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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 8/2019 vom 13.06.2019

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

KJug-Website im neuen Design

KJug online

Die neue Internetpräsenz der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis ist online. Sie wurde komplett überarbeitet. Dabei wurde der Fokus vor allem auf ein benutzerfreundliches und modernes Design gelegt.
Mit dem Relaunch der Website soll eine größere Zielgruppe erreicht werden, zu der u.a. Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in Jugendämtern und Fachinstitutionen, Studierende und Lehrende an Fach- und Hochschulen sowie politische Mandatsträger auf Landes- und Bundesebene gehören. Ein wichtiges Anliegen von KJug ist es, den Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis zu befördern. 
KJug erscheint bereits im 64. Jahrgang und wird vierteljährlich von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) herausgegeben, die damit einen Beitrag zum interdisziplinären Austausch leisten will.

Ab sofort finden Sie die neue KJug-Präsenz unter der bekannten Adresse www.kjug-zeitschrift.de

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 13. Juni 2019

Stärkung der Kinderrechte

Eine Stärkung der Rechte von Kindern ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (19/10552) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf sieht die Fortentwicklung von Artikel 6 des Grundgesetzes durch ausdrückliche Gewährleistung des Schutzes der Kinder, ihres Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung, ihres Rechts auf Beteiligung und des Vorrangs des Kindeswohls vor. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass Kinder in Artikel 6 ausschließlich im Zusammenhang des Elternrechts und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft behandelt würden. Es fehle eine ausdrückliche Gewährleistungsverantwortung und -pflicht des Staates betreffend den besonderen Schutz der Kinder. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung. 
Ebenfalls fehlten im Grundgesetz eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist, sowie ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz sowohl hinter den Standards der UN-Kinderrechtskonvention als auch der EU-Grundrechtecharta zurück. Über die Vorlage sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum selben Thema debattierte das Plenum laut Tagesordnung erstmalig am 6. Juni.

Quelle: hib – heute im bundestag, Berlin, 03. Juni 2019

Kinderkommission zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni 2019

Rund 215 Millionen Kinder auf der ganzen Welt sind gezwungen, zum Lebensunterhalt ihrer Familie beizutragen. Mehr als die Hälfte von ihnen ist dabei erheblichen Risiken ausgesetzt. Die Mädchen und Jungen arbeiten unter Bedingungen, die ihre Entwicklung gefährden, ihre Gesundheit langfristig schädigen und einen Schulbesuch unmöglich machen. Sie befinden sich in einem Teufelskreis, denn viele der arbeitenden Kinder haben keine Möglichkeit, die Schule zu besuchen und erhalten deshalb nicht die nötige Bildung, um später einen angemessenen Beruf mit ausreichendem Gehalt zu ergreifen. 
Kinderarbeit verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Gemäß Artikel 32 dürfen Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringen, die die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten. An der Durchsetzung dieser Kinderrechte mangelt es jedoch an vielen Orten dieser Welt. 
Die Kinderkommission begrüßt ausdrücklich den Einsatz der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, die sich weltweit gegen die ausbeuterischen Formen der Kinderarbeit engagieren. Den Kindern und ihren Familien müssen Wege aus der Abhängigkeit von der Kinderarbeit geboten werden. Dies kann nur der Besuch einer Schule oder eine berufliche Ausbildung sein. Nicht nur Staat, Wirtschaft und Organisationen sind gefordert, jeder einzelne kann mit bewussten Konsumentscheidungen etwas gegen die Ausbeutung von Kindern tun.

Quelle: Pressemitteilung der Kinderkommission, Berlin 11. Juni 2019

Transparenzberichte von Facebook, YouTube und Twitter jetzt online

Anlässlich der Diskussion über die Wirksamkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) am 02. Juni eine umfassende Auswertung der bislang herausgegebenen Transparenzberichte von Facebook, YouTube und Twitter veröffentlicht. In dieser evaluiert sie die Beschwerdezahlen, die Löschquoten und Löschgründe und bewertet die vorhandenen Meldesysteme der Sozialen Netzwerke. 
Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich seit Inkrafttreten des NetzDG zwar die Löschgeschwindigkeit von gemeldeten rechtswidrigen Inhalten erhöht hat, die Quote berechtigter Löschungen jedoch insgesamt noch gering ausfällt. Dies gilt in besonderem Maße für Inhalte, die nicht von offiziellen Beschwerdestellen, sondern von Nutzern gemeldet wurden. Für ein effektives Vorgehen gegen Hetze, Hassrede und andere strafbare Inhalte besteht zudem ein dringender Verbesserungsbedarf bei den Meldesystemen.  
Die Auswertung der MA HSH steht unter www.ma-hsh.de zum Download bereit. 

Große Soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube und Twitter sind seit Oktober 2017 nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dazu verpflichtet, gemeldete rechtswidrige Inhalte innerhalb festgelegter Fristen zu sperren oder zu löschen. Dazu gehören Hetze und Hassrede wie etwa volksverhetzende, beleidigende oder verleumderische Äußerungen. Die Sozialen Netzwerke müssen zudem in sogenannten Transparenzberichten halbjährlich die Anzahl von Beschwerden und ihren Umgang mit den gemeldeten Inhalten öffentlich darlegen. 

Quelle: Pressemitteilung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Norderstedt, 03. Juni 2019

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zum Jugendschutz

Erstmals sprach Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 3. Juni auf dem Sommerfest der deutschen Games-Branche. Insgesamt wurden mehr als 500 Gäste aus Politik, Games-Branche und Medien von Ralf Wirsing, Vorstandsvorsitzender des game, und Felix Falk, Geschäftsführer des game, im Tipi am Kanzleramt begrüßt.
In ihrer Rede unterstrich Giffey die große Bedeutung des Jugendschutzes in Deutschland. Dabei wies sie auf den Reformbedarf hin, da die aktuelle Gesetzgebung nicht mehr die Medienrealität von Kindern und Jugendlichen in Deutschland erfasse und stellte eine modernisierte Jugendschutzgesetzgebung in Aussicht. Hierzu kündigte Giffey an, bei der Reform des Jugendschutzes mit der deutschen Games-Branche zusammenarbeiten zu wollen. In ihrer Rede kündigte die Bundesjugendministerin zudem einen Besuch der gamescom in diesem Jahr an. Bereits im vergangenen Jahr war sie auf das weltgrößte Event für Computer- und Videospiele in Köln gekommen, um sich über den Jugendschutz auszutauschen und über Games zu informieren.

Quelle: Pressemeldung game – Verband der deutschen Games-Branche e.V., Berlin, 04. Juni 2019

Jeden Tag fehlt jemand.

Schulabsentismus wahrnehmen und entgegenwirken!

EJSA

»Einen Schulabschluss erreichen und eine Ausbildung machen!« Das ist das Ziel der meisten jungen Menschen, wenn man sie nach ihren Lebensperspektiven fragt. Selbstverständlicher Wunsch ist das auch für diejenigen, die gar nicht (mehr) zur Schule gehen. Für eine steigende Zahl junger Menschen ist der scheinbar einfachste Weg dahin − ein regelmäßiger Schulbesuch − jedoch nicht gangbar. Das stellten über 100 Expert*innen, Fachkräfte und Multiplikator*innen aus Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe anlässlich der Fachtagung »Schulabsentismus. Alternative Wege zum Schulabschluss« am 27. und 28. Mai in Bonn fest.
»Das Ausmaß lässt sich nur sehr schwer beziffern. Belegen lässt sich aber, dass der Absentismus von 12% in der Primarstufe auf 19% in der Klassenstufe 9/10 ansteigt. Die häufig fehlenden Kinder und Jugendlichen werden von den Lehrkräften überwiegend (zu 61,8%) als »verhaltensauffällig« beschrieben«, erklärt Prof. Dr. Thomas Hennemann von der Universität Köln. Dennoch findet das Phänomen Schulabsentismus bildungs- und gesellschaftspolitisch viel zu wenig Beachtung. Die Auswirkungen sind fatal, sind sich die Teilnehmenden einig. Für betroffene junge Menschen ist Schule schwänzen belastend, weil sie aus einem zentralen Lebensort ausgegrenzt sind. Zudem schwinden ihre Aussichten auf eine erfolgreiche berufliche Integration und damit auch auf ein selbstständiges und erfülltes eigenes Leben.
Warum bleiben Kinder und Jugendliche der Schule fern? Die Gründe sind vielschichtig. Zum einen kann das Wegbleiben ein Selbstschutz gegen Misserfolgserlebnisse, gegen das Gefühl von Isolation und geringer Akzeptanz bei Mitschüler*innen und Lehrer*innen sein. Zum anderen empfinden immer mehr junge Menschen schulisches Lernen als sinnlos, weil sie kaum noch Bezüge zu ihrer Lebensrealität herstellen können.
Alternative Wege zum regulären Schulbesuch, wie die Angebote der Jugendwerkstätten der Jugendsozialarbeit, der Produktionsschulen und der Fernschulen standen im Mittelpunkt der Tagung. Sie haben sich bewährt, weil sie über ein intensives Beziehungsangebot die jungen Menschen mit ihren Sorgen und Ängsten sehen, ernstnehmen und ihnen Raum zum selbstbestimmten Lernen anbieten.

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), Bonn/Stuttgart, 27. Mai 2019

Wie Alkoholprävention in sozialen Medien gelingt

Die neue Ausgabe des Newsletters ALKOHOLSPIEGEL der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert darüber, dass Alkoholprävention auf den digitalen Kanälen bei Jugendlichen gut ankommt, wenn sie zu relevanten Fragen ihrer Lebensphase Antworten bietet. Jugendliche möchten nicht belehrt werden, sondern erwarten praktische Tipps zum Umgang mit Alkohol oder Gruppendruck. Präventionskampagnen sollten mit Jugendlichen in einen Dialog kommen, Rückmeldungen honorieren und Partizipation ermöglichen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die im Auftrag der BZgA die Akzeptanz der Facebook-Präsenz der Jugendkampagne »Alkohol? Kenn dein Limit.« untersucht hat.
Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erläutert: »Die Untersuchung zeigt, dass Jugendlichen vor allem der Dialog wichtig ist. Deshalb steht bei den Social-Media-Angeboten von ›Alkohol? Kenn dein Limit.‹ der Austausch mit und unter Jugendlichen im Vordergrund. Dabei sind Bilder, Videos, persönliche Beiträge und News von Interesse. Darüber hinaus stehen wir vor der Herausforderung, uns in einer schnelllebigen Zeit gegen reichweitenstarke Konkurrenz zu behaupten. Dieser Aufgabe stellen wir uns gerne.« 
Die Alkoholpräventions-Jugendkampagne der BZgA ist derzeit auf Facebook, YouTube und Instagram sowie mit einem Onlineportal und Blogs präsent. Die Facebook-Seite der BZgA-Jugendkampagne existiert seit 2010 und hat aktuell etwa 283.000 Fans.
Weiteres Thema im ALKOHOLSPIEGEL sind neu veröffentlichte Studiendaten der BZgA zum Alkoholkonsum der 12- bis 25-jährigen Bevölkerung bundesweit. Ein wichtiges Ergebnis der Repräsentativbefragung aus dem Jahr 2018: Der regelmäßige, mindestens einmal wöchentliche Alkoholkonsum bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren ist mit 8,7 Prozent auf einem historisch niedrigen Stand.

Der ALKOHOLSPIEGEL steht unter www.bzga.de/presse/publikationen zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, 05. Juni 2019

Lehrkräfte oft im Umgang mit Jugendmedienschutz überfordert

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) hat am 28. Mai ihren Jahresbericht 2018 veröffentlicht. Der zweite Teil der Studie »Jugendmedienschutzindex« liefert erstmals Ergebnisse über Jugendmedienschutz und Lehrkräfte (www.jugendmedienschutzindex.de). So fühlen sich 50 Prozent der Lehrkräfte im Umgang mit Jugendmedienschutz überfordert. 86 Prozent der Lehrkräfte berichten von Online-Mobbing bei von ihnen betreuten Heranwachsenden und 84 Prozent meinen, dass Kinder und Jugendliche zu viele Daten preisgeben. Der Jugendmedienschutzindex wurde von der FSM beauftragt und vom Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut (HBI) und dem JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis durchgeführt.

Die FSM hat 2018 für Netflix die Anerkennung als Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme vergeben (www.fsm.de/de/presse-und-events/netflix-und-fsm-arbeiten-beim-jugendschutz-zusammen). Die KJM hat als zuständiges Aufsichtsgremium die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidung bestätigt. Damit bietet Netflix als erster Streamingdienst ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm für geschlossene Systeme an.

Die FSM engagiert sich für eine respektvolle, reflektierte und positive Internetnutzung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Im letzten Jahr hat sie gemeinsam mit den Partnern fragFINN, Deutsches Kinderhilfswerk, klicksafe und JFF sowie dem Unterstützer Facebook ein Beratungsportal für Eltern gestartet: www.elternguide.online. Eltern finden dort Informationen über aktuelle Medienphänomene, Dienstebeschreibungen mit möglichen Risiken und einen Überblick über die Herausforderungen bei der Mediennutzung ihrer Kinder. 

Weitere Informationen zur Arbeit der FSM unter www.fsm.de.

Quelle: Pressemeldung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.), Berlin, 28. Mai 2019

Methodenbox: »Höher, schneller, weiter, mehr«

Aktivierende Drogen - Hintergründe und Methoden zur Prävention

Methodenbox

Die umfangreiche Broschüre zeigt Hintergründe auf, die den Konsum von Stimulanzien fördern können. Neben individuellen Motiven wird auch auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Umfeldeinflüsse eingegangen. Im zweiten Teil des praxisorientierten Materials werden Methoden beschrieben, die für die Umsetzung von zwei Projekttagen zum Thema geeignet sind.

Der Konsum von aktivierenden Drogen wie Kokain, Ecstasy, Amphetamin oder Crystal-Meth sowie der stimulierenden neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) nimmt seit Jahren zu. Diese Substanzen werden inzwischen quer durch alle Milieus und Bildungsgruppen konsumiert. Deshalb gilt es, neben Angeboten, die sich speziell an Risikogruppen richten, auch universelle Präventionsangebote zu entwickeln. Da die Konsummotive sowie die erwartete Wirkung bei den aktivierenden Substanzen sehr ähnlich sind, ist eine Suchtpräventionsstrategie zielführend, die speziell die dahinterliegenden Bedürfnisse anspricht. 

Ziel dieser Handreichung ist es, das bestehende Angebot der universellen Suchtprävention durch Bausteine zu ergänzen, die in Bezug auf aktivierende Substanzen spezifiziert sind. Zielgruppen dieser Methodenbox sind in erster Linie Suchtpräventionsfachkräfte sowie pädagogische Fachkräfte aus den Bereichen Schule, Jugendarbeit und Jugendhilfe. 

Die Methodenbox enthält eine 72 Seiten umfassende Broschüre mit Hintergrundinformationen und Beschreibungen für 17 Methoden. Weiterhin enthält die Box 12 Karten mit Substanzbeschreibungen sowie Kopiervorlagen und Material für die Methoden. 

Quelle: Pressemitteilung der Aktion Jugendschutz, Landesstelle Bayern e.V., München, 23. Mai 2019

Jugendliche und Shisha-Rauchen

Weltnichtrauchertag

Dass Shisha die vermeintlich gesündere Alternative des Rauchens ist, ist bei Jugendlichen nach wie vor sehr verbreitet. Dabei ist Shisha-Rauchen keineswegs harmloser als das Rauchen von Zigaretten: Nachgewiesen ist, dass beim Shisha-Rauchen deutlich mehr von dem abhängig machenden Nikotin aufgenommen wird als bei einer einzelnen Zigarette. Es besteht das Risiko an Krebs und/oder an COPD zu erkranken. Außerdem gilt auch beim Shisha-Rauchen: Selbst wenn eine Person nur daneben sitzt, wird sie durch Passivrauch belastet. 

Weiterhin ist die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gegeben – durch die Verbrennung der Kohle in der Wasserpfeife entsteht eine große Menge von geruchslosem Kohlenmonoxid. Besonders in geschlossenen Räumen kann dies zu Vergiftungen, schlimmstenfalls zum Tod, führen. 

In Workshops mit Schüler*innen zeigt sich immer wieder, dass diese sich oft unkritisch gegenüber Shisha-Rauchen äußern und häufig Halbwissen vorliegt. Aussagen wie „Ist doch eigentlich nur Wasserdampf, der süß schmeckt“ oder »Es stinkt nicht so wie Zigaretten. Deswegen rauchen wir das auch in geschlossenen Räumen« verdeutlichen das und sind gute Ansatzpunkte für die Tabakprävention, mit wirksamen interaktiven Methoden die Entwicklung einer kritische Haltung zu fördern. Die Fachstelle für Suchtprävention Berlin nimmt das Thema »Jugendliche und Shisha« anlässlich des diesjährigen Weltnichtrauchertags in den Fokus und stellt neue Materialien für die pädagogische Arbeit in Schule, Jugendhilfe oder Sportvereinen zur Verfügung. Sie sollen pädagogische Fachkräfte dabei unterstützen, Wissen zu vermitteln und Jugendliche zur Reflexion des Shisha-Rauchens anzuregen sowie Handlungsalternativen anzubieten.

Angeboten wird mit dem »Shisha-Thesenspiel« eine interaktive Methode zur kritischen Reflexion von Shisha-Konsum. Die Positionierung zu den Thesen rund um Shisha ermöglicht den Jugendlichen ihre eigene Haltung zu reflektieren und sich mit den Standpunkten der anderen auseinander zu setzen. Die Handreichung bietet neben der Beschreibung des Thesenspiels auch Informationen zu weiteren Methoden und weiterführenden Links rund um Shisha- und Tabakprävention.

Ein Kartenset unter dem Motto »Wenn ´s nach Obst schmecken soll – dann iss einen Apfel!« greift den Mythos der Shisha als vermeintlich gesunder Alternative auf und bietet gleichzeitig eine Freizeit-Alternative an, die Spaß macht, ohne sich oder andere mit Rauch zu gefährden.

Die interaktive Methode steht unter https://www.berlin-suchtpraevention.de/themen/tabak/ zur Verfügung. Die Kartenspiele werden im Rahmen von Präventionsveranstaltungen rund um das Thema Tabak und Shisha an Jugendliche ausgegeben.

Quelle: https://www.berlin-suchtpraevention.de/weltnichtrauchertag_2019/ (aufgerufen am 12. Juni 2019)

JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
NEWSLETTER 4/2024
Im Fokus des aktuellen Jugendschutz-Newsletters steht die Diskussion um die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Die Ausgabe 2-2023 von KJug passt in diesem Zusammenhang zu den in der verg ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen - KJug 1/2024
Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Dossier 1-2023 Titelblatt
Dossier 1/2023 Digitale Spiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben
Im aktuellen Dossier stehen die Altersfreigaben bei Computerspielen im Fokus. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurden verschiedene Regelungen eingeführt, die sich auc ...

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