Newsletter
JUGENDSCHUTZ-Newsletter Nr. 4
Guten Tag,
Im aktuellen Newsletter finden Sie wieder eine Auswahl an neuen Studien, Veröffentlichungen und Hinweisen aus den Bereichen Kinder- und Jugendschutz, Medien und Bildung. Wir berichten über die Ergebnisse der fünften Umfrage zu Jugend und Corona, stellen aktuelle Einschätzungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zu »Sharenting« und Kinderinfluencern vor und geben Einblicke in eine neue Studie zur Nutzung von WhatsApp-Kanälen durch Kinder und Jugendliche. Außerdem informieren wir über das beschlossene Gesetz zur Jugendarbeit im Ganztag, einen Report zu Meinungsblasen und Extremismus auf TikTok sowie ein neues BIÖG-Elternmagazin. Hinweise auf den Dieter Baacke Preis 2026 und eine kommende Tagung runden diese Ausgabe ab.
Alles ganz schlimm? Die Ergebnisse aus der fünften Umfrage zu Jugend und Corona sind da
Die Corona-Pandemie ist vorbei, doch die psychischen Folgen bei jungen Menschen sind bis heute deutlich spürbar. Das ist eines der Ergebnisse aus dem fünften Durchlauf der Befragungsreihe zu Jugend und Corona (JuCo), die seit 2020 von Wissenschaftler:innen der Universität Hildesheim durchgeführt wird. Junge Menschen, das sind Menschen zwischen 15 und 30 Jahren.
JuCo war die erste Studie, die sich bereits im April 2020 mit den psychosozialen Folgen der Pandemie auf junge Menschen beschäftigte. Ziel der mittlerweile fünf Durchläufe ist es, herauszufinden, wie sich junge Menschen unter dem Einfluss gesellschaftlicher Krisen fühlen – und wie sie mit diesen umgehen.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus JuCo V: Weiterhin besteht eine hohe psychische Belastung bei jungen Menschen in Deutschland. Die Zahlen junger Menschen mit psychischen Erkrankungen gehen zwar langsam zurück, bleiben aber immer noch relativ hoch und über Vor-Pandemie-Niveau. Rund 30 Prozent mehr gaben während der Pandemie an, sich einsam zu fühlen. Auch der Umgang der Politik mit der Pandemie hat junge Menschen zutiefst verunsichert und ihr Vertrauen in den Staat geschwächt. Dazu kommen wachsende Geldsorgen und Zukunftsängste.
Trotzdem: Die Mehrheit der Befragten werten ihre Lebenszufriedenheit als positiv. Eine große Rolle bei der Bewältigung von Belastungen und Sorgen spielen Freund:innen und enge Bezugspersonen.
Dass junge Menschen sich so belastet fühlen, sei auch eine wichtige Botschaft für alle Institutionen, die mit jungen Menschen arbeiten. Dazu gehörten Jugendhilfe, Schulen, Sportvereine, aber eben auch die Universität. Die neuen Ergebnisse aus der Studie sollen dazu einladen, mit jungen Menschen ins Gespräch zu gehen und neue Konzepte zu entwickeln. Denn: Die Belastung junger Menschen durch Krisen wie Klimawandel, Naturkatastrophen und Krieg wird »sich nicht ›von selbst‹ regulieren«. Stattdessen müssten Konzepte entwickelt werden, durch die junge Menschen auch in Krisenzeiten gleichberechtigt am Leben teilhaben können.
Quelle: Meldung der Universität Hildesheim, 04. März 2026
Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit
Stellungnahme der Kinderkommission
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema »Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit« befasst. In ihrer 11. Sitzung am 25. Februar 2026 hat sie hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Darin werden Risiken für Kinder benannt und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können.
Dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, ist dabei eine Klarstellung besonders wichtig: »Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum. Es geht ausdrücklich nicht darum, Eltern das private Teilen von Kinderfotos zu verbieten. Viele Familien gehen verantwortungsvoll mit sozialen Medien um. Problematisch wird es dort, wo das Privatleben von Kindern systematisch öffentlich vermarktet und wirtschaftlich genutzt wird. Wenn intime Momente, Krankheiten oder emotionale Ausnahmesituationen vor einem großen Publikum dargestellt und mit Werbeeinnahmen verknüpft werden, kann das die Würde und die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen. Hier besteht Handlungsbedarf. Mit unserer Stellungnahme wollen wir einen Beitrag leisten, Kinder besser vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken und eine sachliche Debatte über Verantwortung im digitalen Familienleben zu führen.«
Die Stellungnahme ist unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Berlin, 26. Februar 2026
»Heute zeige ich euch meinen neuen Pyjama«
Studie der Landesanstalt für Medien NRW: Kinder nutzen WhatsApp oft als Social-Media-Ersatz – teilweise mit tausenden Followern
Zu jung für Social Media, aber WhatsApp ist okay. So denken viele Eltern, wenn Kinder ihr erstes Smartphone bekommen. Was einige dabei gar nicht wissen: Ihr Kind ist womöglich längst Influencer – und zwar auf WhatsApp. Denn seit der Einführung der »Kanal-Funktion« 2023 lässt sich der beliebte Messenger als Social-Media-Plattform nutzen.
Die Landesanstalt für Medien NRW hat jetzt den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit WhatsApp-Kanälen in den Blick genommen. Dafür hat sie in einer Studie 100 von Minderjährigen betriebene Kanäle inhaltlich untersucht und Nutzende zwischen 12 und 18 Jahren befragt. Das zentrale Ergebnis dieser qualitativ angelegten Erhebung zeigt: Insbesondere Kinder ohne Zugang zu Sozialen Netzwerken betreiben aktiv WhatsApp-Kanäle, in aller Regel ohne das Wissen ihrer Eltern. Viele unterschätzen oder ignorieren dabei die Risiken und die Menge an persönlichen Informationen, die sie über sich preisgeben – oft vor Hunderten oder Tausenden von Fremden.
WhatsApp – Zwischen Messenger und Social Media: Die Interaktionsmöglichkeiten mit Kanal-Admins in WhatsApp-Kanälen beschränken sich auf Emoji-Reaktionen und Abstimmungen. Jugendschutz-Einstellungen oder eine Begrenzung der Kanalreichweite bietet die App nicht. Jeder WhatsApp-Nutzer kann einen Kanal erstellen, der weltweit öffentlich auffindbar ist. Anders als klassische Chatgruppen sind Kanäle nur einseitig von Admins bespielbar. Um dennoch Austausch zu ermöglichen, laden Admins ihre Followerinnen und Follower häufig per Link in Chatgruppen ein. So lassen sich mit wenigen Klicks zentrale Interaktionsmöglichkeiten Sozialer Netzwerke nachbilden.
Hunderte Fans und unkalkulierbare Risiken: Die Studienergebnisse legen zudem nahe, dass nicht nur Gleichaltrige, sondern auch zahlreiche Erwachsene den minderjährigen WhatsApp-Influencerinnen und -Influencern folgen. Da Kinder etwa beim Anlegen von Chatgruppen zwangsläufig ihre Telefonnummer veröffentlichen, setzen sie sich so unbewusst einer erheblichen Gefahr von Cybergrooming aus. Hinzu kommt, dass die veröffentlichten Inhalte häufig Rückschlüsse auf Wohnorte oder regelmäßige Aufenthaltsorte der Kinder zulassen, was auch zu ungewollter Kontaktaufnahme im »realen Leben« führen kann.
Inhaltlich zeigt sich unter den Kanälen eine große Bandbreite an Content: von Online-Tagebüchern über Lifestyle-Kanäle und Tanzvideos bis hin zu Hobby-Content oder Tipps zu Themen wie Liebe und Beziehung. Posts wie »Heute zeige ich euch meinen neuen Pyjama« sind dabei keine Seltenheit, sondern alltägliche Einblicke ins Kinderzimmer, die zu öffentlichem Content werden.
Kinder brauchen Vertrauen und klare Regeln: In seinen Nutzungsbedingungen gibt WhatsApp ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Eltern sollten mit ihren Kindern über die Kanal-Funktion sprechen, bevor diese beginnen, WhatsApp zu nutzen. Außerdem sollten sie klare Regeln festlegen, welche Inhalte gepostet werden dürfen und welche besser privat bleiben. Aus Sicherheitsgründen sollten Informationen wie zum Beispiel Hinweise auf den Wohnort, regelmäßige Aufenthaltsorte oder die Identität der Kinder grundsätzlich nicht geteilt werden.
Quelle: Meldung der Landesanstalt für Medien NRW, Köln, 04. März 2026
Gesetz zu Jugendarbeit im Ganztag beschlossen
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 04. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3193) »zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag« während der Schulferien in leicht geänderter Fassung beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen der AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Linke stimmte gegen den Entwurf.
Der Ganztagsausbau sei ein zentrales Vorhaben für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung habe eine hohe Dynamik im Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgelöst. Gleichzeitig leiste der Ganztag einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials, begründet die Regierung die Zielrichtung im Entwurf.
In den Zeiten der Schulferien sollen daher – zusätzlich zu den bereits vorgesehenen, den Rechtsanspruch erfüllenden Angeboten der Schulen, der Tageseinrichtungen und ihrer Kooperationspartner – Angebote der öffentlichen Träger und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken. Der Gesetzentwurf sieht die Einbindung der Jugendarbeit in den Schulferien vor und knüpft diese zugleich an weitere Voraussetzungen zur qualitäts- und rechtssicheren Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung. Konkret geht es um eine Klarstellung zu einer Erfüllungsmodalität bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten, wonach der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten als erfüllt gilt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.
Anmerkung: In der Ausgabe 3-2025 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis steht der »Präventionsraum Ganztag« im Mittelpunkt verschiedener Fachbeiträge.
Quelle: heute im bundestag (hib), Berlin, 04. März 2026
Meinungsblasen und Extremismus auf TikTok. Vielfältige Risiken für Kinder und Jugendliche
Als beliebter Social-Media-Dienst wird TikTok von Jugendlichen als Quelle für Informationen zum Weltgeschehen genutzt, um sich selbst zu präsentieren und sich mit TikToker:innen auszutauschen. Bei allen Chancen für ihre Entwicklung liegen darin auch Risiken für Minderjährige. So können sie über den Vorschlagsalgorithmus schnell in Meinungs- oder Content-Blasen geraten, in denen Hass, Extremismus und Verschwörungstheorien vorherrschen oder niedrigschwellig mit Extremist:innen in Kontakt kommen. Ob populistische Gegenöffentlichkeit oder extremistische Subkultur und Lifestyle-Szene: Junge Nutzer:innen erfahren nicht nur ein verzerrtes Meinungsbild und sind mit Inzivilität sowie Demokratie- und Menschenfeindlichkeit konfrontiert, sondern können sich ermutigt fühlen, selbst aktiv dazu beizutragen.
Mehr über die Rechercheergebnisse von jugendschutz.net findet sich im Report »Meinungsblasen und Extremismus auf TikTok. Vielfältige Risiken für Kinder und Jugendliche«. Online hier
Quelle: Meldung von jugendschutz.net, Mainz, 02. März 2026
Neu: »Starke Kinder« – Das Magazin für Eltern
Mütter und Väter, die ihre Kinder bei der Entwicklung zu selbstbewussten, starken Persönlichkeiten unterstützen, machen sie auch stark für ein Leben ohne Suchtmittel. Das Elternmagazin gibt Anregungen und Tipps für den Erziehungsalltag.
Die Entwicklung von Lebenskompetenzen wie Selbstbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Stressbewältigung sind wichtige Fähigkeiten, die Kindern helfen, ihren Alltag gut zu meistern. Eltern spielen dabei eine entscheidende Rolle und fördern die Entwicklung ihrer Kinder, indem sie Liebe, Vertrauen, Freiraum und klare Grenzen miteinander verbinden. Ein starkes Selbstbewusstsein ist eine wichtige Grundlage, um auch gegen Gruppendruck »Nein« zu Suchtmitteln sagen zu können.
Das Magazin »Starke Kinder« für Eltern mit Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter gibt Anregungen, wie dieses »Starkmachen« gelingen kann. Familienexpertin Nora Imlau beschreibt in einem Gastbeitrag, dass es Vertrauen, starke Bindungen und auch Freiräume braucht. Darüber hinaus werden Alltagsthemen beleuchtet. So finden Eltern praktische Hinweise und Tipps, wie sie Konflikte liebevoll lösen und Medienzeiten stressfrei gestalten können, wo sie Hilfe finden, wenn ihr Kind von Mobbing betroffen ist und welchen positiven Einfluss Sport auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern hat.
Am Ende des Heftes befinden sich kleine bestärkende Botschaften zum Ausschneiden, die Eltern ihren Kindern ins Federmäppchen legen können. Weitere Information und Bezug unter: https://shop.bioeg.de/elternmagazin-starke-kinder
Quelle: Meldung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln, 23. Februar 2026
Digitale Spiele – Pädagogisch beurteilt Band 35
Der aktuelle Band 35 bietet eine hilfreiche Grundlage, um die Welt der digitalen Spiele gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen zu entdecken. Die Broschüre dient als Orientierungshilfe in virtuellen Spielwelten und zeigt, welche Games aus dem umfangreichen Angebot für welche Altersgruppen geeignet sind. Auch in diesem Jahr werden die Ergebnisse und Erfahrungen der Spielegruppen wieder in einer ebenso informativen wie unterhaltsamen Broschüre vorgestellt. Sie bietet Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Fachkräften sowie allen weiteren Interessierten eine wertvolle Unterstützung, um junge Menschen beim guten Aufwachsen mit Medien zu begleiten. Die diesjährige Ausgabe nimmt das Thema Games und Demokratie in den Fokus. Außerdem stellt die Jugendredaktion die Nintendo Switch 2 vor.
Die Broschüre erscheint in Kooperation der Stadt Köln mit dem Spieleratgeber-NRW und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen, und Jugend im Rahmen der Initiative Gutes Aufwachsen mit Medien gefördert. Sie steht zum kostenfreien Download zur Verfügung. Hier geht es zur PDF
Quelle: Meldung der Redaktion des Spieleratgeber-NRW, Köln, 18. Februar 2026
Jetzt bewerben: Dieter Baacke Preis 2026
Die bundesweite Auszeichnung für medienpädagogische Projekte
Die Bewerbungsphase für den bundesweiten Dieter Baacke Preis 2026 hat begonnen. Mit dem Preis zeichnen die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) sowie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) jährlich in sechs Kategorien herausragende medienpädagogische Projekte aus, die junge Menschen in ihrer Medienkompetenz stärken. Der diesjährige Sonderpreis wird zum Thema »Pick-Me-Girls und Alphamales – geschlechtersensible Medienbildung in digital geprägten Lebenswelten« verliehen.
Ob Tradwives, Incels, Pick-Me-Girls oder Alphamales – online begegnen junge Menschen häufig Phänomenen aus der Anti-Gender-Bewegung und toxischen Männlichkeitskulturen wie der Manosphere. Auf Social-Media-Plattformen werden starre Geschlechterrollenbilder, antifeministische Erzählungen und digitalisierter Hass verbreitet, was Identität, Beziehungen und Selbstwertgefühl beeinflussen kann. Der Sonderpreis 2026 sucht daher medienpädagogische Projekte, die dabei unterstützen, solche Ideologien und Narrative zu erkennen, kritisch einzuordnen und ihnen selbstbewusst entgegenzutreten. Ausgezeichnet werden u.a. Ansätze aus der Kinder-, Jugend-, Jungen*- und Mädchen*-Arbeit, die alternative Vorbilder sichtbar machen, Empathie fördern, demokratische Werte stärken und gemeinsam mit jungen Menschen Wege für einen respektvollen, geschlechterreflektierten und solidarischen Umgang in digitalen Räumen entwickeln.
Der Sonderpreis widmet sich jedes Jahr einem neuen inhaltlichen Schwerpunkt und ermöglicht es über die festgelegten Kategorien hinaus, wichtige aktuelle Themen zu bearbeiten. Der Dieter Baacke Preis zeichnet medienpädagogische Projekte auch unabhängig von diesem Schwerpunkt in insgesamt sechs Kategorien aus, die mit jeweils 2.000 € Preisgeld dotiert sind.
Bewerben können sich ab sofort in allen Kategorien außerschulische oder in Kooperation mit Schulen tätige medienpädagogische Projekte mit einem hohen Anteil an aktiver Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen. Die Projekte sollten im Vorjahr oder in diesem Jahr entstanden und bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein. Im Fokus des Preises stehen Methoden und Modelle handlungs- und teilhabeorientierter, kreativer Medienpädagogik.
Informationen rund um die Bewerbung finden sich unter www.dieter-baacke-preis.de/bewerbung.
Bewerbungsschluss: 31. Juli 2026 (Poststempel/Eingang der Online-Bewerbung)
Quelle: Pressemeldung der GMK – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V., Bielefeld, 17. Februar 2026
Kooperation zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen im Kinderschutz
Fachkongress am 25.-26. Juni in Leipzig
In den fachpolitischen Debatten der letzten Jahre hat sich Kooperation zu einer Art Leitformel gelingenden Kinderschutzes herauskristallisiert. In zahlreichen Gesetzesvorhaben wie dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wird eine starke Verantwortungsgemeinschaft und der Bedarf eines engeren Zusammenwirkens, insbesondere zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und Ärzt:innen sowie Angehörigen anderer Heilberufe als eine Voraussetzung, das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte in den Mittelpunkt zu stellen, betont.
In der konkreten Fallpraxis hingegen wird deutlich, dass die Kooperation im Aufgabenfeld des Kinderschutzes nicht selbstverständlich ist und Aufgaben und Verständnisse unterschiedlicher Berufsgruppen mitunter aufeinander prallen statt zu harmonieren. Auch Forschungen belegen bislang in nur geringem Maße positive Effekte kooperativen Zusammenwirkens im Kinderschutzprozess. Für die beteiligten Kinder und ihre Familien ist es jedoch von erheblicher Bedeutung, wie vertrauensvoll und professionell die Arbeit mit den einzelnen Verantwortlichen, aber auch ihre Zusammenarbeit untereinander ist und wie sie als Betroffene in diese einbezogen und an Handlungswegen beteiligt werden.
Zwischen programmatischem Anspruch, rechtlichen Rahmenbedingen und konkreter Praxis fallen also Anspruch und Wirklichkeit immer wieder auseinander. Die Fachtagung zielt deshalb auf eine stärkere Sensibilisierung, Differenzierung und Professionalisierung des Themas Kooperation zwischen früher Unterstützung (Prävention) und Kinderschutz ab. Kooperation soll dabei nicht nur als Frage der Rahmenbedingungen verstanden werden, sondern als ein Raum von Möglichkeiten – nicht nur als rechtliche Vorgabe, sondern als eine spezifische Kultur und grundlegende Haltung in der Arbeit im Kinderschutz.
Die gemeinsame Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, des Deutschen Jugendinstituts und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren setzt hier an und will aktuelle Entwicklungen und fachpolitische
Weitere Informationen unter: Kooperation zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen im Kinderschutz – Kinderschutz-Zentren
Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren, www.kinderschutz-zentren.org (aufgerufen am 09. März 2026)
Blickpunkt Kinder- und Jugendschutz
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) gibt mit der Publikationsreihe »Blickpunkt Kinder- und Jugendschutz« Einblicke in aktuelle und grundlegende Themen. Die gesammelten Beiträge bieten jeweils wissenschaftlich-praktische Einblick.
Viel oder zu viel!? (Exzessive) Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen. Blickpunkt Nr. 6. Berlin 2024. 170 Seiten. Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-081195-1
Sexualisierte Gewalt in digitalen Medien. Eine Sammlung von Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis. Blickpunkt Nr. 5. Berlin 2021. 184 Seiten. Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-071509-9
Kinder suchtkranker und psychisch kranker Eltern. Blickpunkt Nr. 4. Berlin 2019. 256 Seiten. Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-064712-3
Extrem … Radikal … Orientierungslos !? Religiöse und politische Radikalisierung Jugendlicher. Blickpunkt Nr. 3. Berlin 2017. 172 Seiten. Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-058505-0
Jugendschutz geht zur Schule! Kinder- und Jugendschutz als Aufgabe der Schulsozialarbeit. Blickpunkt Nr. 2. Berlin 2016. 164 Seiten. Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-055461-2
Gewalt im Netz« – Sexting, Cybermobbing & Co. Blickpunkt Nr. 1. Berlin 2015. 204 Seiten. Paperback DIN-A5. ISBN 978-3-00-049233-4
Hrsg. Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. • www.bag-jugendschutz.de
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin