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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 1-2019 vom 11.01.2019

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Hand-lungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Mit starken Strukturen gegen Kindesmissbrauch

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist auch in Deutschland immer noch trauriger Alltag – in der analogen wie in der digitalen Welt. Deshalb hat das Bundeskabinett am 12. Dezember das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgelegte »Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend« beschlossen. Kern ist die dauerhafte Einrichtung des Amtes einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Bundesfamilienministerin Giffey betont: »Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist grausam und reißt Wunden, die oft ein ganzes Leben lang nicht verheilen. Es geht nicht um bedauernswerte Einzelfälle, sondern um ein großes gesamtgesellschaftliches Problem. Wenn wir von etwa einer Million betroffener Kinder sprechen, müssen wir uns klar machen, dass statistisch gesehen in jeder deutschen Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder sitzen. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt die Strukturen auf Bundesebene spürbar stärken und damit auch ein klares Signal gegen Kindesmissbrauch setzen. Die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass das Thema aus der Tabuzone geholt wurde und Verbesserungen bei Schutz und Hilfe, beispielsweise in Schulen, geschaffen wurden. Wir müssen uns mit aller Kraft dafür einsetzen, damit jedes Kind frei von sexualisierter Gewalt aufwachsen kann.«

»Ich danke der Bundesregierung und Bundesfamilienministerin Dr. Giffey für diese wichtige Entscheidung. Der heutige Kabinettbeschluss zeigt, dass sich unser Blick auf sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren grundlegend geändert hat. Das enorme Ausmaß und die schweren Folgen sind in Politik und Gesellschaft angekommen. Das ist den vielen Kinderschützern und Mitstreitern zu verdanken, vor allem aber den Betroffenen und ihrem Mut, über das erlittene Leid zu sprechen«, so Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter. Im »Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend« bleibt der/die Unabhängige Beauftragte eine zentrale Säule. Er/Sie wird die Bundesregierung bei der Verbesserung von Schutz und Hilfen unterstützen, Handlungsbedarfe identifizieren und weiterhin wichtige Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten. An der Seite des/der Unabhängigen Beauftragten wird zudem auch weiterhin ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat arbeiten, der dauerhaft eine strukturierte Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Bundesfamilienministerin Giffey beruft hierzu 12 bis 18 Personen, die in der Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben. Zudem wird die Laufzeit der vom Unabhängigen Beauftragten berufenen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert. Die Kommission soll weiterhin über Ausmaß, Ursachen und Folgen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige aufklären, Betroffene anhören, Wege zur Anerkennung des Unrechts aufzeigen, Forschungslücken identifizieren und Empfehlungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie deren Aufarbeitung unterbreiten.

Weitere Informationen und Hilfeangebote unter: 
www.beauftragter-missbrauch.de
www.aufarbeitungskommission.de
www.hilfeportal-missbrauch.de

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 12. Dezember 2018

Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen leicht rückläufig

Alkoholprävention der BZgA beginnt bei jungen Menschen

Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist bei den 10- bis 19-Jährigen die Zahl der Fälle von Alkoholintoxikationen mit Krankenhausaufenthalt von 2016 (22.309 Fälle) auf 2017 (21.721 Fälle) um 2,6 Prozent zurückgegangen. Dennoch warnen die Bundesdrogenbeauftragte und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weiterhin vor den gesundheitlichen Folgen von hohem Alkoholkonsum.
Nach wie vor kommt es besonders häufig bei männlichen Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren zu Alkoholintoxikationen. Bei ihnen liegt die Quote – trotz eines Rückgangs um 2,5 Prozent – bei 528 Fällen auf 100.000 Personen dieses Alters. Auch bei den gleichaltrigen weiblichen Jugendlichen liegt die Quote immer noch vergleichsweise hoch mit 376 Fällen auf 100.000 Personen bei einem Rückgang um 2,0 Prozent.

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), Köln/Berlin, 12. Dezember 2018

Safer Internet Day 2019

SID

Der internationale Safer Internet Day 2019 findet am 05. Februar statt. Unter dem Motto »Safer Internet Day 2019 - Together for a better internet« ruft die Initiative der Europäischen Kommission wieder weltweit zu Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Internetsicherheit auf.

Auch zum SID 2019 initiiert und koordiniert klicksafe in Deutschland die nationalen Aktivitäten mit dem Ziel, möglichst viele Akteure und Institutionen für den weltweiten Aktionstag zu gewinnen.

Weitere Informationen zum SID 2019

 

Quelle: Pressemeldung klicksafe c/o Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz, Ludwigshafen, 18. Dezember 2018

Wir müssen reden!

Vielfalt ist in unserer Gesellschaft eine Tatsache. Aber wir müssen uns darüber verständigen, wie wir zusammenleben wollen, welche Werte wie vertreten und was den gesellschaftlichen Zusammenhalt ausmacht. Unter dem Motto »Wir müssen reden! - Über gesellschaftlichen Zusammenhalt sprechen:  vor Ort - offen - mit allen« vergibt der Bundesausschuss Politische Bildung (bap) 2019 zum sechsten Mal den »Preis Politische Bildung« an Projekte, die diesen Dialog organisieren. Die Preise sind mit 3.000 Euro dotiert.

Gesucht werden Projekte, die digitale und analoge Gesprächsformen zwischen Geflüchteten und Einheimischen entwickeln. Sie können sich mit Formaten bewerben, in denen Jugendliche zu Wort kommen und mit Projekten, die den Dialog mit Kommunalpolitikerinnen und -politikern ermöglichen. Bei der Auswahl wird besonderer Wert auf die innovative, didaktische und methodische Gestaltung der vorgestellten Maßnahmen gelegt. Die eingesendeten Projekte müssen zwischen Januar 2017 und Dezember 2018 stattgefunden haben und abgeschlossen sein. 

Der Preis Politische Bildung wird alle zwei Jahre mit einem jeweils wechselnden thematischen Fokus ausgeschrieben. Er wird vom bap mit Unterstützung durch und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb vergeben. Mit der Preis-Ausschreibung möchte der bap die Potenziale und die Leistung der politischen Bildung sichtbarer machen.  

Weitere Informationen zum Preis und die detaillierte Ausschreibung finden sich unter: www.bpb.de/282561 

Bewerbungen werden bis zum 1. März 2019 entgegen genommen.

 

Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 09. Januar 2019

Zivile Helden: Mit Zivilcourage gegen Hass im Netz

Von beleidigenden Sprüchen und Drohungen bis zum Aufruf zur Gewalt – Hassrede im Internet trifft viele Menschen. Gründe dafür sind Intoleranz, Rassismus oder auch Sexismus. Die »Zivilen Helden« veranschaulichen in einem interaktiven Video, welche Folgen ein frauenfeindlicher Spruch im Netz haben kann. Auf der Internetseite www.zivile-helden.de/hass-im-netz/ zeigt die Polizeiliche Kriminalprävention zusammen mit Partnern, wie jeder Zivilcourage in der realen und in der digitalen Welt leben kann. 

Die Zivilen Helden setzen zur Förderung der Zivilcourage auf mehrere Komponenten: Unterhaltung, Spiel, Information und den Dialog zwischen Polizei und Bevölkerung. Die interaktiven Elemente fordern die Nutzer zu Handlungen auf, die den Verlauf des Musikvideos lenken, oder lassen sie andere Perspektiven einer Situation einnehmen. Dadurch wird Nutzern die Folge ihrer Handlungen vor Augen geführt. »Entscheidend ist, dass Video und Musik als Einstieg in eine Auseinandersetzung mit dem persönlichen Verhalten im Ernstfall gesehen werden. Sie sind die unterhaltsamen Türöffner, damit sich jeder mit Zivilcourage bei Hass im Netz auseinandersetzt«, sagt die Verbundkoordinatorin des Projektes Prof. Gabriele Kille von der Hochschule der Medien in Stuttgart. Durch den unterhaltsamen Einstieg steigt die Chance, dass die jungen Nutzerinnen und Nutzer sich intensiver mit den polizeilichen Tipps zur Zivilcourage beschäftigen. Auf unterschiedlichen Kanälen in den sozialen Netzwerken kann sich die Zielgruppe direkt mit der Polizei über richtiges Verhalten bei beleidigenden Online-Kommentaren austauschen. Tagtäglich beantwortet das Team der Zivilen Helden auf Facebook, YouTube, Instagram und Twitter die Fragen der jungen Zielgruppe und gibt konkrete Hilfestellung. 
Das Konzept für Zivile »Helden« wurde im Forschungsprojekt »PräDiSiKo« (Präventive digitale Sicherheitskommunikation) von Experten aus der Medienethik, Kommunikationswissenschaft, Kriminologie, Rechtswissenschaft und der Ökonomie entwickelt. Die Schwerpunkte des Zivilcourage-Projektes sind Gewalt im öffentlichen Raum, Hass im Netz und Radikalisierung (Video-Veröffentlichung am 12. März 2019). Mehr Informationen dazu unter: www.prädisiko.polizei-beratung.de 

 

Quelle: Pressemeldung der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Stuttgart, 08. Januar 2019

Glaubensfreiheit versus Kindeswohl

Neue AJS-Publikation

Glaubensfreiheit

Die Glaubensfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht sind Grundrechte, die in der Verfassung garantiert sind. Ihre Ausübung kann jedoch in konkreten Fällen zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen. Am häufigsten werden solche Konflikte in familienrechtlichen Auseinandersetzungen thematisiert, wenn sich Eltern bei einer Trennung nicht über das Sorgerecht einigen können. In anderen Fällen kann zum Schutz des Kindeswohls ein staatlicher Eingriff in die Rechte der Eltern erforderlich sein.
Die von der AJS NRW und dem Sekten-Info NRW erarbeitete und herausgegebene Publikation »Glaubensfreiheit versus Kindeswohl. Familienrechtliche Konflikte im Kontext religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften« greift das Problem aus zwei Perspektiven auf, einer juristischen und einer pädagogischen. Im ersten Teil werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt und anhand konkreter Gerichtsentscheidungen erläutert. Der zweite Teil behandelt religiös-weltanschaulich geprägte Erziehungskonzepte und -praktiken, die zu einer Kindeswohlgefährdung führen können.
Autor/-innen: Anja Gollan, Sabine Riede, Stefan Schlang, Hrsg. Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. in Kooperation mit Sekten-Info Nordrhein Westfalen e.V., Köln 2018
Die Publikation kann gegen eine Gebühr bei der AJS NRW unter https://www.ajs.nrw.de/shop/glaubensfreiheit-versus-kindeswohl/ bestellt werden.

 

Quelle: AJS-News - Homepage, Köln, 20. Dezember 2018

Bilderwelten im Kopf

Tagung »Virtual Reality: Faszination und Wirkungsvermutungen« am 21. Februar 2019 in Hannover

Die virtuelle Realität (VR) bietet ein neuartiges mediales Erlebnis. Nutzer setzen eine futuristische Brille auf und werden mittels Kopfbewegung selbst zu Akteuren in der virtuellen Welt. Viele Firmen werben mit der VR-Brille, damit Kunden das neue Auto vor dem Kauf begutachten oder ihr Reiseziel vorab kennenlernen können. Bei den Computerspielen steht diese Technologie noch am Anfang, aber die Entwickler erwarten einen lukrativen Markt, in dem Kinder und Jugendliche als Käufergruppe keine unwesentliche Rolle spielen werden.
Wegen der ungewohnten Nähe zum Geschehen steht aus der Sicht des Jugendschutzes die Frage im Mittelpunkt, ob die Gewalt in Computerspielen durch die Virtuelle Realität stärkere Effekte auf den Spieler hat und dadurch eher Desensibilisierungen entstehen können. Auf der Fachtagung wird außerdem diskutiert, ob Mädchen und Jungen mit dem als intensiv wahrgenommenen VR-Erlebnis überfordert sind.
Die aktuellen Herausforderungen des Jugendschutzes liegen aber nicht nur in der Bewertung von Wirkungsvermutungen, die mit neuartigen Technologien einhergehen. Problematisch ist nach wie vor die Einordnung von Online- und Offlineinhalten in unterschiedliche Jugendschutzsysteme wie das Beispiel »Fortnite« zeigt. Diese Besonderheit, gepaart mit Fragen zum Daten- und Verbraucherschutz, werden abschließend auf der Fachtagung erörtert.

Veranstalterin und Anmeldung: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen 
Leisewitzstr. 26, 30175 Hannover, Tel.: 0511 858788, Fax: 0511 2834954 
info@jugendschutz-niedersachsen.de

 

Quelle: Pressemeldung der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS), Hannover, 08. Januar 2019

Sexuelle Übergriffe

Flyer mit Tipps und Informationen für Jugendleiter/-innen

Praxisnahes, kompaktes Basiswissen und vor allem konkrete Tipps für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, das sind die Kennzeichen der Reihe: »WISSEN TO GO!« Die neue Ausgabe beschäftigt sich mit dem Bereich der sexuellen Übergriffe und Grenzverletzungen.

Sexuelle Übergriffe sind sexuelle Kontakte, die durch Druck oder Erpressung, durch das Ausnutzen von Wehrlosigkeit oder Einsatz einer Machtposition erzwungen werden. Sie umfassen eine große Bandbreite von verbalen Belästigungen bis zu massiver Gewalt. Übergriffe sind z. B. sexualisierte Kommentare, aufgedrängte Berührungen und Küsse oder das Aufnehmen und Weiterleiten von intimen Fotos ohne Zustimmung der betroffenen Person. Diese Wissen-to-go!-Ausgabe gibt Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern Anregungen, wie man mit sexuellen Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen innerhalb einer Gruppe umgehen sollte. Ganz gleich wie unsicher man in diesem Themenbereich ist, ist es dennoch notwendig in solchen Situationen angemessen zu reagieren um weitere Grenzverletzungen und Übergriffe zu verhindern. Wie kann man Betroffene sinnvoll unterstützen? Wie kann man angemessen intervenieren? Wie kann man die Gruppe vor (weiteren) Grenzverletzungen schützen? Diese und andere Fragen werden in der neuen Veröffentlichung beantwortet.

Herausgegeben wird die Reihe vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend Landesverband NRW e.V. und der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.

WISSEN TO GO! wird in 5er-Packs zu einem Preis von 1,- Euro (zzgl. Versandkosten) abgegeben.

Weitere Themen unter www.thema-jugend.de/publikationen/wissen-to-go/

Bestellungen per E-Mail an: info@thema-jugend.de 

 

Quelle: Pressemitteilung der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V., Münster, 18. Dezember 2018

Wenn Frühe Hilfen an ihre Grenzen kommen.

Von der Vermittlung weiterführender Hilfe bis zum Schutzauftrag

frühe Hilfen

Mit Grenzen der Frühen Hilfen und Übergängen in weiterführende Angebote beschäftigt sich die Ausgabe Frühe Hilfen aktuell. In den Beiträgen geht es um Grenzbereiche fachlicher Zuständigkeit in den Frühen Hilfen und das Aushandeln mit anderen, wo die zum Teil undeutlichen Trennlinien zu weiterführenden Hilfen oder zum Schutzauftrag verlaufen. Der Infodienst enthält dazu Beiträge aus der Forschung, Lehre und Praxis.
Die Publikation steht als PDF auf der Internetseite www.fruehehilfen.de  zur Verfügung und kann per E-Mail an order@bzga.de  mit Angabe der Bestellnummer: 16000369 kostenfrei angefordert werden.

 

Quelle: Kurznachrichten 24/2018 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln, 12. Dezember 2018

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Im JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER informiert die BAJ über eine Anhörung zur Reform des § 184 b StGB und die neue Ausgabe der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft u ...
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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...

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