direkt zum Inhalt springen

Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 9

Guten Tag,

in den vergangenen Wochen hat das Thema »Verbot von Social Media unter 16 Jahren?« an Fahrt aufgenommen, nicht nur durch die Expertenkommission »Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt« des Bundesjugendministeriums. Auch der Bundesrat hat jugendschutzrelevante Themen beraten, wie z.B. die Abschaffung des begleiteten Trinkens und ein Rauchverbot in Autos, wenn Schwangere und Kinder mitfahren. All dies sind Themen, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz ebenfalls diskutiert (hat). Und auch der erste Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes ist veröffentlicht. Darüber hinaus sind weitere jugendschutzrelevante Meldungen im aktuellen JUGENDSCHUTZ-Newsletter enthalten.

Das Team des JUGENDSCHUTZ-Newsletters wünscht eine informative Lektüre.

Präventionsraum Ganztag

KJug 3-2025

KJug 3-2025

Im Ganztagsförderungsgesetz ist festgelegt, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung besteht. Dieses Angebot ergänzt schulischen Unterricht und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 24 SGB VIII.
Bislang blieb die Frage der Ganztagsbetreuung in Fachdebatten zum Kinder- und Jugendschutz eine Randnotiz. Fest steht jedoch: Die Medienpädagogik, Missbrauchs-, Gewalt- und Suchtprävention bietet ein erhebliches pädagogisches Potenzial für die Arbeit mit Grundschulkindern. Der Kinder- und Jugendschutz sollte daher grundsätzlich als möglicher Akteur im Spektrum der Ganztagsschulen wahrgenommen und eingebunden werden.
Kinder- und Jugendschutz als zentraler Bestandteil der Ganztagsschulen: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) fordert dazu auf, die Herausforderungen des Kinder- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter verstärkt in den Blick zu nehmen. Die Autorinnen und Autoren der vorliegenden Ausgabe geben Impulse, wie Schutzkonzepte, Präventionsansätze und interdisziplinäre Zusammenarbeit sowohl im schulischen als auch im außerunterrichtlichen Bereich gestärkt werden können. Aus dem Inhalt:
Klaus Hinze: Der Ganztag als Präventionsraum
Dr. Dirk Bange: Kinderschutz im Ganztag
Dr. Susanne Eggert, Dr. Senta Pfaff-Rüdiger: Selbstbestimmt und kreativ. Risiken begegnen – Medienkompetenzförderung im schulischen Ganztag
Dr. Dirk Bange, Arne Offermanns: Ganztagsbetreuung an Hamburger Grundschulen – Herausforderungen und Erfolge
Christian Weis: Rolle und Bedeutung der Jugendarbeit bei der Ausgestaltung des Ganztags – Ein Blick auf einen aktuellen Diskurs
Rebekka Kleinat: Früh erkennen, empathisch handeln, wirksam schützen – Ein europäisches Curriculum zur Unterstützung von Kindern aus Familien mit Suchtbelastung
Charlotte Sophie Claus: Die Relevanz der Haltung – Medienpädagogik in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.: Der Konsum von Lachgas – berauschend und beunruhigend
Dinah Huerkamp: Geschlechtsangleichende Operationen bei nicht einwilligungsfähigen Minderjährigen

Die Ausgabe 3-2025 der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis mit dem Titel »Präventionsraum Ganztag« ist beim Herausgeber, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., (BAJ) zum Preis von 16,- € zu beziehen • www.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 29. September 2025

Beschluss: Länder fordern Abschaffung des begleiteten Trinkens

1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025

Der Bundesrat hat am 26. September 2025 auf Initiative mehrerer Länder eine Entschließung zum begleiteten Trinken gefasst. Mit dieser fordert er die Bundesregierung auf, im Jugendschutzgesetz eine Ausnahme zu streichen, die 14- und 15-jährigen Jugendlichen das Trinken von Alkohol erlaubt, wenn sie in Begleitung einer erwachsenen sorgeberechtigten Person sind. Diese Regelung widerspreche den Zielen eines konsequenten Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie einer wirksamen Suchtprävention, heißt es im Entschließungstext.
Jugendliche besonders empfindlich: Wissenschaftliche Erkenntnisse würden belegen, dass Jugendliche besonders empfindlich auf Alkohol reagieren. Das gilt besonders während der Pubertät, wenn sich das Gehirn in einer sensiblen Entwicklungsphase befindet. Früher Alkoholkonsum könne daher die Gehirnentwicklung stören, die kognitive Leistung beeinträchtigen und das Risiko für späteres Suchtverhalten deutlich erhöhen.
Fördernder Effekt auf Alkoholkonsum: Zudem würden Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Schluss nahelegen, dass ein Großteil der Jugendlichen im Alter von 14 bis 15 Jahren bereits Alkohol konsumiere – teils auch regelmäßig und in Form von Rauschtrinken. Studien würden zudem belegen, dass das sogenannte »begleitete Trinken« keinen schützenden, sondern vielmehr einen fördernden Effekt auf riskanten Alkoholkonsum hat. Daher sei ein gesetzliches Verbot notwendig, um den Zugang zu Alkohol in jungen Jahren effektiv zu begrenzen und die Prävention zu stärken.
Wie es weitergeht: Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob und wann diese darauf reagiert, steht in ihrem Ermessen – gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.

 

Quelle: Meldung des Bundesrates, Berlin, 26. September 2025

Beschluss: Bundesrat fordert erneut Rauchverbot in Autos

1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025

Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie beschlossen am 26. September 2025, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Sie wiederholen dabei Anträge, die sie bereits in den Jahren 2019 und 2022 in den 19. und 20. Deutschen Bundestag eingebracht hatten.
Bei Verstoß droht Bußgeld bis zu 3000 Euro: Darin schlagen die Länder eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen.
Rund eine Million Kinder betroffen: Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer. Einer Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge seien derzeit in Deutschland rund eine Million Minderjährige Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Nächste Schritte: Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

 

Quelle: Meldung des Bundesrates, Berlin, 26. September 2025

Erste Ergebnisse zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)

EKOCAN

Im Jahr 2024 haben in Deutschland schätzungsweise 5,3 Millionen Erwachsene Cannabis konsumiert. Durch das verfügbare Medizinalcannabis konnten etwa 12 bis 14 % des Gesamtbedarfs an Cannabis gedeckt werden. Die Anbauvereinigungen produzierten dagegen nicht einmal 0,1 % der benötigten Menge. Die Marktanteile des legalen Eigenanbaus sowie des aus illegaler Produktion oder Weitergabe stammenden Cannabis können demgegenüber derzeit nicht quantifiziert werden. Die verfügbaren Daten sprechen zudem mehrheitlich bisher nicht dafür, dass sich das KCanG kurzfristig auf die Anzahl der jugendlichen oder erwachsenen Konsumierenden ausgewirkt hat. Die Teillegalisierung dieser Droge durch das KCanG hat jedoch zu einem starken Rückgang der im Zusammenhang mit Cannabis registrierten Straftaten geführt. So wies die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 in diesem Bereich 100.000 Strafverfahren weniger aus als im Vorjahr. Insbesondere Kleinkonsumierende werden nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Dies sind die ersten, vorläufigen Ergebnisse des Verbundprojektes EKOCAN, die im Rahmen eines Zwischenberichts vorgelegt wurden. EKOCAN ist ein von Bundesministerium für Gesundheit beauftragtes unabhängiges wissenschaftliches Konsortium zur Evaluation des KCanG. In dem Forschungsvorhaben werden eigene Daten erhoben und außerdem Informationen aus sonstigen Studien sowie vorliegende Routinedaten zusammengeführt. Der Abschlussbericht wird im April 2028 erwartet.
Dr. Jakob Manthey, Koordinator von EKOCAN und Arbeitsgruppenleiter am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, führt aus, dass im Zwischenbericht Informationen aus zwölf Befragungen und 20 Routinedatenquellen berücksichtigt wurden: »Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass sich infolge der Teillegalisierung im Jahr 2024 die Zahl der Konsumierenden und der Umfang gesundheitlicher Probleme durch Cannabiskonsum kurzfristig kaum verändert haben.« Manthey betont außerdem, dass sich bestimmte Auswirkungen des KCanG erst mit größerem Abstand bestimmen lassen. Während sich bislang nur wenige Anhaltspunkte für Auswirkungen der Teillegalisierung auf den Gesundheitsschutz zeigen, sieht Manthey in der bisher geringen Anzahl der Anbauvereinigungen ein mögliches Problem: »Wenn der Gesetzgeber die Verdrängung des Schwarzmarktes priorisieren wollte, müssten die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anbauvereinigungen vereinfacht werden.« »In den bisher vorliegenden Daten zeigt sich zudem, dass sich der sinkende Trend im Anteil der Jugendlichen, die Cannabis konsumieren, auch nach der Teillegalisierung fortsetzt«, erläutert Professor Dr. Daniel Kotz (Leiter des Schwerpunkts Suchtforschung und klinische Epidemiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf). Allerdings betreibt weiterhin etwa ein Zehntel der jugendlichen Konsumierenden einen riskanten Umgang mit Cannabis (d.h., sie konsumieren täglich oder fast täglich), was die Wahrscheinlichkeit für teilweise schwerwiegende Gesundheitsprobleme deutlich erhöht. Auch liegen Hinweise vor, dass weniger Jugendliche nach der Teillegalisierung Suchtberatungen in Anspruch genommen haben.
EKOCAN (»Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“) ist das durch den Gesetzgeber in § 43 KCanG verankerte Projekt zur Evaluation des KCanG. Das Forschungsvorhaben startete am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit bis 30. April 2028. Der vollständige Zwischenbericht ist über folgenden Link abrufbar: https://doi.org/10.25592/uhhfdm.17993.

Anmerkung: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. ist Mitglied im EKOCAN-Fachbeirat (UKE - EKOCAN - Projektbeschreibung).

 

Quelle: Pressemeldung EKOCAN, Hamburg, 29. September 2025

Kampagnenstart #VielZuViel

Am 8. September startete ECPAT die Social-Media-Kampagne #VielZuViel. Ziel der Kampagne ist es, auf sexualisierte Gewalt im digitalen Raum aufmerksam zu machen und insbesondere Jugendliche sowie junge Erwachsene für die damit verbundenen Risiken zu sensibilisieren. Sie vermittelt Wissen darüber, wie Anzeichen erkannt werden können und zeigt Wege auf, wie Betroffene Unterstützung, Beratung und rechtliche Hilfe finden.
Über Videos und Postings auf Instagram, TikTok und YouTube Shorts werden die Inhalte in einem jugendgerechten Format aufbereitet und verbreitet. Eine begleitende Landingpage bietet vertiefende Informationen und weist auf konkrete Melde- und Beratungsstellen hin.
Alle Formate und Designs wurden in partizipativen Workshops gemeinsam mit Jugendlichen entwickelt. So entsteht eine Kampagne, die ihre Perspektiven ernst nimmt und ihre Sprache spricht.

 

Quelle: Meldung ECPAT Deutschland e.V., Freiburg, 08. September 2025

Neues Projekt der Stiftung Digitale Chancen: QueeResilience

Digitale Chancen

Im Mittelpunkt des Projekts steht die Frage, wie queere Jugendliche digitale Medien nutzen, welche Herausforderungen sich daraus für ihr Wohlbefinden ergeben und welche Chancen entstehen. Gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Litauen, Tschechien und der Slowakei werden praxisnahe Materialien und Methoden für die Jugend(sozial)arbeit entwickelt, die aber auch für Pädagog:innen, Eltern und LGBTQ+Jugend selbst wertvoll sind.
In Kürze wird als erstes Projektergebnis das Guidebook »Digitale Medien & LGBTQ+ Jugend: Chancen, Risiken, Empfehlungen« veröffentlicht, das die digitale Lebensrealität queerer Jugendlicher beleuchtet und Forschungsergebnisse und praktische Methoden bündelt.
Weitere Information sind über einen Projektnewsletter erhältlich: Newsletteranmeldung QueeResilience | Stiftung Digitale Chancen und auf der Webseite www.queeresilience.eu.

 

 

Quelle: Meldung der Stiftung Digitale Chancen, Berlin, 03. September 2025

Expertenkommission »Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt«

Bundesbildungsministerin Karin Prien hat am 3. September 2025 gemeinsam mit den beiden Co-Vorsitzenden Prof. Dr. Olaf Köller und Nadine Schön die Expertenkommission »Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt« vorgestellt. Die Kommission wird noch im Herbst 2025 ihre Arbeit aufnehmen.
Ziel der Kommission ist es, eine Strategie für den »Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt« mit konkreten Handlungsempfehlungen für die zuständigen Akteure wie Bund, Länder und Zivilgesellschaft zu erarbeiten. Die Kommission wird sich unter anderem mit den notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres, digitales Umfeld für Kinder und Jugendliche sowie mit den gesundheitlichen Folgen von Medienkonsum und der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften auseinandersetzen.
Karin Prien: »Es ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit, Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt wirksam zu schützen. Mit der Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt setzen wir einen klaren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und schaffen die Basis für entschlossenes Handeln. Unser Ziel ist eine digitale Umgebung, in der junge Menschen sicher aufwachsen und sich frei entfalten können. Dabei setzen wir bewusst darauf, die Kommission wissenschaftlich interdisziplinär und unter Einbeziehung der Fachpraxis zu besetzen und von Anfang an alle staatlichen Ebenen und relevanten Akteure einzubinden.«
Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Jugendmedienschutz stärken: Die Bundesländer sollen in einem Länderbeirat in den Arbeitsprozess der Kommission mit eingebunden werden. Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien werden als Beobachter ebenfalls hinzugezogen. Durch geeignete Beteiligungsformate werden weitere Expertinnen und Experten aus den betroffenen Themenbereichen, der Zivilgesellschaft, sowie die Rundfunkkommission der Länder einbezogen. Zudem ist eine aktive Jugendbeteiligung vorgesehen. Mit insgesamt 16 Expertinnen und Experten sowie zwei Vorsitzenden aus Wissenschaft und Praxis weist die Kommission eine breite, interdisziplinäre Kompetenz und Expertise aus.

 

Quelle: Meldung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 04. September 2025

Landesregierung stärkt Kinderschutz langfristig: Regionalstellen der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW um drei Jahre verlängert

Die erfolgreiche Arbeit der Regionalstellen der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw) wird fortgesetzt: Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) hat die Laufzeit der Regionalstellen in den fünf Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens um weitere drei Jahre verlängert. Damit setzt die Landesregierung ein deutliches Zeichen für die nachhaltige Stärkung des Kinderschutzes und die flächendeckende Verankerung von Prävention sexualisierter Gewalt. Kinder- und Jugendministerin Josefine Paul: »Ich freue mich sehr, dass sich die Regionalstellen in den vergangenen drei Jahren in den Regierungsbezirken hervorragend etabliert haben und sich zu anerkannten Partnern in den Regionen entwickelt haben. Deshalb ist es mir sehr wichtig, dass wir diese wertvolle Unterstützung der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch eine erneute dreijährige Förderung in Höhe von insgesamt jährlich rund 500.000 Euro weiterführen.«
Die Regionalstellen sind jeweils bei einer etablierten Beratungsstelle angesiedelt und beraten Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten, zur Intervention bei sexualisierter Gewalt und zu Fortbildungs- und Vernetzungsangeboten. Sie fördern die Handlungssicherheit, stärken Netzwerke und vermitteln bei Bedarf an Akteur:innen vor Ort wie etwa Beratungsstellen weiter. So ergänzen sie auf regionaler Ebene das landesweite Angebot der Landesfachstelle. Die erste Regionalstelle wurde 2022 besetzt.
Die erste Laufzeit hat gezeigt: Der Bedarf an qualifizierter Beratung, Fortbildung und Vernetzung in regionalem Rahmen ist groß – und er bleibt bestehen. So wurden die bisherigen Angebote der Regionalstellen – von Schutzkonzeptsprechstunden über Kooperationen mit kommunalen Akteur:innen bis hin zu gemeinsamen digitalen Fachtagen – sehr gut angenommen. Die kommenden Jahre sollen genutzt werden, um Schutzkonzepte noch breiter zu verankern und ihre alltagstaugliche Umsetzung zu fördern – insbesondere in bislang wenig erreichten Bereichen wie dem Ehrenamt. Neue Fortbildungsformate, gezielte Netzwerkangebote und eine verbesserte digitale Infrastruktur sind geplant.
Einen Überblick über alle Regionalstellen gibt es hier: https://psg.nrw/unsere-regionalstellen/

 

Quelle: Pressemitteilung der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG.nrw), Köln, 02. September 2025

KI im Fokus

BzKJ-Fachtagung: »Ich prompte mir die Welt, wie sie mir gefällt.«

Künstliche Intelligenz (KI) zieht mit rasender Geschwindigkeit in unseren Alltag ein – und macht vor dem Kinderzimmer keinen Halt. Die Frage, wie Kinder und Jugendliche diese sicher und altersgerecht nutzen können, stand im Fokus der Fachtagung der ZUKUNFTSWERKSTATT der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ): »Ich prompte mir die Welt, wie sie mir gefällt. Kindheit und Jugend unter dem Einfluss künstlicher Intelligenz« am 17. September in Berlin.
Was macht Künstliche Intelligenz mit dem Aufwachsen von Kindern mit Medien? Wie können praxisnahe und alltagstaugliche Lösungen für einen sicheren und kindgerechten Umgang mit KI aussehen? Die BzKJ diskutierte diese und weitere Fragen mit Vertretenden aus Pädagogik, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie mit Jugendlichen selbst.
Wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit einem gesunden Aufwachsen unter dem Einfluss von Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen, betonte Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) in ihrem Grußwort: »Künstliche Intelligenz kann ein Treiber für Chancen auf Bildung und Teilhabe sein: So bietet KI etwa die Chance für deutlich verbessertes, individualisiertes Lernen oder gibt Möglichkeiten, Kinder mit Förderbedarf besser zu unterstützen. Gleichzeitig dürfen wir die Risiken nicht unterschätzen. Künstliche Intelligenz kann Phänomene wie digitale sexuelle Gewalt oder Desinformation – beispielsweise durch ›Deepfakes‹ – noch verstärken. Wir müssen darauf achten, dass die Anbieter von digitalen Diensten ihre Verantwortung übernehmen. Sie sollen mit passenden Maßnahmen dafür sorgen, dass Kinder online sicher sind, keine schädlichen Inhalte sehen und in einer gesunden Umgebung aufwachsen können. Mein Dank gilt allen, die sich im Diskursraum der ZUKUNFTSWERKSTATT für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes engagieren.«
KI als übergeordnetes ZUKUNFTSWERKSTATT-Thema: Ob »Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum«, »Gefährdung der Demokratiefähigkeit« oder »Kontrollverlust in digitalen Umgebungen« – die Herausforderungen durch KI sind in allen drei Schwerpunkten der ZUKUNFTSWERKSTATT präsent – und lassen sich nur durch ein gesamtgesellschaftliches Handeln lösen. Mehr denn je braucht es aufgrund der komplexen Herausforderungen im Kinder- und Jugendmedienschutz eine Verantwortungsgemeinschaft, die gemeinsam mit den Jugendlichen selbst ein starkes Netz aus interdisziplinärer Expertise bildet und effektiv zusammenarbeitet.

 

Quelle: Infoservice – Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, Bonn, 18. September 2025

Drei Viertel der Eltern streiten mit ihrem Kind über die Smartphonenutzung

Die Smartphonenutzung von Kindern und Jugendlichen führt in Familien immer wieder zu Diskussionen. So streiten sich insgesamt rund drei Viertel (74 Prozent) der Eltern, deren Kind generell ein Smartphone nutzen darf, mit ihrem Kind über die Art oder Umfang der Smartphonenutzung. Bei der überwiegenden Mehrheit von 60 Prozent bricht ein solcher Streit ums Smartphone eher selten, bei 14 Prozent allerdings häufig aus. Besonders ausgeprägt ist dies bei Eltern von 10- bis 12-jährigen Kindern, die generell ein Smartphone nutzen dürfen: Von ihnen streiten sich sogar insgesamt 88 Prozent mit ihrem Kind über die Handynutzung. Mit ihren 6- bis 9-jährigen Kindern streiten sich 71 Prozent, mit 13- bis 15-Jährigen 72 Prozent. Bei den Eltern von 16- bis 18-Jährigen sind es mit 64 Prozent nicht ganz so viele. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.004 Eltern mit Kindern im Alter zwischen 6 und 18 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, darunter 796 deren Kind generell ein Smartphone nutzen darf, im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
14 Prozent der Eltern, die ihrem Kind die Smartphonenutzung erlauben, halten ihr Kind für smartphonesüchtig. Je älter das Kind, desto häufiger bemerken Eltern eine Handysucht: 8 Prozent der Eltern von 6- bis 9-Jährigen, die generell ein Smartphone nutzen dürfen, halten ihr Kind für smartphonesüchtig, bei den 10- bis 12-Jährigen sind es 12 Prozent, bei den 13-bis 15-Jährigen sowie den 16- bis 18-Jährigen jeweils 17 Prozent.
Über das Smartphone wird nicht nur gestritten, es wird auch als Druckmittel eingesetzt: Fast die Hälfte (48 Prozent) der Eltern kassiert das Handy als Strafe ein bzw. verbietet die Nutzung für eine bestimmte Zeit. Bei 41 Prozent kommt dies nur selten vor, bei 7 Prozent häufig. Mit 64 Prozent sprechen die Eltern von 6- bis 9-jährigen Kindern, die generell ans Handy dürfen, insgesamt am häufigsten ein Handyverbot aus. Am seltensten machen mit 17 Prozent die Eltern von 16- bis 18-Jährigen von einem Handyverbot Gebrauch.

 

Quelle: Pressemeldung Bitkom e.V., Berlin, 22. September 2025

Report: Wie sicher ist Spotify? Konfrontationsrisiken für Kinder und Jugendliche

Report Spotify

Wer Musik oder Podcasts streamen möchte, nutzt aller Wahrscheinlichkeit nach Spotify. Auch Kinder und Jugendliche sind hier aktiv, 13 % der bei der JIM-Studie 2024 befragten 12- bis 19-Jährigen zählen den Dienst sogar zu ihren Lieblingsapps. Mit seinem riesigen, abwechslungsreichen Inhaltsangebot sieht sich Spotify aber auch immer wieder mit Kritik konfrontiert. jugendschutz.net hat den Dienst im Hinblick auf Risiken sowie vom Anbieter ergriffene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz junger Nutzer:innen untersucht.
Mehr über die Rechercheergebnisse im Report »Wie sicher ist Spotify? Konfrontationsrisiken für Kinder und Jugendliche« hier.

 

Quelle: Meldung von jugendschutz.net, Mainz, 04. September 2025

Publikationen

Titelblatt KJug 3-2025

Präventionsraum Ganztag

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2025

Im Ganztagsförderungsgesetz ist festgelegt, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse auf ganztägi ...
KJug 2-2025 Titelblatt

Jugend(Medien)Schutz im KI-Zeitalter

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2025

Generative künstliche Intelligenz ist längst Teil des Medienalltags. Sie erleichtert viele Aufgaben – etwa das Verfassen von Texten oder das Erstellen von Bildern, Videos und Tonaufnah ...
KJug 1-2025 Titelblatt

Prävention inklusiv!

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2025

Obwohl das inklusive Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wurde, ist es evident, dass bereits im gegenwärtigen System der Kinder- un ...
Titelblatt Blickpunkt 6 Viel oder zu viel!?

Viel oder zu viel!? (Exzessive) Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen

Buch

Kinder und Jugendliche wachsen in einer Welt auf, die von Algorithmen, sozialen Netzwerken und digitalen Spielen geprägt ist. Diese Technologien bieten Chancen, bergen aber auch Risiken: Dark Pat ...

Anmeldung

Ihre Bestell-Auswahl: