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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 11 vom 15.09.2020

im aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche. Sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

BAJ bei Twitter und Facebook

Facebook

Seit dem 31. August ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz  (BAJ) nun auch mit ihren Social Media Kanälen online. Auf Facebook und Twitter informieren wir über unsere Aufgabengebiete und Tätigkeitsschwerpunkte sowie aktuelle Themen rund um den Kinder- und Jugendschutz. Damit wollen wir auch Online auf Twitter und Facebook die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Handlungsfeld des Kinder- und Jugendschutzes aktiv gestalten, den gesellschaftlichen Diskurs befördern und uns für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen.

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https://www.facebook.com/baj.KuJ 

 

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 11. September 2020

Besserer Schutz von Kindern durch schärfere Strafen, effektive Strafverfolgung, Prävention und Qualifizierung der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Der Gesetzentwurf setzt das Reformpaket um, das Bundesjustizministerin Christine Lambrecht am 1. Juli 2020 vorgestellt hat. Länder und Verbände konnten bis zum 14. September 2020 dazu Stellung nehmen.

Der Gesetzentwurf enthält folgende Kernpunkte:

1. Verschärfungen des Strafrechts

• »Sexualisierte Gewalt gegen Kinder«: Die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern sollen mit diesem Begriff gesetzlich neu bezeichnet werden, um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben.
• Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein, mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (bisher als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht).
• Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen zum Verbrechen hochgestuft werden. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht der Entwurf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre). Besitz und Besitzverschaffung sollen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden (bisher bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre).
• Taten mit oder vor Dritten: Die §§ 174 bis 174c StGB (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Abhängigkeitsverhältnissen) sollen um Handlungen mit oder vor Dritten erweitert werden.
• Verjährung: Bei der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, soll die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.

2. Prävention und Qualifizierung der Justiz

• Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichter/-innen, Jugendstaatsanwält/-innen sowie Verfahrensbeistände von Kindern sollen gesetzlich geregelt und damit konkreter und verbindlicher gefasst werden.
• Die persönliche Anhörung von Kindern in Kindschaftsverfahren soll – unabhängig von ihrem Alter – grundsätzlich vorgeschrieben werden.
• Um Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, sollen die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse erheblich verlängert werden.

3. Effektive Strafverfolgung

• Bei schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder soll die Anordnung von Untersuchungshaft unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein.
• Telekommunikationsüberwachung soll künftig auch bei Ermittlungen wegen Sichverschaffens oder Besitzes von Kinderpornografie möglich sein.
• Onlinedurchsuchung: Bei sämtlichen Formen der schweren sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte soll künftig eine Onlinedurchsuchung angeordnet werden können.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, 31. August 2020

USK erweitert ihre Leitkriterien

USK

Der Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Leitkriterien der USK erweitert und »Glücksspiel« als eigenen Aspekt der Wirkungsmacht in die grundlegenden Kriterien zur jugendschutzrechtlichen Alterseinstufung von Computer- und Videospielen aufgenommen.
Der in den Verfahren der USK bereits berücksichtigte Wirkungsaspekt wird damit nun auch formal Bestandteil dieser grundlegenden Kriterien. Die USK reagiert damit auf eine sich ändernde Medienlandschaft, in welcher sich glücksspielähnliche Elemente insbesondere im Online-Bereich bei sogenannten Casino- und casino-ähnlichen Apps etabliert haben. Anfang des Jahres 2019, und damit noch vor der öffentlichen Diskussion um die App »Coin Master«, hatte die USK vergleichbare Apps, bei denen Glücksspiel-Elemente eindeutig im Fokus stehen, im Rahmen des IARC-Verfahrens bereits auf USK 16 eingestuft. Im Bereich klassischer Computer- und Videospiele gibt es nach wie vor nur vereinzelte Verfahren zu Inhalten aus dem Bereich Glücksspiel.
Es ist ein wichtiges Signal, dass der Beirat der USK die Erweiterung der Leitkriterien beschlossen hat und damit die Prüfpraxis der USK noch praxisnäher gestaltet. 
»Glücksspiel und Games sind getrennte Bereiche und werden deshalb auch jugendschutzrechtlich unterschiedlich behandelt. Gerade bei den sogenannten Casino-Apps zeigt sich jedoch, dass glücksspielähnliche Spielmechaniken Einzug in den Medienalltag von Kindern und Jugendlichen finden können. Hier geht es vor allem darum, Kinder vor Inhalten zu schützen, bei denen Glücksspielmechaniken klar im Fokus stehen. Es ist ein wichtiges Signal, dass der Beirat der USK die Erweiterung der Leitkriterien beschlossen hat und damit die Prüfpraxis der USK noch praxisnäher gestaltet. Dieser stetige Abgleich mit der Medienrealität von Kindern und Jugendlichen ist enorm wichtig. Nur er ermöglicht ein hohes Jugendschutz-Niveau – auch in einer sich stetig weiterentwickelnden digitalen Medienwelt, sagt Lorenzo von Petersdorff, stellvertretender Geschäftsführer der USK.

Was genau bewertet die USK im Kontext von Glücksspiel?
Während die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen in Deutschland grundsätzlich verboten ist, so ist dies bei Angeboten mit glücksspielähnlichen Mechanismen und Ausgestaltungen nicht der Fall. Letztere zeichnen sich – in Abgrenzung zu echtem Glücksspiel – regelmäßig dadurch aus, dass kein Geld von den Nutzerinnen und Nutzern eingesetzt werden muss oder aber keine geldwerten Gewinne möglich sind, da der Umtausch in echtes Geld regelmäßig nicht durch das Angebot selbst vorgesehen ist.
Fallen digitale Spiele nicht unter das gesetzliche Glücksspielverbot, so sind bei ihrer Alterseinstufung dennoch solche Spielelemente zu berücksichtigen, die geeignet sind, die Einstellung zur Teilnahme an Glücksspielen und damit die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Nicht-inhaltsbezogene Komponenten, wie Werbung oder In-Game-Käufe (in Verbindung mit zufallsgenerierten Spielvorteilen, auch als »Lootboxen« bezeichnet), sind im Gegensatz zu inhaltsbezogenen Kriterien aus rechtlichen Gründen kein Teil der Alterseinstufung. Diese interaktionsbezogenen Komponenten werden jedoch in Form von Zusatzinformationen und Deskriptoren berücksichtigt, wie sie die USK über das IARC-System für Online-Spiele und Apps ausspielt.

Was beinhaltet der neue Wertungsaspekt?
Anhaltspunkte für die Jugendschutzprüfung können sich unter anderem aus der Rahmenhandlung des Computer- oder Videospiels, des Anteils am Gesamtspiel (Zentralität des Glücksspielthemas) oder aus glücksspielähnlichen Mechanismen und Ausgestaltungen sowie deren Einbettung in ein kinderaffines Setting ergeben. Konkret wird dabei überprüft, ob Spielinhalte vorliegen, die zu einer Gewöhnung an beziehungsweise Verharmlosung von Glücksspiel führen können, indem sie eine positive Einstellung gegenüber Glücksspielen fördern, zur Desensibilisierung gegenüber Spielverlusten beitragen oder unrealistische Gewinnerwartungen hervorrufen.

Grundlage für die jugendschutzrechtliche Alterseinstufung von Computer- und Videospielen sind die Leitkriterien der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), welche auf geltenden Gesetzen, den Grundsätzen der USK, Erkenntnissen aus der Wissenschaft und der Spruchpraxis aus mehr als 46.000 Spieleprüfungen in 25 Jahren sowie dem gesellschaftlichen Diskurs beruhen. Die Leitkriterien dienen den pluralistisch besetzten USK-Prüfgremien als Orientierung bei den Altersbewertungen. Sie werden regelmäßig durch den USK-Beirat evaluiert und den aktuellen Entwicklungen des Mediums sowie den Erkenntnissen der Wissenschaft angepasst.
Die Leitkriterien finden sich unter https://usk.de/die-usk/grundlagen-und-struktur/grundlagen/

 

Quelle: Pressemitteilung der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle, Berlin, 13. August 2020

Gegen Abschottung und für eine Union der Willigen

»Bereits Anfang des Jahres hat die AGJ deutlich gemacht, dass die Situation in den Lagern auf den griechischen Inseln – insbesondere für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern – unhaltbar ist. Nach dem Brand im Camp Moria sind wir schockiert über die noch immer zögerliche Haltung der deutschen Bundespolitik und die Handlungsunwilligkeit der Europäischen Union.« Die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert äußert sich besorgt über die Situation auf Lesbos, aber auch auf anderen griechischen Inseln: »Kinder und Jugendliche sind besonders vulnerabel, Opfer von Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt zu werden. Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf, endlich ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Sie muss dafür sorgen, dass geflüchteten Kindern und Jugendlichen der ihnen nach der UN-Kinderrechtskonvention zustehende Schutz gewährt wird! Die angekündigte Aufnahme von 100-150 jungen unbegleiteten Geflüchteten in Deutschland ist angesichts der menschenunwürdigen Situation auf Lesbos und in anderen Aufnahmelagern allenfalls Symbolpolitik. Die menschenrechtswidrigen Zustände in den Lagern bleiben ausgeblendet, die verfehlte europäische Flüchtlingspolitik wird mit dem Ziel der Beibehaltung abgeschotteter Grenzen fortgesetzt. Spätestens jetzt lässt sich aber nicht mehr ausblenden, dass Auffanglager keine dauerhafte Unterbringung für Menschen sein können. Bundesländer und zahlreiche Kommunen haben sich in Deutschland zur Aufnahme von Geflüchteten bereit erklärt. Bundestagsabgeordnete, Kirchen und viele zivilgesellschaftliche Akteure fordern die Bundesregierung in diesem Sinne zum Handeln auf. Dieses Engagement muss aufgegriffen werden und kann nicht mit dem Verweis auf die Notwendigkeit einer gesamteuropäischen Lösung bei Seite geschoben werden. Die Bundesregierung muss die europäische EU-Ratspräsidentschaft dazu nutzen, eine europäische Flüchtlingspolitik zu begründen, die auf die Verteilung der Geflüchteten in denjenigen Mitgliedsstaaten setzt, die an der Idee eines geeinten Europas als Wertegemeinschaft festhalten. Dass diese Idee einer unteilbaren Menschlichkeit von einigen Mitgliedsländern längst aufgekündigt worden ist, kann nicht auf dem Rücken der Geflüchteten ausgetragen werden! «

Der AGJ-Zwischenruf: Menschenwürde und Kinderrechte ernstnehmen – Geflüchtete Minderjährige aus Griechenland und von der griechisch-türkischen Grenze aufnehmen! Findet sich unter https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2020/Zwischenruf_Menschenw%C3%BCrde_und_Kinderrechte_ernst_nehmen.pdf. 

 

Quelle: Presseinformation der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), Berlin, 14. September 2020

Frag-Oskar.de: Hilfsportal des Bundesverbands Kinderhospiz

Oskar

Mit nächtlichen Anrufen fing alles an. Die bekam Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverbands Kinderhospiz, immer häufiger, weil verzweifelte Eltern von schwersterkrankten Kindern nicht wussten, wohin sie sich wenden konnten. Bereits kurze Zeit später wurde das OSKAR Sorgentelefon ins Leben gerufen. Unter der Nummer 0800-8888 4711 kann dort rund um die Uhr, kostenfrei und anonym angerufen werden. Nicht nur betroffene Familien selbst, sondern alle, die mit lebensverkürzend erkrankten Kindern zu tun haben – ob Nachbarn, Pfleger, Lehrer oder Ärzte – können sich mit allen Fragen und Ängsten an die professionell geschulten Telefonberater wenden, die an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung stehen. Auch für Familien in Trauer ist OSKAR da.
Seit der Inbetriebnahme 2015 konnte das OSKAR Team schon Tausenden Anrufenden helfen. Nicht nur mit einem offenen Ohr und viel Verständnis – die meisten der anonym arbeitenden Telefonberater kommen aus der Kinderhospizarbeit und bringen sehr viel persönliche Erfahrung mit. Auch die OSKAR-Datenbank bietet unschätzbare Unterstützung, denn darin sind Hilfsadressen und Kontaktdaten erfasst, die den Anrufenden auf Wunsch für ihre Region übermittelt werden.
Ab sofort wird das OSKAR-Angebot in einem noch breiteren Rahmen angeboten. Mit der Webseite www.frag-oskar.de wurde vom Bundesverband Kinderhospiz ein Hilfsportal eingerichtet, in dem Chats für Betroffene sowie Sprechstunden für sozialrechtliche Fragen das Angebot von OSKAR ergänzen. Auch die Einrichtung der »OSKAR Sorgenmail« steht unmittelbar bevor.
Möglich wurde der Ausbau des OSKAR-Angebots durch eine Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend. Den weiteren Unterhalt der vielen Beratungsangebote sowie des OSKAR Sorgentelefons und der OSKAR Sorgenmail wird der Bundesverband Kinderhospiz jedoch wie bislang aus Spendengeldern finanzieren.

Der Bundesverband Kinderhospiz ist als Dachverband der ambulanten und stationären Kinderhospizeinrichtungen in Deutschland auch Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kostenträger und Spender. In Deutschland gibt es rund 50.000 Familien, die ein lebensverkürzend erkranktes Kind haben. Für diese Familien setzt sich der Bundesverband Kinderhospiz ein, um sie aus dem sozialen Abseits zurück in die Mitte der Gesellschaft zu holen. → www.bundesverband-kinderhospiz.de 

 

Quelle: Pressemeldung des Bundesverbands Kinderhospiz, Berlin, 01. September 2020

Kinderschutz: Jugendämter melden erneut 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen

Kindeswohl

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2019 bei rund 55.500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Jedes zweite betroffene Kind war jünger als 8 Jahre.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 10% oder rund 5.100 Fälle mehr als 2018. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist damit das zweite Jahr in Folge um 10% auf einen neuen Höchststand angestiegen. Ein Grund für den Anstieg könnte die umfangreiche Berichterstattung über Missbrauchsfälle in den vergangenen beiden Jahren sein, die zu einer weiteren generellen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geführt haben dürfte.
Gleichzeitig können auch die tatsächlichen Fallzahlen gestiegen sein. Bundesweit hatten die Jugendämter 2019 über 173.000 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft, das waren rund 15.800 mehr als im Vorjahr.

 

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), Wiesbaden, 27. August 2020

Ein Leben ohne Videospiele ist für jeden dritten Nutzer undenkbar

Gaming Trends

Sie spielen mehr, sie spielen länger und vor allem: Sie geben mehr Geld dafür aus. Die Nutzer von Computer- und Videospielen in Deutschland haben ihr Spieleverhalten seit Ausbruch der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen deutlich intensiviert. Mehr als jeder Zweite (55 Prozent) unter ihnen sagt, seither mehr zu spielen – durchschnittlich sieben Stunden pro Woche zusätzlich zum normalen Zeitbudget. Zugleich sind viele bereit, mehr Geld für Computer- und Videospiele auszugeben. Lagen die durchschnittlichen Ausgaben pro Monat vor Corona bei 15 Euro, liegen sie nun bei durchschnittlich 24 Euro. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.195 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, die im Vorfeld der Computerspielemesse Gamescom durchgeführt wurde.

Bei den Jüngeren fällt der Ausgabenanstieg demnach besonders groß aus: von 22 Euro pro Monat auf 34 Euro. Die 30- bis 49-Jährigen geben aktuell 19 Euro pro Monat fürs Gaming aus, vor Ausbruch der Corona-Pandemie waren es noch 11 Euro. Insgesamt sagt jeder zweite (49 Prozent) Nutzer, ohne Video- und Computerspiele wäre ihm während der Corona-Krise die Decke auf den Kopf gefallen. Jedem dritten Gamer (31 Prozent) haben gemeinsame Online-Spiele geholfen, während der Krise Kontakt zu Freunden und Bekannten zu halten.

Jeder zweite spielt Video- und Computerspiele: Mit dem Smartphone auf dem Weg zur Arbeit, mit dem Laptop bei Freunden oder an der Konsole zu Hause – Gaming ist kein Nerd- oder Nischenphänomen, sondern Teil der Gesellschaft: Fast jeder Zweite (46 Prozent) spielt zumindest gelegentlich Video- oder Computerspiele. Diese Zahl ist im Vergleich zu den Vorjahren erneut gestiegen: 2019 waren es noch 43 Prozent, 2018 42 Prozent. Bei den unter 30-Jährigen spielen aktuell sogar drei Viertel (75 Prozent) Video- und Computerspiele.

Senioren lieben Casual-Games, junge Menschen Ego-Shooter: Und schließlich hat die Corona-Pandemie noch einen weiteren Effekt auf die Gaming-Branche. So verzeichneten Fitness- und Bewegungsspiele wie Zumba, Wii Fit oder Ring Fit Adventure den stärksten Anstieg unter den verschiedenen Spielearten: Jeder Zweite (52 Prozent) hält sich damit aktuell fit, im vergangenen Jahr waren es mit 39 Prozent 13 Prozentpunkte weniger. Frauen (55 Prozent) nutzen diese so genannten Exergames etwas häufiger als Männer (49 Prozent). 

Am meisten werden jedoch Casual Games gespielt. 73 Prozent setzen auf diese Gelegenheitsspiele für Zwischendurch, die vor allem auf dem Smartphone gedaddelt werden: Candy Crush, Angry Birds oder Solitaire zählen zu den berühmtesten. Zwar werden diese Spiele über alle Altersgruppen genutzt, von Senioren aber besonders: 93 Prozent der über 65-Jährigen spielen zumindest gelegentlich Casual Games, aber auch drei Viertel (75 Prozent) der unter 30-Jährigen. Anders ist es bei den Action-Spielen oder Ego-Shootern, die auf dem zweiten Platz der meistgespielten Spiele liegen: 67 Prozent spielen diese Games insgesamt. Bei den 16- bis 29-Jährigen sind es jedoch 81 Prozent – und bei den über 65-Jährigen nur noch 30 Prozent. Hier gibt es auch einen deutlichen Geschlechterunterschied: Drei Viertel (74 Prozent) der Männer spielen etwa Call of Duty oder Battlefield – und 59 Prozent der Frauen. In keiner Spielekategorie gibt es einen stärkeren Unterschied. Augmented-Reality-Spiele wie Minecraft Earth oder Harry Potter Wizards Unite, bei denen die Nutzer per Smartphone die echte um eine virtuelle Welt erweitern, spielt mittlerweile jeder Fünfte.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.195 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 554 Gamer. Die Umfrage ist repräsentativ.

 

Quelle: Pressemeldung bitkom, Berlin, 20. August 2020

NEXTdays – Young Consumers for Europe

Online-Jugendkonferenz

Next

Im Jahr 2015 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York mit der Agenda 2030 einen umfassenden Fahrplan für die Zukunft verabschiedet, um weltweit menschenwürdiges Leben zu schaffen. Dabei wurden ökonomische, ökologische sowie soziale Entwicklungsaspekte in den Blick genommen, die als Sustainable Development Goals (SDGs) insgesamt 17 Zieldimensionen nachhaltiger Politik beschreiben. So soll weltweit Armut und Hunger reduziert, Gesundheit verbessert, Gleichberechtigung geschaffen, Bildung und Gesundheit für alle Menschen ermöglicht und der Planet geschützt werden.
Eine zukunftsweisende und nachhaltig ausgelegte Verbraucherpolitik kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Sie kann Rahmenbedingungen des Marktes gestalten, die nicht nur individuelle Interessen berücksichtigen, sondern vielmehr Ziele der Nachhaltigkeit im Interesse nachfolgender Generationen umsetzen. Verbraucherpolitik kann darüber hinaus starke Akzente auf Beratung, Information und Motivation der Verbraucherinnen und Verbraucher setzen. Auf diese Weise unterstützt sie ein Konsumverhalten, das sich stärker an Qualitäts- und Nachhaltigkeitseigenschaften von Produkten, Dienstleistungen und Herstellungsprozessen orientiert und damit eine stärkere Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und einer nachhaltigen Produktion erzeugt. Eine in diesem Sinne verstandene Verbraucherpolitik betrifft junge Menschen in ihren verschiedenen Lebensbereichen in besonderem Maße. Denn es sind vor allem ihre Interessen, die zukünftigen Lebensgrundlagen zu erhalten und es sind vor allem junge Konsumentinnen und Konsumenten, die durch ihr Verhalten die Zukunft maßgeblich gestalten.
Am 01. Juli 2020 übernahm Deutschland für sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft. Ein zentrales Ziel dabei soll es sein, Nachhaltigkeit konkret umzusetzen. Das Projekt »NEXTdays- Young Consumers for Europe« möchte dazu einen Beitrag leisten und den Ideen, Meinungen und Interessen junger Menschen in Europa zu Fragen zukünftiger Verbraucherpolitik Gehör verschaffen. Im Rahmen einer offenen Online-Konsultation erhalten junge Menschen in verschiedenen europäischen Ländern die Möglichkeit, gemeinsam die wichtigsten Aspekte zu identifizieren, die sich an den Nachhaltigkeitszielen Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktionsmuster und Maßnahmen zum Klimaschutz orientieren. Daraus werden in Folge Fragestellungen abgeleitet, die die Grundlage für eine Jugendkonferenz bilden, bei der 40 engagierte Jugendliche aus verschiedenen Ländern Europas gemeinsam diskutieren und eine Europäische Jugendagenda für nachhaltige Verbraucherpolitik aufstellen. In Form eines Videos werden die Kernbotschaften der jungen Menschen aufbereitet und im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft bei den »Consumer Days« des BMJV vorgestellt. Zu dieser Jugendkonferenz und zu der Teilnahme an der online Umfrage laden wir interessierte Jugendliche ganz herzlich ein.

Link zur Online Umfrage: https://snippet-live.de/htsvd/#/
Teilnehmen können interessierte Jugendliche zwischen 18 und 27 Jahren. Gute Englischkenntnisse sind erforderlich. Kosten Die Teilnahme an der Jugendkonferenz ist kostenlos.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Jugendkonferenz erfolgt über das Online- Anmeldeformular auf der Webseite: www.next-days.de. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist die Teilnahme erst durch eine entsprechende Bestätigung von IJAB gültig.

 

Quelle: Pressemeldung IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V., Bonn, 26. August 2020

Publikationshinweis: Report »Filtermechanismen von Suchmaschinen«

Report

Über Suchmaschinen kommen Kinder und Jugendliche trotz aktivierter Sicherheitseinstellungen leicht in Kontakt mit Inhalten, die ihre Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden können. Dies betrifft vor allem Suchtreffer aus den Bereichen Gewalt, Selbstgefährdung und Extremismus. Zu diesem Ergebnis kommt der Report »Filtermechanismen von Suchmaschinen«, den jugendschutz.net im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erstellt hat. Überprüft wurden die Sicherheitseinstellungen der beiden in Deutschland beliebtesten Suchmaschinen Google und Bing.
Die KJM hatte den Report in Auftrag gegeben, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie ernst die Suchmaschinen-Anbieter ihre Verantwortung für den Kinder- und Jugendmedienschutz nehmen. KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: »Tatsächlich haben sich Defizite bei den Filterfunktionen gezeigt, zu denen wir mit den Anbietern bereits im Austausch stehen und den wir nun weiter intensivieren werden.« Dies schließe auch den Dialog im Rahmen der regulierten Selbstregulierung mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) ein. Dr. Marc Jan Eumann weiter: »Ein durch den Report identifiziertes akutes Problem, nämlich die Ausgabe indizierter URLs bei einer der Suchmaschinen, konnte durch einen Hinweis bei der FSM sofort behoben werden. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die bewährte Zusammenarbeit von KJM und Selbstkontrolleinrichtungen eine wichtige Säule für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz ist.«
Diese Einschätzung teilt der Geschäftsführer der FSM, Martin Drechsler: »Gemeinsam mit der FSM haben sich die bekanntesten Suchmaschinen in Deutschland auf ein freiwilliges Engagement für den Kinder- und Jugendschutz verständigt, z.B. durch den Ausschluss sexuell expliziter Online-Inhalte bei der Nutzung der SafeSearch-Funktionen sowie im Umgang mit indizierten Websites. Auch mit Anbietern ohne Sitz in Deutschland arbeitet die FSM im Rahmen der Mitgliedschaft eng zusammen und kann im Interesse des deutschen Jugendmedienschutzrechts schnell reagieren.«
Der Report »Filtermechanismen von Suchmaschinen« steht zum Download bereit unter: https://www.jugendschutz.net/pdf/Report_Filtermechanismen_von_Suchmaschinen.pdf

 

Quelle: Pressemeldung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Berlin, 21. August 2020

Publikationshinweis: Mutig fragen – besonnen handeln

Mutig fragen

Die vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) herausgegebene Broschüre »Mutig fragen – besonnen handeln« zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen ist vor kurzem in neuer Auflage erschienen. 
»Mutig fragen – besonnen handeln« erklärt anschaulich und ausführlich, was insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte über die Thematik des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen wissen sollten, wie sie in einem Verdachtsfall Beratung und Hilfe holen können und wie sie ihr Kind stark machen können, um es vor sexueller Gewalt bestmöglich zu schützen. 
Die Broschüre ist erstmals 2002 erschienen und mithilfe namhafter Expertinnen und Experten für seine mittlerweile 7. Auflage umfangreich überarbeitet worden. Von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, Fachberatungsstellen, Polizei und Schulen wird sie seit Jahren stark nachgefragt. 
Eine barrierefreie Version und die Möglichkeit zur Bestellung finden sich auf der Website des BMFSFJ unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mutig-fragen---besonnen-handeln/95882.

 

Quelle: Meldung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin, 14. September 2020

NEWSLETTER 5/2024
Im JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER informiert die BAJ über eine Anhörung zur Reform des § 184 b StGB und die neue Ausgabe der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft u ...
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht - KJug 2-2024
Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
KJug 2-2024 Titelblatt
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2024

Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...

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