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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 1 vom 12.01.2018

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

 

Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe

Nicht nur Erwachsene kümmern sich um chronisch kranke, behinderte oder pflegebedürftige Angehörige. Nach einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland regelmäßig beispielsweise ihre Eltern oder Geschwister.
Um diese jungen Menschen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Projekt »Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe. Das Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familie kümmern« ins Leben gerufen.
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: »Mit der ›Pausentaste‹ starten wir in Kooperation mit der ›Nummer gegen Kummer‹ ein anonymes Hotline- und E-Mail-Angebot. Auch ist die Website www.pausentaste.de jetzt online gestellt. Damit geht das erste Unterstützungsangebot auf Bundesebene für pflegende Kinder und Jugendliche ans Netz, das Fragen rund um die Pflege beantwortet und Hilfestellung in belastenden Situationen bietet. Denn: Wer anderen hilft, braucht eben manchmal auch selber Hilfe«, so die Bundesministerin.
Junge Leute mit Pflegeverantwortung verrichten häufig wie selbstverständlich den Haushalt der Familie und kümmern sich um jüngere Geschwister. Sie leisten auch Pflegetätigkeiten wie z.B. Mobilisation und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Oft sind diese Kinder und Jugendlichen körperlich überanstrengt und haben weniger Freizeit als ihre Freundinnen und Freunde. Nicht selten verschlechtern sich ihre Leistungen in der Schule. Mit ihren Sorgen und Ängsten stehen sie häufig ganz allein da.
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley dazu: »Über www.pausentaste.de wollen wir in erster Linie die Kinder und Jugendlichen erreichen. Wir wollen aber auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit für die Situation sensibilisieren.«
Online sind Erfahrungsberichte und Interviews mit jungen Pflegenden, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte.
Darüber hinaus können Kinder und Jugendliche sich kostenlos – auch anonym – an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der »Nummer gegen Kummer« wenden – unter der kostenlosen Nummer 116 111 oder per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

 

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 02. Januar 2018

Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland

Schwerpunkte: Jugendliche und Flüchtlinge als Täter und Opfer

Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Gutachten zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland erstellt. Im Gutachten werden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie Ergebnisse aus Dunkelfeldbefragungen hinsichtlich der Frage ausgewertet, wie sich Jugendgewalt und andere Gewaltformen in Deutschland entwickelt haben. Neben der Entwicklung der Jugendgewalt wird sich verschiedenen Erklärungsfaktoren der Entwicklung gewidmet und es werden aktuelle Herausforderungen im Bereich der Jugendgewalt benannt. Da sich gezeigt hat, dass die starke Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland eine eigenständige Herausforderung darstellt, werden zusätzlich differenzierte Auswertungen zu Flüchtlingen als Täter und Opfer von Gewalt präsentiert.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/zur-entwicklung-der-gewalt-in-deutschland-/121148
 

 

Quelle: Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, (aufgerufen am 04. Januar 2018)

stop & go – ein Jugendschutz Parcours zum Mitmachen

stop&go

Was wissen Jugendliche über das Jugendschutzgesetz? Oder vielmehr: was sollten sie wissen? Worin liegt der Sinn einer staatlichen Schutzfunktion für junge Menschen durch Gesetze, Normen oder Altersfreigaben? Der Jugendschutz-Parcours stop & go stellt ein niederschwelliges Angebot dar, das Jugendlichen in vier Stationen die Möglichkeit bietet, sich lebensweltnah selbstständig und spielerisch mit den Normen des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit sowie in Bezug auf jugendgefährdende Medien auseinanderzusetzen. Auch die Bereiche Sucht und Werbung/Konsum werden thematisiert.
Der Jugendschutzparcours kann bei verschiedenen Landestellen für Kinder- und Jugendschutz ausgeliehen werden. Vor der ersten Ausleihe sollten Interessierte  an einer Multiplikator/-innen-Schulung teilgenommen haben, in der Inhalte und Methoden der Parcoursarbeit thematisiert werden. Diese Schulungen werden von den Landesstellen angeboten.
Der Jugendschutzparcours wurde in Thüringen von jugendschutzverantwortlichen Fachkräften der öffentlichen Jugendhilfe mit der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. entwickelt und ist im März 2013 gestartet. Von 2014 bis 2017 war der Parcours ein Bundesmodellprojekt unter Trägerschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), an dem sich die Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beteiligten. Auch nach dem Auslaufen der Implementierungsphase, die dank der Unterstützung durch das Bundesjugendministerium stattfinden konnte, sind Schulung und Ausleihe bei den genannten Landesstellen möglich.   
www.jugendschutz-parcours.de

 

Quelle: www.jugendschutz-thueringen.de und eigene Informationen

NEUERSCHEINUNGEN

»Feiern und Veranstaltungen« und »Sexualisierte Gewalt«

sexual. Gewalt

Feiern und Veranstaltungen
Im Kinder- und Jugendschutz richtet sich die Aufmerksamkeit unter anderem auf Orte, Veranstaltungen und Gelegenheiten, bei denen Gefährdungen auftreten oder die spezifischen Schutzrechte junger Menschen verletzt werden könnten. In der Arbeitshilfe sind Informationen zu Festen, Feiern und Veranstaltungen zusammengestellt, die für Veranstalter sowie die beteiligten Behörden (Jugendamt, Ordnungsamt) wichtig sind. Grundlage sind Ergebnisse eines Rechercheprojektes, in den geklärt werden sollte, wie Jugendämter und Ordnungsbehörden mit der Regulierung von Veranstaltungen (gemäß § 7 Jugendschutzgesetz) umgehen.

Sexualisierte Gewalt
Das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen ist schon seit vielen Jahren im Fokus des Kinder- und Jugendschutzes. Mit der vorliegenden Broschüre wird pädagogischen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schule ein komprimierter Überblick über verschiedene Aspekte des Themas gegeben und damit eine Basis für die Weiterarbeit im pädagogischen Alltag geschaffen. Nach einem Grundlagenkapitel mit Fakten zur Thematik werden Möglichkeiten der Prävention aufgezeigt. Sexualpädagogik, Präventionsarbeit und die Interventionsmaßnahmen sowie aktuelle Fragen aus dem Bereich der digitalen Medien (Sexting, Grooming) werden ebenso thematisiert wie Inklusion, Schule und die Aufgaben von Leitungskräften.

Durchblick. Informationen zum Jugendschutz
Die Broschüren sind Teil einer Handreichung, die in Form eines Ordners mit verschiedenen Broschüren veröffentlicht wurde. Der Ordner »Durchblick. Informationen zum Jugendschutz« enthält Broschüren zu den Themenfeldern Jugendschutz, Jugendschutzrecht, Jugend und Alkohol, Medien/ Jugendmedienschutz/ Förderung der Medienkompetenz, Nikotin, eine Übersicht der wichtigsten Adressen/ Ansprechpartner und ein Glossar mit ausgewählten Grundbegriffen aus dem Spektrum des Kinder- und Jugendschutzes. Zielgruppe der Handreichung sind Praktikerinnen und Praktiker in Jugendarbeit, Schule und Schulsozialarbeit, die damit einen umfassenden Überblick über die aktuellen und grundsätzlichen Themen des Kinder- und Jugendschutzes erhalten.
»Durchblick. Informationen zum Jugendschutz« ist kostenlos erhältlich (zzgl. Versandpauschale).
Die Broschüren »Feiern und Veranstaltungen« und »Sexualisierte Gewalt« sind einzeln als Ergänzung oder im Gesamtordner zu beziehen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. Bezug und weitere Informationen unter: www.bag-jugendschutz.de info@bag-jugendschutz.de

 

Quelle: Presseinformation der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 09. Januar 2018

Ritzen Schnippeln Cutten – Selbstverletzendes Verhalten Jugendlicher

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis – KJug 1/2018

KJug

Selbstverletzendes Verhalten durch Ritzen der Haut an Armen und Beinen ist kein neues Thema, aber durch die Darstellung in den sozialen Netzwerken hat sich der Fokus verschoben. Konnte man früher diese Art der Selbstver-letzung nur gelegentlich unmittelbar sehen, werden heutzutage ganze Internetseiten und Foren mit Bildern und Anleitungen zur Selbstverletzung gefüllt. Doch wieso fügen sich junge Menschen solche Verletzungen zu?
In einer ersten Studie »#Ritzen – Selbstverletzung bei Instagram« der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsy-chiatrie der Universität Ulm wurden jetzt die Darstellung des Ausmaßes und die Auswirkungen von Bildern in einem sozialen Netzwerk untersucht. Doch Selbstverletzungen stehen nicht nur für individuelles Leid(en), sie müssen auch unter kulturell-gesellschaftlichen Aspekten betrachtet und eingeordnet werden. Andere Formen der sogenannten Body-Modifikation wie Tattoos, Piercings und Schönheitsoperationen sind mittlerweile akzeptiert(er), deuten aber dennoch, genau wie Ritzen und andere Formen der Selbstverletzung auf gesellschaftliche Veränderungen im Umgang mit dem Körper hin.
Schulen, die Jugendhilfe und alle diejenigen, die mit Jugendlichen arbeiten, müssen für Formen nicht-suizidalen selbstverletzenden Verhaltens (NSSV) sensibilisiert werden. Die Autorinnen und Autoren tragen mit ihren Beiträgen in der aktuellen Ausgabe von KJug hierzu bei.

Aus dem Inhalt:

Prof. Dr. Katharina Liebsch: »Ritzen« im Zeitalter der gesellschaftlichen Verfügbarkeit des Körpers
#Ritzen: Nicht-Suizidales Selbstverletzendes Verhalten (NSSV) bei Instagram (Kurzzusammenfassung)

Selbstverletzendes Verhalten (SVV) im Internet. Erkenntnisse aus den Recherchen bei jugendschutz.net – Ein Interview mit Katja Rauchfuß, Referatsleiterin und Expertin für selbstgefährdende Inhalte im Netz bei jugend-schutz.net
Dr. Rebecca C. Brown: Projekt 4S - Schulen Stark machen gegen Suizidalität und Selbstverletzendes Verhalten
Dr. Niels Brüggen, Stephan Dreyer, Marius Drosselmeier, Christa Gebel, Prof. Dr. Uwe Hasebrink, Marcel Rechlitz: Jugendmedienschutzindex: Der Umgang mit onlinebezogenen Risiken
Sabine Schilcher: Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe
Sigmar Roll: Unterschiede zwischen kommerziell und gemeinnützig veranstalteten Jugendreisen


Die Ausgabe 1-2018 der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) mit dem Titel »Ritzen Schnippeln Cutten – Selbstverletzendes Verhalten Jugendlicher« kann zum Preis von EUR 16,- (inkl. Versandkosten) beim Herausgeber bestellt werden. Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: kjug@bag-jugendschutz.de, Online unter: www.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: Presseinformation der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 09. Januar 2018

Jugendschutzgesetz: Neue Formulierung zur Abgabe und zum Konsum von Alkohol

Die Vorschrift des Paragraphen 9 des Jugendschutzgesetzes, die die Abgabe und den Konsum von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche regelt, wurde neu gefasst und gilt seit dem 1. Januar 2018. Grund ist die Aufhebung des Branntweinmonopolgesetzes (BfBAG) zum 31. Dezember 2017, die das Ende des Begriffs »Branntwein« im bisherigen Sinne bedeutet.
Anstelle des Branntweinmonopolgesetzes trat am 1. Januar 2018 das Alkoholsteuergesetz mit den Anschlussregelungen für die bisher im genannten Gesetz enthaltenen branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften in Kraft.
Wichtig zu wissen – keine inhaltliche Änderung des Abgabeverbotes
Mit der Neufassung der Jugendschutzgesetz-Vorschrift ist keine inhaltliche Änderung des Abgabeverbotes von Alkohol an Kinder und Jugendliche verbunden – dies wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich klargestellt. Lediglich die Bezeichnung des abgabebeschränkten Alkohols muss den geänderten gesetzlichen Regelungen angepasst werden: Der Begriff Schaumwein und Wein wird im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (§§ 1 und 32 SchaumwZwStG) definiert. Zu beachten ist, dass der Begriff »andere alkoholische Getränke« bisher für Wein, Bier und Sekt stand (§ 9 Abs. 1 Ziffer 2 JuSchG a. F.), nunmehr aber den sogenannten »harten« Alkohol umfasst.
Wen betrifft die neue Regelung – was ist zu tun?
In Folge der Neufassung müssen die erforderlichen Aushänge in den entsprechenden Betriebseinrichtungen wie Gaststätten, Verkaufsstellen etc. sowie bei Veranstaltungen angepasst werden, da immer die jeweils gültigen Vorschriften bekanntzumachen sind. Entsprechend dem Gesetzeswortlaut und Sinn der Vorschrift wird aber nur verlangt, dass diejenigen aktuellen Vorschriften bekannt gemacht werden, die die jeweilige Betriebseinrichtung beziehungsweise Veranstaltung betreffen. Es müssen nicht alle Paragraphen des Jugendschutzgesetzes ausgehängt werden.
Aushänge können u.a. bei der »Aktion Jugendschutz Bayern«, www.bayern.jugendschutz.de, bezogen werden. Die Nichtbeachtung oder Zuwiderhandlung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 300 Euro geahndet werden.

 

Quelle: Mitteilungsblatt des Bayerischen Landesjugendamtes 3/17, München, Dezember 2017

Präventionsprojekt

Plan B

Der zeitgenössische Salafismus ist Ausgangspunkt einer zwar kleinen, aber seit einigen Jahren schnell wachsenden Jugendsubkultur in Deutschland. Auch abseits einer militanten Ausprägung kann es dabei in Jugendarbeit, Schule und in der Familie zu Konflikten kommen, auf die der erzieherische Kinder- und Jugendschutz reagieren muss.
Das Projekt Plan P., gefördert vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW im Rahmen des Bundesprogramms »Demokratie Leben!«, leistet dabei Unterstützung. Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. vermittelt Fachkräften des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes das notwendige Wissen über salafistische Radikalisierung und unterstützen sie bei der Implementierung lokaler Präventionsprogramme und präventiver Netzwerke.
Die AJS ist eine landesweit tätige Fachstelle zur Förderung des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes. Die Arbeit der AJS ist geprägt vom Gedanken des Empowerments: Junge Menschen sollen in ihrer Entwicklung so unterstützt und gefördert werden, dass sie zu selbstbestimmten, reflektierten und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten heranwachsen können.

Quelle: https://www.ajs.nrw.de/idz-sekten-psychokulte/plan-p/ (aufgerufen am 10. Januar 2018)

Fachkräfte(mangel) in der stationären Erziehungshilfe?!

Fachtag 22.03.2018 – Universität Siegen (9:00h-16:30h)

Zielgruppe: Leitungs- und Fachkräfte der Heimerziehung, Sozialer Dienste und Interessierte

Der Fachkräftemangel ist in den stationären Erziehungshilfen in vielen Einrichtungen und Regionen angekommen. Die Praxis steht vor vielfältigen Herausforderungen bei der Gewinnung von Fachkräften und einer möglichst langfristigen Beschäftigung von MitarbeiterInnen bei einer wachsenden Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit.
Welche Entwicklungen gibt es in diesem Bereich? Welche Bedeutung haben bereits Praktika für die Gewinnung von Fachkräften? Welche Anforderungen werden an neue Fachkräfte gestellt? Wie gewinnen und halten die Einrichtungen (neue) Fachkräfte? Welche Kompetenzen müssen in der Praxis vermittelt werden? Wie kann die Attraktivität des Arbeitsfeldes gestärkt werden? Welche berufspolitischen Aufgaben und Herausforderungen werden festgemacht? Wie können langfristige Beschäftigungen in der stationären Erziehungshilfe ermöglicht werden – z.B. Dienstplanung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Berücksichtigung der Generationen X, Y und Z, Gesundheitsmanagement?
Auf dem Fachtag sollen diese Fragen diskutiert und Antworten gefunden werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Onlineanmeldung in Kürze unter https://www.uni-siegen.de/heimerziehungsforschung/fachtag_fachkraefte_mangel_in_der_stationaeren_erziehungshilfe/index.html?lang=de

 

Quelle: Universitätät Siegen, Siegen, 10. Januar 2018

NZFH veröffentlicht Faktenblätter mit Studienergebnissen aus der Dokumentation und Evaluation der Bundesinitiative Frühe Hilfen

NFZH

Die wissenschaftliche Begleitung der Bundesinitiative Frühe Hilfen war eine der Aufgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in den vergangenen Jahren. Jetzt stellt das NZFH mit elf Faktenblättern im neu gestalteten Forschungsbereich ausgewählte Ergebnisse aus den Kommunalbefragungen zum Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen sowie zur Prävalenz- und Versorgungsforschung dar.  
Die Faktenblätter sind kurz und prägnant gehalten, mit Angaben zu Hintergründen, Methoden und ergänzenden Abbildungen. Sie werden fortlaufend ergänzt und können als PDF-Dokument abgerufen und ausgedruckt werden.

Faktenblätter zur Forschung im NZFH:
Faktenblätter zur Prävalenz- und Versorgungsforschung der Bundesinitiative Frühe Hilfen
Aktuell: Faktenblatt zum Schütteltrauma und Babyschreien
Faktenblatt: Suchtanzeichen bei Eltern mit Kleinkindern (pdf / 155 KB )
Faktenblatt: Psychische Belastungen bei Eltern mit Kleinkindern (pdf / 169 KB )
Faktenblätter zu den Kommunalbefragungen zum Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen

 

Quelle: Kurznachrichten des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, 08. Dezember 2018

»Bildung junger Menschen – ein zentraler Auftrag für die Jugendarbeit«

agj

Mit dem Positionspapier »Politische Bildung junger Menschen – ein zentraler Auftrag für die Jugendarbeit« möchte die AGJ einen Beitrag zur Diskussion über die Weiterentwicklung der politischen Bildung leisten. Das Papier beschreibt die Bedingungen und Herausforderungen für die Jugendarbeit, um einen pointierten Beitrag zur Diskussion anzubieten.

Forschungsbedarfe mit Blick auf Geflüchtete im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe
Mit einem weiteren Diskussionspapier möchte die AGJ die in den letzten Jahren begonnenen Forschungsbemühungen sichtbar machen, in denen Lebenssituationen und Problemstellungen von geflüchteten Kindern, Jugendlichen und ihren Familien untersucht werden. Ausgehend von Thematisierungen und Problematisierungen im Kontext der Arbeit mit Geflüchteten in der Kinder- und Jugendhilfe werden die zentralen Themen und die Ausrichtung aktueller Forschungsprojekte dargestellt, um auf dieser Basis herauszuarbeiten, welche Forschungslücken bzw. weitere Forschungsbedarfe zu benennen wären. Entlang der Dynamik von Entwicklungen und Forschungsbemühungen kann dabei kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Vielmehr geht es darum, Aspekte und Eckpunkte für eine weiterführende und vertiefende Diskussion zur Verfügung zu stellen und anzuregen.
Download unter: www.agj.de
 

 

Quelle: https://www.agj.de/ (aufgerufen am 04. Januar 2018)

JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
NEWSLETTER 4/2024
Im Fokus des aktuellen Jugendschutz-Newsletters steht die Diskussion um die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Die Ausgabe 2-2023 von KJug passt in diesem Zusammenhang zu den in der verg ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen - KJug 1/2024
Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Dossier 1-2023 Titelblatt
Dossier 1/2023 Digitale Spiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben
Im aktuellen Dossier stehen die Altersfreigaben bei Computerspielen im Fokus. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurden verschiedene Regelungen eingeführt, die sich auc ...

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