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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 1 vom 17.01.2020

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Suizid – Prävention und Beratung

KJug 1-2020

KJug

Suizide von Jugendlichen (und auch schon von Kindern) gehören zu den tragischsten Ereignissen im Jugendalter. Suizidversuche sind Hilferufe, die verstanden werden müssen. Eine Sensibilisierung und Information von Fachkräften, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ist daher gefragt. 
Die Autorinnen und Autoren der vorliegenden Ausgabe von Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) zeigen Risikofaktoren, Präventionsmöglichkeiten, rechtliche Aspekte und die Häufigkeit von Suiziden und Suizidversuchen auf. Online-Peer-Beratung, als eine Möglichkeit der Suizidprävention, wird beschrieben, aber auch positive Effekte von Suiziddarstellungen in sozialen Netzwerken sowie Schutz- bzw. Risikofaktoren verschiedener Erziehungsstile werden aufgezeigt.


Aus dem Inhalt:
Dr. med. Victor Kacic, Frank Zimmermann: Suizidalität und Suizidprävention bei Kindern und Jugendlichen
PD Dr. Carolin Donath: Suizidale Gedanken und Suizidversuche im Jugendalter: Besonderheiten bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund und die Rolle des Erziehungsstils als Schutz- bzw. Risikofaktor
Katja Rauchfuß: Online-Foren, Social Media und Challenges. Pro-suizidale Angebote und Inhalte im Netz
jugendschutz.net, Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention und Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland: Empfehlungen für die Berichterstattung zum Thema Suizid & Internet
Antonia Markiewitz, Ass.-Prof. Dr. Florian Arendt, Prof. Dr. Sebastian Scherr: #suizid. Zur Darstellung von Suizid in sozialen Netzwerken und den möglichen Auswirkungen auf Jugendliche
Dr. Maren Weiss, Dr. Anja Hildebrand, Prof. Dr. Hellmuth Braun-Scharm, Prof. Dr. Mark Stemmler: [U25] – Online-Suizidpräventions-Beratung. Erste Ergebnisse zu Implementation und Evaluation

Außerdem
Prof. Dr. Karin Böllert: Im Fokus: Neuer Schwung für eine Eigenständige Jugendpolitik
Robert Frank, Dr. Wolfgang Mazur, David Schneider (Fachbeitrag): Erfahrungen mit jungen Geflüchteten in der Suchtberatung und Suchttherapie 
Dr. Susanne Weibels (Aus der Hochschule): Zum Einfluss von Suizid-Foren und -Chats auf suizidale Verhaltensweisen
Sigmar Roll (Recht): Keine Halbgötter in Weiß. Zu den Anforderungen an Sachverständige im familiengerichtlichen Verfahren 
Dr. Claudia Lampert, Kira Thiel, Prof. Uwe Hasebrink (Aktuelle Studie): Online-Erfahrungen von 9- bis 17-Jährigen in Deutschland

Die Ausgabe 1-2020 der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) mit dem Titel »Suizid – Prävention und Beratung« kann zum Preis von EUR 16,- (inkl. Versandkosten) beim Herausgeber bestellt werden: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, info@bag-jugendschutz.de, www.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 08. Januar 2020

Kennenlernabonnement

2 x KJug zum Preis von 16,- €

Abo

Sie interessieren sich für den Kinder- und Jugendschutz und suchen eine verlässliche und fundierte Informationsquelle?

KJug, die Zeitschrift für Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis bietet aktuelle und grundsätzliche Themen aus dem breiten Spektrum des Kinderschutzes, des Jugendschutzes sowie der Kinder- und Jugendhilfe allgemein. Wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen werden von Fachleuten aufbereitet und befördern den interdisziplinären Austausch. 

Das Kennenlernabonnement beinhaltet 2 Ausgaben zum Preis von 16 € inkl. Versandkosten. 
Weitere Informationen zu KJug sowie zum Kennenlernabonnement unter www.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 16. Januar 2020

Giffey kündigt Gesetzesvorhaben an

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will dem Bundestag im ersten Halbjahr 2020 einen Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen. Dies kündigte die Ministerin am 15.01. im Familienausschuss bei der Vorstellung ihrer Vorhaben für das neue Jahr an. Mit dem entsprechenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll unter anderem Kindern, Jugendlichen und Eltern durch die Einrichtung von Ombudsstellen mehr Mitsprache bei ihren Belangen eingeräumt werden, die Heimaufsicht verbessert und die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern von 75 auf 25 Prozent gesenkt werden.

Ebenfalls reformiert werden soll in diesem Jahr der Jugendmedienschutz. Ein Gesetzentwurf befinde sich bereits in der Ressortabstimmung und soll bis zum Sommer in das Kabinett eingebracht werden, sagte Giffey. Vorher müsse er aber noch das Notifizierungsverfahren bei der EU durchlaufen. Das derzeitige Jugendmedienschutzgesetz atme »noch den Geist der 80er-Jahre« und entspreche nicht mehr den Anforderungen der digitalen Welt von heute mit international agierenden Plattformen. 

Giffey kündigte ebenso Reformen beim Elterngeld an. So sollen die Teilzeitmöglichkeiten für beide Elternpaare beim Elterngeld-Plus ausgebaut werden und im Fall von Frühgeburten mindestens ein zusätzlicher Monat Elternzeit gewährt werden. Auf den Weg gebracht werden soll auch die Ganztagsbetreuung von Schulkindern im Grundschulalter von der ersten bis zur vierten Klasse. 

Bis zum Weltkindertag am 20. September würde Ministerin Giffey auch gerne die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz realisiert sehen. Dies sei aber nur ihr »persönlicher Wunsch« und kein konkreter Zeitplan. Ein entsprechender Gesetzentwurf des federführenden Justizministeriums sei ihrem Ministerium zur Ressortabstimmung übergeben worden.

 

Quelle: hib – heute im bundestag, Berlin, 15. Januar 2020

E-Zigaretten keine harmlosen Produkte

Mögliche Gesundheitsgefahren durch den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern werden derzeit noch erforscht. Vorliegende Daten zeigten, dass E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten weniger Schadstoffe im Aerosol enthielten, aber trotzdem keine harmlosen Konsumprodukte seien, heißt es in der Antwort (19/15371) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/14898) der FDP-Fraktion.
Die gesundheitlichen Folgen des Langzeitkonsums von E-Zigaretten ließen sich noch nicht abschätzen. Der Forschungsstand zu den Risiken der E-Zigaretten werde kontinuierlich beobachtet. Darüber hinaus beobachte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die aktuelle Lage in den USA genau, wo in kurzer Zeit mehr als 2.000 schwere Lungenerkrankungen und 39 Todesfälle bei Konsumenten von E-Zigaretten gemeldet worden seien.
Einer Studie zufolge konsumieren aktuell 1,8 Prozent der Bevölkerung in Deutschland E-Zigaretten.

Anmerkung: Die Ausgabe 4-2019 ist zum Thema »Rauchen 2.0 – (E-)Zigaretten, (E-)Shishas, Tabakerhitzer…« erschienen. Informationen unter https://www.kjug-zeitschrift.de/de/Ausgabe/2019-4

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1443, Berlin, 19. Dezember 2019

Neues Dossier informiert in leichter Sprache über Jugendmedienschutz

Dossier 3/2019

Dossier

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung wachsen mit zahlreichen neuen Medien auf. Zum Fernseher, dem Radio und der Spielekonsole sind in den vergangenen Jahren Tablets und Smartphones hinzugekommen. Soziale Netzwerke im Internet nutzen junge Menschen täglich. Mit Freunden tauschen sie sich online über gemeinsame Hobbys und Interessen aus oder finden darüber neue Freunde. Auch Streaming-Dienste wie Netflix bieten rund um die Uhr Filme und Unterhaltung. »Medien sind ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens von Jugendlichen mit und ohne Behinderung. (Digitale) Medien ermöglichen soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung«, so Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. 

Doch die Nutzung der neuen Medien bietet nicht nur Chancen und Möglichkeiten, sondern birgt auch Gefahren und Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sowohl soziale Netzwerke als auch Streaming-Dienste bieten Angebote, die nicht bedenkenlos konsumiert werden können, wie pornographische oder gewalthaltige Inhalte sowie die Gefahr des Cyber-Groomings (Ansprechen von Kindern über Computerspiele mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte) oder Cyber-Mobbings. »Eltern und Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen für den Medienkonsum sensibilisiert und über mögliche Risiken informiert werden«, fordert Gabriele Sauermann, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ).

Mit einem Dossier »Jugendmedienschutz in Leichter Sprache« wollen die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz informieren. Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrern an Förderschulen, die mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, bietet der Ratgeber einen guten Einstieg in das Thema Jugendmedienschutz. Aber auch Eltern mit Beeinträchtigungen oder Kinder mit einer geistigen Behinderung oder Lern-Behinderung können darüber in einen Dialog treten. 

Mit dem von Fachleuten geprüften Papier haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihre Zusammenarbeit erfolgreich fortgesetzt.

Der Ratgeber »Jugendmedienschutz in Leichter Sprache« kann in gedruckter Fassung kostenlos (auch in höherer Stückzahl) bezogen werden bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Mail: info@bag-jugendschutz.de, Online unter: www.bag-jugendschutz.de, Download unter http://www.bag-jugendschutz.de/PDF/Dossier_JMS-Leichte-Sprache_web 

 

Quelle: Gemeinsame Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Berlin 17. Januar 2020

Gefährdungsatlas der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Gefährdungs

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat im Dezember ihren Gefährdungsatlas veröffentlicht.
Der Gefährdungsatlas ist das erste Ergebnis des bei der Bundesprüfstelle angesiedelten Strategieprozesses  »Digitales Aufwachsen. Vom Kind aus denken. Zukunftssicher handeln.«  Auf der Grundlage der Mediennutzungsrealität von Kindern und Jugendlichen gibt er Orientierung über Medienphänomene, den mit ihnen verbundenen Gefährdungen sowie gegebenenfalls auch Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche und nimmt eine kinderrechtliche Einordnung der Herausforderungen an den Jugendmedienschutz vor. Der Gefährdungsatlas enthält einen Überblick über 35 Medienphänomene, die mit Gefährdungen für eine unbeschwerte Teilhabe verbunden sind.
Über die Homepage der BPjM www.bundespruefstelle.de wird auch eine barrierefreie Onlinefassung zur Verfügung gestellt.

 

Quelle: Mitteilung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn, 05. Dezember 2019

Idole im Netz. Influencer & Meinungsmacht

Safer Internet Day 2020

safer

Der zweite Dienstag im zweiten Monat des Jahres ist fest für den Safer Internet Day reserviert in 2020 also der 11. Februar. Am weltweiten Aktionstag steht dann wieder das Thema Internetsicherheit im Fokus.
In Deutschland wird dieser Tag von der EU-Initiative klicksafe koordiniert. Unter dem Motto »Idole im Netz. Influencer & Meinungsmacht« dreht sich am 11. Februar alles um das Thema Influencer und ihren Einfluss auf die Meinungsbildung. Inhalte dazu werden in den sozialen Netzwerken unter dem Hashtag #checkwemdufolgst zu finden sein. Fragen, die sich dabei stellen, sind unter anderem: Wie bilden sich Jugendliche ihre Meinung und welche Rolle spielen Influencer dabei? Wie kritisch konsumieren Jugendliche Inhalte auf Social Media – prüfen sie Inhalte gründlich bevor sie einem Influencer folgen? All diese Fragen sind für einen Großteil der deutschen Social-Media-Nutzer/-innen relevant: jeder Fünfte folgt Influencern. In der Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen sind es sogar 44 Prozent – also fast jeder Zweite.

Machen Sie mit!
klicksafe ruft nun deutschlandweit Institutionen, Stiftungen, Unternehmen, Schulen, Jugendorganisationen, Bildungseinrichtungen, Vereine und auch Privatpersonen dazu auf, sich am 11. Februar 2020 mit eigenen Beiträgen und Projekten am Safer Internet Day zu beteiligen. Die Möglichkeiten am Safer Internet Day teilzunehmen sind vielfältig und reichen von Infoveranstaltungen oder Online-Aktionen bis hin zu Workshops rund um die Themen Internetsicherheit und Medienkompetenz. Auf www.klicksafe.de/sid informiert klicksafe über den Aktionstag sowie über geplante Projekte und bietet einen Newsletter für Interessierte an. Die zentrale Veranstaltung zum Safer Internet Day wird von klicksafe am 11. Februar 2020 in einer Berliner Schule ausgerichtet.

 

Quelle: Pressemeldung der Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf, 19. Dezember 2019

Aufwachsen in risikobehafteten Strukturen

Erkennen – verstehen – gemeinsam handeln

Fachtagung des Landesarbeitskreises Jugendhilfe, Polizei, Schule NRW am 10. März 2020 in Köln

Kinder und Jugendliche wachsen vielfach in einem Umfeld auf, das von risikobehafteten Strukturen geprägt ist und das zahlreiche Herausforderungen birgt. Sowohl im familiären Umfeld als auch im Sozialraum müssen viele Kinder und Jugendliche psychische und physische Gewalt (mit)erleben. Auch im Internet können sie Gewalt erleben und unbedarft mit jugendgefährdenden Inhalten in Kontakt kommen. Als Mitglieder unserer Gesellschaft sehen sie sich in ihrem Alltag mit extremistischem und menschenfeindlichem Gedankengut konfrontiert. Und – nach wie vor – wachsen sehr viele Kinder und Jugendliche in Armut auf.
Der Landesarbeitskreis Jugendhilfe, Polizei und Schule NRW möchte diesen Herausforderungen durch eine verbesserte Kooperation der Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Jugendhilfe, Polizei und Schule begegnen. Ziel der Veranstaltung ist, Wege und Handlungsoptionen zu erkennen, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihre Persönlichkeit und ihr Selbstwertgefühl zu entwickeln und als Heranwachsende ihren Platz in unserer demokratischen Gesellschaft und der Berufswelt zu finden.

Programm und Anmeldung www.lvr.de

 

Quelle: Mitteilung des Landschaftsverband Rheinland LVR, Köln, 14. Januar 2020

Experten für Ausbau der Schulsozialarbeit

Die Initiative der Fraktion Die Linke für eine Sicherung und Aufnahme der Schulsozialarbeit als Regelleistung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist bei den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 16.12.2019 mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen. Das Ziel des Ausbaus und der Schaffung eines flächendeckenden Angebots der Schulsozialarbeit sei grundsätzlich sinnvoll und zu unterstützen, so betonten alle geladenen Experten. Der Bedarf sei gegeben. Ob allerdings dafür neue rechtliche Regelungen geschaffen werden müssten, sahen einzelne Experten skeptisch. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel »Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler sichern« (19/9053).

 

Quelle: hib, heute im bundestag, Berlin, 16. Dezember 2019

Anbieter von Online-Angeboten stärker in die Pflicht nehmen

Repräsentative Umfrage zum Kinder- und Jugendmedienschutz

Eine gute Alterskennzeichnung ist für fast alle Eltern in Deutschland (97 %) ein wichtiges Auswahlkriterium für die Nutzung von Social-Media-Diensten oder Spielen durch ihre Kinder. Entsprechend achtet die große Mehrzahl der Eltern (88 %) bei der Auswahl von Filmen, Apps, Spielen oder Streaming-Diensten auf die Alterskennzeichnung. Das bei manchen Anbietern bestehende Verfahren zur Prüfung des Alters (Bestätigung der Volljährigkeit durch Klick) finden vier Fünftel der Befragten (81 %) nicht ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Inhalten und Angeboten zu schützen. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Mauss Research im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinder- und Jugendmedienschutz.
Die Bemühungen der Anbieter von Online-Angeboten für den Kinder- und Jugendschutz wurden als unzureichend bewertet. Besonders schlecht schneiden hier Anbieter von Messenger-Diensten und Videoplattformen ab, deren Schutzbemühungen nur jeweils 27 % als ausreichend ansehen, bei Anbietern sozialer Medien wie Facebook oder Instagram sehen das sogar nur 18 % so. Gleichzeitig fordern fast alle Befragten im Falle von Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz härtere Strafen für Anbieter, eine verlässliche Altersfeststellung bei für Kinder ungeeigneten oder schädigenden Angeboten sowie ein effizientes Melde- und Beschwerdesystem bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz (jeweils 93 %).
Potentielle Angebote, die den Eltern dabei helfen könnten, ihre Kinder im Netz sicher zu begleiten und zu unterstützen, werden insgesamt sehr positiv bewertet: Mindestens vier Fünftel der Befragten stufen diese als sehr hilfreich oder hilfreich ein. Dabei zeigt sich, dass Angebote, die eher ohne eigenes Zutun umgesetzt werden können, wie funktionierende Jugendschutzeinstellungen (91 %) oder eine verständliche, einheitliche Alterskennzeichnung (88 %), als hilfreicher eingeschätzt werden als Angebote, die eine stärkere Eigeninitiative bzw. persönliches Handeln mit sich bringen würden, wie Beratungs- und Beschwerdestellen (84 %) oder Schulungen zur Medienerziehung (80 %).

Eine Zusammenfassung der Umfrage mit allen Einzelergebnissen findet sich unter www.dkhw.de/umfrage-jugendmedienschutz. 

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks e.V., Berlin, 13. Januar 2020

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