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Arbeitshilfe

Arbeitshilfe zur Umsetzung von Frühintervention nach § 7 Konsumcannabisgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes hat sich auch für die Kinder- und Jugendhilfe der fachliche Rahmen verändert. Während der Umgang mit Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert wurde, bleibt für Minderjährige weiterhin ein striktes Verbot bestehen. Zugleich setzt der Gesetzgeber stärker auf frühzeitige pädagogische Unterstützung statt strafrechtlicher Reaktion.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter eine neue Arbeitshilfe zur Umsetzung der Frühintervention nach § 7 KCanG veröffentlicht. Sie richtet sich in erster Linie an Jugendämter und unterstützt Fachkräfte dabei, mit Cannabisauffälligkeiten bei Minderjährigen fachlich fundiert und praxisnah umzugehen.
Die Arbeitshilfe erläutert zunächst die zentralen rechtlichen Regelungen des Konsumcannabisgesetzes und ordnet sie aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ein. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Cannabis pädagogisch bearbeitet werden können, ohne dass automatisch strafrechtliche Verfahren im Vordergrund stehen. Ein besonderer Fokus liegt auf den Aufgaben des Jugendamtes im Rahmen des § 7 KCanG. Die Arbeitshilfe beschreibt Schritt für Schritt, wie das Zusammenspiel von Polizei, Ordnungsbehörden, Sorgeberechtigten, Minderjährigen und Jugendamt ausgestaltet werden kann. Sie zeigt auf, wie eine Diagnostik des Konsumverhaltens und Gefährdungseinschätzung im Rahmen des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII erfolgen kann.
Darüber hinaus enthält die Veröffentlichung zahlreiche praxisnahe Hinweise zur Umsetzung vor Ort: von Kriterien zur Einschätzung riskanten Konsumverhaltens über Vorschläge für abgestufte Maßnahmen bis hin zu Anregungen für die Zusammenarbeit mit Suchthilfe, Schule und Präventionsstellen. Auch Informationen zu Frühinterventionsprogrammen und Musterdokumente für die Praxis sind enthalten.
Die Arbeitshilfe möchte damit einen Beitrag leisten, die neuen gesetzlichen Regelungen fachlich einzuordnen, Kooperationen vor Ort zu stärken und Jugendämter bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen. Online unter: Arbeitshilfe BAGLJÄ Konsumcannabisgesetz

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, Münster, 10. März 2026

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