Recht und Rechtsprechung

 

KJug 1-2012

Wegsperren für immer – oder von den Abwägungsschwierigkeiten bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung für junge Menschen
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hatte über die Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung im Vorfeld einer nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung bei einem mittlerweile 33-Jährigen zu entscheiden und hierbei die durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 vorgegebenen Übergangsregelungen konkret zur Anwendung zu bringen gehabt (Urteil vom 16.08.2011; Aktenz. 2 Ws 365/11)*.

* voller Wortlaut dieser Entscheidung: PDF Az. 2 Ws 365/11

Leitsätze des Bearbeiters:

  1. Bei einer »hochgradigen Gefahr« weiterer Gewalt- oder Sexualverbrechen ist die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung zulässig.
  2. Werden durch einen potentiellen Straftäter höchste Rechtsgüter wie Leib und Leben bedroht, liegt eine »hochgradige Gefahr« bereits bei einer mehr als durchschnittlichen Rückfallgefahr vor.
  3. Diese Überlegungen gelten auch, wenn die ursprüngliche Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgt ist.

KJug 4-2011

Ein teures kostenloses Computerspiel
Die 10. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken hat die Zahlungspflicht von Eltern für Zusatzkosten von Gratisonlinespielen, die über die Telefonrechnung abgerechnet werden sollten, unter den konkreten Bedingungen verneint (Urteil vom 22.06.2011; Aktenz. 10 S 99/10)*.

* voller Wortlaut dieser Entscheidung: PDF Az. 10 S 99/10
sowie der Parallelentscheidung: PDF Az. 10 S 60/10

Leitsätze des Bearbeiters:

  1. Aus Gründen des Jugendschutzes ist es möglich, verschiedene Rechtsbeziehungen (Telekommunikationsvertrag, Kaufvertrag, Inkassovertrag) einer inhaltlichen Gesamtbetrachtung zu unterwerfen.
  2. Werden Geschäftsmodelle so gestaltet, dass sie zwangsläufig den gesetzlichen Minderjährigenschutz unterlaufen, kann das zur Nichtigkeit der in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträge führen.
  3. Das Nichtsperren von Telefonmehrwertdiensten bringt nicht automatisch ein wesentliches Mitverschulden der Telefonanschlussinhaber mit sich.

KJug 3-2011

Raum ist in der kleinsten Hütte
oder wann hat ein Kind Anspruch auf ein eigenes Zimmer?
Der 7. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts hat sich in einem Eilverfahren damit befasst, wann einem Kind im Rahmen von Leistungen der Grundsicherung ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss (Beschluss vom 04.03.2011; Aktenz. L 7 AS 753/10 B ER)*.

* voller Wortlaut der Entscheidung: PDF Az. L 7 AS 753/10 B ER

Leitsatz des Bearbeiters:

  • Auch kleine Kinder haben Anspruch auf eigenen Wohnraum; ein Anspruch auf ein eigenes Zimmer ergibt sich jedoch nur bei zusätzlichen besonderen Gründen im Einzelfall.

KJug 2-2011

Jugendgefährdung statt Jugendförderung –
Zur Notwendigkeit von Jugendschutz im Zusammenhang mit Verfassungsschutz
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat das Vereinsverbot für eine Jugendorganisation wegen deren neonazistischer Ausrichtung bestätigt (Urteil vom 01.09.2010; Aktenz. 6 A 4.09)*.

* voller Wortlaut der Entscheidung: PDF Az. 6 A 4.09

Leitsätze des Bearbeiters:

  1. Die Beeinflussung junger Menschen mit Gedanken der nationalsozialistischen Ideologie ist ein zentrales Kriterium für die Annahme der Verfassungsfeindlichkeit einer Jugendorganisation.
  2. Tatsächlichem Handeln und Äußern kommt größere Bedeutung zu als gegenläufigen Formulierungen in der Vereinssatzung.

KJug 1-2011

Jugendschutz im Internet – eine ständige Weiterentwicklung
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat eine Reihe von Einwänden eines Klägers gegen die Beanstandung seiner Internetangebote als nicht stichhaltig angesehen und die Rechtmäßigkeit der Bescheide bestätigt (Urteil vom 16.12.2009; Aktenz. 12 K 4086/07)*.

* voller Wortlaut der Entscheidung:PDF Az. 14 K 4086/07

Leitsätze des Bearbeiters:

  1. Bei der Beurteilung eines Internetangebots werden auch die Inhalte berücksichtigt, die es sich durch Verlinkung zu eigen macht.
  2. Auch wenn (verlinkte) Internetinhalte aus dem Ausland in Deutschland zugänglich sind, kommt deutsches (Jugendschutz-)Recht zur Anwendung.

KJug 4-2010

Wenn Erziehung aus dem Ruder läuft – Rechtsfolgen einer nicht gewaltfreien Erziehung
Das Amtsgericht Würzburg –Jugendrichter – hat über eine gewalthaltige Erziehungsmaßnahme in strafrechtlicher Hinsicht zu befinden gehabt (Urteil vom 13.10.2009; Aktenz. 508 Cs 832 Js 11198/08 JSch)*.

* voller Wortlaut der Entscheidung: PDF Az. 508 Cs 832 Js 11198/08 JSch

Leitsätze des Bearbeiters:

  1. Körperliche Bestrafung eines Kindes im Rahmen der Erziehung wird von den allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches zu Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit erfasst.
  2. Bei der Strafzumessung kann berücksichtigt werden, dass bereits familiengerichtliche Regelungen im Gefolge der körperlichen Bestrafung des Kindes getroffen wurden.

KJug 3-2010

Schöne neue Fernsehwelt?
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster hat Beanstandungen gegen einen „Fernsehsender“, der ausschließlich Werbung für Telefonsex ausstrahlt, für zulässig angesehen, weil Bestimmungen des Jugendschutzes nicht beachtet wurden (Urteil vom 12.02.2010; Aktenz. 1 K 1608/09)*.

* voller Wortlaut der Entscheidung: PDF Az. 1 K 1608/09

Leitsätze des Bearbeiters:

  1. Digitale »Fernsehangebote« über eine Satellitenplattform können medienrechtlich als Telemedien zu beurteilen sein.
  2. Es gelten dann auch die Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages für Telemedien.
  3. Unbestimmte Rechtsbegriffe wie Pornographie sind gerichtlich voll überprüfbar.
  4. Den Aufsichtsorganen soll kein Beurteilungsspielraum zustehen.

KJug 2-2010

Inobhutnahmemaßnahmen – ein Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz
Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hat im Rahmen einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde inhaltliche Ausführungen zum Einsatz der Inobhutnahme gemacht (Beschluss vom 18.09.2009; Az. 4 LA 706/07)*.

* voller Wortlaut der Entscheidung: PDF Az. 4 LA 706/07

Leitsätze des Bearbeiters:

  1. Als Voraussetzung für eine Inobhutnahme genügt die Bitte eines Kindes oder Jugendlichen um Obhut (§ 42 Abs. 2 SGB VIII).
  2. Widerspricht der Personensorgeberechtigte der Inobhutnahme hat zunächst das Jugendamt zu entscheiden, ob es die Inobhutnahme beendet oder fortsetzt.
  3. Eine Fortsetzung der Inobhutnahme ist nur zulässig, wenn ansonsten das Kindeswohl gefährdet ist und umgehend das Familiengericht zur Entscheidung über den Verbleib des Minderjährigen angerufen wird.

KJug 1-2010

Kinderschutz zwischen Blaulicht und Anschwärzen
Die 15. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat entschieden, dass das Jugendamt die Preisgabe von Personendaten eines Anzeigeerstatters, der auf eine mögliche Kindesmisshandlung hingewiesen hatte, zu Recht gegenüber dem von der Anzeige Betroffenen abgelehnt hat (Urteil vom 11.05.2009; Az. 15 A 160/08)*.

* voller Wortlaut der Entscheidung: PDF Az. 15 A 160/08

Leitsatz des Bearbeiters:

  • Die hohe Bedeutung des Kinderschutzes rechtfertigt es und die gesetzlichen Bestimmungen erlauben es, potentiellen Hinweisgebern auf Gewalt gegen Kinder einen Schutz ihrer persönlichen Daten gegenüber den Betroffenen zu garantieren.
 
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Tel.: 030-400 40 300, E-Mail: info@bag-jugendschutz.de