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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 15 vom 12.12.2018

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

 

 

 

Die BAJ wünscht frohe Weihnachten

Baum

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor der Tür. Wir haben Gelegenheit zum Rückblick auf das Jahr 2018, in dem einiges bewegt wurde. Deshalb möchten wir uns bei Ihnen an dieser Stelle für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung bedanken. 

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr und freuen uns darauf, Sie im neuen Jahr mit aktuellen Nachrichten aus dem Jugendschutz zu informieren.

Der Vorstand, der Geschäftsführer und die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz

Tabakwerbeverbot

Die Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots wird von Experten mehrheitlich befürwortet. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 10. Dezember haben sich sechs von acht Sachverständige wohlwollend über einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (19/2539) und einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1878) geäußert. Gefordert wird darin ein umfassendes Verbot aller Formen der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen, ein Verbot des Tabaksponsorings sowie ein Verbot des gezielt an Jugendliche gerichteten Tabakmarketings. Mit den Gesetzentwürfen sollen »vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden«. 
Unter den Sachverständigen stellte beispielsweise Frank Henkler-Stephani vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in der Anhörung fest, dass die Raucherquote mit 25 Prozent in Deutschland deutlich höher liege als in vergleichbaren Industrieländern wie den Niederlanden und Großbritannien. Der Wissenschaftler erläuterte, dass in den Vergleichsländern weitreichende Werbebeschränkungen gelten würden. Nach toxikologischen Kriterien sei die Tabakzigarette das mit Abstand risikoreichste Tabakerzeugnis. Gegen ein Totalwerbeverbot wandte sich Jan Mücke vom Deutschen Zigarettenverband e.V. (DZV), denn Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richte, sei bereits gesetzlich verboten. Nach den Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sei in den letzten 15 Jahren die sogenannte Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen von 28 Prozent auf 7,4 Prozent gesunken. Das sei der gemeinsame Erfolg durch Aufklärung, Prävention und die strikte Anwendung von Kinder- und Jugendschutzregeln durch den Handel und die Industrie. Die fehlende Verfügbarkeit sei das beste Instrument, um den Kinder- und Jugendschutz sicherzustellen. Weil bereits jetzt ein weitreichendes Tabakwerbeverbot durchgesetzt sei, würde ein vollständiges Verbot der Werbung allerdings einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Unternehmen darstellen, argumentierte Mücke. Ein Totalwerbeverbot wäre demnach verfassungswidrig. 
Für ein umfassendes Werbeverbot sprach sich Reiner Hanewinkel vom IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung aus. Untersuchungen hätten ergeben, dass Werbung für Tabak und E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche eine Rolle spiele. Zahlreiche Studien würden belegen, dass Tabakwerbung als eigenständiger Risikofaktor für die Initiierung des Rauchens angesehen werden müsse. Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg bezeichnete Tabakkonsum als das größte vermeidbare Krebsrisiko dieser Zeit. Allein in diesem Jahr könnten 85.000 Krebsneuerkrankungen und damit jede fünfte Krebserkrankung auf das Rauchen zurückgeführt werden. 

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 970, Berlin, 10. Dezember 2018

Kinder- und Jugendärzte unterstützen die Initiative zum Tabakwerbeverbot

Kinder- und Jugendärzte unterstützen die Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Frau Marlene Mortler, für eine schnelle und lückenlose Umsetzung des Tabakwerbeverbotes. Dieser Forderung, die auch die seit einigen Jahren mit großem Werbeaufwand auf den Markt eingeführten sogenannten E-Zigaretten mit einschließt, haben sich mittlerweile fraktionsübergreifend zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages angeschlossen. »Wir Kinder- und Jugendärzte unterstützen nachhaltig die Initiative für eine lückenlose Umsetzung des Tabakwerbeverbots in Deutschland«, so Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ). »Wir haben keinerlei Verständnis dafür, dass Teile der Politik die Interessen der Tabaklobby immer noch höher gewichten, als den Jugendschutz und die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen.«
Öffentliche Werbung für Tabakprodukte erschwert nachhaltig eine wirksame Prävention vor den Gefahren des Tabakkonsums. Die medizinische Forschung hat gezeigt, dass der Organismus von Kindern und Jugendlichen gegenüber Schadstoffbelastungen signifikant weniger belastbar ist, als der von Erwachsenen und deshalb eines besonderen Schutzes bedarf. Zudem sind sie gegenüber der Suchtentwicklung besonders anfällig. Gerade bei der Prävention müssen Kinder und Jugendliche deshalb im Vordergrund stehen.

 

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V., DAKJ, Berlin, 22. November 2018

Indizierungen islamistischer Medien

Um Indizierungen islamistischer Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6032) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Danach ist Islamismus kein Wesensmerkmal der Jugendgefährdungstatbestände und wird daher nicht als eigenständige statistische Größe im Rahmen der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erfasst. Ein Medium darf nicht allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden, führt die Bundesregierung weiter aus. Indiziert werden könnten unter anderem Medien, die zum Rassenhass anreizen, verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit oder Verbrechen anreizen, Selbstjustiz propagieren, die Menschenwürde verletzen oder die Menschengruppen beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, politischer Gesinnung oder sexueller Orientierung diskriminieren. 

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 943, Berlin, 05. Dezember 2018

»Generation Internet« zwischen Glück und Abhängigkeit

Ministerin Giffey betont geplante Änderungen beim Jugendmedienschutz

U 25

Das Internet ist für Jugendliche und junge Erwachsene Fluch und Segen zugleich. Sie verbinden mit dem Internet zwar hauptsächlich Chancen, aber sie sehen verstärkt auch Risiken – wie persönliche Angriffe, Falschinformationen, eine zunehmende Komplexität und fehlendes technisches Verständnis. Gruppendruck und Überforderung erzeugen zusätzliches Unbehagen. Damit wird ein grundlegender Wandel in der Nutzung und Wahrnehmung sozialer Medien deutlich: Der Hype ist vorbei – die Skepsis steigt.
Das geht aus der repräsentativen U25-Studie hervor, die das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) zusammen mit Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Deutschen Technikmuseum Berlin vorgestellt hat.
Für die überwiegende Mehrheit der Befragten sind digitale Infrastrukturen und Angebote unverzichtbar, weil sie den Zugang zu Informationen erheblich erleichtern, ehemals mühsame Vorgänge beschleunigen und zu Neuem inspirieren. 68 Prozent können sich ein Leben ohne Internet nicht mehr vorstellen (2014: 73 Prozent). Das Netz ist aus der Sicht junger Menschen vor allem eins: praktisch; 69 Prozent sagen sogar, dass es sie glücklich macht.
An die Sicherheit persönlicher Daten im Internet glauben allerdings nur noch 30 Prozent der jungen Generation. Dr. Silke Borgstedt, Direktorin Sozialforschung und Studienleiterin beim durchführenden SINUS-Institut: »Der Vergleich zu den Studienergebnissen aus 2014 zeigt, dass junge Menschen heute deutlich mehr Risiken bei der Nutzung des Internets wahrnehmen als noch vor vier Jahren.«
Viele junge Menschen stellen zudem eine starke »Verrohung« der Umgangsweisen im Netz fest und verhalten sich entsprechend vorsichtig und zurückhaltend. Zwei Drittel der 14- bis 24-Jährigen nehmen das Internet als Raum wahr, in dem diejenigen, die sich äußern, damit rechnen müssen, beleidigt oder beschimpft zu werden. Für 38 Prozent ist diese wahrgenommene »Beleidigungskultur« ein Grund, auf die Äußerung der eigenen Meinung im Internet zu verzichten.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: »Die Ergebnisse der Studie sind ernüchternd. Wenn junge Menschen sich im Internet nicht einmal mehr trauen, ihre Meinung frei zu äußern, dann ist das ein erschreckendes Signal. Sie brauchen Unterstützung und Begleitung, damit sie das Netz unbeschwert nutzen können. Und wir brauchen ein modernes Jugendmedienschutzgesetz, das Teilhabe, Befähigung und Schutz zugleich sichert. Daran arbeiten wir gerade.« Joanna Schmölz, stellv. DIVSI-Direktorin, unterstreicht: »Wir müssen uns schon fragen, was es über den Zustand unserer demokratischen Gesellschaft aussagt, wenn junge Menschen ausgerechnet in dem für sie wichtigsten Raum des Austausches aus Angst vor Beleidigungen und ›Shitstorms‹ aufhören, ihre Meinung zu äußern.«
Gegenüber 2014 deutlich gestiegen ist auch die Angst vor der Veröffentlichung peinlicher oder intimer Posts (um 18 Prozentpunkte), ebenso wie die vor Fake-Profilen, also der Täuschung durch gefälschte Nutzerprofile (um 16 Prozentpunkte). 44 Prozent nehmen Fake-Profile als eines der größten persönlichen Risiken im Netz wahr.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 19. November 2018

Herkunft entscheidet über Zukunft

Datenreport 2018 - Sozialbericht für Deutschland erschienen

Datenreport 2018

In Deutschland leben immer weniger Kinder. Ihre derzeitige und zukünftige Lebenssituation wird immer noch entscheidend durch ihre soziale Herkunft geprägt. So steigen die Chancen von Kindern auf hohe Bildungsabschlüsse, wenn die Eltern selbst einen hohen Bildungsstand haben. Kinder aus Elternhäusern mit niedrigerem sozioökonomischem Status haben zudem schlechtere Chancen, gesund aufzuwachsen. Das subjektive Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in den Schulen variiert stark nach Schulform. Trotz guter Wirtschaftslage stagniert der Anteil der armutsgefährdeten Kinder. Kinder und Jugendliche in Haushalten mit alleinerziehenden Müttern oder Vätern sind dabei am stärksten von Armut gefährdet.
Dieses Bild zeichnet der »Datenreport 2018 - ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland«. Fachleute aus amtlicher Statistik und Sozialforschung haben darin Zahlen und Fakten zu wichtigen Lebensbereichen zusammengestellt, unter anderem zu Kindern. Der Datenreport wird herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt (Destatis), dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und dem Soziooekonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). 
Im Jahr 2017 waren 14,4% der Kinder unter sechs Jahren armutsgefährdet. Für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren lag dieser Anteil bei 14,5 %. Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren waren mit 16,7% überdurchschnittlich armutsgefährdet. Im Durchschnitt waren 15,2% aller Menschen unter 18 Jahren von Armut bedroht. Mittlerweile haben 36 % aller Kinder in Deutschland einen Migrationshintergrund. Das bedeutet, dass das Kind selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Kinder mit Migrationshintergrund (33,3%) sind häufiger armutsgefährdet als Kinder ohne Migrationshintergrund (12,7%).

Kinderarmut ist nicht ausschließlich materielle Armut und somit auch nicht nur mithilfe materieller Leistungen zu lösen. Materieller Mangel kann zu sozialer Stigmatisierung führen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Frage nach kultureller, sozialer, aber auch politischer Teilhabe, die für in Armut lebende und von Armut gefährdete Kinder und Jugendliche besonders erschwert wird. Armut wirkt in alle Bereiche des Lebens, sie beeinflusst Bildungs- und Lebenschancen stark. 

Der Datenreport steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/datenreport), des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (www.wzb.eu/datenreport) und der Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de/datenreport2018) kostenfrei als Download zur Verfügung. 

 

Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 14. November 2018

Kinderkommission zum Internationalen Tag der Kinderrechte

Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft.
Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Bettina M. Wiesmann, MdB, erklärt hierzu: »Mit der Konvention wurde die besondere Schutzwürdigkeit der Kinder erstmals allgemeinverbindlich anerkannt. Durch die Unterzeichnung und Ratifizierung hat die Bundesregierung die Kinderrechte innerhalb Deutschlands für rechtswirksam erklärt. Damit ist auch ein besonderer Auftrag verbunden, den sich auch die Kinderkommission selbstverständlich zu eigen macht: Wo es bei der Umsetzung der Kinderrechte Schwierigkeiten oder Versäumnisse gibt, diese aufzuzeigen und Verbesserungen einzufordern. Das zeigt auch das Arbeitsprogramm der Kommission für diese Legislaturperiode. Ich bin sicher, wir können wirksame Anstöße geben.«

Die Familienpolitikerin betont weiter: »Nicht alle Kinderrechte brauchen explizit in das Grundgesetz aufgenommen zu werden, denn es deckt die meisten schon ab. Es ist mir persönlich wie der Kinderkommission insgesamt aber sehr wichtig, dass der Kern der Kinderrechte einen Platz im Grundgesetz findet: Sicherung des Wohls und Schutz der Kinder, Förderung ihrer Entwicklung sowie altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen. Mit der Verankerung im Grundgesetz wird es den vielen Beteiligten in der Zivilgesellschaft leichter fallen, die Kinderrechte auch anzunehmen, das gemeinschaftliche Zusammenleben weiterzuentwickeln und Kindern und Jugendlichen eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese aktive Rolle schon früh einzuüben und eigene Anliegen in demokratischen Verfahren vertreten zu lernen, wird Heranwachsende zu starken Verfechtern unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung machen, die heute an vielen Orten unter Druck ist.«

 

Quelle: Pressemeldung der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission), Berlin, 19. November 2018

JIM-Studie 2018

Jim Studie

Der Siegeszug von Netflix und Co. bei den Jugendlichen hält an. Die Hälfte der Zwölf- bis 19-Jährigen schaut regelmäßig Sendungen, Serien und Filme bei Netflix (47%), jeder Fünfte nutzt Amazon Prime Video (22%). Damit hat sich der Anteil regelmäßiger Netflix-Nutzer im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt (2017: 26%). Weiterer Gewinner bei den Jugendlichen ist Spotify, erstmals verzeichnet die Musiknutzung über Spotify einen höheren Anteil regelmäßiger Nutzer als die Musiknutzung live im Radio.
Auch das Vertrauen in Nachrichtenangebote wurde im Rahmen der JIM-Studie 2018 untersucht. Hierbei konnten die Jugendlichen verschiedenen Nachrichtenangeboten Schulnoten in Bezug auf ihre Vertrauenswürdigkeit geben. Die Tagesschau bzw. die Tagesthemen der ARD genießen bei Jugendlichen das höchste Vertrauen, 84 Prozent der Jugendlichen haben die Note 1 oder 2 vergeben. An zweiter Stelle folgt mit 77 Prozent das Angebot regionaler Print-Tageszeitungen bzw. öffentlich-rechtliche Radiosender (75%). Der tagesaktuellen Berichterstattung des ZDF (Heute bzw. Heute Journal) schenken 71 Prozent der Befragten ihr Vertrauen. Focus online und Spiegel online bewegen sich bei dieser Bewertung im Mittelfeld, jeweils die Hälfte der Jugendlichen bewertet diese Angebote mit der Note 1 oder 2. Private Radiosender werden von knapp der Hälfte der Jugendlichen als vertrauenswürdig eingestuft. Mit deutlichem Abstand folgen ProSieben Newstime, das Nachrichtenangebot des E-Mail-Providers Web.de und RTL Aktuell, denen jeweils ein Viertel der Jugendlichen vertraut. Das Angebot der Bild-Zeitung bildet mit jeweils 15 Prozent sowohl für das Print- als auch das Online-Angebot das Schlusslicht.

 

Quelle: Pressemeldung des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs), Stuttgart, 27. November 2018

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit – eine Herausforderung für Kommunen

Alkoholspiegel

Gemeinden und Kreise werden künftig bei der Prävention jugendlichen Alkoholkonsums stärker auf integrierte Strategien setzen. Darüber informiert die Dezember-Ausgabe des Newsletters ALKOHOLSPIEGEL der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Auf diese Weise wollen Kommunen auf Herausforderungen reagieren, die mit neuen Entwicklungen beim jugendlichen Ausgehverhalten einhergehen – etwa dem »Vorglühen« im öffentlichen Raum, auf Grünflächen, Spielplätzen oder auf dem Bürgersteig vor Verkaufsstellen. Dieser Trend ist in vielen Städten mit Problemen wie Rauschtrinken, häufig auch mit Lärm, Müll, Sachbeschädigungen, Unfällen und Gewaltdelikten verbunden.
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, weist in diesem Zusammenhang auf die Präventionsangebote als Hilfe für die Kommunen hin: »Um alkoholbedingten Problemen in Kommunen begegnen zu können, müssen sich alle beteiligten Akteure vernetzen und austauschen. Dazu gehören Suchtpräventionskräfte, die Jugendhilfe, Ordnungs- und Gesundheitsämter, aber auch die Polizei sowie Festveranstalter und Gastronomiebetreiber. Die BZgA unterstützt Kommunen bei diesem Netzwerkmanagement mit Fortbildungen, individuellen Beratungen und Projektbegleitung vor Ort sowie mit überregionalen Multiplikatorenkonferenzen.«

Ein weiteres Thema im ALKOHOLSPIEGEL sind die erfolgreichen BZgA-Angebote zur Alkoholprävention in der Lebenswelt Schule, die 2019 weiter ausgebaut werden. Dazu zählt der Wettbewerb »Klar bleiben«, an dem im nächsten Schuljahr Klassen aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen können. Ein weiteres Thema im ALKOHOLSPIEGEL ist der Start der »Voll Power-Schultour« als neues Angebot zur schulischen Alkoholprävention. Die BZgA-Schultour richtet sich gezielt an Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren und will die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen fördern. Die Tour ergänzt die Präventionsangebote der BZgA-Jugendkampagne »Null Alkohol - Voll Power«.

Der BZgA-ALKOHOLSPIEGEL informiert zwei Mal jährlich Suchtberatungsstellen, medizinische Einrichtungen und weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren über aktuelle Hintergrundinformationen und Aktivitäten im Bereich der Alkoholprävention.

 

Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, 06. Dezember 2018

Zwischen Pragmatismus, Hilflosigkeit, Sorge und Ignoranz

Die Nutzung digitaler Medien in Familien führt oftmals zu einer gravierenden Gefährdung der Persönlichkeitsrechte von Kindern. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität zu Köln in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk, die am 27. November in Berlin vorgestellt wurde. Die qualitative Untersuchung des Medienalltags in Familien offenbart, dass Eltern zwar bemüht sind, ihren Kindern einen möglichst sicheren Zugang zu digitalen Medienangeboten zu ermöglichen. Gleichzeitig stehen Familien den Risiken digitaler Mediennutzung heute aber oftmals hilflos gegenüber. Diese Hilfslosigkeit trifft insbesondere bei der Nutzung sozialer Netzwerkdienste wie WhatsApp, Facebook, Instagram, Snapchat und YouTube zu. Zusätzlich finden in diesen Medienformaten die Mitbestimmungsrechte der Kinder bei Veröffentlichung persönlicher Daten durch die Eltern nur selten ausreichend Beachtung. »Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für einen modernen, ganzheitlichen und ausdrücklich an der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichteten Jugendmedienschutz, der gleichermaßen Schutz, Teilhabe und Kompetenzförderung von Kindern in den Medien absichert«, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Eltern wollen ihre Kinder schützen und ihnen auch Freiräume und Autonomie ermöglichen. »Dieser Spagat gelingt nicht immer im besten Sinne der Kinder. Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Erziehungsberatungsstellen können hier eine unterstützende Rolle übernehmen. Es zeigt sich aber auch, dass die Verantwortung nicht nur auf individueller Ebene liegt und es entsprechender schützender Rahmenbedingungen bedarf. Zudem wird deutlich, dass Kinder an vielen Stellen viel stärker in Entscheidungen einbezogen werden müssten, die sie und ihre Daten bzw. Rechte am eigenen Bild betreffen«, so Prof. Dr. Nadia Kutscher, Professorin für Erziehungshilfe und Soziale Arbeit an der Universität zu Köln.

 

Quelle: Pressemeldung des Deutschen Kinderhilfswerke e.V., Berlin, 27. November 2018

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