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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 9/2019 vom 10.07.2019


dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Verbessertes Vorgehen gegen »Badesalz« und Co.

Ergänzungen bei Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) nehmen mehr Stoffe ins Visier

Der Bundesrat hat am 28. Juni den Verordnungsentwurf zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) und von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beschlossen. Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – voraussichtlich im Juli 2019 – in Kraft. Ziel ist es, neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) rechtlich effektiver begegnen zu können und ihre Verbreitung und Verfügbarkeit zu bekämpfen. Hierfür werden die Anlage des NpSG sowie die Anlagen des BtMG an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst.
Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ein wichtiger Schritt: »Es kommen ständig neue synthetische Drogen auf den Markt, mit denen die Dealer versuchen, die bestehenden Regulierungen zu umgehen. Verkauft werden diese dann als vermeintlich harmlose ›Legal Highs‹, ›Kräutermischungen‹ oder ›Badesalze‹. Dabei sind viele dieser Stoffe wegen ihrer starken Wirkung unberechenbar und überaus gefährlich. Mit dem 2016 in Kraft getretenen NpSG haben wir der Polizei und den Staatsanwaltschaften neue Möglichkeiten in die Hand gegeben, gegen den Verkauf dieser gefährlichen Stoffe vorzugehen und Verfahren zu eröffnen. Jetzt legen wir nach und passen das Gesetz an die aktuellen Entwicklungen des Drogenmarktes an.«

Weitere Informationen dazu unter: www.drogenbeauftragte.de und unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service

Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin, 28. Juni 2019

Anstieg beim Cannabiskonsum junger Menschen

Zum Weltdrogentag am 26. Juni 2019 warnten die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor mit dem Konsum von Cannabis verbundenen Risiken. Neue Studiendaten der BZgA zeigten, dass der Konsum von Cannabis bei jungen Menschen im Alter von 12 bis 25 Jahren in Deutschland seit 2016 weiter angestiegen ist.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, erklärte: »Wer behauptet, Cannabis ist ungefährlich, der irrt sich gewaltig! Cannabis ist und bleibt eine Droge mit hohen gesundheitlichen Risiken, gerade für regelmäßig konsumierende Jugendliche. Daher führt eine Debatte um Legalisierung völlig am Ziel vorbei. Wir möchten erreichen, dass mehr Jugendliche über die Gefahren Bescheid wissen und nicht aus Gruppenzwang oder Neugierde noch leichter an den Stoff herankommen. Ich habe mich dafür stark gemacht, dass der Bund mehr Geld für bundesweite Präventionsprojekte bereitstellt. Das hat geklappt, die BZgA arbeitet gerade auf Hochtouren an Materialien, die bald schon an die Schulen verteilt werden. Ein wichtiger Schritt, dem noch weitere folgen müssen!«
Die aktuelle bundesweite BZgA-Repräsentativbefragung im Jahr 2018 belegt, dass 22,0 Prozent der 18- bis 25-Jährigen angeben, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2016 waren es 16,8 Prozent und im Jahr 2008 noch 11,6 Prozent. Dieser deutliche Anstieg ist sowohl bei den weiblichen als auch bei den männlichen Befragten zu verzeichnen. Anstiege sind auch in der Gruppe der 12- bis 17-Jährigen zu beobachten: Aktuell geben 8,0 Prozent der Jugendlichen an, Cannabis mindestens einmal in den letzten zwölf Monaten konsumiert zu haben. Im Jahr 2016 waren es 6,9 Prozent, im Jahr 2011 noch 4,6 Prozent.
Das BZgA-Internetportal www.drugcom.de bietet wissenschaftlich fundierte, qualitätsgesicherte Informationen zu Cannabis. Zudem gibt der Drugcom-Online-Selbsttest »Cannabis-Check« die Möglichkeit, das eigene Konsumverhalten zu überprüfen, um eine Risikoeinschätzung zu erhalten. Für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte hat die BZgA die Arbeitshilfe »Der Cannabiskonsum von Jugendlichen als Herausforderung für die pädagogische Arbeit« und die Broschüre »Schule und Cannabis« erstellt:
https://www.bzga.de/infomaterialien/unterrichtsmaterialien
Die Internetseite der BZgA bietet eine Übersicht von Suchtberatungsstellen bundesweit: https://www.bzga.de/service/beratungsstellen/suchtprobleme/

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragen der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Berlin/Köln, 24. Juni 2019

Risiko: Exzessive Mediennutzung

KJug 3-2019

KJug 3-2019

Die WHO entschied in der 72. Weltgesundheitsversammlung die Aufnahme der Gaming Disorder in das ICD-11. Dies stellt einen wichtigen formellen Schritt dar, aus welchem sich verschiedene Herausforderungen für Politik, Prävention, Diagnostik, Forschung und Behandlung ergeben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat sich bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen kritisch zu einer Diagnose »Internetbezogene Störungen bei Kindern und Jugendlichen« geäußert, da sie befürchten, dass diese stigmatisiert und ihr Verhalten pathologisiert werden könnte.
Der Stellenwert von Prävention und Frühintervention für die Bewältigung der Risiken bei der Nutzung digitaler Medien nimmt im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes eine zentrale Position ein. Hierzu gibt es bereits heute vielfältige medienpädagogische Angebote. Aber auch (Medien)Bildung und Erziehung müssen ihren Teil dazu beitragen, das Risiko einer exzessiven Nutzung digitaler Kommunikations- und Unterhaltungsmedien zu reduzieren. 
Die Autorinnen und Autoren der vorliegenden Ausgabe positionieren sich aus verschiedenen wissenschaftlichen und praxisorientierten Perspektiven zur exzessiven Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen und verdeutlichen die Herausforderungen sowie den Handlungsbedarf. 

Prof. Dr. Rudolf Kammerl, Matthias Zieglmeier, Prof. Dr. Lutz Wartberg: Exzessive und problematische Internetnutzung im familialen Kontext 
Matthias Felling im Gespräch mit Dr. med. Claudia Vogt: Wenn exzessive Mediennutzung zum Krankheitsfall wird …
Michael Dreier, Dr. Kai W. Müller, Prof. Dr. Manfred E. Beutel, Dr. Kai Wölfling: Herausforderungen der formellen Anerkennung der Computerspielsucht (Gaming Disorder) als Krankheit
Colette See: Wann ist zu viel wirklich zu viel – zwischen altersgerechter und behandlungsbedürftiger Mediennutzung
Klaus Hinze: Exzessive Nutzung digitaler Medien aus Sicht des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Holger Robbers: Exzessive Mediennutzung im Kontext der Erziehungs- und Familienberatung 
Alexander Hundenborn, Silvia Bonakdarian: Wann wird aus viel zu viel? Beobachtungswerkzeug für das Medienhandeln junger Menschen
Herbert Rosenstingl: BuPP.at – Information zu digitalen Spielen
Siglinde Peetz (Aus der Hochschule): Leben mit Hashtags und Likes. Eine soziologische Rekonstruktion der Umgangsformen junger Leute in den sozialen Medien 
Sigmar Roll (Recht): Muss das wirklich ich zahlen? Rückforderung von überzahlten Sozialleistungen, die junge Menschen gar nicht selbst beantragt hatten 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat darüber hinaus das überarbeitete Dossier »Computerspiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben« veröffentlicht. Neben einer Darstellung der Vergabe von Altersfreigaben bei Computerspielen werden Nutzungs- und Interaktionsrisiken, Gaming Disorder bzw. exzessive Mediennutzung und die sog. Sozialadäquanzklausel erläutert. Online unter http://www.bag-jugendschutz.de/publikationen_dossiers.html

Die Ausgabe 3-2019 der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) mit dem Titel »Risiko: Exzessive Mediennutzung« kann zum Preis von EUR 16,- (inkl. Versandkosten) beim Herausgeber bestellt werden: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: kjug@bag-jugendschutz.de, Online: www.kjug-zeitschrift.de 

Quelle: Presseinformation der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin, 10. Juli 2019

Mehr Schutz vor Belästigung im Netz

Die Bundesregierung verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Täter können noch effektiver verfolgt werden, wenn sie mit dem Ziel im Netz unterwegs sind, sexuellen Missbrauch oder die Herstellung von Kinderpornografie anzubahnen. Künftig ist auch strafbar, wenn die Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren – tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt haben. In Zukunft soll schon der Versuch des sogenannten Cybergroomings strafbar sein. Die Bundesregierung hat dazu am 26. Juni eine Änderung des Strafgesetzbuchs [https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Cybergrooming.html] beschlossen. Mit dem Vorhaben sollen Kinder und Jugendliche vor den besonderen Gefahren des Internets besser geschützt werden – vor allem, wenn sie in Sozialen Medien, in Chatrooms oder bei Online-Spielen unterwegs sind.

Sexuelle Missbrauchstaten werden oft im Schatten der Anonymität des Netzes angebahnt. Täter geben sich in Sozialen Netzwerken wie Snaptchat oder Instagram oder auch in Chatfunktionen von Online-Spielen oft selbst als Kinder aus und versuchen, mit Kindern in Kontakt zu kommen. Sie versuchen ihr Vertrauen zu gewinnen, manipulieren ihre Wahrnehmung, verstricken sie in Abhängigkeit und sorgen dafür, dass sie sich niemandem anvertrauen.

Quelle: Mitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Berlin, 26. Juni 2019

Medienratsvorsitzender Hay kritisiert USK-Entscheidung

Die beiden Spiele Wolfenstein: Youngblood und Wolfenstein: Cyberpilot kommen auch in Deutschland in einer Version mit Nazi-Symbolik auf den Markt. Bei allen vorherigen Wolfenstein-Spielen mussten Elemente wie Hakenkreuze in der deutschen Fassung geschnitten und ersetzt werden. Nun hat die USK erstmals Hakenkreuzen in einem Wolfenstein-Spiel die Freigabe erteilt. Möglich macht das eine veränderte Rechtsauslegung der Obersten Landesjugendbehörden, über die die USK im vergangenen August informiert hatte. Demnach kann die sogenannte Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches nun auch auf Videospiele angewendet werden. Diese Entscheidung ist kontrovers. Zuvor war die Klausel bereits regelmäßig bei Filmen in Betracht gezogen worden. Die Sozialadäquanzklausel erlaubt Hakenkreuze in Titeln, wenn sie der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen. Die beiden Titel, um die es hier geht, sind am 26. Juli ohne Jugendfreigabe (USK ab 18) erschienen. In Deutschland kommen sie in zwei Versionen in den Handel: Hakenkreuze und Co. gibt es nur in der internationalen Fassung, die zwar erstmals in Deutschland angeboten wird, allerdings nur die englische Sprachausgabe bietet. Die Version mit deutscher Sprachausgabe kommt hingegen mit veränderter Nazi-Symbolik auf den Markt, wie man es von vorherigen Ablegern der Reihe kennt. Im Ego-Shooter »Wolfenstein: Youngblood« kämpft man nach Angaben des Herausgebers in einem fiktiven Paris der 1980er Jahre gegen Nazi-Besatzer. 
Die Entscheidung der USK wird von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) heftig kritisiert. Dazu Lothar Hay, Medienratsvorsitzender: »Die Entscheidung der USK, die Verwendung von Nazi-Symbolen zu erlauben, kann ich gerade angesichts der jetzigen politischen Lage in keiner Weise nachvollziehen. Ohne Not wird hier in einem explizit gewaltgeprägten Shooter-Spiel allein zur Steigerung des Spielreizes die Verwendung von Nazi-Symbolen zugelassen. Die USK fällt mit dieser Entscheidung hinter ihre eigene Aussage zurück, die Sozialadäquanz ›mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein‹ zu prüfen. Es bestätigt sich leider, was wir im letzten Jahr bereits befürchtet haben. Der Vertrauensvorschuss, den die USK für sich in Anspruch genommen hat, ist mit dieser Entscheidung verspielt. Denn »Wolfenstein: Youngblood« trägt in keiner Weise dazu bei, das Zeitgeschehen kritisch aufzuarbeiten. Die USK-Entscheidung ist besonders unverständlich, weil der Spielentwickler auch eine deutsche Version ohne NS-Symbole anbietet, da er mit dieser USK-Entscheidung offenbar selbst nicht gerechnet hatte«.

Quelle: Pressemitteilung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Norderstedt, 28. Juni 2019 mit Material von heise-online vom 27.06.2019

Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt

Bundeskabinett beschließt langfristige Finanzierung des Fonds Sexueller Missbrauch

Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin Hilfen vom Bund erhalten. Das Bundeskabinett hat am 26. Juni mit dem Bundeshaushaltsentwurf für 2020 beschlossen, dass die Finanzierung des Fonds »Sexueller Missbrauch im familiären Bereich« fortgesetzt wird. Anträge auf Hilfen an den Fonds können damit weiterhin gestellt werden. Bisher sind rund 11.500 Anträge eingegangen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament werden die Mittel im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt. 
Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: »Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben, leiden oft ihr ganzes Leben an den Folgen. Auch wenn inzwischen mehr getan wird für Aufklärung, Prävention und bei der Strafverfolgung, wissen wir auch, dass sich weiterhin Betroffene beim Fonds melden werden. Dafür sprechen die Opferzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, die bis heute auf einem hohen Niveau liegen. Die Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch ist für mich deshalb auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit.« 
Die Geschäftsstelle des Fonds soll dazu künftig beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fonds erhalten mit dem Haushaltsbeschluss eine langfristige Beschäftigungsperspektive.

Weitere Informationen: www.fonds-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 26. Juni 2019

kinder.sicher.online. Online-Modul zur Medienbildung an Grundschulen

kinder.sicher.online

Kinder haben ein Recht auf Teilhabe – auch im Internet. Dazu gehört, dass sie kindgerechte Informationen auf für sie geeigneten Seiten finden können und gerüstet sind, sich sicher durchs Netz zu bewegen. Daher hat klick-tipps.net – der Empfehlungsdienst für gute Kinderangebote – digitales Arbeitsmaterial zur Medienbildung an Grundschulen entwickelt.
Das videogestützte Online-Modul befähigt Lehrkräfte, ihren Schülerinnen und Schülern selbstständig einen sicheren Umgang mit dem Internet zu vermitteln und eine thematische Schulstunde zu gestalten. Sie erhalten Einblicke in gute Websites und Apps für Grundschulkinder, Tipps zum Erkennen guter Kinderangebote und methodische Vorschläge zur Umsetzung im Unterricht. Mithilfe kurzer Videos – für Lehrkräfte und Kinder – vermittelt das Modul medienpädagogische Kompetenzen, das integrierte Online-Quiz unterstützt den Wissenserwerb spielerisch. 
Zielgruppe: Lehrkräfte der Grundschule, 3. + 4. Klassen
Voraussetzungen: PC, Laptop oder Tablet (inkl. Internetanschluss), Materialien können heruntergeladen werden. 
Alle Videos, Methoden und weitere Informationen auf www.klick-tipps.net/kindersicheronline

Quelle: Meldung jugendschutz.net, Mainz, 12. Juni 2019

Sportfeste zu gewinnen!

25 Jahre »Kinder stark machen«: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bedankt sich bei allen Vereinen, die sich für die frühe Suchtvorbeugung engagieren

Kinder stark machen

Frühe Suchtvorbeugung ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe, an der möglichst viele Akteure mitwirken sollen. Aus diesem Grund wendet sich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seit 1994 mit ihrer Initiative »Kinder stark machen« an alle Erwachsenen, die Verantwortung für Kinder tragen. Eine besondere Rolle spielen dabei Sportverbände und Sportvereine. Ihre Mitglieder sind wichtige Ansprechpartner und Vertraute, die großen Einfluss auf Kinder und Jugendliche haben können.
Seit 25 Jahren setzen unzählige Ehrenamtliche in den Vereinen »Kinder stark machen« in vielfältigen Aktionen und Projekten um. Sie nehmen ihre Vorbildfunktion wahr, sie integrieren die frühe Suchtvorbeugung in ihre Kinder- und Jugendarbeit und stärken das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl der Heranwachsenden. Damit tragen sie wesentlich dazu bei, dass Kinder zu starken Persönlichkeiten werden und eine kritische Einstellung zu Suchtmitteln wie z. B. Alkohol und Tabak entwickeln. Die BZgA unterstützt die Vereine mit einem umfangreichen und praxiserprobten Serviceangebot sowie durch Schulungen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter.
Im Jubiläumsjahr 2019 möchte sich die BZgA bei den vielen Akteuren bedanken, die sich mit großem  Engagement an der Initiative »Kinder stark machen« beteiligen. Als besondere Aktion werden vier exklusive Sport- und Spielfeste mit den bekannten Botschafterinnen und Botschaftern von »Kinder stark machen« verlost: Fußball-Weltmeisterin Nia Künzer, KiKA-Moderatorin Singa Gätgens, Handball-Weltmeister Dominik Klein und Weltklasseläufer 400-m-Hürden Dr. Harald Schmid. 
Alle Vereine, die bei einer Veranstaltung oder einer Aktion die frühe Suchtvorbeugung zum Thema machen und dafür das »Kinder stark machen-Paket« anfordern, können an der Verlosung teilnehmen. Der Teilnahmebogen muss bis zum 31. Oktober 2019 zurückgeschickt werden.
Mehr Informationen zu »Kinder stark machen« und zur Jubiläumsaktion der BZgA unter: www.kinderstarkmachen.de/25jahre 

Quelle: Presseinformation der BZgA, Köln, 17. Juni 2019

proJugend 2/2019: Jugendkulturen – zwischen Eigenständigkeit und Vereinnahmung

pro jugend

Jugendkulturen sind heute so vielfältig, spezialisiert und atomisiert, dass sich über sie kaum allgemeingültige Aussagen treffen lassen. In dieser Ausgabe der proJugend werden exemplarisch jugendkulturelle Strömungen in ihrer Heterogenität, Vielfalt und Spezialisierung beschrieben, ihre identitätsstiftende Funktion hervorgehoben und analysiert, wie heutige Jugendkulturen zwischen Eigenständigkeit und Vereinnahmung oszillieren.
Einen Überblick über die Entwicklung von Jugendkulturen, deren Funktionen, Chancen und Risiken für Heranwachsende sowie Herausforderungen und Handlungsoptionen für den Jugendschutz stellt der Grundsatzbeitrag von Gabriele Rohmann, Leiterin des Archivs der Jugendkulturen, dar. Der Journalist Dirk Wagner seziert in seinem Essay »Die ewige Jugend-Kultur«, wie bei den Erwachsenen die Verklärung der Vergangenheit auf das Unverständnis der Gegenwart trifft, und wie Jugendliche in einer vom Jugendwahn durchzogenen Gesellschaft trotzdem ihre Nischen finden. Dem schließt sich ein Interview mit Prof. Dr. Burkhard Hill von der Hochschule München an, dessen Schwerpunkt die Forschung im Bereich der kulturellen Bildung und Jugendarbeit ist.
Im Weiteren werden in zwei Beiträgen Beispiele aus der Jugendarbeit skizziert: Einmal beschreibt Andreas Langhammer die Angebote des Bürgerhauses Glockenbachwerkstatt in München. Diese legen den Fokus auf junge Menschen, die – mit Engagement, der Lust sich auszuprobieren und Kreativität – nicht nur Produkte konsumieren, sondern selbst aktiv Jugendkultur gestalten. Unter ganz anderen Vorzeichen setzt sich Torsten Niebling mit der Ansprache und Begleitung von gefährdeten rechtsorientierten Jugendlichen auseinander, deren Äußerungen und Verhaltensweisen mitunter unserem Menschenbild widersprechen oder rechtliche Normen verletzen.
Schließlich kommen Jugendliche und junge Erwachsene selbst zu Wort: Nachwuchs-Journalistinnen und Journalisten, die aktuell in Jugendformaten bayerischer Radio- und Fernsehsender mitwirken, und deren Medien-Szene selbst bereits für eine Jugendkultur steht. Sie haben für proJugend drei kurze Interviews mit Heranwachsenden zum Themenkomplex Jugendkultur geführt.

Die Zeitschrift proJugend 2/2019 ist zum Preis von 3,40 € (zzgl. Porto/Versand) unter der Artikel-Nr. 95521 direkt zu beziehen bei: Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V., Fasaneriestr. 17, 80636 München, Mail: info@aj-bayern.de 

Quelle: Pressemeldung der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V., München, 03. Juli 2019

SAVE THE DATE

Gaming Disorder – Exzessive Mediennutzung in der Diskussion

Fachtagung am 11. November 2019 in Berlin
Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) und Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg (AKJS)
Zielgruppen: Fachkräfte aus Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen, Familienbildung

Das Programm zur Fachtagung »Gaming Disorder – Exzessive Mediennutzung in der Diskussion« wird im Laufe des August veröffentlicht.

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Im JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER informiert die BAJ über eine Anhörung zur Reform des § 184 b StGB und die neue Ausgabe der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft u ...
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JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
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Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2024

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Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

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Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
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Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

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Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

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