Um Kinder und Jugendliche vor (weiterer) sexueller Gewalt zu bewahren, sind ein vertrauensvolles Verhältnis zu Fachkräften und klare Beschwerdewege in Heimen, Schulen und Vereinen entscheidend. Nach Ergebnissen der DJI-Studien wendet sich derzeit nur ein Fünftel der betroffenen Jugendlichen an Fachkräfte im Heim, da sie unter anderem negative Reaktionen und eine stärkere Kontrolle befürchten. Weniger als fünf Prozent gehen auf Ansprechpersonen für Beschwerden in der Heimaufsicht oder im Jugendamt zu. Einer Freundin oder einem Freund vertraut sich hingegen ein knappes Drittel an.
 
Das Forschungsmagazin »DJI Impulse« berichtet über die wissenschaftliche Arbeit am Deutschen Jugendinstitut, einem der größten sozialwissenschaftlichen Institute für Forschung und Entwicklung in Deutschland. Vier Mal jährlich informieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über Themen aus den Forschungsbereichen Familie, Jugend, Kindheit, Migration, Bildung, Ausbildung und Arbeit.

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Jugendinstituts (DJI), München, 26. Juli 2017

Praxis-Workshops zur medienpädagogischen Arbeit mit Geflüchteten und neu Zugewanderten

Um neu Zugewanderte oder auch Geflüchtete mit medienpädagogischen Angeboten zu erreichen, sind besondere Methoden und Zugänge sinnvoll. Diese kombinieren beispielsweise Sprachförderung und Kreativität mit digitaler Bildung und fördern auch den kultursensiblen Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunftskulturen.
Um erprobte Good-Practice-Ansätze weiter in die Praxis zu bringen und Fachkräfte sowie Teamer/innen zu qualifizieren, veranstaltet die GMK – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur im Herbst in Nordrhein-Westfalen vier einzeln buchbare Workshops zur Qualifizierung in der medienpädagogischen Arbeit mit Geflüchteten und neu Zugewanderten.
Einrichtungen aus NRW, die über Erfahrungen in der interkulturellen oder kultursensiblen medienpädagogischen Arbeit verfügen, stellen ihre Arbeit und Methoden in aktiven, praxisorientierten Workshops vor. Die Veranstaltungen wenden sich an Fachkräfte der Pädagogik und sozialen Arbeit, an Teamer/innen und sind auch für medienpädagogisch interessierte Ehrenamtliche geöffnet.
•    21.09.2017 Düsseldorf: ProMädchen e.V.
      Medienpädagogische Methoden für die Arbeit mit Mädchen mit Flucht- und Migrationsgeschichte
•    13.10.2017 Bonn: FiBB, Fachstelle für interkulturelle Bildung und Beratung e.V.
      Vorurteilsbewusste Medienarbeit mit Kindern
•    03. bis 04.11.2017 Bielefeld: Haus Neuland e.V., JuMP
      Jugend, Medien, Partizipation – Medienarbeit mit jungen Geflüchteten
•    10.11.2017 Köln: jfc Medienzentrum e.V.
      Kreativ inklusiv – Methoden interkultureller Medienarbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Online-Anmeldung: http://gmk-net.de/formulare/anmeldung.php
Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.
Veranstaltungsflyer: http://www.gmk-net.de/fileadmin/pdf/Flyer/praxisworkshops_herbst2017.pdf
Die Veranstaltungsreihe wird gefördert durch die Landesregierung NRW.
Bundesweiter Blog der GMK mit Handlungsempfehlungen und Praxisbeispielen:
http://medienpraxis-mit-gefluechteten.de

 

Quelle: Pressemeldung der Gesellschaft für Medien und Kommunikationskultur, Bielefeld, 28. August 2017

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