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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 2-2019 vom 01.02.2019

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Jugendschutz in Leichter Sprache

Dossier 1/2019

Leichte Sprache

»Ab welchem Alter darf ich Bier trinken?« »Darf ich E-Zigaretten rauchen?« »Ist der Film für 12-Jährige freigegeben?« »Wie lange darf ich in eine Disco und wer darf mich begleiten?«

Dies sind Fragen, die sich Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene stellen. Erwachsene müssen dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche nicht mit entwicklungsbeeinträchtigenden oder gar jugendgefährdenden Inhalten konfrontiert werden und ihre physische und psychische Gesundheit nicht beeinträchtigt werden.
Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit diesen Gefährdungen, zum Beispiel durch Bestimmungen für die Abgabe von Alkohol oder Tabak. Die Diskussion um Inklusion – auch in der Kinder- und Jugendhilfe – hat dazu geführt, dass Publikationen und Homepages vor dem Hintergrund der so genannten »Leichten Sprache« in den Blick genommen werden. Durch Leichte Sprache sollen Menschen mit Beeinträchtigung selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. 
Um diesem Anspruch gerecht zu werden wurde im vorliegenden Dossier das Thema Jugendschutz in die so genannte »Leichte Sprache« übersetzt. Das Dossier richtet sich vor allem an Menschen mit Beeinträchtigung. Darüber hinaus wurde das Dossier für alle Menschen erstellt, die verständlicher Informationen zum Jugendschutz bedürfen. 
Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrern an Förderschulen, die mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, bietet das Dossier einen guten Einstieg in das Thema Jugendschutz. Aber auch Eltern mit Beeinträchtigungen oder Kinder mit einer geistigen Behinderung oder Lern-Behinderung, können darüber in einen Dialog treten. Hierzu bietet sich das Plakat im Innenteil des Dossiers an. Es kann z.B. im Gemeinschaftsraum oder Klassenraum als Kommunikationspunkt das Sprechen über das »Jugendschutzgesetz« und die einzelnen Jugendgefährdungen befördern. 
Das Dossier »Jugendschutz in Leichter Sprache« ist in Zusammenarbeit zwischen der Bundesarbeits-gemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. erarbeitet und 
geprüft worden. Abgerundet wird es durch grundlegende Informationen und Hinweise auf Literatur, Studien sowie Ansprechpartner/-innen.
Download unter: http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/Dossier-leichte_Sprache_online.pdf 

Das Dossier »Jugendschutz in Leichter Sprache« kann in gedruckter Fassung kostenlos (auch in höherer Stückzahl) beim Herausgeber bezogen werden – ggf. fallen Versandkosten an: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: info@bag-jugendschutz.de
Online unter: www.bag-jugendschutz.de

 

Quelle: Presseinformation der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin, 31. Januar 2019

Werbung im Netz (erfordert Werbekompetenz)

KJug 1-2019

Kjug 1-2019

Plakate, Prospekte, Broschüren, Publikumsblätter, Zeitungen und Zeitschriften, sowie Fernsehen und Internet, Radio, Cross-Media-Kampagnen und Kino – dies alles sind Medien, in bzw. mit denen Kinder und Jugendliche mit Werbung konfrontiert werden. Kinder und Jugendliche verbringen heutzutage einen großen Teil ihrer Online-Zeit in kommerziellen und werbefinanzierten Kontexten (z.B. Google, Facebook, YouTube, Amazon, Instagram). Im Internet und in Computerspielen begegnen sie Werbung in verschiedenen Formen – Werbebannern, In-Game-Werbung, Product-Placement, Sponsoring, Unboxing-Videos, Influencing, Pop-Ups – hochintegrierte Werbeformen, die sich im Spektrum von eindeutig gekennzeichnet bis zu intransparent bewegen und sich selbst Erwachsenen nicht immer erschließen. Mit Blick auf Werbung gelten Kinder und Jugendliche als besonders schutzbedürftige Gruppe, weshalb der Entwicklung und Förderung von Werbekompetenz ein zentraler Stellenwert zukommt.
Die Autorinnen und Autoren der aktuellen Ausgabe von Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) setzen sich mit der Thematik »Onlinewerbung« unter pädagogischen und rechtlichen Aspekten mit Medien- und Werbekompetenz sowie Medienbildung auseinander.

KJug erscheint mit der Ausgabe 1-2019 in neuem lesefreundlichem Design und neuen Rubriken – jedoch mit bewährt wissenschaftlich-praxisorientierten Beiträgen und Informationen zum Kinder- und Jugendschutz.

Prof. Dr. Stefan Iske, Katrin Wilde: Online-Werbung als Herausforderung für Medienbildung und Jugendmedienschutz
LPR-Hessen: Fit im Umgang mit Onlinewerbung?!
Dr. Wolfgang Kreißig: Direkte Kaufappelle an Kinder und Jugendliche in sozialen Medien 
Vera Borngässer/ Klicksafe-Redaktion: Online-Werbung – Kinder und Jugendliche als Zielgruppe
Manfred Schwarzenberg, Ute Klement, Anne Bayer: Online-Werbung – auch ein Thema für Verbraucherschützer 
Bettina M. Wiesmann: IM FOKUS – Kindeswohl in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft 
Elisabeth Harasser : Das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz
Kerstin Waldeck: Wer darf? Wer muss? Wer sollte? Zur Frage der Gesetzgebungskompetenzen im Bereich des Jugendmedienschutzes
Sigmar Roll: Klare Regeln für den Nachschub von »Dampfern« – Zum Versandhandel bei E-Zigaretten 
Aktuelle Studie: Jugendmedienschutzindex 2018
Die Jugendschutzfrage: (freies) WLAN – aber was heißt das?

Die Ausgabe 1-2019 der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) mit dem Titel »Werbung im Netz (erfordert Werbekompetenz)« kann zum Preis von EUR 16,- (inkl. Versand-kosten) beim Herausgeber bestellt werden: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: http://kjug@bag-jugendschutz.de, Online: www.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin, 31. Januar 2019

Bundesfamilienministerin Giffey kündigt Gesetzesinitiativen

Bis Ende des Jahres will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dies kündigte die Ministerin am 16.01. vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Giffey informierte den Ausschuss über die Planungen ihres Ministeriums für 2019. 
Derzeit werde in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe über die Formulierung für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beraten. Ebenfalls die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit für Jugendliche unter 27 Jahren. Dies soll sowohl für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als auch das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ und FÖJ) gelten. Ebenfalls in diesem Jahr will die Ministerin die Eckpunkte für einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter und für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen. Auch das Gesetzgebungsverfahren für den Jugendmedienschutz soll eingeleitet werden. 

 https://www.bundestag.de/familie Kurzmeldungen

 

Quelle: »heute im bundestag« (hib 55/2019), 16. Januar 2019 Berlin

NEUERSCHEINUNG »Durchblick Jugendgewalt«

Jugendgewalt

Das Jugendalter – und besonders das der männlichen Jugendlichen – ist von gewalttätigen Auseinandersetzungen untereinander und gegen Dinge gekennzeichnet. Dieser Eindruck wird zumindest in der Öffentlichkeit erweckt. Dass es sich hierbei oftmals um jugendtypische Delikte handelt, die zum »normalen« Aufwachsen hinzugehören und die zumeist passager sind, wird dabei nicht berücksichtigt. 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention am Deutschen Jugendinstitut haben in einer neuen Broschüre den Blick auf die Entwicklung von Jugendgewalt gerichtet und beleuchten, neben den zentralen Erklärungszusammenhängen, die zur Verfügung stehenden Präventions- und Interventionsstrategien. Die Ausführungen eröffnen einen Einblick in ausgewählte zentrale Themenstellungen der Diskussion um Jugend und Gewalt von der Phänomenologie bis hin zur Gewaltprävention. Fachliche Herausforderungen werden formuliert, die sich der Fachpraxis der Kriminalitätsprävention und auch des Kinder- und Jugendschutzes stellen. Die vorgestellten Projekte der Landesarbeitsgemeinschaften Kinder- und Jugendschutz zeigen die Vielfalt und Ausgestaltung der Gewaltprävention im Jugendschutz.

Die Broschüre ist Teil einer Handreichung, die in Form eines Ordners mit verschiedenen Broschüren veröffentlicht wurde. Der Ordner »Durchblick. Informationen zum Jugendschutz« enthält Broschüren zu den Themenfeldern Jugendschutz, Jugendschutzrecht, Alkohol, Medien, Nikotin, Veranstaltungen, sexualisierte Gewalt sowie eine Übersicht der wichtigsten Adressen/Ansprechpartner und ein (Online-) Glossar mit ausgewählten Grundbegriffen aus dem Spektrum des Kinder- und Jugendschutzes. Zielgruppe der Handreichung sind Praktikerinnen und Praktiker in Jugendhilfe und Jugendarbeit sowie Schule und Schulsozialarbeit, die damit einen umfassenden Überblick über die aktuellen und grundsätzlichen Themen des Kinder- und Jugendschutzes erhalten.

»Durchblick. Informationen zum Jugendschutz« ist kostenlos erhältlich (zzgl. Versandpauschale). Die Broschüre »Jugendgewalt« ist einzeln als Ergänzung oder im Gesamtordner zu beziehen bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. │ www.bag-jugendschutz.de.info@bag-jugendschutz.de

→  Anmerkung: Die Broschüren Jugendschutz, Jugendschutzrecht, Alkohol, Medien und Adressen liegen in aktualisierter Fassung (2018) vor und können ebenfalls bezogen werden. 

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin, 23. Januar 2019

Aufruf zur zehnten bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien

Die Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien (kurz: COA-Aktionswoche) lenkt jedes Jahr in der Woche um den Valentinstag (14. Februar) die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Medien auf die mehr als 2,6 Millionen Kinder, die in Deutschland unter einem Suchtproblemen ihrer Eltern leiden. Jahrzehntelang waren sie vergessene Kinder: Schätzungsweise drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland mit Eltern auf, die alkoholkrank oder drogenabhängig sind. Die Bundespolitik hat ihre Leiden und die vielfältigen Gesundheitsrisiken, die diese Kinder lebenslang mit sich tragen, erst spät zur Kenntnis genommen. Die Hilfen für Kinder von psychisch- und suchtkranken Eltern sind durch einen fraktionsübergreifenden Antrag im Deutschen Bundestag im Juli 2017auf die politische Tagesordnung gesetzt worden. Als erster Schritt entwickelt nun seit März 2018 eine vom Deutschen Bundestag einberufene Arbeitsgruppe Vorschläge, wie die bislang nur spärlich vorhandenen Hilfen für die Kinder »personell und finanziell zu einem strukturellen und flächendeckenden Unterstützungssystem ausgebaut werden« und wie »erprobte Modelle in die sozialen Regelsysteme überführt und verstetigt werden« können.

Wie in jedem Jahr wird die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien die politischen Forderungen mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen unterstreichen. Alle Einrichtungen, Initiativen, Projekte und die Verbände der Sucht-Selbsthilfe sind eingeladen mitzumachen. Die Veranstaltungen sorgen dafür, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, Wissen zu vermitteln, Hoffnung zu verbreiten und betroffenen Familien und den Kindern Wege zu Hilfe und Genesung zu weisen.
Die Fort- und Weiterbildungsangebote im Rahmen der Aktionswoche zielen auf das Bildungs- und Gesundheitssystem sowie die Jugend- und Suchthilfe. Insbesondere Kindergärten, Schulen und weitere Jugendeinrichtungen sind in besonderer Weise geeignet, die Kinder so zu unterstützen, dass sie sich trotz Widrigkeiten relativ gesund entwickeln können.
Alle Informationen zu Veranstaltungen und Anregungen zum Mitmachen finden sich auf der Website www.coa-aktionswoche.de Kontakt: info@coa-aktionswoche.de 

 

Quelle: Pressemeldung von NACOA Deutschland, Berlin, 15. Januar 2019

Nutzungsbedingungen kurzgefasst

Handysektor erklärt AGB von WhatsApp, Instagram und Snapchat

Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen in Apps und Onlinediensten sind fast immer lang, kompliziert formuliert und schwer verständlich. Gerade junge Nutzer werfen deshalb nur selten einen Blick hinein und haben kaum eine Chance, die komplexen Inhalte zu verstehen. Handysektor hilft und stellt die wichtigsten Aspekte der Nutzungsbedingungen populärer Apps im neuen Material »Nutzungsbedingungen kurzgefasst« vor. Was vielen Nutzern nicht immer bewusst zu sein scheint: Geschäftsbedingungen zuzustimmen bedeutet, mit App- und Dienste-Anbietern ein verbindliches Vertragsverhältnis einzugehen und möglicherweise eine Erlaubnis zu weitreichender Datenverarbeitung zu geben. Mit dem neuen Material will Handysektor Nutzern dabei helfen, mehr über ihre Lieblings-Apps zu lernen und sie kritischer bewerten zu können. Die ersten drei Ausgaben der Reihe widmen sich dabei den gerade bei Jugendlichen sehr beliebten Kommunikations-Apps WhatsApp, Instagram und Snapchat. Keiner der drei Dienste kommt ohne Erhebung von privaten Daten (z.B. Handynummer oder E-Mail-Adresse) aus. Insbesondere WhatsApp und Instagram geben als Tochterunternehmen von Facebook auch Daten innerhalb des Konzerns weiter. Zudem nutzen Instagram und Snapchat private Daten auch für Werbezwecke. Besonders problematisch ist das bei sehr jungen Nutzern, denn das Mindestalter der Nutzer wird in keinem der Dienste effektiv kontrolliert.

Die drei Materialien der Reihe »Nutzungsbedingungen kurzgefasst« zu den Apps WhatsApp, Instagram und Snapchat stehen interessierten Nutzern auf Handysektor kostenfrei zum Download und zur Bestellung in gedruckter Form zur Verfügung.
Download und Bestellung: https://www.handysektor.de/mediathek/nutzungsbedingungen-kurzgefasst/  

Der Handysektor ist eine unabhängige Anlaufstelle für den digitalen Alltag – mit vielen Tipps, Informationen und auch kreativen Ideen rund um Smartphones, Tablets und Apps. Sie unterstützen Jugendliche bei Fragen oder Problemen mit digitalen Medien. Die Webseite ist ein gemeinschaftliches Projekt der Landesanstalt für Medien NRW und des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest (mpfs). Die mecodia GmbH ist mit der Projektleitung beauftragt.

 

Quelle: Pressemeldung der Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf, 30. Januar 2019

Jugendliche sicher in Social Media?

Verängstigt, bedroht, diffamiert: Plattformen löschen nur ein Drittel der gemeldeten Verstöße

Kinder und Jugendliche sind Mobbing, Hass und Gewalt in Social Media oft schutzlos ausgeliefert. Verstöße werden von den jugendaffinen Plattformen zu selten gelöscht. Schutzmechanismen wie sicher vorkonfigurierte Profile oder verlässliche Altersprüfungen fehlen. Dies sind Ergebnisse einer Recherche von jugendschutz.net über die Risiken bei YouTube, Instagram, Snapchat, Facebook, Twitter und Tumblr. 
»Nur ein Drittel der Jugendschutzverstöße, die wir als einfache Nutzerinnen und Nutzern gemeldet haben, entfernten die Betreiber«, sagt Friedemann Schindler, Leiter von jugendschutz.net. »Besonders schlecht waren die Löschquoten bei unzulässigen Gewaltdarstellungen und Inhalten, die selbstgefährdendes Verhalten propagieren«. Die Meldefunktionen seien zudem häufig nur schwer auffindbar oder stünden nur eingeloggten Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung. 
Der nun vorgelegte Bericht zeigt auch, dass kein Betreiber sichere Accounts für Kinder anbietet. Alle Dienste weisen zwar ein Mindestalter für die Nutzung aus, sie ignorieren aber die Verpflichtung aus der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO), das Alter ihrer Nutzerinnen und Nutzern verlässlich zu überprüfen oder die Zustimmung der Eltern einzuholen. 
Der Bericht »Jugendliche sicher in Social Media?« fasst die Ergebnisse eines Projekts für das Bundesfamilienministerium zusammen. jugendschutz.net überprüfte, wie die Betreiber von YouTube, Instagram, Snapchat, Facebook, Twitter und Tumblr auf die Meldung von Verstößen reagieren und welche Vorsorge sie beispielsweise durch sichere Voreinstellungen treffen, um Gefahren für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. 

 

Quelle: Pressemitteilung von jugendschutz.net, Mainz, 28. Dezember 2018

Sachverstand für die Belange der Kinder und Jugendlichen

Bundesministerin Franziska Giffey beruft neue Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums

Das Bundesjugendkuratorium berät die Bundesregierung in zentralen Fragen der Kinder- und Jugendpolitik: eine unverzichtbare Stimme aus Wissenschaft und Praxis für die Belange von Kindern und Jugendlichen. Am 29. Januar hat Bundesjugendministerin Franziska Giffey die 15 Mitglieder des Sachverständigengremiums für die 19. Legislaturperiode berufen. 
»Ich freue mich, dass wir wieder herausragende Expertinnen und Experten für diese wichtige Aufgabe gewinnen konnten«, betonte Bundesministerin Giffey. »Es gibt viel zu tun, ob es um die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes geht oder um unsere Pläne für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Auch brauchen wir die Kompetenz der Sachverständigen, um den Kinder- und Jugendmedienschutz auf die Höhe der Zeit zu bringen und das Kinder- und Jugendhilferecht weiter zu entwickeln. Auch beim Thema Kinderrechte ins Grundgesetz ist das Bundesjugendkuratorium gefragt - damit Deutschland spürbar kinderfreundlicher wird und letztlich auch die Rechte von Familien gestärkt werden.«

Das Bundesjugendkuratorium setzt sich aus Sachverständigen aus Wissenschaft und Forschung sowie aus Vertreterinnen und Vertretern von Ländern, Kommunen, Jugendorganisationen und anderen Verbänden aus dem Bereich Kinder- und Jugendpolitik zusammen. Folgende Mitglieder wurden berufen:
Doris Beneke, Diakonie Deutschland
Tom Braun, Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V.
Prof. Dr. Karin Böllert, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Marie-Luise Dreber, IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Oggi Enderlein, Initiative für Große Kinder e.V.
Norbert Hocke, ehem. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Prof. Dr. Nadia Kutscher, Universität Köln
Cornelia Lange, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Uwe Lübking, Deutscher Städte- und Gemeindebund
Lisi Maier, Deutscher Bundesjugendring
Prof. Dr. Jörg Maywald, Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.
Kofi Ohene-Dokyi, Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) e.V.
Reiner Prölß, Stadt Nürnberg
Nora Schmidt, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim

Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen und berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik.
Weitere Informationen zur Politik der Bundesregierung für Kinder und Jugendliche finden sich auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums unter http://www.bmfsfj.de sowie zum Bundesjugendkuratorium unter http://www.bundesjugendkuratorium.de.

 

Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 29. Januar 2019

Wenn Glücksspielen zum Problem wird!

Mit Unterstützung des AOK Bundesverbandes sind bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zwei neue Broschüren für die Zielgruppe junger glücksspielender Männer aus dem türkischen und arabischen Kulturraum erschienen. Die Broschüren finden sich jeweils mit deutscher Übersetzung auf der DHS-Internetseite. 
Ebenfalls mit Unterstützung des AOK Bundesverbande wurde für Fachkräfte der Migrationshilfen, Ehrenamtliche in der Sucht-Selbsthilfe und Angehörige die Arbeitshilfe »Glücksspielen - Sportwetten, Spielautomaten, Roulette, Online-Glücksspiele - Suchtrisiko bei jungen Männern« erstellt. 
Bezug der Broschüren auf der DHS  Internetseite www.dhs.de und über das  Bestellformular 

 

Quelle: Pressemeldung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Hamm, 16. Januar 2019

Für Vielfalt und Demokratie

Die Mitgliederversammlung von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. hat am 06.12.2018 in ihrer Sitzung in Bonn einstimmig ein Positionspapier zum Thema »Internationale Jugendarbeit für Vielfalt und Demokratie – Standortbestimmung angesichts menschenfeindlicher und extremistischer Strömungen« verabschiedet. 
Die Mitglieder von IJAB beobachten mit Sorge politische Strömungen, die zum Ziel haben, ausschließlich rein nationale Sichtweisen zur Grundlage von politischen Entscheidungen zu machen und menschenfeindliche und extremistische Haltungen zu fördern.
Mit solchen Haltungen ist IJAB nicht einverstanden und stellt dem ein gemeinsames Verständnis Internationaler Jugendarbeit und ihrer Ziele entgegen und macht sich das Verständnis von Menschenrechten, wie sie in der Menschenrechtscharta der UN, des Europarats sowie in Verfassungen vieler Länder und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind, zu eigen. Auf diesen Grundlagen versteht sich Internationale Jugendarbeit und jugendpolitische Zusammenarbeit auch als Beitrag zur Entwicklung einer starken Zivilgesellschaft und zur Förderung eines demokratischen Gemeinwesens sowie einer gerechten und solidarischen Welt.

Das Positionspapier findet sich: https://www.ijab.de/wer-wir-sind/stellungnahmen/ 

 

Quelle: Presseinformation des IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V., Bonn, 14. Januar 2019

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Im JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER informiert die BAJ über eine Anhörung zur Reform des § 184 b StGB und die neue Ausgabe der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft u ...
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Prävention contra Jugendgewalt

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