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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 7-2019 vom 22.05.2019

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Kinderrechte ins Grundgesetz, damit Erwachsene mehr Respekt haben!

Kinderrechte

2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Vertretende aus allen demokratischen Parteien unterstützen dieses Anliegen.
Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten! Der Politik die Wichtigkeit zuzurufen und auch allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt zu machen!
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz unterstützt die Aktionen am 22. Mai und die Initiative »Kinderrechte ins Grundgesetz«. Sie besteht aus über 50 Organisationen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVK), der Bundeselternrat und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF.

#kigg19 
#KinderrechteinsGrundgesetz  

 

Quelle: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de, Aktionsbündnis Kinderrechte, Berlin/Köln, aufgerufen am 20. Mai 2019

Das Leben junger Menschen retten

Suizide junger Menschen könnten häufiger als bislang abgewendet werden. Der Deutsche Caritasverband (DCV) forderte anlässlich der diesjährigen »Woche für das Leben« eine größere öffentliche Debatte rund um das Thema Selbsttötung. Mit Fragen rund um das Thema Suizidprävention beschäftigte sich in diesem Jahr die von der evangelischen und katholischen Kirche gemeinsam getragene Woche (4. bis 11.Mai) unter der Überschrift »Leben schützen. Menschen begleiten. Suizide verhindern«.

Suizid ist bei jungen Menschen bis 25 Jahre die zweithäufigste Todesursache. »Wir müssen dringend beim Thema Selbsttötung zum Darüber-reden in der Gesellschaft ermuntern. So können mehr Leben junger Menschen gerettet werden. Denn gerade bei ihnen ist der Gedanke, sich etwas anzutun, oft eher Ausdruck einer aktuellen Krise, die aber überstanden werden kann«, unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher. Gefährdete seien meist erleichtert, wenn sie darüber sprechen könnten.

Deshalb engagiert sich der Deutsche Caritasverband in diesem Bereich und bietet die [U25]-Online-Beratung an. Hierbei beraten speziell geschulte Gleichaltrige die hilfesuchenden Jugendlichen ehrenamtlich, via E-Mail, kostenlos und anonym. Bei Krisen und Suizidgedanken können sich die Helferinnen und Helfer, weil sie gleichaltrig sind, besser auf die Probleme der jungen Menschen einstellen, unmittelbarer reagieren und sie sind näher dran an den Hilfesuchenden. Aktuell kümmern sich rund  230 Beraterinnen und Berater an zehn Standorten in Deutschland um die Anfragen. Rund 1.200 Menschen suchten im Jahr 2018 Rat. Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 7.725 Mailkontakte.

 

Quelle: Pressemeldung des Deutschen Caritasverband, Freiburg, 03. Mai 2019

Anerkennung von Jugendschutzprogrammen

Die mit zwölf Vertreterinnen und Vertretern aus den für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden sowie aus dem Kreis der Direktorinnen und Direktoren der Landesmedienanstalten besetzte Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung am 15. Mai festgestellt, dass die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstleister e.V. (FSM) bei der Eignungsbeurteilung des Programms »JusProg« als Jugendschutzprogramm gemäß § 11 Abs. 1 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschritten hat. Die KJM hat daher die Beurteilung der FSM zur Eignung des Programms »JusProg« als Jugendschutzprogramm gemäß § 19b Abs. 2 S. 1 JMStV einstimmig für unwirksam erklärt. Die FSM hätte nach Überzeugung der KJM bei ihrer Eignungsprüfung dem Umstand Rechnung tragen müssen, dass das Programm »JusProg« wesentliche Teile der Nutzung von Medieninhalten durch Minderjährige nicht erfasst, da es ausschließlich für Windows-PC mit Chrome Browser ausgelegt ist.
Quelle: Pressemeldung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Berlin, 15. Mai 2019

Dem widerspricht die FSM: Die Gutachterkommission der FSM hatte am 1. März 2019 entschieden, dass die neue Version des Jugendschutzprogramms JusProg die gesetzlichen Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) erfüllt. Die Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), dass die FSM mit dieser Entscheidung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschritten haben soll und die Anerkennung daher unwirksam sei, ist nach Überzeugung der FSM in der Sache unzutreffend. Die KJM vermischt mit dieser Entscheidung auf unzulässige Weise die Bewertung von Jugendschutzprogrammen auf der einen Seite und die Aufsicht über Anbieter von Online-Inhalten auf der anderen Seite: Das Gesetz verlangt ausdrücklich nicht, dass Jugendschutzprogramme auf jedem beliebigen Endgerät funktionieren müssen. Die FSM-Prüfung ist im Rahmen der geltenden Gesetze in einem ordnungsgemäßen Verfahren durch einen unabhängigen Gutachterausschuss erfolgt. Es sind keine Gründe erkennbar, weshalb die FSM ihren Beurteilungsspielraum überschritten haben sollte. Die FSM wird nun prüfen, ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Entscheidung der KJM erhoben wird.
Quelle: Pressemeldung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Berlin, 16. Mai 2019

Mit Bedauern und Unverständnis hat der Verein JusProg e.V. auf die Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) reagiert, die seit dem Jahr 2012 bestehende Anerkennung des JusProg-Jugendschutzprogramms für Windows aufheben zu wollen. »Mit der Entscheidung ist für den Jugendschutz in Deutschland wenig gewonnen, aber sehr viel verloren«, kommentierte Stefan Schellenberg, Gründer und Vorsitzender des JusProg e.V. Nachdem die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.) als zuständige Selbstkontrolle das JusProg-Jugendschutzprogramm für Windows am 1. März 2019 erneut anerkannt hatte, soll diese Anerkennung auf Beschluss der KJM nun von der formal zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) aufgehoben werden. Sollte diese Aufhebung juristisch Bestand haben, dann dürften deutsche Anbieter bestimmte Inhalte der Altersstufen 16 und teilweise 18 (nicht aber gefährdende Inhalte wie Pornografie) nicht mehr ohne Sendezeitbeschränkung oder technische Mittel wie ein vorgeschaltete Personalausweisroutine im Internet anbieten.
»Wir engagieren uns mit unserem einzigartigen Jugendschutzprogramm seit Jahren für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, weit über die Vorgaben des Gesetzgebers hinaus«, so der JusProg-Vorsitzende, »wir können nur hoffen, dass die KJM einen konstruktiven Weg des Austauschs mit den Selbstkontrollen sucht und gemeinsam mit JusProg den Jugendschutz im Internet weiterentwickelt.«

 

Quelle: Pressemeldung JusProg e.V., Hamburg, 15. Mai 2019

Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt

Initiative zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt im ländlichen Raum

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, haben in Dannenberg (Niedersachsen) das Modellprojekt ›Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt‹ gestartet. Ziel des Projekts ist es, in acht ländlichen Regionen Strategien zu entwickeln, um Fachberatung vor Ort zu etablieren, die auf Schutz und Hilfe bei sexualisierter Gewalt spezialisiert ist. Neben dem Auf- und Ausbau konkreter Beratungsangebote geht es dabei auch um eine bessere Kooperation und Vernetzung derjenigen Akteure vor Ort, die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen tragen.
Ministerin Giffey bei der Auftaktveranstaltung im niedersächsischen Dannenberg: »Mit dem Modellprojekt ›Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt‹ verbessern wir den Zugang zu spezialisierter Fachberatung gegen sexuelle Gewalt gezielt dort, wo es derzeit am nötigsten ist: in ländlichen Regionen. Denn es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob es kompetente Ansprechpersonen gibt, wenn Hilfe und Unterstützung nötig sind. Spezialisierte Fachberatungsstellen helfen Betroffenen sexueller Gewalt und ihrem Umfeld. Und sie sorgen dafür, dass Fachwissen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen überall dort ankommt, wo es gebraucht wird: in Kitas, Schulen und Sportvereinen – aber auch in Erziehungsberatungsstellen, Jugendämtern und Kirchengemeinden. Damit Schutzkonzepte wirksam umgesetzt werden können und damit Menschen, die für Kinder Verantwortung tragen, mögliche Anzeichen sexueller Gewalt einordnen können und wissen, was zu tun ist, um zu helfen.«
Das Modellprojekt ›Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt‹ wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI e.V.), umgesetzt. 
Weitere Informationen unter: https://www.dgfpi.de/kinderschutz/wir-vor-ort-gegen-sexuelle-gewalt.html

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 02. Mai 2019

Sexueller Kindesmissbrauch beim Sport: Kommission ruft Betroffene auf, ihre Geschichte zu teilen

Aufbearbeitungs

Sexuelle Gewalt geschieht in allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen: in der Familie, in Institutionen, in der Freizeit und auch beim Sport. Die Aufarbeitungskommission interessieren Strukturen, die sexuellen Kindesmissbrauch beim Sport ermöglicht haben.  

»Wenn Sie in Ihrer Kindheit und Jugend sexueller Gewalt beim Sport (z. B. Vereinssport, Schulsport, Leistungssport, Freizeitsport) ausgesetzt waren, erzählen Sie uns Ihre Geschichte. 

Auch Zeitzeuginnen, Zeitzeugen und Angehörige sind aufgerufen, sich bei der Kommission zu melden.

Sie können in einer vertraulichen Anhörung darüber sprechen oder uns einen schriftlichen Bericht zusenden.  Außerdem steht Ihnen unser Infotelefon Aufarbeitung 0800 40 300 40 kostenfrei und anonym für Fragen rund um die Arbeit der Kommission und zur Beratung und persönlichen Entlastung zur Verfügung. 

Darüber hinaus möchten wir auch weiterhin Betroffene, Zeitzeugen und Angehörige, die von sexuellem Kindesmissbrauch in anderen Bereichen berichten möchten, einladen, sich bei uns zu melden. Ihre Geschichte kann etwas ändern.« 

Prof. Dr. Sabine Andresen
Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Weitere Informationen unter: www.aufarbeitungskommission.de/sport  

 

Quelle: Pressemeldung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin, 06. Mai 2019

Zwangs- und Kinderehen in Deutschland

Die Bundesregierung wird das im Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wie vorgesehen im Juli 2020 evaluieren. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/9568) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8907). Der Gesetzgeber habe diese Frist festgelegt, um eine verlässliche Tatsachengrundlage für die Evaluierung zu gewährleisten. Die geänderten Vorschriften müssten von der Verwaltung implementiert und von den Gerichten angewandt werden. Die Durchsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Bundesregierung, heißt es weiter. Angaben zur Zahl der in Deutschland lebenden minderjährigen ausländischen Personen mit dem Familienstand »verheiratet« vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen im Juli 2017 kann die Bundesregierung nicht machen. Rückwirkend könnten valide Daten aus dem Ausländerzentralregister erst ab dem Jahr 2018 ermittelt werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9222). Zum 31. März 2018 waren 306 Personen registriert und zum 31.März 2019 179 Personen. 

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 510 vom 7. Mai 2019 und 18. April 2019

Rückläufiger Alkoholkonsum bei Jugendlichen – leichte Anstiege bei jungen Erwachsenen

Studie

Am 8. Mai wurden in Berlin die neuen Ergebnisse der Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) »Der Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2018« vorgestellt. In der Repräsentativbefragung erhebt die BZgA regelmäßig den Alkoholkonsum der 12- bis 25-jährigen Bevölkerung bundesweit.
Die neuen Studienergebnisse zeigen, dass aktuell 8,7 Prozent der Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren regelmäßig, also mindestens einmal wöchentlich, Alkohol konsumieren. Das ist ein historisch niedriger Stand. In dieser Altersgruppe lag dieser Wert im Jahr 2004 noch bei 21,2 Prozent.
Unter jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren geben aktuell 33,4 Prozent an, regelmäßig Alkohol zu trinken. Dies ist ein seit dem Jahr 2014 gleichbleibender Wert. Ausgehend vom Jahr 2004 mit 43,6 Prozent ist eine langfristig rückläufige Entwicklung zu beobachten. Der Anteil 12- bis 17-jähriger Jugendlicher, die sich im letzten Monat in einen Rausch getrunken haben, ist mit aktuell 13,6 Prozent seit mehreren Jahren relativ konstant. Im Jahr 2004 waren es noch 22,6 Prozent.
Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: »Es ist erfreulich, dass noch nie so wenige Jugendliche bundesweit regelmäßig Alkohol konsumiert haben. Hier zeigt sich, dass die gemeinsamen Anstrengungen  in der Alkoholprävention von Bund, Ländern und Kommunen die Zielgruppe erreichen. Gleichzeitig trinken sich insgesamt nach wie vor zu viele Jugendliche und insbesondere junge Erwachsene in einen Alkoholrausch. Deshalb bedarf es auch zukünftig weiterer Anstrengungen und neuer Impulse in der Alkoholprävention, um junge Menschen und verstärkt junge Erwachsene für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren.«

Die Studie ist abrufbar unter: https://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), Berlin, 08. Mai 2019

Spiel ist nicht gleich Spiel!

Blaues Kreuz

Seit Ende 2018 macht Fußballer Bastian Schweinsteiger Schlagzeilen. Nicht wegen seiner Fußballerfolge, sondern wegen seines neuen Werbepartners: Die Deutsche Automatenwirtschaft. »Das Allerwichtigste ist, dass du fair und sauber spielst, egal wo, und was du spielst«, so lautet der Slogan von Schweinsteiger auf Plakaten und im Werbespot. Er wirbt damit für legales Glücksspiel, ein Feld, das schon viele Menschen in die Sucht getrieben hat. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sind es rund eine halbe Million Menschen in Deutschland, die krankhaft spielsüchtig sind. Am 17. April erschien das Jahrbuch Sucht 2019 mit neusten Zahlen und Fakten. Ein Schwerpunktthema, das die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) darin aufgreift, ist »Glücksspiel« und stellt fest: Das Suchtpotenzial beim legalen Glücksspiel an Geldspielautomaten ist enorm gestiegen. Dass ein bekannter Fußballer wie Bastian Schweinsteiger seine Vorbildfunktion anstatt für Suchtprävention für Glücksspielwerbung einsetzt, stößt auf viel Kritik, auch vom Blauen Kreuz in Deutschland. 
Jürgen Naundorff, Bundessekretär des Blauen Kreuzes in Deutschland: »Spiel ist nicht gleich Spiel, Herr Schweinsteiger! Nein, es ist eben nicht ‚... egal, wo und was du spielst‘. Auch wenn Sie das behaupten! … Das gewerbliche Automatenspiel besitzt laut der Sucht- und Drogenreferenten der Bundesländer das größte Potenzial, Menschen spielsüchtig zu machen. Wir fordern Sie auf, sich nicht weiter in den Dienst einer Industrie zu stellen, die den finanziellen und damit nicht selten einhergehenden seelischen Ruin ihrer Nutzer einkalkuliert. Ein Fan von Ihnen aus dem Blauen Kreuz in Deutschland.« 

 

Quelle: Pressemitteilung des Blauen Kreuzes, Wuppertal, 07. Mai 2019

Kinder diskutieren Umsetzung von »Kinderrechten im Internet« im Bundeskanzleramt

Schülerinnen und Schüler der Löcknitz-Grundschule in Berlin haben am 7. Mai Wünsche für ein kinderfreundlicheres Internet an Staatsministerin Dorothee Bär überreicht. Diese waren im Rahmen einer Schulstunde zum »Tag der Kinderseiten« im letzten Jahr erarbeitet worden. Im Anschluss diskutierte Staatsministerin Bär mit den Schülerinnen und Schülern die Wünsche und Anregungen und versprach, diese in die Pläne der Bundesregierung für eine Reform des Jugendmedienschutzes einzubringen.

»Der beste Jugendmedienschutz sind aufgeklärte Schülerinnen und Schüler. Ich danke daher sehr den Lehrerinnen und Lehrern der Löcknitz-Grundschule, dass sie zusammen mit dem Deutschen Kinderhilfswerk und Seitenstark Medienkunde in den Stundenplan integriert haben. Ich habe mich natürlich sehr gefreut, dass die Klasse meiner Einladung ins Kanzleramt gefolgt ist und mir ihre Forderungen persönlich übergeben hat. Es war deutlich spürbar, wie intensiv sich die Kinder mit dem Thema ›Wie bewege ich mich im Netz‹ auseinander gesetzt haben. Das Thema liegt mir besonders am Herzen und werde ich intensiv weiterverfolgen«, sagt Dorothee Bär, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung.

Folgende Wünsche und Forderungen hatten die Schülerinnen und Schüler für ein kinderfreundlicheres Internet erarbeitet:

• Schutz vor Belästigungen im Internet
• Warnung und Schutz vor Gewalt in Filmen und Bildern im Internet
• Alle Schulen brauchen Tablets
• Schutz für unsere persönlichen Daten im Internet
• Wir wollen ohne Angst das Internet nutzen und wollen keine Fake News
• Spiele im Internet ohne Werbung und ohne Passwort-Zwang
• Mehr interessante, sichere Internet-Seiten für Kinder von 9 – 13 Jahren
• Alle Grundschulkinder brauchen ein neues Unterrichtsfach: Informatik
• Mehr Mitbestimmung von Kindern in der Politik und im Internet
• Kinderrechte endlich ins Grundgesetz

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks, Berlin, 07. Mai 2019

Basiswissen Aufsichtspflicht: Haftung und Garantenstellung in der Kinder- und Jugendhilfe

Basiswissen

Aktualisierte Ausgabe des EREV-Themenheftes Theorie und Praxis der Jugendhilfe (TPJ) erschienen Diese TPJ informiert zu den zivilrechtlichen Grundlagen und strafrechtlichen Aspekten der Aufsichtspflicht und Haftung inkl. dem Umgang mit digitalen Medien .
Dabei spannt sich der Bogen von der Begründung, Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht über die Haftung im Beschäftigungsverhältnis, aus Gesetz sowie aus Verkehrssicherungspflicht bis hin zum Schutz durch Versicherung, digitalen Aspekten und dem Jugendschutz durch den Staat.
Die Texte inklusiver zahlreicher Praxisbeispiele und Urteile werden angereichert von Checklisten zur Führung der Aufsichtspflicht.
Evangelischer Erziehungsverband e. V. – EREV –, Flüggestr. 21, 30161 Hannover,Tel: 0511/ 39 08 81-14, Fax: 0511/ 39 08 81-16, www.erev.de

 

 

Quelle: Pressemitteilung des Evangelischen Erziehungsverbandes e.V., Hannover, 10. Mai 2019

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