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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 10-2019 vom 14.08.2019

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Kinderkommission zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August 2019

»Die Jugend ist die Zukunft« – dieser Satz wird häufig gebraucht. Fast 11% der deutschen Bevölkerung sind Jugendliche. Dies ist also eine Bevölkerungsgruppe, die man ernst nehmen muss.
Der 1999 von der UNO ausgerufene Internationale Tag der Jugend will alljährlich daran erinnern, wie wichtig es ist, dass sich Jugendliche an der Politik beteiligen und an Politik beteiligt werden. Politik ist keine Angelegenheit, die nur Erwachsene angeht. Ihre Auswirkungen sind immer auch in die Zukunft gerichtet, die Belange von Kindern und Jugendlichen sind daher immer direkt mit betroffen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Arbeitsmarktes, der Gesundheit und der Umwelt. Hier zeigen sich die Auswirkungen von Entscheidungen oftmals erst eine Generation später, wenn aus den Kindern Erwachsene geworden sind.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages will die Jugendlichen ermuntern, sich in ihrem Umfeld zu engagieren und ihre Interessen und Anliegen in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Die Kinderkommission appelliert an die Politikerinnen und Politiker, den Kindern und Jugendlichen zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden.
Der Vorsitzende der Kinderkommission, Johannes Huber, erklärt hierzu: »Der Tag der Jugend ist ein Gedenktag, der die Bedeutung der Jugend als Lebensphase ins Bewusstsein rückt. Die Jugend ist die Phase der Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben. Die Vorbereitung auf ein Erwerbsleben, für das sich in der Jugend die persönlichen Stärken und Neigungen herausbilden. Es ist die Vorbereitung auf ein soziales Leben in einer politischen Gesellschaft und in einer Familie, für das man als Jugendlicher erlernt, Verantwortung zu übernehmen.
Dies gelingt besonders dann, wenn Jugendliche in einer differenzierten schulischen und beruflichen Ausbildung ausreichende Möglichkeiten und einen ausreichenden Freiraum für innovative Ideen gewährt bekommen. Neben einer staatlichen Förderung besonders von praktischen Ausbildungen ist die Entlastung der Jugendlichen bspw. von Zweitwohnungssteuern eine weitere Möglichkeit, diese wichtige Bevölkerungsgruppe zu unterstützen.
Schließlich zeigen die Verhältnisse in Südeuropa, die von einer viel zu hohen Jugendarbeitslosigkeit aufgrund entsprechender wirtschaftlicher Wettbewerbsnachteile geprägt sind, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nicht  nur für die generelle Zukunftsfähigkeit junger Menschen, sondern auch für die Teilhabe am politischen Leben die höchste Priorität genießen sollte.«

 

Quelle: Pressemeldung der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission), Berlin, 09. August 2019

Tag der offenen Tür im Bundesjugendministerium

Tag der offenen Tür

Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey lädt alle Bürgerinnen und Bürger zum Tag der offenen Tür ein. Am 17. und 18. August können die Besucherinnen und Besucher einen Blick hinter die Kulissen des Bundesfamilienministeriums in Berlin werfen. Für alle großen und kleinen Gäste gibt es ein buntes Programm auf der Bühne im Innenhof, auf der Jugendmeile vor dem Haus und rund um den Kinderrechte-Bus. 


Willkommen zum Tag der offenen Tür

 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Frauen, Jugend und Senioren, Berlin, 09. August 2019

Kindeswohl und digitalisierte Gesellschaft:

Chancen wahrnehmen – Risiken bannen

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags fordert mehr Anstrengungen beim Jugendmedienschutz und bei der Bekämpfung der Internet-Kriminalität sowie eine durchdachte Heranführung und Bildung der Kinder zur Medienmündigkeit. 
»Kinder müssen besser vor Internet-Kriminalität geschützt werden. Es kann nicht sein, dass Täter nicht verfolgt werden können, weil sie einen Provider im Ausland nutzen oder weil die Strafverfolgungsbehörden schlecht ausgestattet sind. Wir wollen, dass Bundesländer und Bundesregierung hier besser zusammenarbeiten, denn Kinder brauchen einen verlässlichen Schutz vor und nach Straftaten, deren Opfer sie wurden. Wir empfehlen auch dringend, dass die Bundesländer abgestimmte flächendeckende Konzepte für die Medienbildung entwickeln, damit Kinder nicht nur kompetent, sondern auch sensibel und verantwortungsbewusst im Umgang mit digitalen Medien werden. Nur dann können sie die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft meistern und selbst einen Teil zu ihrer Weiterentwicklung beitragen«, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina M. Wiesmann, unter deren Vorsitz die Stellungnahme von der Kinderkommission erarbeitet wurde. 
Bund und Länder sollen unter anderem dafür sorgen, dass Medienanbieter einheitliche Kinderschutzstandards verpflichtend einhalten, dass Missbrauchsdarstellungen den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden und dass die Erforschung des technischen Jugendschutzes ausgebaut wird. Außerdem soll die Strafverfolgung verbessert werden. Die Kinderkommission empfiehlt auch dringend eine bessere Beratung von Eltern und pädagogischen Fachkräften über den Umgang mit digitalen Medien; den Ländern wird empfohlen, abgestufte Bildungskonzepte mit dem Ziel der Medienmündigkeit zu entwickeln, ohne auf die klassischen Schulfächer zu verzichten. 

Die Kinderkommission führte zahlreiche Expertengespräche und verabschiedete einstimmig die Stellungnahme, die Sie unter dem folgenden Link komplett abrufen können: 
www.bundestag.de/re-source/blob/651028/0de1b58a7b242fe62c293a19f00cb055/2019-07-10-Stellungnahme-Kindeswohl-und-digitalisierte-Gesellschaft-data.pdf

 

Quelle: Pressemitteilung der Kinderkommission, Berlin, 15. Juli 2019

Fünf Schritte für starke Kinder

Missbrauch verhindern

Wenn es um die Sicherheit der Kleinsten geht, sind die Großen gefragt: Vor den meisten Gefahren und Risiken können sich Kinder nicht allein schützen. Sie brauchen die Hilfe ihrer erwachsenen Bezugspersonen, um auf möglichst viele Situationen im Leben vorbereitet zu sein. Die Polizei zeigt in fünf Schritten, wie Erwachsene diesen Aufgaben gerecht werden können.
Kinder und Jugendliche können aufgrund ihres Alters und ihrer mangelnden Erfahrung nicht jede Situation richtig einschätzen. Das trifft nicht nur auf Gegebenheiten zu, die allen Eltern Angst machen. Wenn Kinder beispielsweise auf der Straße angesprochen werden, das erste Mal auf Klassenfahrt gehen oder schlicht ihren Schulweg immer öfter allein meistern wollen – sind viele Eltern besorgt. Dabei können sie ihre Kinder auf viele Situationen vorbereiten und ihnen Verhaltensregeln an die Hand geben. Die Polizei hilft Eltern und Erziehungsberechtigten bei dieser Aufgabe mit fünf Schritten für mehr Sicherheit. Mit den Empfehlungen der Kampagne »Missbrauch verhindern« können alle Erwachsenen Kinder schützen, stärken und begleiten. 

Wissen, Offenheit, Aufmerksamkeit, Vertrauen und Handeln sind fünf Schritte, um Kinder vor sexuellem Missbrauch und anderen Gefahren zu schützen:
1. Schützen Sie Kinder durch Ihr Wissen.
2. Schützen Sie Kinder durch Ihre Offenheit. 
3. Schützen Sie Kinder durch Ihre Aufmerksamkeit.
4. Schützen Sie Kinder durch Ihr Vertrauen.
5. Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln.

Online unter https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/missbrauch-verhindern/

 

Quelle: Pressemeldung der Zentralen Geschäftsstelle der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Stuttgart, 18. Juli 2019

Erweiterung der Leitkriterien zur Berücksichtigung der Sozialadäquanz bei digitalen Spielen

USK

In seiner letzten Sitzung beschloss der USK-Beirat einstimmig eine Erweiterung der Leitkriterien zur Berücksichtigung der Sozialadäquanz bei Spielen, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten. Die Leitkriterien der USK sind die Grundlage für die jugendschutzrechtliche Bewertung von Computer- und Videospielen. Hintergrund für die Ergänzung der Leitkriterien ist die seit August 2018 geänderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde, die aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung tragen soll. Demnach können o.g. Computer-und Videospiele im Einzelfall eine USK-Altersfreigabe erhalten, sofern die Kriterien zur sozialadäquaten Verwendung erfüllt sind. Zuvor wurden solche Spiele nicht zur Prüfung zugelassen. »Die gemeinsame Arbeit zur Abstimmung der Ergänzung der Leitkriterien unter den Beiratsmitgliedern bringt einmal mehr zum Ausdruck, wie verantwortungsvoll und plural die konkreten Formulierungen zur Ausgestaltung der USK-Spruchpraxis entwickelt wurden«, so der Beiratsvorsitzende Wolfgang Hußmann. 
»Es ist erfreulich, dass die ergänzten Leitkriterien nicht nur klare und orientierende Eckpunkte für die Arbeit der USK-Prüfgremien und die Öffentlichkeit bieten, sondern damit ein weiterer Schritt für die Gleichbehandlung von Games mit anderen Medienarten als Kunst- und Kulturgut erfolgt ist«, ergänzt Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK. 
Das Update der USK-Leitkriterien ist unter dem Punkt Grundlagen auf www.usk.de (auch in der englischen Version) abrufbar.

 

Quelle: Pressemitteilung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, Berlin, 05. August 2019

Kinderarmut: Paritätische Studie belegt wachsende soziale Ungleichheit in Deutschland

Expertise

Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.
Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren. 

Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit – preisbereinigt – fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher. 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket zu ersetzen durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darüber hinaus müsse der Familienlastenausgleich »vom Kopf auf die Füße gestellt« werden: Der Verband plädiert für die Einführung einer einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung.

Verschlossene Türen. Eine Untersuchung zu Einkommensungleichheit und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Online https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise-konsumausgaben-2019.pdf

 

Quelle: Pressemeldung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Berlin, 01. August 2019

Deutscher Kinder- und Jugendhilfepreis 2020

Noch bis zum 18. Oktober 2019 bewerben

AGJ

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ hat den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2020 - Hermine-Albers-Preis - in den Kategorien Praxispreis, Medienpreis und Theorie- und Wissenschaftspreis ausgeschrieben. 
Der Praxispreis hat diesmal das Thema »Jugendarbeit im ländlichen Raum«. Der Medienpreis (Zielgruppe: Journalistinnen und Journalisten) und der Theorie- und Wissenschaftspreis sind nicht themengebunden. 
Insgesamt ist der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis mit 15.000 Euro dotiert. Pro Kategorie kann ein Preisgeld von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbeitrag von 1.000 Euro vergeben werden. Bewerbungsschluss ist der 18. Oktober 2019. Die Bewerbungsunterlagen und die Ausschreibung finden sich unter www.agj.de.

 

Quelle: Newsletter der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe AGJ, Berlin, 26. Juli 2019

Digitale Zukunft – Medienerziehung in der vernetzten Familie

Die Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS) veranstaltet gemeinsam mit der Fachhochschule Potsdam (FHP) am 04.09.2019 von 10-16 Uhr eine Fachtagung mit anschließendem Festakt »10 Jahre Eltern-Medien-Beratung in Brandenburg« in der Fachhochschule Potsdam. 

Die Digitalisierung durchdringt den Familienalltag. Smart Devices werden im heimischen Wohnzimmer zunehmend willkommen geheißen. Digital Toys halten Einzug ins Kinderzimmer. Sprachassistenzsysteme warten geduldig auf ihren Einsatz. Waren die digitalen Systeme bislang weitestgehend optisch mit eindeutig identifizierbaren Geräten verbunden, verschwinden die Technologien inzwischen hinter gängigen Alltagsgegenständen und begleiten Kinder von Geburt an.

Was bedeutet das für das Zusammenleben von Familie, den Besuch von Spielfreundschaften und die gelebte Medienerziehung? Welche Aufgaben stellen sich für den Jugendmedienschutz? Was brauchen Eltern um ihre Kinder verantwortungsvoll zu begleiten? Und welche Antworten kann uns die Wissenschaft bereits heute bieten?

Diese Fragen gehen an Dr. Claudia Lampert (Leibniz-Institut für Medienforschung, Hans-Bredow-Institut (HBI), Prof. Dr. Friederike Siller (Technische Hochschule Köln), Marlen Korn (Internet für Kinder, jugendschutz.net) und vielen weiteren ExpertInnen im Rahmen der Workshops und Diskussionen.

Die Eröffnung des Festakts »10 Jahre Eltern-Medien-Beratung« erfolgt durch Staatssekretär Dr. Thomas Drescher und die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg Dr. Anja Zimmer. 

Das komplette Programm und die Anmeldung findet sich unter:
https://www.jugendschutz-brandenburg.de/fachtagung-digitale-zukunft-medienerziehung-in-der-vernetzten-familie

 

Quelle: Pressemeldung der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V., Potsdam, 13. August 2019

Instagram und YouTube der (Pre-)Teens

Inspiration, Beeinflussung, Teilhabe

Baacke Preis

Kinder und Jugendliche nutzen Social Media-Plattformen regelmäßig und auf vielfältige Weise: Das eigene Instagram-Profil, der gar nicht so private YouTube-Kanal, selbstinszenierte Clips mit der Video- und Musik-App TikTok. Zudem folgen sie zahlreichen Influencer/-innen und bleiben über die Apps mit ihren Freund/-innen in Kontakt. Die Bandbreite der Plattformen bietet für die 9- bis 16-jährigen Tweens und Teens einen Experimentier- und Orientierungsraum auf dem Weg zum Erwachsenwerden. 
Die vorliegenden Beiträge bieten Anregungen, die digitalen Aktionsräume und Medienkulturen der (Pre-)Teens wahrzunehmen und pädagogisch zu begleiten. Denn vielfältige Entwicklungsaufgaben lassen sich mit den digitalen Aktivitäten verbinden: Selbstwirksamkeit, Selbstausdruck, das Erproben und Entwickeln von Identitäts- und Geschlechtsrollen. Auch Prozesse der Ablösung, Autonomie und Vergemeinschaftung stehen im Kontext digitalen Handelns. Zudem eignen sich Kinder und Jugendliche hierbei vielfältige Sachkompetenzen an. Nicht zuletzt ermöglicht das digitale Medienhandeln den Heranwachsenden eine aktive Teilhabe an Kultur und Politik. 
Zugleich birgt die digitale Alltagskultur für Kinder und Jugendliche Risiken, die über das bekannte Cybermobbing hinausgehen: Sie können auf sexistische, rassistische oder radikal-religiöse Inhalte sowie auf Verschwörungstheorien treffen. Es begegnen ihnen zwiespältige Rollen- und Körperbilder und eine kontinuierliche Aufforderung zur Selbstoptimierung und Selbstdarstellung. Gerade die jüngeren Nutzer/-innen benötigen Orientierung in der digitalen Lebenswelt. Hier ist pädagogische Begleitung und Unterstützung gefordert, um – auch mit kreativen Methoden – die Analyse- und Kritikfähigkeit der Heranwachsenden zu entwickeln und um ihnen kulturelle und politische Teilhabe in der digitalen Welt zu erschließen. 
Der Band reflektiert das Medienhandeln von Mädchen und Jungen auf dem Weg zum Erwachsensein und vermittelt dazu auch Methoden und Ansätze der praktischen medienpädagogischen Arbeit. Mit dem Dieter Baacke Preis werden alljährlich medienpädagogische Projekte ausgezeichnet, die mit Kindern und Jugendlichen entstehen. Im zweiten Teil des Handbuches sind diese prämierten Projekte auch in Form von Interviews mit den Macher/-innen dokumentiert.
Weitere Infos zum Dieter Baacke Preis: www.dieter-baacke-preis.de | www.gmk-net.de 
Bezug: https://kopaed.de/kopaedshop/?pid=1188 

 

Quelle: Pressemitteilung der GMK – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur. Fachverband für Medienpädagogik und Medienbildung, Bielefeld, 26. Juni 2019

Bewerbungsphase für den 25. Deutschen Präventionstag ist eröffnet

Präventionstag

Der 25. Deutsche Präventionstag findet am 27. und 28. April 2020 in Kassel statt. Das Schwerpunktthema des Kongresses lautet: »Smart Prevention – Prävention in der digitalen Welt«. Ab sofort sind Bewerbungen mit Beiträgen zu allen Themen der Prävention und in verschiedenen Formaten möglich.
Ausführliche Informationen sowie die Online-Bewerbungsformulare für Vortragsveranstaltungen, Fachausstellung und Begleitveranstaltungen finden sich auf der Kongresswebseite.
Die Frist für Bewerbungen zur Mitwirkung am 25. Deutschen Präventionstag endet für alle Bereiche am 15. Oktober 2019.

 

Quelle: Homepage des Deutschen Präventionstags, aufgerufen am 17. Juli 2019

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