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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 14 vom 15.11.2018

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

BAJ-Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand

Vorstand

Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) am 13. November in Frankfurt/Main wurde ein neuer Vorstand gewählt. Nachdem der langjährige Vorsitzende, Prof. Dr. Bruno Nikles sich aus persönlichen Gründen aus der Vorstandsarbeit zurückziehen wollte und nicht mehr zur Wiederwahl stand, wählte die BAJ-Mitgliederversammlung mit Gabriele Sauermann (Der Paritätische Gesamtverband) zum ersten Mal eine Frau an die Spitze der BAJ. Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde Ulrike Martin gewählt (Evangelischer Arbeitskreis Kinder- und Jugendschutz NRW/ Diakonie). Stellvertretender Vorsitzender wurde Detlef Kemna, der Vorsitzende der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg. Zu Beisitzern gewählt wurden Jan Lieven und Prof. Dr. Murad Erdemir.
Inhaltlich befasste sich die Versammlung mit einer Positionierung gegenüber Populismus und Extremismus sowie der Schwerpunktsetzung der Arbeit der BAJ im kommenden Jahr.  

 

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 13. November 2018

Neue Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste im Rat der Europäischen Union

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Grütters: »Nach langen und teils schwierigen Verhandlungen haben wir nun ein vorzeigbares Ergebnis vorliegen, mit dem wir die Medienregulierung an die Herausforderungen durch Digitalisierung und Konvergenz anpassen. Mit der formellen Annahme der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) sind wir dem Ziel hin zu ausgeglichenen Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Anbietern audiovisueller Mediendienste wie Rundfunk einerseits und Video on Demand (VoD) andererseits ein gutes Stück näher gekommen. Weitere Schritte müssen parallel zur sich rasant entwickelnden Medienlandschaft folgen«.

Die Staatsministerin betonte, dass erstmalig Video-Plattformen einschließlich audiovisueller Inhalte in sozialen Netzwerken bezüglich Jugend- und Verbraucherschutz sowie Schutz vor Hassrede und illegalen Inhalten von der Richtlinie erfasst werden: »Es war für niemanden mehr nachvollziehbar, dass in Sozialen Medien niedrigere Schutzstandards gelten als für Rundfunkprogramme. Unsere Jugend ist überall zu schützen, deshalb haben wir dies geändert. Auch dürfen die europäischen Rundfunksender nicht ständig gegenüber den meist US-amerikanischen Internetkonzernen benachteiligt werden«.

Die AVMD-Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten innerhalb von 21 Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste stellt eine der wichtigsten Regelungen des europäischen Medienrechts dar. Sie enthält grundlegende Regelungen für audiovisuelle Mediendienste (Rundfunk und Video-on-Demand-Dienste) insbesondere in den Bereichen Werberegulierung und Jugendschutz. Die Revision gleicht die Vorschriften für lineare (Rundfunk) und nicht-lineare audiovisuelle Mediendienste an. Zugleich werden erstmals Vorschriften für Video-Sharing-Plattformen aufgenommen, wichtige Regelungen für den Filmbereich werden getroffen.

 

Quelle: Meldung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Berlin, 06. November 2018

Künstliche Intelligenz ist kein Allheilmittel – Chancen müssen trotzdem genutzt werden

»KJM im Dialog« zu Möglichkeiten des technischen Jugendmedienschutzes

Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), fordert von Entwicklern und Anbietern ein verstärktes Engagement für den technischen Jugendmedienschutz. Im Rahmen der Veranstaltung »KJM im Dialog – Jugendschutz ex Machina: Neue Möglichkeiten im technischen Jugendmedienschutz« sagte Dr. Kreißig am 07. November in Berlin: »Gerade im Bereich des maschinellen Lernens wurden in den letzten Jahren massive Fortschritte gemacht. Wir müssen prüfen, an welchen Stellen neue Lösungen ohne Kollateralschäden eingesetzt werden können und diese Chancen nutzen, um den Jugendschutz zu stärken.«
Bei der Veranstaltung der KJM diskutierten Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft aktuelle Möglichkeiten und Grenzen des technischen Jugendmedienschutzes. Deutlich wurde, dass derzeit vor allem im Bereich der Bilderkennung großes Potenzial liegt, das noch nicht bedarfsorientiert für den Jugendmedienschutz eingesetzt wird. Die Experten warnten jedoch vor der Annahme, dass automatisierte Erkennungsmechanismen eine allumfassende Lösung für den Jugendschutz sein könnten. In bestimmten jugendschutzrelevanten Bereichen funktioniere diese künstliche Intelligenz sehr zuverlässig und könne als Indikator für potenziell beeinträchtigende oder gefährdende Inhalte dienen. In anderen Bereichen, vor allem in kontextsensiblen, sei die Gefahr fehlerhafter Ergebnisse (noch) recht groß. Gerade diese kontextabhängigen Bewertungen benötigen ebenso wie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe den menschlichen Blick und gesellschaftliche Diskurse.
Einigkeit herrschte in der Podiumsdiskussion auch darüber, dass technische Lösungen ein ausgesprochen wichtiger Aspekt für den Jugendmedienschutz sind, jedoch von weiterem Engagement flankiert sein müssen. Die Diskussionsteilnehmer betonten dabei neben der Anbieterverantwortung und »Safety-by-Design« besonders die Bedeutung effektiver Rechtsdurchsetzung und der Sicherstellung eines zeitgemäßen Regulierungsrahmens. Zudem müssten Eltern und Pädagogen befähigt werden, bereits vorhandene Schutzoptionen in der Medienwelt der Kinder zu entdecken und altersgerecht zu aktivieren.

 

Quelle: Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Berlin, 08. November 2018

Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden?

Der Deutsche Ethikrat hat am 1. November in Berlin seine Stellungnahme »Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung« veröffentlicht.
Mit Wohltätigkeit und Fürsorge begründete Zwangsmaßnahmen sind in vielen Feldern des Sozial- und Gesundheitswesens verbreitet, aber auch als sogenannte intensivpädagogische Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn eine Person sich selbst schwer zu schädigen droht, können solche Zwangsmaßnahmen dem Wohl der betroffenen Person dienen. Gleichwohl stellt jede Anwendung solchen »wohltätigen Zwangs« einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person dar und ist folglich in besonderem Maße rechtlich und ethisch rechtfertigungspflichtig.

Grundsätzlich ist der Ethikrat der Auffassung, dass die Anwendung von Zwang im Kontext professioneller Sorgebeziehungen nur als Ultima Ratio in Betracht kommt. Das heißt zunächst, dass Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse so gestaltet werden sollten, dass Zwang möglichst vermieden wird. Kommt es dennoch zu Situationen, in denen eine Person schweren Schaden zu nehmen droht, etwa weil sie sich einer erforderlichen medizinischen Maßnahme widersetzt, so muss durch beharrliche Überzeugungsarbeit versucht werden, die freiwillige Zustimmung oder Mitwirkung des Betroffenen zu erzielen. Auch müssen vor der Durchführung einer Zwangsmaßnahme alle zur Verfügung stehenden weniger eingreifenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, mit denen das gleiche Ziel erreicht werden kann.

Jede Zwangsmaßnahme bedeutet in letzter Konsequenz eine Fremdbestimmung des Gezwungenen. Umso wichtiger ist es, ihre Durchführung so zu gestalten, dass Achtung und Respekt vor der individuellen Person und ihrer Selbstbestimmung soweit als möglich gewährleistet bleiben. Das bedeutet unter anderem, dass ihr Anspruch auf Partizipation durch Einbeziehung in die Planung und Durchführung sowie die Nachbereitung einer Zwangsmaßnahme durchgesetzt werden muss.

Wegen ihres exzeptionellen Charakters müssen Zwangsmaßnahmen sorgfältig dokumentiert und in regelmäßigen Abständen ausgewertet werden. Maßnahmen der Qualitätssicherung inklusive Fehlermeldesysteme und Beschwerdemanagement sollten auch Zwangsmaßnahmen erfassen.
Zusätzlich zu diesen (und weiteren) grundsätzlichen Empfehlungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Zwang in professionellen Sorgebeziehungen hat der Ethikrat eine Vielzahl bereichsspezifischer Empfehlungen für die drei Praxisfelder Psychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe sowie Altenpflege und Behindertenhilfe formuliert, die in der Stellungnahme nachgelesen werden können.
Die Stellungnahme ist online verfügbar unter 
https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-hilfe-durch-zwang.pdf

 

Quelle: Pressemeldung des Deutschen Ethikrats, Berlin, 01. November 2018

Jugendschutz im Netz

Bundesjugendministerin Giffey informiert sich über Interaktionsrisiken wie Cybergrooming und rechtsradikale Köder in sozialen Medien

Beim Besuch von jugendschutz.net in Mainz hat Bundesjugendministerin Franziska Giffey betont, dass junge Menschen für den Umgang im Internet befähigt und gestärkt werden müssen. »Kinder und Jugendliche werden in Chats, auf Instagram, Facebook und Snapchat tagtäglich mit menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Haltungen konfrontiert. Wenn Rechtsextreme Jugendliche so gezielt ins Visier nehmen, müssen wir handeln«, betonte Giffey. jugendschutz.net stellte der Bundesjugendministerin seine Beobachtungen zu sogenannten Interaktionsrisiken im Netz vor. Ein Schwerpunkt war der »Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz«. Der Bericht zeigt, mit welchen Mitteln Rechtsextreme Kinder und Jugendliche im Netz zu ködern versuchen. Dokumentiert wurden allein im Jahr 2017 1.228 Fälle mit mehr als 1.340 Verstößen wie Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Holocaustleugnungen. In rund 90 Prozent der Fälle wurde durch jugendschutz.net eine Löschung oder Sperrung erreicht. 
»Der Schutz, der in der analogen Welt gilt, muss auch online gelten«, so Bundesjugendministerin Giffey. Dies bezieht sich nicht nur auf extremistische Inhalte, sondern gilt vor allem auch für die im interaktiven Web 2.0 besorgniserregend angestiegene sexuelle Anmache von Kindern und Jugendlichen, das sogenannte Grooming. »Auch bei der Bekämpfung von sexualisierter Anmache und dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Netz ist jugendschutz.net ein zentraler Partner. Wir wollen dafür sorgen, dass unser Jugendschutzgesetz, das aus dem Zeitalter von CD-ROMs stammt, im digitalisierten 21. Jahrhundert ankommt. Dafür werden wir die Erkenntnisse von jugendschutz.net nutzen und ein modernes Jugendmedienschutzgesetz erarbeiten«, so Ministerin Giffey.

Der Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz von jugendschutz.net steht unter https://www.hass-im-netz.info/themen/detail/artikel/bericht-2017-rechtsextremismus-im-internet/ zum Download bereit.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 22. Oktober 2018

Drogen- und Suchtbericht 2018 erschienen

Drogenbeauftragte Mortler: »Sucht bedeutet eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir uns nur gemeinsam stellen können!«

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat am 18. Oktober in der Bundespressekonferenz den neuen Drogen- und Suchtbericht vorgestellt. Der aktuelle Bericht ist eine umfassende Bestandsaufnahme zur Verbreitung des Suchtmittelkonsums in Deutschland und gibt einen Überblick über alle neuen gesetzlichen Regelungen und Projekte im Themenfeld Drogen und Sucht.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: »Während es weiter positive Entwicklungen bei den Kindern und Jugendlichen beim Tabak- und Alkoholkonsum zu verzeichnen gibt, sehen wir bei den neuen Produkten wie E-Zigaretten, Wasserpfeifen und Co. einen klaren Aufwärtstrend, sowohl bei Jugendlichen als auch bei den Erwachsenen. Hier müssen wir das Präventionsangebot weiter ausbauen. Auch Alkohol wird in Deutschland noch deutlich zu viel und vor allem viel zu gedankenlos getrunken. Das müssen wir ändern, denn für Viele bedeutet Alkohol ein echtes Problem.«
Die Drogenbeauftragte rief dazu auf, Drogen- und Suchterkrankungen nicht ausschließlich in Fachkreisen zu diskutieren. Ziel muss es sein, das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für dieses Thema zu erweitern und aufzuzeigen, dass Sucht Auswirkungen auf nahezu alle Lebenswelten hat. Ob Wirtschaft, Sport, Medien oder Kommune: Suchterkrankungen stellen nicht nur die Betroffenen und deren Angehörige, sondern Deutschland insgesamt vor Herausforderungen. Dies ist auch der Schwerpunkt der diesjährigen Jahrestagung der Drogenbeauftragten: »Stadt, Land, Sucht – Wer übernimmt Verantwortung?« 
Erhältlich ist der Drogen- und Suchtbericht 2018 als Printversion, zum Download oder wie erstmals im vergangenen Jahr auch als Flipbook. Weitere Informationen unter: www.drogenbeauftragte.de

 

Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin, 18. Oktober 2018

Auftakt zum Beteiligungsprozess für das neue Kinder- und Jugendhilferecht in Deutschland

mitreden

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey hat am 6. November auf einer Konferenz in Berlin den Startschuss für einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gegeben. Mit dabei waren rund 200 Teilnehmende aus Praxis und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen. Der Dialogprozess soll in eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII münden. Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern. 
Nach der Auftaktkonferenz mit einer breit eingeladenen Fachöffentlichkeit wird der Dialog in einer Arbeitsgruppe weitergeführt. In den Prozess fließen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung auch systematisch ausgewertete Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit ein. Die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Dialogprozess ist die Plattform www.mitreden-mitgestalten.de.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums 078, Berlin, 06. November 2018

Viele Lehrkräfte fühlen sich kaum in der Lage, Kinder und Jugendliche im Umgang mit Online-Medien zu schützen

FSM

Hausaufgabenheft, Brotdose, Smartphone – längst hat die Digitalisierung der Kinder und Jugendlichen auch den Schulhof erreicht. Aber welche Rolle spielt der Jugendmedienschutz an Deutschlands Schulen? Und wie gut sind Lehrkräfte und Fachpädagogen darauf vorbereitet, die von ihnen betreuten Heranwachsenden vor negativen Surf-Erlebnissen zu schützen? Das Ergebnis einer explorativen Studie der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) sowie der unabhängigen Forschungseinrichtungen Hans-Bredow-Institut für Medienforschung und JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, ist besorgniserregend: Nur 50 Prozent der befragten Lehrkräfte und Fachpädagogen trauen sich zu, Kinder und Jugendliche im Umgang mit Online-Risiken zu unterstützen oder zu beraten – auch die eigenen Fähigkeiten in der Welt der Online-Medien werden nur geringfügig besser eingeschätzt. Die Verantwortung, beim Jugendmedienschutz aktiv zu werden, sehen die Befragten vor allem bei den Eltern und den Anbietern von Online-Content, sozialen Plattformen, Messaging-Diensten und Behörden; mit 76 Prozent wird den Schulen zwar etwas geringere Verantwortung zugeschrieben, dafür aber wird diesen bescheinigt, dass sie dieser Verantwortung weitgehend gerecht werden. Demgegenüber meinen nur 19 Prozent, dass sich Eltern genug um den Schutz ihrer Kinder im Online-Bereich kümmern. Hier wollen fast zwei Drittel (63 Prozent) der befragten Lehrkräfte und Fachpädagogen zukünftig eine stärker wahrnehmbare Rolle einnehmen und Eltern auf Chancen und Risiken der Online-Nutzung hinweisen. Großen Unterstützungs- und Aufklärungsbedarf sehen sie vor allem im Bereich Privatsphäre, Datenschutz und Umgang mit Messengern (96 Prozent). 

Bei der Frage nach möglichen Schutzmechanismen halten Lehrkräfte und Fachpädagogen technische Einschränkungen für sinnvoll und wenig hinderlich in der Ausübung des Unterrichts oder der Nutzung der Online-Angebote. 77 Prozent halten Sicherungen und Schutzmechanismen auf Geräten wie Smartphone oder Tablet für richtig. Eine große Mehrheit der Befragten (83 Prozent) ordnet den Schutz von Kindern und Jugendlichen höher ein, als den freien Zugang zu allen Online-Angeboten.

Weitere Informationen zum Jugendmedienschutzindex finden Sie online unter www.fsm.de/jugendmedienschutzindex.

 

Quelle: Pressemeldung der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. Berlin, 06. November 2018

Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter

BMFSFJ

Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey hat am 18. Oktober eine unabhängige Kommission damit beauftragt, den 16. Kinder- und Jugendbericht zu erarbeiten. Das Thema lautet »Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter«. Der Bericht soll dem Bundesjugendministerium im Frühjahr 2020 übergeben werden, anschließend fügt die Bundesregierung eine Stellungnahme bei.

Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey: »Wir müssen junge Menschen für die Demokratie gewinnen und ihnen das vermitteln, was nötig ist, um aktiv mitzumischen. Demokratiebildung ist weit mehr als Wissen darüber, wie das politische System in Deutschland aufgebaut ist. Es geht darum, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu begründen. Dazu gehört eine offene Diskussionskultur, in der andere Meinungen und Lebensformen respektiert werden. Dazu gehört auch, Kompromisse zu finden, zu akzeptieren, wenn die Mehrheit anders entscheidet und zu wissen, dass Entscheidungen der Mehrheit die Rechte von Minderheiten nicht außer Kraft setzen«.

Mit dem 16. Kinder- und Jugendbericht soll eine Grundlage geschaffen werden, um Institutionen und Konzepte der Demokratiebildung für die Altersgruppe der bis 27-Jährigen weiterentwickeln zu können. Dabei geht es um Bewährtes, aber auch um neue und attraktive Formen zur Vermittlung demokratischer Werte und Praktiken. Ziel ist es, junge Menschen bei ihrer politischen Selbstpositionierung zu unterstützen und ihre Entwicklung zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern.

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 18. Oktober 2018

Konflikte im Klassenzimmer: Kartenset »The Kids Are Alright!« für pädagogische Fachkräfte

Ufoq

Karten bieten pädagogischen Fachkräften in knapper Form Hintergrundinformationen und Vorschläge für den pädagogischen Umgang mit schwierigen Positionen und Verhaltensweisen von Jugendlichen im Kontext von Islam, Islamismus und Islamfeindlichkeit.
Wie reagiere ich, wenn Jugendliche andere als »Opfer« beleidigen? Wie kann ich mich auf den nächsten Ramadan vorbereiten oder auf Wünsche nach Gebetsräumen reagieren? Gibt es eigentlich so etwas wie »Deutschenfeindlichkeit«? Wie gehe ich mit Signalen um, die auf eine Radikalisierung hinweisen könnten?
Das Kartenset »The Kids Are Alright!« richtet sich an pädagogische Fachkräfte in Schule und Jugendarbeit. Es besteht aus 44 Karten und einer Einführungsbroschüre. 26 Karten enthalten Hintergrundinformationen sowie Vorschläge für den Umgang mit schwierigen Situationen, Positionen und Verhaltensweisen von Jugendlichen. Ein Glossar vermittelt auf 14 Karten zusätzlich wissenschaftlich, politisch und pädagogisch relevante Hinweise zu ausgesuchten Fragen im Spannungsfeld von Islam, Islamfeindlichkeit und Islamismus. Auf zwei Servicekarten finden sich Hinweise auf Literatur und auf Organisationen, die Fachkräfte und Einrichtungen beraten und unterstützen.
Das Kartenset ist eine Publikation von ufuq.de und wurde von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt gefördert. Die Karten haben das Format A5 und werden in einem Schutzkarton geliefert.

Zu beziehen ist das Kartenset über bestellung@ufuq.de

http://www.ufuq.de/konflikte-im-klassenzimmer-kartenset-the-kids-are-alright-fuer-paedagogische-fachkraefte-erschienen/

 

Quelle: Homepage des Ufuq e.V., Berlin, 09. Oktober 2018

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