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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 8 vom 24.06.2020

im aktuellen Newsletter finden Sie Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Für Nachfragen und Bestellungen sind wir online über www.bag-jugendschutz.de und per Email über info@bag-jugendschutz.de erreichbar.

Aus Spaß wird Ernst: Gefährdungen von jungen Menschen im Netz nehmen zu

Bericht

Nagellackentferner auf der Haut anzünden, auf fahrende Züge klettern, an einer Steckdose einen Kurzschluss erzeugen: Kinder und Jugendliche werden im Netz immer häufiger zu hochgefährlichen Mutproben animiert. Viele der Wettbewerbe gelten als hip und unterhaltsam, können jedoch ernsthafte Gesundheitsschäden verursachen. Zu diesem Ergebnis kommt der Jahresbericht von jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Bei seinen Recherchen hat jugendschutz.net auch festgestellt, dass beliebte Dienste der Sozialen Medien zu wenig Vorsorge betreiben, um Kinder und Jugendliche optimal vor Gefahren zu schützen.
Bundesjugendministerien Dr. Franziska Giffey erklärt dazu: »Mobbing oder sexuelle Anmache sind kein Spaß. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Kinder im Netz immer öfter mit Inhalten konfrontiert werden, die ihnen Angst machen oder sie verstören. Sie haben das Recht, gut aufzuwachsen und sich ohne Angst zu bewegen offline wie online. Dafür müssen wir den Schutz und die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen im Netz stärker in den Fokus rücken und die Anbieter verpflichten, sie besser zu schützen. Die notwendige Technik ist da, aber unser Jugendschutz ist noch nicht so weit. Er braucht ein Update für das 21. Jahrhundert. Genau das will ich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für einen modernen Jugendmedienschutz liefern. Wir verpflichten damit Anbieter zu altersgerechten Angeboten, wirksamen Schutzkonzepten, effektiven Melde- und Beschwerdeverfahren und Alterskennzeichnungen, die Eltern und Fachkräften mehr Orientierung bieten.« Das Gesetz soll voraussichtlich im Herbst nach dem Notifizierungsverfahren der EU Kommission im Kabinett beschlossen werden.
Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net, stellt fest: »Gefährliche Online Challenges verbreiten sich in Social Media rasend schnell und finden durch den Mitmachdruck schnell Nachahmer. Wir beobachten, dass bei den Mutproben immer höhere Risiken eingegangen werden. Aus Spaß kann dann ganz schnell eine lebensbedrohliche Situation entstehen.« Auch die indirekten Folgen der Teilnahme an riskanten Challenges seien nicht zu unterschätzen. »Es zeigt sich, dass Videos von missglückten Versuchen besonders viele Klicks bekommen und hämisch kommentiert werden. Die User werden mit Spott und Schadenfreude überzogen, bis zum Cybermobbing sind es dann nur noch wenige Schritte«, so Glaser weiter. 
»Viele Diensteanbieter bleiben hinter dem zurück, was notwendig wäre und möglich ist. Dabei belegen Tests von jugendschutz.net, dass moderne Techniken existieren die gefährdende Inhalte in Social Media schnell identifizieren und Kinder vor der Konfrontation schützen könnten«, erklärt Dr. Marc Jan Eumann, der Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz. 
Nach 2019 registrierte jugendschutz.net insgesamt 6.950 Verstoßfälle. 4.164 beziehen sich auf beliebte und hoch frequentierte Social Media Dienste, davon 20 auf Instagram, 19 auf YouTube, 18 auf Facebook und 13 auf Twitter. Zwei Dienste haben erheblich an Relevanz gewonnen: Beim Bildernetzwerk Pinterest wurden neunmal so viele Verstöße registriert wie im Vorjahr (Anstieg von 46 auf 413), beim Videodienst TikTok fünfmal so viele (Anstieg von 38 auf 192). Den größten Zuwachs an Fällen gegenüber dem Vorjahr verzeichnete jugendschutz.net im Bereich der Selbstgefährdung (plus 77 von 478 auf 846 Fälle) und im Bereich der Gewaltdarstellungen (plus 72 von 364 auf 627 Fälle). Einen großen Anteil der Verstoßfälle nahmen auch 2019 Darstellungen sexualisierter Gewalt mit 37 (2.553 Fälle) ein. Knapp ein Viertel (1.606 Fälle) bezog sich thematisch auf politischen Extremismus.
Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht zum Download bereit unter: http://www.jugendschutz.net/pdf/bericht2019.pdf

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von jugendschutz.net, der Kommission für Jugendmedienschutz und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Mainz/Berlin, 04. Juni 2020

Evangelische Kirche beschließt breit angelegte Aufarbeitungsstudie zu sexualisierter Gewalt/

EKD

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ein weiteres wichtiges Etappenziel bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt erreicht. Mit einem einstimmigen Beschluss haben die 20 Landeskirchen in einer digitalen Sitzung der Kirchenkonferenz am 17. Juni der Beauftragung einer umfassenden Aufarbeitungsstudie zugestimmt. Von einem unabhängigen Forschungsverbund sollen ab Oktober in mehreren Teilstudien Ursachen und Spezifika von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche untersucht werden. »Wir wollen mit den Studien klären, welche besonderen Risikofaktoren für Missbrauch in der evangelischen Kirche und der Diakonie bestehen, etwa in Bezug auf Kinder- und Jugendarbeit, Jugendfreizeiten und Pfadfinderarbeit«, sagte Bischöfin Kirsten Fehrs als Sprecherin des Beauftragtenrates der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Dabei sind nicht nur Pfarrpersonen im Blick, sondern auch andere haupt- und nebenberufliche Mitarbeitende sowie Ehrenamtliche. 
Die Studie soll innerhalb von drei Jahren Ergebnisse liefern und wird dabei intensiv von Betroffenen begleitet. Sie ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das die Synode der EKD im November 2018 beschlossen hatte. Seitdem hat die evangelische Kirche u. a. einen Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt eingerichtet sowie die unabhängige »Zentrale Anlaufstelle.help« für Betroffene. In den Landeskirchen gibt es Unabhängige Kommissionen, die geschehenes Unrecht anerkennen. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist zudem in rechtliche Regelungen einer landeskirchenübergreifenden Gewaltschutzrichtlinie eingegangen. Ein ebenfalls im 11-Punkte-Handlungsplan vorgesehener Betroffenen-Beirat, dessen Einrichtung sich Corona bedingt verzögert hatte, kann noch im Laufe des Sommers berufen werden. 
Weitere Informationen unter https://www.ekd.de/Missbrauch-23975.htm und https://www.ekd.de/Hinschauen-Helfen-Handeln-bei-Missbrauch-24023.htm

 

Quelle: Pressemeldung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hannover, 18. Juni 2020

Rechtsextreme Rückzugsräume

Neuer Podcast der Bundeszentrale für politische Bildung

BpB

Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb hat einen neuen Podcast »Rechtsextreme Rückzugsräume« gestartet. In zwölf Folgen beleuchten sie unterschiedliche Absetzungstendenzen von Teilen des rechtsextremen Spektrums, etwa von Reichsbürgern, völkischen Siedlern, rechtsextremen »Preppern« oder im digitalen Raum. Der Podcast ist sowohl auf www.bpb.de/podcastrex2020 als auch Spotify kostenlos verfügbar.
Raus aus der Stadt, aus dieser Gesellschaft, aus dem gesamten System – seit einigen Jahren sind in Teilen des rechtsextremen Spektrums derlei Rückzugstendenzen zu beobachten. Völkische Siedler kaufen alte Bauernhöfe und wollen »naturverbunden« leben, während Reichsbürger die Legitimität der Bundesrepublik anzweifeln und ihre Staatsbürgerschaft aufkündigen. Gleichzeitig bereiten sich rechtsextreme »Prepper« schon heute auf die Apokalypse von morgen vor und im Netz finden sich Gleichgesinnte in Foren zusammen, um gemeinsam Hass zu säen.
Wer sind diese Menschen und warum kehren sie der demokratischen Gesellschaft den Rücken zu? Und was lässt sich gegen die Abwanderung in solche rechtsextremen Parallelwelten tun?
Der Trailer zum Podcast sowie die ersten sechs Folgen sind abrufbar unter: www.bpb.de/podcastrex2020 und https://open.spotify.com/show/6iPcnYyo16SXD1tfelzPT3

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn, 16. Juni 2020

Vorgehen gegen Anbieter mit Sitz im Ausland

KJM beschließt Maßnahmen gegen Anbieter pornografischer Inhalte

KJM

Die KJM hat am 5. Mai 2020 über drei von der Landesanstalt für Medien NRW geführte Verfahren gegen Telemedien-Anbieter mit Sitz in Zypern entschieden. In allen drei Fällen stellte die KJM Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) fest und beschloss entsprechende Maßnahmen.
Konkret machen alle drei Angebote pornografische Inhalte frei zugänglich, ohne sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten. Mit ihrem Beschluss spricht die KJM eine Beanstandung gegenüber den Anbietern aus und untersagt die Verbreitung der Angebote in der vorliegenden Form. Gemäß JMStV dürfen pornografische Angebote im Internet nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene verbreitet werden, die mittels vorgeschalteter Altersverifikationssysteme hergestellt werden kann. Während Anbieter mit Sitz in Deutschland diesen gesetzlichen Verpflichtungen in der Regel nachkommen, ist die Rechtsdurchsetzung bei Anbietern mit Sitz im Ausland grundsätzlich schwieriger.
KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: »… Dass Anbieter mit solch enormer Reichweite, die sich gezielt an deutsches Publikum richten, deutsches Recht trotz offenkundiger Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ignorieren, ist nicht hinnehmbar.«
Während die Kombination aus Indizierungen, Jugendschutzprogrammen und elterlicher Begleitung am PC bislang noch als notfalls ausreichender Schutz bewertet werden konnte, erfordert es die veränderte Medienrezeption nun, im Zweifel auch bislang ungenutzte Instrumente zur Rechtsdurchsetzung bis hin zu Sperrverfügungen gegen Access- Provider in Erwägung zu ziehen. Kinder und Jugendliche nutzen für den Zugriff auf Apps und Webseiten mittlerweile überwiegend mobile Endgeräte, die die elterliche Kontrolle erschweren und auf denen technische Schutzmaßnahmen noch nicht ausreichend greifen. Damit geht ein deutlich erhöhtes Risiko der Konfrontation mit pornografischen Inhalten einher, deren Anbieter keine Verantwortung für den Jugendschutz übernehmen.
Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden sich hier, Informationen zu den Medienanstalten hier.

 

Quelle: Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Berlin, 08. Juni 2020

Wissenschaftlicher Nachwuchspreis medius 2020 verliehen

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) haben am 18. Juni in Berlin den medius 2020 verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen.
Mit dem 1. Platz wurde ein interdisziplinäres Bachelor-Masterprojekt ausgezeichnet. Dieses umfasst die Masterarbeit »Inklusive Medienbildung mit der App Theodor und das Schreiben der Stadt ‒ Konzeption von Unterrichtsmaterialien zur Medienbildung von Kindern mit und ohne Lernschwierigkeiten« von Franziska Schaper, eingereicht an der Universität Bielefeld, sowie die Bachelorarbeit »Theodor und das Schreiben der Stadt. Eine interaktive Bilderbuch-App für die Medienbildung ab der dritten Klasse« von Henry Schaper, eingereicht an der Fachhochschule Bielefeld. Im Fokus des Projekts stand die wissenschaftlich fundierte Konzeption, Ausarbeitung und prototypische Umsetzung einer interaktiven Bilderbuch-App und darauf aufbauend die wissenschaftliche Erarbeitung begleitender Unterrichtsmaterialien für die schulische Medienbildung in inklusiven Settings.
Der 2. Platz ging an Elena Frense für ihre Masterarbeit »Kinder- und Jugendmedienschutz in der digitalen Welt aus Perspektive junger Nutzer/-innen ‒ Ein partizipatives Projekt«. Die Absolventin der Fachhochschule Potsdam stellt in ihrem qualitativen, partizipativ ausgerichteten Forschungsprojekt die Frage nach einem zeitgemäßen Jugendmedienschutz, der sich an den Bedarfen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientiert. In einem mehrstufigen Forschungsdesign wurden dabei gemeinsam mit Kindern verschiedene Handlungsempfehlungen für die Bereiche des regulatorischen, technischen und erzieherischen Jugendmedienschutzes entwickelt.
Den 3. Platz verlieh die Jury an Sarah Spannruft und an Tobias Titt für ihre Masterarbeit »Frühkindliche Bildung und digitale Medien ‒ Eine exemplarische Konzeption zur Implementierung von Medienpädagogik in Kindertagesstätten auf der Basis einer Bestandsaufnahme sowie einer policyorientierten Analyse (fach-)politischer Entwicklungen in NRW«, eingereicht an der Fachhochschule Münster. Die Arbeit untersucht am Beispiel eines Bundeslandes auf Grundlage einer Politikfeldanalyse sowie einer quantitativen Befragung, ob und wie eine Implementierung von Medienpädagogik in Kindertagesstätten derzeit gelingt und künftig gelingen kann.

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks e.V., der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), Berlin, 18. Juni 2020

Neue forsa-Zahlen zur Wahrnehmung von Hassrede im Netz

Hass

14- bis 24-Jährige wirken besonders engagiert und zugleich gelassen im Umgang mit Hassrede
Hassrede im Netz bleibt ein gesamtgesellschaftliches Problem. Ihre Wahrnehmung ist von 2016 bis 2018 gestiegen und bleibt seither unverändert hoch (2020: 73 %). Die Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen begegnet Hassrede dabei überdurchschnittlich häufig. 94 Prozent der jungen Befragten geben an, Hassrede im Netz schon mal erlebt zu haben. Im 5-Jahresvergleich lassen sich nun deutliche Entwicklungen in der Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen erkennen. Diese Altersgruppe ist von Hassrede am stärksten betroffen und gibt überdurchschnittlich häufig an, Hasskommentare gemeldet zu haben. Gleichzeitig nimmt das Entsetzen über Hasskommentare ab.
Die jüngeren Befragten heben sich insgesamt deutlich ab – sowohl von anderen befragten Altersgruppen als auch im Jahresvergleich innerhalb ihrer Altersgruppe. Haben vor fünf Jahren nur 34 Prozent der Befragten schon einmal einen Hasskommentar gemeldet, so sind es im Jahr 2020 bereits 67 Prozent. Zugleich sehen die Befragten in dieser Altersgruppe in der Befassung mit Hasskommentaren, über die Jahre kontinuierlich zunehmend, eine Zeitverschwendung (2020: 64%; 2016: 47%) und interessieren sich nicht dafür (2020: 49%; 2016: 27%). Überdurchschnittlich häufig befassen sich 14- bis 24-Jährige zudem mit Hasskommentaren, weil sie diese unterhaltsam finden (25%; gesamt nur 16%).
Weiterhin besteht auch die deutliche Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung von Hassrede und derer, die angeben, sie schon einmal verbreitet zu haben. Insgesamt 38 Prozent der Befragten geben an, dass es im Netz häufiger Hasskommentare als sachliche Meinungsäußerungen gibt. Unter den 14- bis 24-Jährigen sind sogar 50 Prozent der Befragten dieser Meinung. Zugleich geben nur ein Prozent der Befragten an, bereits Hassrede verbreitet zu haben (5% in der Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen).
Im Rahmen der Initiative »Verfolgen statt nur Löschen« arbeiten Staatsanwaltschaft, Medienunternehmen und Medienaufsicht in NRW aktiv zusammen, um das Internet vor Hass und Hetze zu schützen. Sie setzen sich gemeinsam für die Verfolgung strafrechtlich relevanter Hasskommentare ein. Diese können im Rahmen von »Verfolgen statt nur Löschen« zur Anzeige gebracht werden. Und auch Sie können sich mit Hasskommentaren an die Landesanstalt für Medien NRW wenden.
Weitere Informationen finden sich online unter: https://www.medienanstalt-nrw.de/themen/hass.html

 

Quelle: Pressemeldung der Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf, 10. Juni 2020

DJI-Kinder- und Jugendmigrationsreport 2020

Mehr als ein Drittel aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren in Deutschland hat einen Migrationshintergrund (34 Prozent im Jahr 2017). In vielen westdeutschen Ländern liegt dieser Wert inzwischen bei über 40 Prozent; in manchen Großstädten hat jedes zweite Kind eine Zuwanderungsgeschichte. Mit welchen Herausforderungen das Aufwachsen dieser jungen Menschen in Deutschland verbunden ist, zeigt der DJI-Kinder- und Jugendmigrationsreport 2020, für den das Deutsche Jugendinstitut (DJI) die Daten amtlicher Statistiken und repräsentativer Surveys ausgewertet hat.
Der Report beschreibt das Aufwachsen in der Familie, in den Bildungsinstitutionen sowie in Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Verglichen werden junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, aber auch die verschiedenen Migrationsgenerationen: Nur gut ein Viertel (26 Prozent) der unter 25-Jährigen mit Migrationshintergrund ist selbst nach Deutschland zugewandert – zum Beispiel auf der Flucht oder im Rahmen der EU Binnenmigration – und gehört damit der ersten Generation an. Knapp drei Viertel (73 Prozent) sind hier geboren und leben bereits in der zweiten oder dritten Generation im Land.
Die Ergebnisse für den Bildungsbereich zeigen: Während für viele Neuzugewanderte geringe Kenntnisse der deutschen Sprache und des hiesigen Kita-, Schul- und Ausbildungssystems zunächst große Hürden darstellen, hat ein Großteil der zweiten und dritten Migrationsgeneration zunehmend Erfolg in Schule und Ausbildung. Doch auch sie haben im deutschen Bildungssystem immer noch Nachteile gegenüber jungen Menschen ohne Migrationshintergrund.
Dass Migrantinnen und Migranten der zweiten und dritten Generation an verschiedenen Stellen des Bildungssystems, etwa bei den Schulabschlüssen und beim Übertritt ans Gymnasium immer noch schlechter abschneiden als Menschen ohne Migrationshintergrund, lässt sich in erster Linie auf nachteilige familiäre Herkunftsmerkmale zurückführen, beispielsweise niedrigere Bildungsabschlüsse der Eltern, eine andere Familiensprache als Deutsch und eine schlechtere finanzielle Lage der Familie. Der Migrationshintergrund selbst ist also oft gar nicht der ausschlaggebende Faktor; das belegen zahlreiche Studien, die dem Migrationsreport vorangegangen sind. 

DJI-Kinder- und Jugendmigrationsreport 2020, kostenloser PDF-Download: http://u.wbv.de/6004754w
Autorinnen und Autoren: Dr. Susanne Lochner, Alexandra Jähnert, Stefan Hofherr, Dr. Tilly Lex (alle Deutsches Jugendinstitut) sowie Ninja Olszenka, Dr. Christiane Meiner-Teubner, Elena Gnuschke, Agathe Tabel (alle Forschungsverbund DJI/TU Dortmund).

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Jugendinstituts (DJI), München, 18. Juni 2020

Dieter Baacke Preis ‒ Die bundesweite Auszeichnung für medienpädagogische Projekte

Mit dem Dieter Baacke Preis zeichnen die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bundesweit Projekte der Bildungs-, Sozial- und Kulturarbeit in Deutschland aus. Ziel ist es, herausragende medienpädagogische Projekte und Methoden aktiver Medienarbeit zu würdigen und bekannt zu machen. Eingereicht werden können realisierte Projekte, die Kindern, Jugendlichen und Familien einen kreativen, kritischen Umgang mit Medien vermitteln und damit die Medienkompetenz fördern.
Der Dieter Baacke Preis 2020 wird in sechs Kategorien vergeben, die jeweils mit 2.000,- € dotiert sind:
a) Projekte von und mit Kindern
b) Projekte von und mit Jugendlichen
c) Interkulturelle und internationale Projekte
d) Intergenerative und integrative Medienprojekte
e) Projekte mit besonderem Netzwerkcharakter
f) Sonderpreis 2020 (jährlich wechselndes Thema): Speak out & connect

Für den Sonderpreis 2020 zum Thema »Speak out & connect« können medienpädagogische Projekte eingereicht werden, die Kindern und Jugendlichen kreativ und kritisch die Nutzung digitaler Medien zur Umsetzung und Verbreitung ihrer Interessen, ihrer Themen und für ihr Engagement vermitteln. Im Mittelpunkt des Sonderpreises stehen Projekte, die Kinder und Jugendliche zur engagierten Teilhabe und Äußerung ermutigen und anregen und experimentelle Wege der pädagogisch begleiteten digitalen Kinder- und Jugendmedienarbeit beschreiten.
Bewerben können sich Institutionen, Initiativen oder Einzelpersonen mit innovativen, originellen oder mutigen Projekten zur Förderung einer pädagogisch orientierten Medienkompetenz. Der Wettbewerb richtet sich an Projekte außerschulischer Träger (z.B. Jugendzentren, Kindergärten, Träger der Jugendhilfe oder Familienbildung, Medienzentren und Medieninitiativen) und Kooperationsprojekte zwischen schulischen und außerschulischen Trägern.
Die Projekte sollten im Vorjahr entstanden sein oder im laufenden Jahr bis zur Bewerbungsfrist beendet sein.
Bewerbungsschluss: 31. Juli 2020 (Poststempel/Eingang der Online-Anmeldung).
Anmeldung und weitere Informationen: www.dieter-baacke-preis.de

 

Quelle: Pressemitteilung der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), Bielefeld, 18. Juni 2020

Jugendstrategie – In gemeinsamer Verantwortung: Politik für, mit und von Jugend

Bundesjugendkonferenz vom 11. bis 13. September 2020

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Berlin und digital #BuJuKo2020

Die Beteiligung junger Menschen an politischen Gestaltungsprozessen ist einer der Grundsätze der Eigenständigen Jugendpolitik. Die Bundesjugendkonferenz bietet ein Forum, um bundesweit engagierte Jugendliche zu aktuellen jugendpolitischen Fragestellungen und der Jugendstrategie der Bundesregierung zusammenzubringen. 
In Workshops zu politischen Themen können sich junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bundesministerien und aus Projekten oder Verbänden austauschen. Die vielfältigen Themen auf der Tagungsagenda drehen sich um Demokratie & Beteiligung vor Ort bis zur Bundesebene. Es geht um Formen der Jugend-Politikberatung, Möglichkeiten zur Mitgestaltung im öffentlichen Raum oder auch um die Kommunikation zwischen »der« Jugend und »der« Politik.
Eine Registrierung für die Veranstaltung ist hier bis zum 20. Juli 2020 möglich.

 

Quelle: Meldung der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ), Berlin, 09. Juni 2020

STELLENAUSSCHREIBUNG

BAJ

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) sucht zum 1. August 2020 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt 

eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) im Bereich Finanzen und Verwaltung. Die Stellenausschreibung findet sich hier. Die Bewerbungsfrist endet am 19.07.2020.

eine*n Werkstudent*in (m/w/d) in Teilzeit (15-20 Stunden/ Woche). Die Stelle ist zum 31.12.2020 befristet. Die Stellenausschreibung findet sich hier. Die Bewerbungsfrist endet am 18.07.2020.

 

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 16.06.2020

JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
NEWSLETTER 4/2024
Im Fokus des aktuellen Jugendschutz-Newsletters steht die Diskussion um die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Die Ausgabe 2-2023 von KJug passt in diesem Zusammenhang zu den in der verg ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen - KJug 1/2024
Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Dossier 1-2023 Titelblatt
Dossier 1/2023 Digitale Spiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben
Im aktuellen Dossier stehen die Altersfreigaben bei Computerspielen im Fokus. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurden verschiedene Regelungen eingeführt, die sich auc ...

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