Newsletter
Jugendschutz Newsletter Nr. 14 vom 07.11.2019
dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.
50 Jahre Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e.V. – Ein Grund zum Feiern!
Der Verein Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern wird heuer 50 Jahre alt. Das bedeutet bereits ein halbes Jahrhundert qualitativ hochwertige und nachhaltig geleistete Präventionsarbeit in Bayern.
Die Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. feiert dieses Jahr anlässlich ihres Gründungstages am 10. November 1969 ihr 50-jähriges Bestehen. Seitdem steht sie ganz im Zeichen der Präventionsarbeit, damit Kinder und Jugendliche befähigt werden den vielfältigen Herausforderungen und Risiken in ihrer Lebenswelt gestärkt zu begegnen.
Als über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannte und für ihre Expertise geschätzte Fachinstitution gewährleistet die Aktion Jugendschutz seit ihrer Geburtsstunde eine an die aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen orientierte Angebotsstruktur im erzieherischen Jugendschutz. Neben der Herausgabe einer eigenen Fachzeitschrift »proJugend«, bietet sie Informations- und Arbeitsmaterialien, Fachberatung und Fortbildung für Fachkräfte in allen Feldern der Jugendhilfe an. Ihre Themenschwerpunkte sind Gewalt- und Suchtprävention, Prävention gegen Glücksspielsucht, Sexualpädagogik, Prävention gegen sexuelle Gewalt und Medienpädagogik/Jugendmedienschutz. Die Aktion Jugendschutz Bayern ist Trägerin des Projekts ELTERNTALK und des Präventionsangebots FREUNDE.
Auch Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer gratuliert der aj zum 50-jährigen Jubiläum und betont ihre Bedeutung in Bayern. »Als bayernweite Fachinstitution ist die Aktion Jugendschutz eine Garantin für qualitativ hochwertigen erzieherischen Jugendschutz und eine wichtige Partnerin des Familienministeriums. Mit ihrer großen Expertise in diesem dynamischen Arbeitsfeld hat sie vieles erreicht, um Kinder und Jugendliche stark zu machen.«
Was die aj auf Landesebene beispielgebend hervorhebt ist die Verzahnung der unterschiedlichen Risikoverhaltensbereiche. Sie ermöglicht einen zeitgemäßen erzieherischen Jugendschutz, der auf aktuelle Phänomene wie Cybermobbing, exzessive Mediennutzung und sexualisierte Medieninhalte nicht nur theoretische Antworten, sondern praktische Handlungsansätze gibt. Die aj ist zudem stets am Puls der Zeit, da sie als gemeinnütziger Verein und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe von einer breiten Mitgliederstruktur getragen wird.
Gefeiert wurde der 50. Geburtstag der Aktion Jugendschutz bereits am 5. November schon in kleinem Rahmen auf der diesjährigen ConSozial in Nürnberg. Gäste waren Familienministerin Kerstin Schreyer, Vertreterinnen und Vertreter des Vorstandes und der Mitgliedsverbände der Aktion Jugendschutz.
»Das Thema Jugend und Schutz ist heute aktueller denn je, wenn auch in anderer Form«, so Prof. Dr. Anneke Bühler, Vorsitzende der Aktion Jugendschutz. Daher mögen neue Herausforderungen im Jugendschutz vielleicht noch nicht gänzlich abzusehen oder anders als noch vor 50 Jahren sein. Eines aber ist weiterhin gesichert, die Aktion Jugendschutz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des erzieherischen Jugendschutzes in Bayern.
Quelle: Pressemeldung der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V., München, 05. November 2019
Drogen– und Suchtbericht 2019 erschienen
Drogenbeauftragte Daniela Ludwig: »Drogenpolitik heißt Gesundheitspolitik: Wir müssen weg von Ideologien und hin zu neuen Akzenten!«
Der Drogen– und Suchtbericht 2019 ist am 5. November in der Bundespressekonferenz von Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, vorgestellt worden. Der Bericht zeigt aktuelle Trends und Prävalenzen auf, sowohl bei den illegalen als auch bei den legalen Substanzen. Darüber hinaus bietet er einen Überblick über alle neuen gesetzlichen Regelungen und Projekte beim Thema Drogen und Sucht.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: »Der Bericht macht deutlich, wo es noch offene Baustellen gibt und wo wir bereits gute Fortschritte erzielt haben. Gute Entwicklungen sehen wir bei dem Thema Tabak – Rauchen wird langsam wirklich out. Dafür sehen wir, dass der Konsum von E-Zigaretten klar ansteigt, gerade bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diesen Trend gilt es zu stoppen. Ein Grund mehr für ein Tabakaußenwerbeverbot mit allen Dampfprodukten inklusive!«
Bei den illegalen Substanzen bleibt Cannabis nach wie vor die am häufigsten konsumierte Droge. Sowohl bei den Erwachsenen, als auch bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 19 Prozent der Jugendlichen gaben an, in ihrem Leben Cannabis konsumiert zu haben, bei den jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) waren es 42,5 Prozent.
Substanzen wie Heroin, Neue Psychoaktive Stoffe oder Kokain sind dagegen insgesamt weniger konsumiert worden. Dennoch sind opioidhaltige Substanzen, wie beispielsweise Heroin, weiterhin die Hauptursache, weshalb Menschen an Drogen versterben. Die Zahl der Drogentoten ist im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben (2017: 1.272 Personen, 2018: 1.276 Personen)
Die Drogenbeauftragte Ludwig betonte in ihrem Statement, dass es bei der Drogen- und Suchtpolitik an der Zeit sei, endlich mehr offene Dialoge zu führen statt ideologiebasierter Debatten. Das gemeinsame Ziel sollte sein, den suchtkranken Menschen und ihren Angehörigen mehr Aufmerksamkeit zu geben und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.
Weitere Informationen zum Thema sowie der Drogen- und Suchtbericht 2019 als barrierefreien Download finden sich unter: www.drogenbeauftragte.de
Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin, 05. November 2019
Rauchverbot im Auto
Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes
Auf der Bundesratssitzung am 11. Oktober wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes–(BNichtrSchG) beschlossen. Den Antrag hatten die Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen eingebracht (Drucksache 435/19 (neu)). Dem Antrag sind auch Berlin und Rheinland-Pfalz beigetreten. www.bundesrat.de .
Minister Manfred Lucha (Baden-Württemberg) in der Begründung: »Kinder und Jugendliche sind durch das Passivrauchen besonders gefährdet. Hinzu kommt: Sie können sich dem in der Regel nicht selbstständig entziehen. Deswegen ist hier der Staat in besonderem Maße gefordert, genauso wie beim Schutz des noch ungeborenen Lebens vor den Gefahren des Passivrauchens. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens beobachtet: Die Lunge, die sich noch entwickelt, wird stärker geschädigt; Atemwegsbeschwerden und -erkrankungen treten häufiger auf; die Lungenfunktion wird beeinträchtigt; und bei Säuglingen steigt das Risiko des plötzlichen Kindstodes. Wir haben hier also einen besonders vulnerablen, schützenswerten Personenkreis. Alle können sich das physikalisch vorstellen: Im engen, geschlossenen Innenraum eines Kraftfahrzeuges verstärkt sich diese negative Faktorenkette deutlich. Es ist also völlig klar: Hier besteht Handlungsbedarf.
Andere europäische Länder sind schon weiter: Österreich, sogar Italien und Frankreich. Es kann und darf nicht sein, dass Deutschland beim Gesundheitsschutz hinterherhinkt.«
Quelle: Protokoll der Bundesratssitzung, Berlin, 11. Oktober 2019
Beratung für pflegende Kinder und Jugendliche – jetzt auch per Chat
Das Projekt »Pausentaste« zur Unterstützung pflegender Kinder und Jugendlicher wird erweitert: Ab sofort können sich Betroffene auch in einem Chat beraten lassen - zwei Mal wöchentlich stehen dafür Fachleute vom Kinder- und Jugendtelefon »Nummer gegen Kummer« bereit. Schon die bisherigen Angebote des Projekts werden gut angenommen. Seit Beginn im Januar 2018 verzeichnete die Webseite www.pausentaste.de über 50.000 Besuche. Zudem wurden bereits rund 3.300 Beratungen per Telefon oder E-Mail mit Betroffenen geführt.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte anlässlich des dritten Netzwerktreffens der »Pausentaste« am 29.10. im BMFSFJ: »Auch pflegende Kinder brauchen Pausen. Sie brauchen jemanden zum Zuhören. Sonst wird aus Pflege Stress, Überforderung und Einsamkeit. Dann ist keine Kraft mehr für Schule, Freunde und Freizeit. Ich habe größten Respekt davor, was pflegende Kinder und Jugendliche für ihre Geschwister oder Eltern täglich leisten und wünsche mir, dass die »Pausentaste« bei allen bekannt wird, die es angeht – und gedrückt wird, wann immer es nötig ist. Damit sie ihre Gedanken, Sorgen und Ängste loswerden oder sich Rat holen können. Sie müssen wissen, dass sie nicht allein sind und bestmöglich unterstützt werden«.
Laut einer Studie der Universität Witten-Herdecke (2018) im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums kümmern sich bundesweit rund 479.000 Kinder und Jugendliche um chronisch kranke oder pflegebedürftige Angehörige – sie helfen bei den unterschiedlichsten Aufgaben: Sie kochen Essen, gehen einkaufen oder putzen. Manchmal übernehmen sie aber auch echte pflegerische Aufgaben. Oft machen sie sich viele Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen, haben neben Schule und Pflege zu wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden.
Im Januar 2018 ist darum das Projekt »Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe« an den Start gegangen. Das Projekt des BMFSFJ will junge Pflegende bundesweit durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot unterstützen und soll ihnen helfen, Pausen einzulegen, zu reflektieren und Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen – auch anonym. Das Angebot umfasst die Website www.pausentaste.de, sowie eine telefonische Beratung und eine E-Mail-Beratung beim Kinder- und Jugendtelefon der »Nummer gegen Kummer«, das unter der kostenlosen Nummer 116 111 erreichbar ist. Hinzu kommt nun die Beratung per Chat.
Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Famlie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 29. Oktober 2019
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und National Coalition Deutschland kritisieren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, ein Zusammenschluss von 101 Verbänden, hat am 22.10. ihren Bericht »Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland« veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass auch 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zahlreiche Kinderrechte in Deutschland verletzt werden. Besonders schwerwiegend wirken sich Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Diskriminierung auf die Lebenssituation und das Wohlbefinden von Kindern aus.
»Kinderrechte sind Menschenrechte. Deren Verwirklichung lässt sich daran messen, inwieweit die Schwächsten in einer Gesellschaft zu ihrem Recht kommen. Und da gibt es in Deutschland noch viel zu tun«, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition Deutschland. »Die Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern sind unteilbar und hängen eng miteinander zusammen. Wir können etwa Kinderschutz nur dann verbessern, wenn Kinder bereits in der Familie, aber auch in Kitas und Schulen über ihre Rechte informiert werden. Ihre Stimmen müssen gehört und ernst genommen werden«, sagt Prof. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland, anlässlich der Veröffentlichung des zivilgesellschaftlichen Berichts an die Vereinten Nationen am 22. Oktober 2019 in Berlin.
Das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit ist Teil der UN-Kinderrechtskonvention und in Deutschland für viele Kinder in Gefahr. Trotz Wirtschaftswachstum und sinkender Arbeitslosigkeit steigt die Kinderarmut seit Jahren an. Besonders betroffen sind die Kinder, die in Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil leben, denn über ein Drittel der Familien mit alleinerziehendem Elternteil gelten als arm. Die Bundesregierung ist aufgefordert, eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, die jedem Kind das Recht auf Aufwachsen in sozialer Sicherheit gewährt.
Auch die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ hat sich in einem Zwischenruf zum Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes geäußert. Die AGJ würdigt darin das starke Engagement von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen für die Umsetzung der Kinderrechte. Dennoch macht die AGJ deutlich, dass es weiterhin gravierende Lücken bei der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland gibt, die bei einer differenzierten Befassung mit der Umsetzung von Kinderrechten nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Anhand von AGJ-Stellungnahmen wird auf bestehende Umsetzungsdefizite hingewiesen und letztlich dafür geworben, dass zukünftig ein differenzierterer Blick auf die Umsetzung von Kinderrechten geworfen, eine empirisch gesicherte Bestandsaufnahme hinsichtlich der Umsetzung von Kinderrechten vorgenommen wird und eine ehrliche Betrachtung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention stattfindet.
Quelle: Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Berlin, 04. November 2019 und Pressemitteilung der National Coalition Deutschland, Berlin, 22. Oktober 2019
Ein Kind und viele Eltern: Kindeswohl muss Vorrang haben
Deutsche Liga für das Kind fordert bei Reformvorhaben eine Stärkung der Position des Kindes
Bei immer mehr Kindern in Deutschland fallen genetische, biologische, rechtliche und soziale Elternschaft auseinander und verteilen sich auf mehr als zwei Personen. Dies gilt für Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ebenso wie für Kinder mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen sowie für Kinder, die nach einer Keimzellspende geboren wurden. Die Deutsche Liga für das Kind fordert den Gesetzgeber auf, bei den anstehenden Reformen der Adoptiv- und Pflegekinderhilfe, des Abstammungsrechts und bei den Überlegungen zu gesetzlichen Neuregelungen im Bereich der medizinisch assistierten Reproduktion das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen und die rechtliche Position der Kinder zu stärken.
»Elternschaft wird vielfältiger und damit für Eltern und Kinder komplexer. Es ist keine Seltenheit, dass diejenigen Elternpersonen, die im Alltag für das Kind Verantwortung übernehmen, nicht die genetischen und biologischen Eltern sind. Auch die rechtliche Elternschaft kann sich von der sozialen, genetischen und biologischen Elternschaft unterscheiden. Dies stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen«, sagt Prof‘in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München. »Ausgangspunkt bei allen gesetzlichen Reformbestrebungen muss das Wohl der betroffenen Kinder sein. Wichtig ist vor allem, die Bedürfnisse der Kinder nach kontinuierlichen Beziehungen zu beachten, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zu gewährleisten und die Kinder bei der Ausgestaltung von Umgangsregelungen zu beteiligen und sie nicht zu überfordern«.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Liga für das Kind, Berlin, 25. Oktober 2019
TV goes online – technically: Medienkonvergenz im Jugendmedienschutz
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beobachtet im technischen Jugendmedienschutz, dass sich immer mehr Anbieter bei der Entwicklung von Schutzsystemen auf die zunehmende Medienkonvergenz einstellen. Der KJM-Vorsitzende Dr. Wolfgang Kreißig beurteilt diese Entwicklung positiv: »In einer komplexen Medienlandschaft mit linearen und nicht-linearen Angeboten, mit Apps und Plattformen, mit sozialen Netzwerken und klassischem Fernsehangebot brauchen wir ein Geflecht von verschiedenen technischen Schutzlösungen für Kinder und Jugendliche«.
Vor diesem Hintergrund hat die KJM am 24.10.2019 eine Veranstaltung im Rahmen der Medientage München angeboten. Hier präsentierten Experten für Jugendschutz bei Film- und Fernsehinhalten ihre Lösungsansätze für Mediatheken, Streamingplattformen und medienübergreifende Angebote. In der Diskussion mit Dr. Eva Flecken (Sky), Dr. Wolf Osthaus (Netflix), Carola Witt (NDR) und Dr. Wolfgang Kreißig wurde deutlich, dass – neben den klassischen Sendezeiten – individuell entwickelte technische Mittel oder proprietäre Systeme erhebliche Vorteile für Kinder und Jugendliche wie auch für die Anbieter selbst haben. Während komfortable und verlässliche technische Lösungen Kinder und Jugendliche effektiv schützen, profitieren die Anbieter von einer guten Nutzerakzeptanz und Rechtssicherheit.
Dr. Wolfgang Kreißig lobt das Engagement von Anbietern wie Sky und Netflix und blickt optimistisch auf die Entwicklungen in der Branche. »Es gibt Anzeichen dafür, dass an der Schnittstelle zwischen klassischem Rundfunk und Telemedien weitere neue Schutzsysteme entwickelt werden, die dann auch zu Eignungsprüfungen im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorgelegt werden könnten«, so Dr. Kreißig. Die KJM werde dies durch eine Fortsetzung des bisherigen Austauschs mit den Anbietern weiter fördern.
Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
Quelle: Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), München, 24. Oktober 2019
Das Verhältnis von Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung – Tendenzen und Auswirkungen
In den letzten beiden Jahrzehnten ist eine gewachsene gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Verantwortung für den Kinderschutz zu verzeichnen. Der Gesetzgeber reagierte u. a. mit der Einführung und nachfolgenden Konkretisierung der Schutzvorschriften in § 8a SGB VIII sowie der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes. Die gesamtgesellschaftliche Bedeutungssteigerung des Kinderschutzes hat auch vielfältigste Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Positive Auswirkungen spiegeln sich u. a. in der erhöhten Sensibilisierung der sozialpädagogischen Fachkräfte für den Schutz von Kindern und Jugendlichen wider. Mit dem Bedeutungszuwachs des Kinderschutzes sind aber auch Herausforderungen für eine Aufgabenwahrnehmung der Kinder- und Jugendhilfe, die die Rechte der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien achtet und sensibel gegenüber Schutz- und Hilfebedürfnissen ist, verbunden. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hinterfragt in ihrem Positionspapier damit verbundene, teilweise etablierte Vorgehensweisen, Instrumente und Rahmenbedingungen, um daran anknüpfend, notwendige Reflexions- und Handlungsbedarfe aufzuzeigen und einzufordern.
Quelle: Pressemeldung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Berlin, 04. November 2019
Thema Essstörungen
Nahrung und Flüssigkeit sind für den menschlichen Körper lebensnotwendig. In den westlichen Industrieländern stehen Lebensmittel einem Großteil der Bevölkerung jederzeit und im Überfluss zur Verfügung. Immer mehr Menschen sind übergewichtig. Gleichzeitig sehen wir uns einem Schönheitsideal gegenüber, das Schlanksein als anzustrebenden Zustand anpreist. Unter anderem aufgrund dieses Widerspruchs treten im Westen gehäuft Essstörungen auf. Jugendliche und junge Erwachsene sind davon besonders stark betroffen.
In der Schriftenreihe ElternWissen ist eine neue Ausgabe zum Thema Essstörungen erschienen. Download unter www.agj-freiburg.de/images/downloads/KJS/ElternWissen_Essstoerungen_lowres.pdf
Alle bisher erschienenen Ausgaben von ElternWissen auf der Website finden sich unter: www.agj-freiburg.de/kinder-jugendschutz/
Quelle: Pressemitteilung des AGJ-Fachverbands für Prävention und Rehabilitation, Freiburg, 29. Oktober 2019
25 Jahre »Kinder stark machen«
BZgA-Mitmach-Initiative zur frühen Suchtprävention
»Kinder stark machen«, die Mitmach-Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur frühen Suchtprävention im Kindesalter, feiert im Jahr 2019 ihr 25-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass fand am 24. Oktober 2019 in Berlin eine Jubiläumsveranstaltung unter der Schirmherrschaft von Sabine Weiss, der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, statt. Die BZgA würdigte gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig, im Rahmen der Veranstaltung das Engagement der Kooperationspartner von »Kinder stark machen« für die Suchtprävention.
Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: »Wir wollen, dass junge Menschen bewusst ›Nein‹ zu Drogen sagen. Eine wirksame Suchtprävention muss daher bereits bei den Kindern ansetzen – nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern mit Spaß und Anerkennung. Wir wollen, dass sie zu starken Persönlichkeiten heranwachsen und Freude an Sport und Bewegung haben. Seit 25 Jahren arbeiten die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Breitensportverbände gemeinsam daran, Kinder stark zu machen. Dafür danke ich.«
Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, erläutert: »Die Initiative ›Kinder stark machen‹ hat ein äußerst wichtiges Ziel: Kindern das Rüstzeug mitzugeben, damit sie sich im späteren Leben gut behaupten können und nicht zu Suchtmitteln greifen. Erfolgsgarant des Programms ist die starke Praxisausrichtung. In Kooperation mit den Breitensportverbänden haben mehr als 25.000 Übungsleiterinnen und Übungsleiter an den ›Kinder stark machen‹-Schulungen teilgenommen, um Kinder fit zu machen für ein suchtfreies Leben. Herzlichen Glückwunsch für diesen tollen Erfolg!«
Auf spielerische Art und Weise vermittelt »Kinder stark machen« Lebenskompetenzen. Am Programm teilnehmende Kinder werden unterstützt, Selbstvertrauen zu entwickeln, Frustrationstoleranz und Durchsetzungsvermögen zu erlernen, soziale Beziehungen aufzubauen und zu pflegen. Die Initiative schult bundesweit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, erreicht Eltern und Familien über die Beteiligung an großen Sportfesten und unterstützt Veranstaltungen auf kommunaler Ebene mit kostenlosen Materialien. Der Deutsche Fußball-Bund und der Deutsche Turner-Bund sind Partner der ersten Stunde, später kamen der Deutsche Olympische Sportbund, der DJK Sportverband und der Deutsche Handballbund dazu. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass insbesondere der praxisbezogene Ansatz der Lebenskompetenzförderung von »Kinder stark machen« wirksam ist. Die bundesweiten BZgA-Repräsentativbefragungen belegen, dass der Tabak- und Alkoholkonsum Jugendlicher seit vielen Jahren deutlich zurückgeht.
Weitere Informationen unter: www.kinderstarkmachen.de
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Berlin/Köln/Bonn, 24. Oktober 2019