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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 6-2019 vom 02.05.2019

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Drogenbeauftragte Mortler: »Um Leben zu retten, brauchen wir eine funktionierende Suchthilfe vor Ort!«

1.276 Menschen verstarben im vergangenen Jahr an den Folgen ihres Drogenkonsums. 2017 waren es vier Personen weniger. Die meisten Todesfälle sind wie auch in den Jahren zuvor auf Überdosierungen von Opioiden wie Heroin oder Morphin zurückzuführen. Hier liegt die Gesamtzahl (monovalente und polyvalente Vergiftungen) bei 629 Verstorbenen. 2017 waren es 707 Personen. 
Die Dorgenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: »Jeder einzelne Todesfall verpflichtet uns, Menschen noch besser vor den Gefahren von Drogen zu schützen und sie vor den oftmals tödlichen Folgen ihres Drogenkonsums zu retten. Dabei sind Bund, Länder und Kommunen, aber auch Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt. Drogenabhängigkeit ist eine Krankheit, Kranke brauchen Hilfe und keine Stigmatisierung. Jeder von uns kann dazu einen Beitrag leisten!« 
Eine zentrale Rolle, um Menschen bei der Bewältigung ihrer Suchtprobleme zu helfen und damit auch die gesundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenkonsums zu reduzieren, spielen neben den niedrigschwelligen Angeboten die 1.500 ambulanten Suchtberatungsstellen in ganz Deutschland. Diese erreichen pro Jahr mehr als eine halbe Million suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige. 
Die Drogenbeauftragte Mortler weiter: »Wenn wir Menschen mit Suchtproblemen frühzeitig erreichen wollen, dann brauchen wir leicht zugängliche Hilfe vor Ort. Das macht eine kommunale Suchthilfe so wichtig.« Suchtberatungsstellen sind eine wichtige Anlaufstelle für Suchtkranke und deren Familien. Dabei werden sowohl Konsumierende von illegalen als auch von legalen Substanzen beraten. Auch für Spielsüchtige stehen Beratungsangebote zur Verfügung. 
Auf der Jahrestagung der Drogenbeauftragten am 25. November 2019 wird mit mehr als 400 Expertinnen und Experten über die Frage beraten, wie die kommunale Suchthilfe auch in Zukunft leistungsfähig und wirkungsvoll bleiben kann.

 

Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin, 10. April 2019

Digitales Deutschland

Digitales

Das Projekt »Digitales Deutschland - Studien zur Digitalkompetenz der Bevölkerung« schafft erstmalig einen Überblick zu aktuellen Studien und theoretischen Modellen zu digital- und medienbezogenen Kompetenzen der Bevölkerung. Die Studien sind im Sinne offener Wissenschaftsdaten (Open Data) auf einer Internetseite gebündelt. Das Projekt wird vom JFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis realisiert und vom Bundesfamilienministerium gefördert.
In Kooperation mit einem Team der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg und der Universität Siegen recherchierte das JFF zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 über 100 einschlägige Dokumente und Studien. Das Ergebnis ist eine nach Stichworten durchsuchbare Datenbank. Sie bietet Interessierten einen Überblick über die bestehende Forschungslandschaft.
Auf dieser Basis und in Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Praxis soll das JFF eine Entscheidungsgrundlage erarbeiten, welche Kompetenzanforderungen im Zuge der Digitalisierung an verschiedene Bevölkerungsgruppen gestellt werden. Die Frage lautet auch: Was braucht es, um allen Teilen der Bevölkerung passende Angebote zur Weiterentwicklung ihrer digital- und medienbezogenen Kompetenzen zu bieten? Ziel ist ein gelingendes Zusammenleben in einer von Digitalisierung geprägten Gesellschaft. Bereits am 1. Juli 2019 findet dazu ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen sozialwissenschaftlichen Disziplinen sowie der Informatik in Frankfurt am Main statt.

 

Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 17. April 2019

Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern

Die Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern müssen systematisiert und ausgebaut werden. In einem Expertengespräch des Gesundheitsausschusses im Bundestag am 10. April waren sich die Fachleute im Grundsatz einig, dass die Angebote aus den verschiedenen Sozialbereichen besser miteinander vernetzt werden müssen.
Julian Dilling vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sprach mit Blick auf die betroffenen Familien von einer großen Herausforderung. Es sei schwierig, an die Kinder aus solchen Haushalten heranzukommen. Nur rund 25 Prozent der betroffenen Kinder würden überhaupt identifiziert. 
Wichtig sei neben der Entstigmatisierung der Eltern auch eine bessere Vernetzung von ambulanten und stationären Angeboten. Bei Eltern mit Suchtproblemen seien Scham und die Angst vor dem Jugendamt sowie in der Folge der Versuch der Geheimhaltung ein großes Thema. In der Praxis stelle sich auch die Frage, was mit Kindern geschehe, wenn die Eltern in die Psychiatrie eingewiesen würden. Hier seien Patenprogramme für die Kinder wichtig, die ausgebaut werden sollten.
Birgit Görres vom Dachverband Gemeindepsychiatrie sagte, wichtig seien wohnortnahe Hilfen aus einer Hand und kommunale Netzwerke. Zudem müsse innerhalb der Sozialgesetzgebung eine anschlussfähige Versorgung sichergestellt werden. Psychisch Kranke seien nicht in der Lage, selbst Hilfe zu organisieren. Auch sie forderte einen Ausbau der Patenprojekte für Kinder sowie eine Stärkung der ambulanten Psychiatrie. Nötig sei ein Gesamtkonzept mit klarer Zuordnung.
Der Sozialrechtsexperte Stephan Rixen von der Universität Bayreuth forderte die GKV auf, sich für andere Hilfesysteme zu öffnen und damit der möglichen eigenen Überforderung bei diesem Thema entgegenzuwirken. Die Anschlussfähigkeit der Hilfesysteme sei die zentrale Herausforderung.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 396 vom 10. April 2019

Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen

Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan weisen der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf mögliche Folgen des Fastens für Kinder und Jugendliche hin. Familien sollten in ihrem Wunsch unterstützt werden, ihre Religion auszuüben, Risiken für die Gesundheit von Kindern müssen aber im Blick behalten werden. Zu diesem Zweck hat der DKSB eine Handreichung mit Empfehlungen für Lehrer/-innen, Ärzt/-innen und andere Fachkräfte entwickelt. Der Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt.
Während des Fastenmonats Ramadan dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die islamischen Fastenregeln lassen allerdings verschiedene Ausnahmen zu, zum Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei Kindern. Dennoch fasten viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Die Fastenregeln strikt einzuhalten kann aber für Kinder spürbare Folgen haben. »Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern«, erklärt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. »Besonders in dieser Zeit, in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, fordert das die Kinder sehr. Gerade dann benötigen sie genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken.«
Um Eltern, Ärzt/-innen, Lehrer/-innen und andere pädagogische Fachkräfte auf die gesundheitlichen Risiken des Fastens hinzuweisen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen, hat der Kinderschutzbund eine Handreichung zum Thema entwickelt. »Ganz wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges Verständnis«, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied im DKSB. »Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun. Denn am Ende ist das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen das Wichtigste.«
Im Umgang mit dem Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen empfiehlt der Kinderschutzbund konkrete Handlungsschritte. So rät er Eltern, die verantwortlichen Lehrer/-innen oder Erzieher/-innen darüber zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern informiert werden, dass Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Schulen und Horte oder auch Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam nach einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der DKSB. Denkbar wäre etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet, oder nur an einem Tag in der Woche, z.B. am Sonnabend, oder auch nur stundenweise.
Die Handreichung des Kinderschutzbundes zum Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen findet sich unter https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/ 

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbunds Bundesverband e.V., Berlin, 23. April 2019

Keine Opioid-Krise wie in den USA

Die medikamentöse Schmerzbehandlung mit opioidhaltigen Arzneimitteln birgt nach Angaben der Bundesregierung das Risiko einer Abhängigkeit. Allerdings liege dem Medikamentenmissbrauch und der Abhängigkeit ein komplexes, auch soziale Faktoren umfassendes Ursachengeflecht zugrunde, heißt es in der Antwort (19/9122) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8294) der FDP-Fraktion.
Die Verordnung und Abgabe stark wirksamer opioidhaltiger Arzneimittel sei in Deutschland im Vergleich zu den USA durch deutlich restriktivere Regelungen im Betäubungsmittelrecht bestimmt. Aufgrund des in Deutschland an medizinischen Indikationen ausgerichteten Verschreibungsverhaltens sei derzeit nicht mit einer ähnlich dramatischen Entwicklung wie in Nordamerika zu rechnen.
In Deutschland sind den Angaben zufolge nach Hochrechnungen rund 1,6 Millionen Menschen von Schmerzmitteln (Analgetika) abhängig. Hinzu kommen hochgerechnet rund 361.000 Menschen mit einer Abhängigkeitsstörung im Bereich der Hypnotika und Sedativa. Betroffen sind vor allem jüngere Frauen.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 419 vom 15. April 2019

Seelisch gesund aufwachsen

Merkblatt

Bei den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 erhalten Eltern künftig auch Merkblätter zur seelischen Gesundheit und psychischen Entwicklung ihrer Kinder. Neben der körperlichen und geistigen Gesundheit ist die seelische Gesundheit von großer Bedeutung. Deshalb hat die Deutsche Liga für das Kind zusammen mit Partnern die Merkblätter »Seelisch gesund aufwachsen« mit dazugehörigen Filmen entwickelt.
Die zehn Merkblätter »Seelisch gesund aufwachsen« orientieren sich an den bekannten Merkblättern »Kinderunfälle« und wurden von den gesetzlichen Krankenkassen, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung(KBV), der Deutschen Liga für das Kind, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) entwickelt. 
Neu ist auch die Möglichkeit, sich mit zehn anschaulichen Filmen zur psychischen Gesundheit von Kindern zu informieren. Ziel ist es, die Elternkompetenz zu stärken, indem die seelischen Bedürfnisse der Kinder altersgerecht erklärt werden – von Geburt an bis zum sechsten Lebensjahr. »Damit möglichst viele Familien –auch mit geringen Deutschkenntnissen – von den Filmen profitieren, hat die BZgA die fünf fremdsprachlichen Versionen der Filme finanziell unterstützt. 

 

Quelle: Pressemeldung der Deutschen Liga für das Kind vom 26.03.2019

DHS Jahrbuch Sucht 2019

Daten und Fakten

DHS

Das DHS Jahrbuch Sucht 2019 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) liefert die aktuellen Zahlen, Fakten und Trends zum Konsum legaler und illegaler Drogen sowie zu abhängigem Verhalten.
Die legalen Drogen Alkohol und Tabak sind nach wie vor für den größten Teil der Suchtproblematik in Deutschland verantwortlich. Daher fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zum wiederholten Male effektive Präventionsmaßnahmen wie Preiserhöhungen, Angebotsreduzierung und eine Beschränkung der Werbung für Alkohol. Zudem sind das Verbot der Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren und die Optimierung des Jugendschutzes notwendig. Darüber hinaus gilt es, in der Prävention die unterschiedlichen Problemlagen von Frauen und Männern sowie die soziale Benachteiligung stärker zu berücksichtigen. Der Gesamtverbrauch an alkoholischen Getränken sank allerdings im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 2,38 % auf 131,1 Liter Fertigware pro Kopf der Bevölkerung. Trotz eines geringen Konsumrückgangs kann keine Entwarnung gegeben werden: Deutschland ist ein Hochkonsumland in Bezug auf Alkohol. Etwa 74.000 Todesfälle jährlich werden durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol verursacht.
Die Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 10 und 20 Jahren, die 2017 aufgrund eines akuten Alkoholmissbrauchs stationär behandelt wurden, bleibt mit insgesamt 21.721 Patienten weiterhin auf hohem Niveau.

Der Verbrauch von Zigarren und Zigarillos ist 2018 um 6,5 % auf 3.007 Millionen Stück gestiegen. Zugenommen haben auch der Konsum von Pfeifentabak (+2,7 %) und Feinschnitt (+0,2 %). In Deutschland wurden 74.360 Millionen Zigaretten konsumiert, das entspricht einem leichten Konsumrückgang in 2018 um 1,9 %. Einer Studie zufolge waren im Jahr 2015 rund 11 % der 18-jährigen und älteren Bevölkerung, die selbst nicht rauchten, regelmäßig in geschlossenen Räumen einer Passivrauchbelastung ausgesetzt. Die höchste Exposition wurde bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 29 Jahren festgestellt. Im Jahr 2013 starben rund 121.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Das waren 13,5% aller Todesfälle.

 

Quelle: Pressemeldung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Berlin / Hamm, 17. April 2019

Onlinebeschwerden 2018

FSM-Beschwerdestelle erreicht neuen Höchststand

FSM

Im Jahr 2018 hat die Beschwerdestelle der FSM (www.fsm.de/beschwerdestelle) 6.733 Meldungen über illegale oder jugendgefährdende Onlineinhalte erhalten und damit mehr als je zuvor. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um rund 20% (2017: 5.614 Beschwerden).
Von den eingegangenen Hinweisen enthielten nach Prüfung der FSM 1.069 (16%) Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen (2017: 1.155 Beschwerden). Wenn solche Inhalte auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM die Hinweise an das Bundeskriminalamt weiter. Bei den Inhalten, die in Deutschland gehostet waren (238 Fälle), konnte eine Entfernungsquote von 100% erreicht werden. Zwei Tage nach Erstmeldung waren bereits 80% entfernt, nach sieben Tagen konnte keiner der Inhalte mehr abgerufen werden. Von den im Ausland gehosteten Inhalten befanden sich die meisten auf Servern in den USA (241 Fälle), gefolgt von den Niederlanden (132 Fälle), Russland (62 Fälle) und Frankreich (45 Fälle). 77% der im Ausland gehosteten Inhalte konnten 2018 innerhalb von vier Wochen nach Erstmeldung entfernt werden. Das ist eine leichte Verbesserung im Vergleich zu 2017 (72% Löschquote nach vier Wochen). Bei im Ausland gehosteten Inhalten bereitet insbesondere die Entfernung virtueller Missbrauchsdarstellungen und Posendarstellungen Minderjähriger Probleme. Die Verbreitung derartiger Inhalte ist in vielen Ländern, anders als in Deutschland, zulässig.
Wie im Vorjahr war rund ein Drittel der Beschwerden nach Einschätzung der FSM unbegründet (2018: 1.984 Fälle, 29%). Dabei handelt es sich um Beschwerden, bei denen kein jugendmedienschutzrechtlicher Verstoß festgestellt werden konnte, wie z.B. politische Willensbetätigungen, die entgegen der Einschätzung der Meldenden noch von der Meinungsfreiheit gedeckt waren und letztlich weder als strafrechtlich relevant noch als entwicklungsgefährdend eingestuft wurden, aber auch Sachverhalte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des FSM fallen, wie etwa Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder gesperrte Konten.

 

Quelle: Pressemeldung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, Berlin, 11. April 2019

Engagiert, dabei und anerkannt?! – (Junge) islamische Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe

AGJ-Transferkonferenz am 14. und 15. November 2019 in Berlin

AGJ

Die Transferkonferenz möchte Gelegenheit geben, gemeinsam und aus unterschiedlichen Blickwinkeln der Frage nachzugehen, wie eine nachhaltige Verankerung von Angeboten einer Kinder- und Jugendhilfe in muslimischer Trägerschaft in den Strukturen der Wohlfahrtserbringung erreicht werden kann. Dabei stehen die damit einhergehenden Herausforderungen, professionellen Perspektiven und strukturellen Notwendigkeiten im Fokus.
In Fachvorträgen und Arbeitsgruppen wird dazu eingeladen, sich tiefergehend über Gelingensbedingungen und Barrieren sowie Best-practice-Beispiele auszutauschen und zukünftige Kooperationsbeziehungen, Verantwortungsbereiche und politische Strategien gemeinsam zu diskutieren und zu reflektieren.
Die Konferenz, die die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ in Kooperation mit der Universität Münster und der Universität Hildesheim durchführt, findet am 14. und 15. November 2019 in Berlin statt. Gefördert wird die Veranstaltung von der Stiftung Mercator. 
Das Programm sowie die Anmeldung finden sich ab Mai 2019 unter www.agj.de.

 

Quelle: AGJ-Newsletter Nr. 21, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe e.V., Berlin, 24. April 2019

Fachtagung »Früh übt sich. Bildung für Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung«

Fachtagung am 06./07.11.2019

Mit dem Kooperationsprojekt »Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung« wollen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die AGJ und das Bundesfamilienministerium dazu beitragen, Partizipation und Diversitätsbewusstsein in Kindertageseinrichtungen und -tagespflege nachhaltig zu stärken. Kurz vor dem Ende der aktuellen Förderphase im Dezember 2019 ist es Zeit, Bilanz zu ziehen und die Erkenntnisse des Projekts zu reflektieren. 

Im Rahmen der Fachtagung am 06./07.11.2019 sollen zentrale Fragen der frühen Demokratiebildung und Vielfaltspädagogik diskutiert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der gesellschafts- und fachpolitischen Relevanz des Themenfeldes sowie seiner rechtlichen und strukturellen Rahmung. Außerdem werden konkrete Ergebnisse aus den Einzelvorhaben vorgestellt und diskutiert. 

Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden sowie Fachberatungen und Kita-Leitungen.

Nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung sind ab Mai 2019 unter ww.duvk.de/fachtagung2019 zu finden. 

 

Quelle: Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V., Berlin, 29. März 2019

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