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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 4-2020 vom 27.03.2020

im aktuellen Newsletter finden Sie Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen. Diese geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder, sondern sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche. Wir wollen damit einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben. 
Auch wenn wir, wie viele Menschen in diesen Tagen, aus dem Homeoffice arbeiten, sind wir online über www.bag-jugendschutz.de und per Mail unter info@bag-jugendschutz.de erreichbar. 

 

Aus der BAJ:

Maja Wegener ist neue Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

Maja Wegener ist seit dem 01. März 2020 die neue Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. Sie tritt damit die Nachfolge von Gerd Engels an, der nach 24-jähriger Tätigkeit als Geschäftsführer zum 29. Februar 2020 in den Ruhestand ging.
»Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung. Gemeinsam mit den Mitgliedern und Netzwerkpartnern, sowie den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle möchte ich daran arbeiten, dass wir auch in Zukunft fachliche Zugänge zu Problemen schaffen und Lösungen erarbeiten. Denn nur gemeinsam können wir die Grundanliegen des Kinder- und Jugendschutzes gegenüber Politik und Gesellschaft vertreten und stärken.«
Die Vorstandsvorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Gabriele Sauermann bedankt sich bei Gerd Engels für seine langjährige Arbeit und heißt Maja Wegener im Namen des Vorstandes und des Vereins willkommen: »Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz übernimmt mit ihrer Arbeit große Verantwortung für die kommende Generation. Wir freuen uns, mit Maja Wegener eine erfahrene und engagierte Geschäftsführerin gefunden zu haben. Zusammen werden wir die Herausforderungen, welche im Bereich Kinder- und Jugendschutz bestehen, bearbeiten.«

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 24. März 2020

AGJ fordert: Geflüchtete Minderjährige aus Griechenland und von der griechisch-türkischen Grenze aufnehmen!

Kinder und Jugendliche erleben in griechischen Erstaufnahmelagern sowie an der griechisch-türkischen Grenze tagtäglich Gewalt, Elend, Hoffnungslosigkeit und den Verlust von Lebenssinn. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert daher in einem aktuellen Zwischenruf die deutsche Bundesregierung und die Europäische Union auf, endlich ihrer Verantwortung gerecht zu werden, die mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Geflüchteten Kindern und Jugendlichen solle damit der ihnen zustehende Schutz gewährt werden. Viele deutsche Kommunen und einige Bundesländer haben in den vergangenen Monaten freie Kapazitäten für die Aufnahme von minderjährigen Geflüchteten signalisiert und sich als »sichere Häfen« angeboten. Ihre Bereitschaft gehe über den Koalitionsbeschluss der Bundesregierung hinaus; sie sollte im Interesse der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aufgegriffen und als Zeichen der Achtung der Menschenwürde und der Anerkennung der Kinderrechte umgesetzt werden können! Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland signalisiert ebenfalls ihre Bereitschaft und Fähigkeit zur Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Der Zwischenruf findet sich unter www.agj.de

 

Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin, 16. März 2020

FSM beginnt Arbeit als Selbstkontrolle nach NetzDG

Plattformen können schwierige Fälle an ein unabhängiges Expertengremium zur Überprüfung geben

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) wurde vom Bundesamt für Justiz als erste Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) anerkannt und beginnt im März 2020 mit der Arbeit. Bisher haben sich Facebook und YouTube der Selbstregulierung angeschlossen. Ihnen ist es nun möglich, die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten an die FSM zu übertragen. Voraussetzungen für die Anerkennung der FSM waren u.a. die Unabhängigkeit und die sachgemäße Ausstattung der Prüferinnen und Prüfer, eine transparente Verfahrensordnung sowie die Gewährleistung einer zügigen Prüfung innerhalb von sieben Tagen.
Die Selbstregulierung nach NetzDG sieht vor, dass die Plattformen Fälle, die nicht offensichtlich rechtswidrig und schwer juristisch zu bewerten sind, an die FSM weitergeben. Die Inhalte werden dann von einem externen, unabhängigen Expertengremium geprüft. Zu diesem NetzDG-Prüfausschuss gehören rund 50 Juristinnen und Juristen, die unabhängig von den Plattformen und der FSM über die Fälle entscheiden. Die Anbieter sind an die Entscheidungen des Gremiums gebunden und müssen bei Rechtswidrigkeit dafür sorgen, dass der Inhalt in Deutschland nicht mehr abrufbar ist.
Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: »Die FSM zeichnen viele Jahre Erfahrung als Selbstkontrolle im Jugendschutzbereich aus, die wir nun für die Arbeit mit dem NetzDG nutzen werden. Wir hoffen, dass unsere unabhängigen Expertinnen und Experten wegweisende Entscheidungen treffen, die Leitlinien für den Umgang mit Hate Speech und Rechtspopulismus im Grenzbereich der Legalität bieten können.«
Weitere Informationen und eine Grafik, die den Beschwerdevorgang verdeutlicht, finden sich unter www.fsm.de/de/netzdg

Über die FSM: Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) ist eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz – insbesondere die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.

 

Quelle: Pressemeldung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.), Berlin, 03. März 2020

Für ein Netz mit Verantwortung: Erfolgreiche Jahresbilanz der eco Beschwerdestelle im Kampf gegen illegale Internetinhalte

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Am 10. März hat die eco Beschwerdestelle ihren neuen Jahresbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht. Mit der vorliegenden Jahresbilanz blickt die eco Beschwerdestelle auf ein arbeitsintensives Jahr zurück: mit 4.654 Fällen wurde der mit Abstand höchste Wert an berechtigten Beschwerden bislang verzeichnet. Dabei konnte weltweit in rund 95% der Fälle erfolgreich gegen verbotene Inhalte vorgegangen und damit die gute Erfolgsquote gehalten werden. Einen Großteil der berechtigten Beschwerden machten auch im Jahr 2019 Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen aus.

Mehrfachregulierung beim Jugendmedienschutz ist praxisfern
In politischen Debatten und den Medien wird aktuell immer wieder die Frage laut, wie guter und moderner Jugendmedienschutz gelingen kann. Mit der anstehenden Novellierung des Jugendschutzgesetzes soll daher vor allem dem geänderten Mediennutzungsverhalten von Minderjährigen Rechnung getragen und deren unbeschwerte Teilhabe an relevanten Medien in sicheren Interaktionsräumen ermöglicht werden.

Medienkompetenzvermittlung ist eine große Herausforderung und Aufgabe
Häufig stoßen die Verantwortlichen dabei an ihre Grenzen, gerade auch durch die Schnelllebigkeit der angesagten sozialen Netzwerke und Messengerdienste etc. Die eco Beschwerdestelle steht unter anderem auch für Elternabende und Lehrerfortbildungen zur Verfügung, um für Risiken auch rechtlicher Art zu sensibilisieren und damit die positive Nutzung aller Online-Angebote zu fördern.

Informationen zum Angebot der eco Beschwerdestelle finden sich auf der Homepage: Beschwerdestelle.eco.de. Verdächtige Internetinhalte jeder Art können hier mit Hilfe eines Beschwerdeformulars direkt online einreicht werden. Die Meldung erfolgt, wenn gewünscht auch anonym.

 

Quelle: Pressemeldung der eco Beschwerdestelle, Köln, 10. März 2020

Dieter Baacke Preis 2020 mit Sonderpreis »Speak out & connect – Digitale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen«

Dieter

Auch in diesem Jahr schreibt die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wieder einen Sonderpreis beim Dieter Baacke Preis aus. Zum Thema des Sonderpreises 2020 Speak out & connect können gezielt Projekte entwickelt und realisiert werden. Der Sonderpreis ist mit 2.000 € dotiert. 
Für den Sonderpreis 2020 bewerben können sich medienpädagogische Projekte, die Kindern und Jugendlichen kreativ und kritisch die Nutzung digitaler Medien zur Umsetzung und Verbreitung ihrer Interessen, ihrer Themen und für ihr Engagement vermitteln. Im Mittelpunkt des Sonderpreises stehen Projekte, die Kinder und Jugendliche zur engagierten Teilhabe und Äußerung ermutigen und anregen. Der Preis zeichnet Pädagog/-innen aus für Methoden und Angebote, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen oder darin unterstützen, digitale Medien couragiert, phantasievoll und zugleich reflektiert als Sprachrohr oder zur Vernetzung zu nutzen.
https://dieter-baacke-preis.de/ueber-den-preis/sonderpreis-2020/

Bewerbungen für alle mit jeweils 2.000 € dotierten Kategorien sind bis 31.Juli einreichbar. 
Die sechs Kategorien des Dieter Baacke Preises sind:
a) Projekte von und mit Kindern
b) Projekte von und mit Jugendlichen 
c) Interkulturelle und internationale Projekte
d) Intergenerative und integrative Medienprojekte 
e) Projekte mit besonderem Netzwerkcharakter
f) Sonderpreis 2020 (jährlich wechselndes Thema): Speak out & connect
https://dieter-baacke-preis.de/ 

 

Quelle: Pressemitteilung der GMK – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, Fachverband für Medienpädagogik und Medienbildung, Bielefeld, 11. März 2020

Sexueller Missbrauch von Kindern: Das Dunkelfeld ist groß

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13.670 Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs registrierte die Polizei im Jahr 2019, 2018 waren es 12.321. Der Großteil der 10.259 erfassten Tatverdächtigen im Jahr 2019 war männlich (9.632 Tatverdächtige), mehr als zwei Drittel der 15.701 Opfer weiblich (11.878). Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Fälle des Kindesmissbrauchs bilden das eigentliche Ausmaß jedoch bei weitem nicht ab: Zu groß ist das Dunkelfeld, weil sexuelle Gewalt gegen Kinder oft innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises geschieht. Das zeigt auch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS).
Denn auch in den meisten polizeilich registrierten Fällen kennen sich Opfer und Täter: Von den im Jahr 2019 erfassten Opfern eines sexuellen Missbrauchs waren 2.664 mit dem Tatverdächtigen verwandt und 3.399 mit dem Tatverdächtigen bekannt bzw. befreundet. 1.683 kannten den Tatverdächtigen durch eine flüchtige Bekanntschaft, 5.154 hatten mit dem Tatverdächtigen keine Beziehung. Bei 1.125 ist die Beziehung ungeklärt. Wichtig zu wissen: Taten von Fremden werden eher angezeigt als der sexuelle Kindesmissbrauch im sozialen Umfeld. Gründe für die mangelnde Anzeigenbereitschaft bei Taten im sozialen Nahraum sind neben der Abhängigkeit des Opfers vom Täter auch die Angst der Angehörigen vor den Folgen einer Anzeige und einem damit verbundenen Gerichtsverfahren.
Die bundesweite Kampagne »Missbrauch verhindern!« der Polizeilichen Kriminalprävention klärt daher erwachsene Bezugspersonen von betroffenen Kindern über Erscheinungsformen von sexuellem Kindesmissbrauch auf, zeigt Hilfemöglichkeiten und informiert über den Ablauf eines Strafverfahrens.

 

Quelle: Pressemeldung der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Stuttgart, 24. März 2020

AGJ-Aktivitäten zu Corona

AGJ logo

Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe hat aufgrund der aktuellen Lage eine neue Rubrik zum Coronavirus eingerichtet. Dort werden Stellungnahmen, Aufrufe, Medientipps sowie Informationen zur Situation und den Auswirkungen des Coronavirus auf die Arbeit der Fachkräfte und die Existenz der Träger, Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe gebündelt. 
www.jugendhilfeportal.de/fokus/coronavirus/ 

 

Quelle: AGJ-Mitgliederinformation, Berlin, 20. März 2020

Hilfetelefon »Sexueller Missbrauch«

Hilfetelefon

Aufgrund der aktuellen Situation können viele Therapeutinnen und Therapeuten sowie spezialisierte Fachberatungsstellen persönliche Beratungstermine für Betroffene, Angehörige und andere Personen momentan nur sehr eingeschränkt anbieten. Oftmals ist aber eine telefonische Beratung weiterhin möglich.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs weist daher auf das Angebot des Hilfetelefons »Sexueller Missbrauch« hin. Das Hilfetelefon leistet telefonisch Beratung und Hilfe. Unter der Nummer 0800 -22 55 530 (kostenfrei + anonym) erhalten Sie bei Bedarf Unterstützung sowie die Möglichkeit zur persönlichen Entlastung. Auch in Verdachtsfällen können Sie sich an das Hilfetelefon wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sehr erfahren im Umgang mit dem Thema sexueller Kindesmissbrauch. Das Team besteht aus psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften.
Die Sprechzeiten des Hilfetelefons »Sexueller Missbrauch« sind:
montags, mittwochs und freitags 9 – 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags 15 – 20 Uhr.

 

Quelle: Meldung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin, 20. März 2020

Anregungen für eine diversitätsorientierte Pädagogik im Kontext von Islam in der Grundschule Neue ufuq.de-Handreichung

Ufuq

Mit der neuen ufuq.de-Veröffentlichung »Anregungen für eine diversitätsorientierte Pädagogik im Kontext von Islam in der Grundschule« erhalten pädagogische Fachkräfte Wissen und Handlungssicherheit, um den Herausforderungen einer vielfältigen Schüler/-innenschaft begegnen und Kontakt und Austausch zwischen Lehrer/-innen, Schüler/-innen und Eltern fördern zu können.
Während die demographischen Veränderungen im Zuge der Migrations- und Fluchtbewegungen der jüngeren Zeit auch in Klassenzimmern sichtbar werden, haben in den Lehrkollegien nur wenige Lehrkräfte eine eigene oder familiäre Migrationsgeschichte. Dies stellt große Herausforderungen für die Schule und die pädagogischen Fachkräfte dar, die sehr engagiert an einer für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung sensiblen und bedeutsamen Stelle arbeiten.
Um diesen Herausforderungen in Grundschulen zu begegnen, hat das ufuq.de-Projekt »Protest, Provokation und Propaganda – Fortbildungen, Begleitungen und Beratungen für pädagogische Fachkräfte in der Islamismusprävention in Berlin« die Broschüre veröffentlicht. Viele Herausforderungen können nur in Zusammenarbeit von Lehrkräften, Eltern und Schüler/-innen bewältigt werden – in einem Prozess der gegenseitigen Annäherung, des aufeinander Zugehens und voneinander Lernens. Ziel dabei ist, Vielfalt schon in der Grundschule als Chance in der pädagogischen Arbeit zu verstehen und dabei auch religiösen Fragen Raum zu geben.
Die Broschüre hat einen Umfang von 64 Seiten im Format A5 und behandelt folgende Themenbereiche: Grundschulen heute: Von der Integration zur Inklusion, Neutralität, Demokratie und Religiosität, Schule als Institution und Lebenswelt, Eltern als Akteur/-innen, Umgang mit Diversität, Die Rolle von Religion – in Alltag und Unterricht, Und wenn’s mal knirscht …
Zahlreiche Anregungen nennen ganz praktische Maßnahmen, wie Lehrkräfte den schulischen Alltag so gestalten können, dass Konflikte und Missverständnisse vermieden werden und Raum für Neugier und Kreativität entsteht.
Download unter: https://www.ufuq.de/wp-content/uploads/2019/12/20191219_ufuq-de_Anregungen_diversit%C3%A4tsorientierte_P%C3%A4dagogik_Grundschule_web.pdf 

 

Quelle: www.ufuq.de (aufgerufen am 16.03.2020)

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)

Stellenausschreibung Mitarbeiter/-in (m/w/d) im Bereich Finanzen und Verwaltung

BAJ

Die Bundesarbeitsgemeinschaft
Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)

sucht zum 01. Mai 2020 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Mitarbeiter/-in  (m/w/d)  im Bereich Finanzen und Verwaltung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz ist ein Forum für die Zusammenarbeit und Meinungsbildung ihrer Mitglieder und für die Vertretung gemeinsamer Interessen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Sie vertritt die Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes und beteiligt sich an der politischen und gesellschaftlichen Meinungs- und Willensbildung.

Ihre Aufgaben:
Laufende Finanzbuchhaltung (Lexware) unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorgaben, Verwaltung und  Abrufen der Mittel nach den KJP-Richtlinien sowie Erstellung des Verwendungsnachweises. Erstellung der USt-Erklärung sowie KSt-Erklärung. Eigenständige Rechnungslegung sowie Durchführung allgemeiner Schriftverkehr, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, allgemeine Verwaltungstätigkeiten sowie Reisekostenabrechnungen nach BRKG. Überwachung  und Abrechnung mit  Verwendungsnachweisen von Projekten. Personalbuchhaltung in Zusammenarbeit mit dem BVA. 

Ihre Kompetenzen:
Sie haben eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder  ein betriebswirtschaftliches Studium oder eine andere vergleichbare Qualifikation. Sie bringen Berufserfahrung im Finanz- und Rechnungswesen sowie Erfahrung in der Abrechnung öffentlicher Zuwendungen und Projekte mit. Sie haben gute MS Office –Kenntnisse  und können mit Excel-Tabellen gut umgehen. Auch in hektischen Zeiten arbeiten Sie ruhig, selbständig und verantwortungsbewusst.

Wir bieten:
Eine unbefristete Teilzeitstelle mit einem Umfang von 65 % der regulären Arbeitszeit (25,35 h/W) mit einer attraktiven Vergütung und Sozialleistungen in Anlehnung an den TVöD Bund-Ost in der Entgeltgruppe 9 TVöD Bund-Ost und eine attraktive Zusatzversorgung.

Die Förderung der Gleichberechtigung ist für die BAJ eine Selbstverständlichkeit. Den Belangen des Bundesgleichstellungsgesetzes wird bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren Rechnung getragen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.

Hinweis zum Datenschutz: Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und zur Abwicklung des Bewerbungs- und ggfs. eines Einstellungsverfahrens gespeichert werden. Wir behandeln diese Daten mit größter Sorgfalt nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument per E-Mail an: wegener@bag-jugendschutz.de.

 

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
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NEWSLETTER 4/2024
Im Fokus des aktuellen Jugendschutz-Newsletters steht die Diskussion um die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Die Ausgabe 2-2023 von KJug passt in diesem Zusammenhang zu den in der verg ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen - KJug 1/2024
Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
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Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

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Dossier 1-2023 Titelblatt
Dossier 1/2023 Digitale Spiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben
Im aktuellen Dossier stehen die Altersfreigaben bei Computerspielen im Fokus. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurden verschiedene Regelungen eingeführt, die sich auc ...

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