Newsletter
Jugendschutz-Newsletter Nr. 8 vom 27.06.2018
dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.
AWO fordert stärkere Tabakprävention und -kontrolle
»Tobacco breaks hearts« lautete das Motto der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Weltnichtrauchertag am 31.05.2018. Im Fokus standen dieses Jahr Herz-Kreislauf-Erkrankungen bedingt durch Tabakkonsum und Passivrauchen.
Trotz verbesserten Nichtraucherschutzes sind nach wie vor viele Menschen unfreiwillig dem Passivrauchen ausgesetzt, vor allem Kinder können sich dagegen nicht zur Wehr setzen und müssen konsequenter geschützt werden.
»Tabakwerbung und einfache Zugangswege zu Tabakprodukten verleiten zum Rauchen und erschweren es, mit dem Rauchen aufzuhören. Besonders Jugendliche sind davon leicht zu beeinflussen«, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: »Tabak sollte nicht länger als Genussmittel inszeniert werden dürfen, sondern als das dargestellt werden, was es ist: ein Suchtstoff mit schweren gesundheitsschädigenden Konsequenzen. Eine effektive Tabakprävention und Tabakkontrolle sind daher unerlässlich.«
Auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und die Fraktion Die Linke im Bundestag wollen endlich Tabakwerbung verbieten. Sie fordern ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter. Außerdem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Mit dem Gesetz sollen vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert und der Gesundheitszustand der Bevölkerung verbessert werden.
Werbung für Tabakprodukte im Kino und auf Plakaten, wie auch die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten, erschweren eine wirksame Suchtprävention. Insbesondere auf Kinder und Jugendliche hat die Werbung einen starken Einfluss. Je häufiger Jugendliche mit Tabakwerbung in Kontakt kommen, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie anfangen zu rauchen. In einer Studie mit über 1.000 teilnehmenden Jugendlichen aus den Schulklassen 6 bis 8 wurde ermittelt, dass pro zehn zusätzlichen Kontakten mit Tabakwerbung das Risiko, mit dem Rauchen anzufangen um 38 Prozent steigt (Morgenstern/Sargent/Isensee/Hanewinkel 2013: From never to daily smoking in 30 months: the predictive value of tobacco and non-tobacco advertising exposure).
Quellen: Pressemitteilung der AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Berlin, 30. Mai 2018, Deutscher Bundestag Drucksache19/2539, 06.06.2018 und Drucksache 19/1878, 25. April 2018
Neue BZgA-Daten zum Cannabiskonsum zeigen deutlichen Anstieg bei jungen Männern
Zum Weltdrogentag am 26. Juni 2018 warnten die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor den Risiken des Cannabiskonsums. Wie neue Studienergebnisse der BZgA zeigen, ist der Konsum von Cannabis bei 12- bis 25-Jährigen in Deutschland in den vergangenen Jahren angestiegen.
So gaben 16,8 Prozent der 18- bis 25-Jährigen an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2008 waren es noch 11,6 Prozent. Besonders deutlich ist der Anstieg bei jungen Männern in dieser Altersgruppe. Aktuell gibt etwa jeder Vierte (22,9 Prozent) an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis zu sich genommen zu haben (2008: 14,8 Prozent). Auch bei den 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen hat sich der Cannabiskonsum erhöht. Aktuell geben 9,5 Prozent an, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2011 waren es 6,2 Prozent.
Die BZgA informiert im Rahmen der Cannabisprävention junge Menschen über die Risiken des Konsums. Hierzu bietet das Internetportal www.drugcom.de aktuelle und wissenschaftlich fundierte Informationen rund um das Thema Cannabis. Außerdem kann im Online-Selbsttest »Cannabis-Check« der eigene Umgang überprüft werden. Zur Konsumreduzierung gibt es zudem im Internet das individualisierte Verhaltensänderungsprogramm »Quit the shit«. Es kann kostenfrei und anonym genutzt werden und hat in verschiedenen Studien seine Wirksamkeit bestätigt.
Im Rahmen der BZgA-Studie »Alkoholsurvey« wurden für den Teilband »Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2016« im Zeitraum März bis Juni 2016 insgesamt 7.003 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 25 Jahren befragt.
Online: http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/
Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Berlin/ Köln, 21. Juni 2018
FSM-Beschwerdestelle 2017: Höchststand an Beschwerden über Onlineinhalte
Kinder- und jugendpornografische Fälle auf ähnlich hohem Niveau Rechtsextremismus deutlich gesunken
Im Jahr 2017 hat die Beschwerdestelle der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) insgesamt 5.614 Meldungen erhalten. Das ist eine Steigerung um 21% gegenüber dem Vorjahr (2016: 4.644 Beschwerden) und zugleich ein historischer Höchststand.
Rund ein Fünftel (21%) der eingegangenen Hinweise enthielten Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen (2017: 1.155 Beschwerden; 2016: 1.394 Beschwerden). Damit ist der Anteil dieser Meldungen auf ähnlich hohem Niveau geblieben. Die gemeldeten URLs führten das Team der FSM-Beschwerdestelle zu 12.000 rechtswidrigen Einzelinhalten, die in die Datenbank ICCAM eingegeben wurden. ICCAM ist eine bei Interpol in Lyon gehostete Datenbank, die durch spezielle Software und verschiedene technische Methoden Kindesmissbrauchsdarstellungen automatisch erkennt. Von den gemeldeten Missbrauchsdarstellungen waren rund 30% in Deutschland gehostet. Von diesen Inhalten konnten 96% innerhalb einer Woche gelöscht werden. Nach vier Wochen waren 100% der Inhalte entfernt. Im Ausland waren nach vier Wochen 72% der Inhalte mit Missbrauchsdarstellungen nicht mehr abrufbar. Schwierigkeiten bereiten hier insbesondere virtuelle Missbrauchsdarstellungen (Zeichnungen und Animationen) und Posendarstellungen (Bilder von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung), deren Verbreitung in vielen Ländern nicht untersagt ist.
Der Anteil der Meldungen mit erwachsenenpornografischen Inhalten ist im Jahr 2017 deutlich angestiegen. Mit rund 24% (2017: 1.375 Beschwerden; 2016: 718 Beschwerden, 15% der Gesamtbeschwerden) machen diese Inhalte erstmals den größten Teil der Beschwerden aus. Der Anstieg war insbesondere auf nutzergenerierte Inhalte in sozialen Netzwerken zurückzuführen.
2017 ist die Anzahl der eingegangenen Hinweise über Rechtsextremismus mit 103 Beschwerden (rund 2% der Gesamtbeschwerden) im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen (2016: 263 Beschwerden; 6% der Gesamtbeschwerden). Gleiches gilt auch für volksverhetzende Inhalte (2017: 54 Beschwerden, 1% der Gesamtbeschwerden; 2016: 103 Beschwerden, 2% der Gesamtbeschwerden). Mutmaßlich liegt der Rückgang daran, dass in sozialen Netzwerken rechtswidrige Inhalte mittlerweile zuverlässiger entfernt werden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist nach dem Berichtszeitraum am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Mehr als ein Drittel der Beschwerden (2.173) wurden 2017 der Kategorie Sonstiges zugeordnet. Hierunter fallen unbegründete Meldungen, bei deren Überprüfung kein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften festgestellt werden konnte, wie beispielsweise politische Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit bzw. Jugendgefährdung, aber auch Sachverhalte, für die die Beschwerdestelle nicht zuständig ist.
Über die FSM: Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz - insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM. www.fsm.de
Quelle: Pressemeldung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.), Berlin, 05. Juni 2018
Arbeitstagung der BAG Landesjugendämter mit zahlreichen Empfehlungen
Die Landesjugendämter blicken auf eine ergebnisreiche Arbeitstagung vom 02. bis 04. Mai 2018 in Hamburg zurück, bei der gleich fünf Papiere verabschiedet wurden. Die Jugendhilfeplanung als zentrales Steuerungsinstrument für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen und auf Landesebene stellt hohe Anforderungen an die Kompetenzen der damit befassten Fachkräfte. Sie brauchen ausgeprägte fachliche, administrative, methodische und kommunikative Fähigkeiten. Mit der Arbeitshilfe Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung legen die Landesjugendämter eine umfassende Beschreibung der für den Planungsprozess notwendigen Kompetenzen vor, die Orientierung bieten sollen für die Qualifizierung der Fachkräfte und ihrer koordinierenden Aufgaben vor Ort. Ziel ist es, die örtliche Jugendhilfeplanung zu unterstützen und zu stärken.
Das Positionspapier Radikalisierungstendenzen bei Kindern und Jugendlichen im Arbeitsbereich der Jugendarbeit ordnet diese unabhängig von ihrer ideologischen Ausrichtung als eine mögliche Reaktion auf Ausgrenzungserfahrungen ein, denen vor allem präventiv zu begegnen sei. Das Papier Junge Geflüchtete in der Jugendförderung – jugend- und bedarfsgerechte Angebote für nachhaltige Integration konstatiert, dass die bestehenden Strukturen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zur nachhaltigen Integration junger Geflüchteter zu stärken sowie bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und auszustatten sind und benennt die dabei bestehenden Herausforderungen.
Die Fortbildung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe gehört zu den zentralen Aufgaben der Landesjugendämter. Die aktuellen Herausforderungen für die Fortbildung der Landesjugendämter werden im gleichnamigen Papier beschrieben, das besonders eindrücklich deutlich macht, wie sich der immer ausdifferenziertere Ausbildungsmarkt im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe auswirkt und welche Rolle dies für die Fortbildung spielt.
Eine bundesweite Arbeitsgruppe entwickelte zum ersten Mal Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII, Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII unter dem Dach der Bundearbeitsgemeinschaft Landesjugendämter. Diese wurden in der vorliegenden Form beschlossen und stellen einen ersten Versuch dar, die unterschiedlichen Empfehlungen und Richtlinien in den einzelnen Bundesländern zu vereinheitlichen.
Weitere Informationen und alle Veröffentlichungen der BAG Landesjugendämter stehen unter www.bagljae.de zur Verfügung.
Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Mainz, 14. Juni 2018
Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) nimmt ihre Arbeit auf
Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder.
Mit der Konstituierung als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann wieder eine Kinderkommission ihre verantwortungsvolle Arbeit aufnehmen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in dieser Legislaturperiode zum Ausdruck, wie wichtig ihm eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist. Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU/CSU), Abgeordnete Susann Rüthrich (SPD), Abgeordneter Johannes Huber (AfD), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Norbert Müller (DIE LINKE) und Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Entsprechend der Fraktionsstärke ist im Vorsitzturnus die Abgeordnete Wiesmann die erste Vorsitzende. Sie erklärt zur Konstituierung: »Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 19. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Sechs Fraktionen werden ihre Themen einbringen und so erwarte ich eine große Vielfalt an Fragen, denen die Kinderkommission nachgehen wird, um den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern in Deutschland zu sichern. Mir liegen während meines Vorsitzes vor allem zwei Fragen am Herzen: Wie können wir Kindern in familiengerichtlichen Verfahren gerecht werden? Und: Wie können wir die Chancen der digitalisierten Gesellschaft ohne Risiken für die Kinder wahrnehmen, damit sie weiterhin frei und chancenreich aufwachsen können?«
Quelle: Pressemeldung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Berlin, 06. Juni 2018
Projekt des Monats Juni 2018 der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
Das Blaue Kreuz in Deutschland freut sich sehr über die Prämierung von blu:prevent zum »Projekt des Monats Juni 2018« durch die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler und sieht darin eine große Wertschätzung seines innovativen Projektes im Bereich der Suchtprävention. Wesentliche Bestandteile der blu:prevent-Arbeit sind die »blu:app«, eine App für junge Menschen, die in positiver Weise eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsum fördert sowie die neu entwickelten Online-Module für den Schulunterricht und die Jugendarbeit (blu:app for school), die mit der blu:app gekoppelt werden können. Darüber hinaus zeichnet sich blu:prevent durch sein Engagement im Social Media-Bereich aus. Besonders auf Instagram finden Jugendliche regelmäßig motivierende Posts und Video-Clips zu den Themen Sucht, Life und Persönlichkeit.
Die Präventionsarbeit von blu:prevent ist vielfältig. Neben innovativen Tools beinhaltet das Angebot auch die Beratung von Kindern aus Suchtfamilien, Jugendprojekte, Suchtprävention an Schulen (bundesweit), Streetworkarbeit, Versand von Printmedien und einen Rauschbrillenverleih. Alle Infos zu diesen Angeboten finden sich unter www.bluprevent.de.
Quelle: Pressemitteilung des Blauen Kreuzes in Deutschland e. V., Wuppertal, 19. Juni 2018
Sportwetten und Suchtgefahr
Rund 1,4 Millionen Menschen haben in Deutschland innerhalb der letzten zwölf Monate auf ein sportliches Ereignis gewettet. Dies ist ein Ergebnis der Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) »Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2017«. Besonders für junge Männer sind Sportwetten attraktiv: 5,7 Prozent der 16- bis 25-Jährigen haben im genannten Zeitraum Erfahrungen mit Sportwetten gemacht. Von ihnen setzen rund 20 Prozent mindestens wöchentlich Geld auf Sportereignisse.
Wer Fußball-Weltmeister 2018 wird, meinen viele Fußballfans zu wissen. Der Reiz, darauf zu wetten, ist groß. Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft weist die BZgA darauf hin, dass Sportwetten mit einem hohen Risiko für eine Suchtentwicklung verbunden sein können. Kritisch sind vor allem sogenannte Live-Wetten – insbesondere die Ereignis-Wette, bei der Geldeinsätze auf bestimmte Ereignisse während eines Spiels abgegeben werden können.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ergänzt: »Spieler müssen wissen, dass Online-Sportwetten in Deutschland bisher grundsätzlich verboten sind. Das heißt: Keine Rechtssicherheit – keiner kann garantieren, dass man den Gewinn auch erhält, den man gewonnen hat. Ich appelliere an dieser Stelle daher erneut an die Länder: Novellieren Sie den Glückspielstaatsvertrag und klären Sie die Bedingungen für die Sportwetten im Netz. Der Jugend- und Spielerschutz muss an erster Stelle stehen, nicht der Eifer nach den höchsten Gewinnen!«
Quelle: Gemeinsame Pressemeldung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln, 11. Juni 2018
Wie Islamisten Kinder in Sozialen Medien rekrutieren
Dschihadisten als Helden in Video-Clips, Aufrufe zu Terrorattacken in Memes, Kinder als Zielgruppe von Apps des »Islamischen Staats«: Islamisten sprechen über das Netz immer jüngere User an. Wie der aktuelle Lagebericht zu Islamismus im Netz von jugendschutz.net zeigt, verbreiten sie ihre Botschaften in Diensten wie YouTube und Instagram, die in der Medienwelt von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle spielen. Auch Emojis, die beim Chatten beliebt sind, werden gezielt eingesetzt.
»Islamistische Propaganda setzt an Jugendkulturen an und holt Kids dort ab, wo sie sich täglich bewegen: in den Sozialen Medien«, so Stefan Glaser, stellvertretender Leiter von jugendschutz.net. »Nicht immer springen einem Hass und Gewalt unmittelbar entgegen. Viele Angebote schüren unterschwellig menschenverachtende und demokratiefeindliche Haltungen.« Glaser fordert, die Betreiber reichweitenstarker Plattformen seien in die Pflicht zu nehmen, nicht nur terroristische Inhalte zu löschen, sondern Kinder und Jugendliche auch proaktiv zu schützen.
»Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine unbeschwerte Teilhabe am digital-vernetzten Leben. Alle Kinder und Jugendlichen sollten demokratiefeindliche Inhalte im Netz erkennen können und lernen, wie sie damit umgehen können«, betont Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. »Das Bundesfamilienministerium unterstützt deshalb Akteure, die Kindern und Jugendlichen mit Rat und Tat beim Umgang mit Online-Inhalten zur Seite stehen und die Demokratie und Vielfalt im Netz stärken«, so Frau Dr. Giffey weiter.
Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, sieht einen großen Bedarf an innovativen Konzepten für die politische Bildung. »Pädagogische Fachkräfte brauchen Informationen und zeitgemäße Praxismodule, damit sie Jugendliche bei der kritischen Einordnung islamistischer Propaganda unterstützen können.« Aber auch die Netzgemeinde müsse Akzente setzen. »Userinnen und User, die sich engagieren und online permanent Flagge gegen Hass und Gewalt zeigen, sind ein ganz wesentliches Signal für eine freiheitliche und selbstbestimmte Gesellschaft – auch im Internet.«
2017 dokumentierte jugendschutz.net im Themenfeld Islamismus 786 Fälle (2016: 651) mit über 1.547 Verstößen (2016: 1.497). Meist wurden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zum Beispiel vom »Islamischen Staat«, unzulässige Darstellungen von Gewalt und menschenwürdeverletzenden Szenen, z.B. Hinrichtungsvideos oder die Vorführung von getöteten Menschen als Trophäen, verbreitet.
Der Lagebericht 2017 zu Islamismus im Internet von jugendschutz.net kann heruntergeladen werden unter www.hass-im-netz.info/Bericht2017.
Quelle: Pressemeldung von jugendschutz.net, Mainz, 12. Juni 2018
Wissenschaftlicher Nachwuchspreis medius 2018 verliehen
Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) haben am 21. Juni in Berlin den medius 2018 verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen. In diesem Jahr wurden drei Arbeiten gleichberechtigt mit dem 1. Platz ausgezeichnet, das Preisgeld entsprechend aufgeteilt.
Die Masterarbeit »Informieren und Integrieren: Die Aufgabe des Kinderfernsehens in der Flüchtlingskrise« von Melanie Baxter (Universität Passau) zielt darauf ab, den Informationsbedarf von Kindern mit und ohne Fluchthintergrund in Deutschland hinsichtlich der Flüchtlingsthematik anhand einer qualitativen Befragung sichtbar zu machen. Zudem werden den Redaktionen des Kinderfernsehens Anregungen gegeben, wie beide Zielgruppen bei der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen unterstützt werden können.
Im Mittelpunkt der Masterarbeit »Nur Empfehlung oder doch schon Werbung? Eine empirische Untersuchung der Wahrnehmung von Produktplatzierungen auf Instagram bei Jugendlichen« von Anna Freytag (Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover) steht die Frage, inwiefern Jugendliche bei werblichen Botschaften in Form von Influencer-Marketing die persuasive Absicht von Produktplatzierungen auf Instagram wahrnehmen. Die Untersuchung zeigt, dass der Großteil der Jugendlichen Produktplatzierungen auf Instagram als Werbung erkennt, der Werbeform gegenüber jedoch weitgehend gleichgültig eingestellt ist.
Die Bachelorarbeit »Trump-Baiting: Mediale Aufmerksamkeitsgenerierung während des amerikanischen Präsidentschaftswahlkampfs 2016« von Jörn Zahlmann (Hochschule Magdeburg-Stendal) untersucht die Berichterstattung über den US-Präsidentschaftswahlkampf.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. (DKHW) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), Berlin, 22. Juni 2018
Orientierung in der rechtlichen Grauzone
Handlungsstrategien im Umgang mit konsumierenden Jugendlichen
Fachtagung am Dienstag, dem 25. September 2018 in Hannover
Gibt es Hinweise auf den Konsum legaler oder illegaler Drogen in der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen, wirft dies immer auch Fragen nach den rechtlichen Rahmenbedingungen auf.
Wann bin ich dazu verpflichtet, die Eltern konsumierender Mädchen und Jungen zu benachrichtigen?
Mache ich mich strafbar, wenn ich den Konsum legaler oder illegaler Drogen auf dem Gelände meiner Einrichtung dulde? Und wie verhalte ich mich bei Hinweisen auf Drogenhandel? Darf ich vorgefundene Substanzen einziehen? Liefere ich sie bei der Polizei ab oder vernichte ich sie am besten selbst?
Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und thematisiert zugleich die Möglichkeiten pädagogischer Interventionen. Dabei wird es darum gehen, welche Strukturen und Regelwerke in pädagogischen Einrichtungen hilfreich sind und welche Handlungsspielräume es gibt.
Veranstalterin: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) Hannover, www.jugendschutz-niedersachsen.de
Quelle: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, Hannover