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JUGENDSCHUTZ-Newsletter Nr. 7
Guten Tag,
Ob Stellungnahmen zum Referentenentwurf zum Gesetz gegen digitale Gewalt, zum Neutralitätsgebot in der Kinder- und Jugendhilfe und zur Medienkompetenzförderung, neue Studien zum Rauchverhalten junger Menschen oder der Jahresbericht von jugendschutz.net: Die kinder- und jugendpolitische Debatte bleibt in Bewegung. Zudem informieren neue Publikationen über rechtliche Aspekte im Umgang mit suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen sowie über das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Einen Überblick über aktuelle Positionierungen, Berichte und Materialien finden Sie in der neuen Ausgabe des JUGENDSCHUTZ-Newsletters.
Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung bezogen.
Die BAJ begrüßt, dass der Entwurf digitale Gewalt rechtsgebietsübergreifend adressiert und damit zentrale Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes berührt. Zugleich betont die BAJ, dass Schutzlücken geschlossen werden müssen, ohne Kinder und Jugendliche in entwicklungsbezogenen oder peerbezogenen Konstellationen unverhältnismäßig zu kriminalisieren. Prävention, Aufklärung, Beratung und Rechtsdurchsetzung müssen konsequent zusammengedacht werden.
Die Stellungnahme findet sich unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/entry/ffddd
Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 27. Mai 2026
Neue Daten des BIÖG zum Rauchverhalten und Nikotinkonsum von jungen Menschen in Deutschland
Der Anteil rauchender und vapender Jugendlicher ist in den vergangenen Jahren wieder gestiegen. Vor allem der Konsum neuartiger Nikotinprodukte wie Mehrweg-E-Zigaretten und Nikotinbeutel nimmt deutlich zu und das obwohl sie extrem ungesund sind und schnell nikotinabhängig machen. Das zeigen repräsentative Daten der Drogenaffinitätsstudie 2025 zum Rauchverhalten junger Menschen, die das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erstmals veröffentlicht.
Demnach rauchte 2025 fast jeder Zehnte der 12- bis 17-Jährigen (9,6%). 2021 waren es noch 6,1 Prozent. Damit zeigt sich bei Jugendlichen eine gegenläufige Entwicklung zum langfristigen Rückgang des Rauchens bei jungen Erwachsenen. Besonders auffällig: Vor allem Mädchen rauchen deutlich mehr als noch vor fünf Jahren. In der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen sank der Anteil Rauchender von 29,8 Prozent im Jahr 2021 auf 26,3 Prozent im Jahr 2025.
Weiter auf dem Vormarsch ist bei jungen Menschen das Vapen: Der Konsum von Mehrweg-E-Zigaretten nimmt deutlich zu. Bei Jugendlichen stieg der Anteil der Konsumierenden seit 2021 von 2,9 auf 6,7 Prozent bei männlichen Jugendlichen und von 1,8 auf 7,8 Prozent bei weiblichen Jugendlichen. Auch bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren hat sich der Konsum erhöht. Bei den jungen Männern nahm der Anteil der Konsumenten von 6,9 Prozent (2021) auf 13,3 Prozent (2025) zu. Bei den jungen Frauen stieg er von 4,7 auf 11,9 Prozent.
Neun von zehn Konsumierenden nutzen in den Mehrweg-E-Zigaretten nikotinhaltige Liquids, die oft mit süßen Aromen und jugendaffinem Design vermarktet werden.
Auch Nikotinbeutel gewinnen an Bedeutung und das, obwohl der Verkauf in Deutschland untersagt ist. 2025 gaben 5,5 Prozent der Jugendlichen und 18,9 Prozent der jungen Erwachsenen an, diese Produkte bereits ausprobiert zu haben. 2023 waren es noch 4,1 Prozent der Jugendlichen und 14,8 Prozent der jungen Erwachsenen.
Die Daten zeigen insgesamt eine Verschiebung im Konsumverhalten junger Menschen: Während der Konsum von Wasserpfeifen in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist und auch der von Einweg-E-Zigaretten, gewinnen andere neue Nikotinprodukte an Bedeutung. Vor allem Mehrweg-E-Zigaretten, aromatisierte Liquids und Nikotinbeutel können für junge Menschen attraktiv wirken, obwohl sie gesundheitliche Risiken bergen und Nikotinabhängigkeit fördern können.
Teilband Tabak und andere nikotinhaltige Produkte: www.bioeg.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/suchtpraevention/drogenaffinitaetsstudie-2025/
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln/Berlin, 26. Mai 2026
KI auf jugendaffinen Plattformen: Anbieter schaffen neue Einfallstore für Risiken
Sexualisierte Gewalt und extremistische Hassinhalte bleiben zentrale Probleme im Netz: Im zweiten Jahr in Folge hat jugendschutz.net mehr als 15.000 Fälle von Missbrauchsdarstellungen von Kindern bearbeitet. Bei Spotify und Discord stellte die Stelle zahlreiche volksverhetzende Texte und strafbare extremistische Kennzeichen fest; auf TikTok und Co. dokumentierte jugendschutz.net drastische Hass- und Gewaltfantasien gegenüber Frauen und Mädchen.
Verschärft werden viele Risiken durch KI-Anwendungen, die frei verfügbar und kinderleicht auch für strafbare Handlungen einsetzbar sind. Die Anbieter der Dienste unternehmen dagegen viel zu wenig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dies sind zentrale Befunde des aktuellen Jahresberichts von jugendschutz.net.
Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: »Die Gefahr, in beliebten Diensten mit Hass und sexualisierter Gewalt konfrontiert, dort gemobbt, belästigt oder manipuliert zu werden, besteht leider weiter. Die Anbieter setzen dem nur wenig entgegen. Im Gegenteil: Mit neuen Funktionen und Anwendungen schaffen Unternehmen weitere Einfallstore. Insbesondere KI fügt dem Problem eine neue Dimension hinzu: Das Künstliche verschmilzt mit dem Echten und verzerrt die Wahrnehmung von Realität. KI-generierte Influencer:innen präsentieren übernatürlich schöne Körper, die Essstörungen begünstigen. Manipulierte Bilder dienen als Mittel zur Verbreitung extremistischer Narrative oder zur Herabwürdigung. Chatbots entwickeln ein Eigenleben und führen Kinder und Jugendliche in sexualisierte Interaktionen. Hinzu kommt das Problem manipulativer Angebotsdesigns: Algorithmen führen Nutzende durch immer gleiche Inhaltsvorschläge immer tiefer in Gefahrenbereiche hinein. Ein Problem sind die Geschäftsmodelle der Dienste. Es braucht nicht nur Lippenbekenntnisse der Betreiber, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung zu sorgen. Benötigt werden effektive Maßnahmen, die sich schon bei der Einführung neuer Funktionen und Anwendungen risikomindernd auswirken.«
Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht zum Download bereit unter: https://bericht.jugendschutz.net/jahresbericht-2025
Quelle: Pressemitteilung jugendschutz.net, Berlin, 19. Mai 2026
Demokratie, Vielfalt und Wertefreiheit schützen
Die Rolle der Träger und Mitarbeiter:innen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Kontext des sogenannten Neutralitätsgebots
In der aktuellen politischen Diskussion wird immer wieder auf das sogenannte Neutralitätsgebot verwiesen, dem Träger und Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe vermeintlich unterliegen. Infrage gestellt werden kinder-, jugend- und sozialpolitische Positionierungen und die öffentliche Förderung von Trägern und Angeboten. Dies kann in der Praxis zu Verunsicherungen im Umgang mit entsprechenden Fragestellungen führen.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat am 22./23.05.2025 das Thema aufgegriffen und unter dem Tagesordnungspunkt »Jugendarbeit stärken – Für einen demokratischen Diskurs« darauf hingewiesen, dass ein sogenanntes Neutralitätsgebot verfassungsrechtlich nicht normiert ist. Der oft zitierte Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) kann nicht auf ein Neutralitätsgebot reduziert werden. Er ist vielmehr im Zusammenhang mit anderen verfassungsrechtlichen Geboten wie insbesondere der Menschenwürde, den Grundrechten und den Strukturprinzipien des Demokratie-, Sozialstaats- und Rechtsstaatprinzips einschließlich der Gewaltenteilung einzuordnen. Diese Gebote sind als unveränderliche Grundsätze in der Verfassung festgeschrieben (vgl. Art. 1 bis 20 GG, insb. Art. 19 Abs. 2 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG).
Die Mitglieder der Jugend- und Familienministerkonferenz haben deutlich gemacht, dass die Positionierung gegen Aussagen und Handlungen, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Menschenrechten nicht vereinbar sind, Aufgabe öffentlicher und freier Jugendarbeit ist. In diesem Sinne kann Jugendarbeit nie neutral sein, da sie auf Werten basieren muss, die das Grundgesetz und die dort verankerten demokratischen Prinzipien vorgeben.
Die BAG Landesjugendämter betont: diese Positionen gelten für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt! Beschlossen auf der 140. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 22.-24.04.2026 in Kiel. Die vollständige Position der BAG Landesjugendämter findet sich hier: BAG Landesjugendämter
Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, Münster, 27. April 2026
Neues Bundesjugendkuratorium berufen
Sachverständige beraten die Bundesregierung zu Kinder- und Jugendpolitik
Am 5. Mai hat Staatssekretärin Dr. Petra Bahr im Namen von Bundesministerin Karin Prien die Mitglieder des Bundesjugendkuratoriums für die 21. Legislaturperiode berufen. Der Beratungsauftrag der Sachverständigen ist gesetzlich verankert und umfasst grundlegende Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpolitik.
Staatssekretärin Dr. Petra Bahr: »Die Bundesregierung ist auf fundierte Expertise aus Wissenschaft und Praxis angewiesen, um ihre Politik für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zielgenau und wirksam weiterzuentwickeln. Das Bundesjugendkuratorium ist dabei ein zentraler Impulsgeber und Berater über Ressortgrenzen hinweg. Ich bin beeindruckt vom großen Engagement und der hohen fachlichen Expertise der berufenen Mitglieder. Die von Bildungs- und Jugendministerin Karin Prien gesetzten Schwerpunkte betonen die zentrale Rolle der Bildung im Lebenslauf für mehr Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen. Wir freuen uns auf pointierte Empfehlungen – etwa zur Stärkung der Frühen Bildung und der Verbesserung der Bildungsübergänge.«
Dem Bundesjugendkuratorium gehören Sachverständige aus der Wissenschaft, aus Politik und Verwaltung und aus der Fachpraxis an. Es bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein und prüft bei der Bearbeitung der Themen, wie die Auffassungen jeweils betroffener junger Menschen am besten berücksichtigt werden können.
Folgende 15 Sachverständige gehören dem Bundesjugendkuratorium an:
• Prof. Dr. Yvonne Anders, Goethe-Universität Frankfurt
• Enrico Birkner, Landesjugendamt des Freistaates Sachsen
• Peggy Eckert, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen
• Prof. Dr. Fabian Hofmann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf University of Applied Sciences
• Prof. Dr. Nina Kolleck, Universität Potsdam
• Prof. Dr. Nele McElvany, TU Dortmund
• Christian Patzelt, Deutsche Jugendfeuerwehr
• Daniel Poli, Fachstelle für internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland
• Prof. Dr. Elisabeth Richter, Medical School Hamburg
• Matthias Selle, Kreisrat für Bildung und Soziales Osnabrück
• Petra Spoo-Ludwig, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Saarland
Unterstützt wird das Bundesjugendkuratorium von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutschen Jugendinstitut.
Das Bundesjugendkuratorium wird in jeder Legislaturperiode neu berufen. Die Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 83 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII.
Weitere Informationen: https://www.bundesjugendkuratorium.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Berlin, 05. Mai2026
Generationengerechtigkeit gestalten: Parlamentarischer Abend des DBJR bringt Politik und Jugendverbände ins Gespräch
Unter dem Motto »Generationengerechtigkeit gestalten ? Politik für und mit jungen Menschen stärken« fand der Parlamentarische Abend des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) in der Alten Pumpe in Berlin statt. Gemeinsam mit Vertreter:innen aus Jugendverbänden, Bundespolitik, Verwaltung und Zivilgesellschaft diskutierte der Bundesjugendring darüber, wie politische Entscheidungen die Interessen junger Menschen heute und in Zukunft stärker berücksichtigen können.
Im Mittelpunkt des Abends standen aktuelle jugendpolitische Fragen der Generationengerechtigkeit.
Auf dem Podium brachten Johannes Winkel (MdB, Bundesvorsitzender Junge Union), Tim Klüssendorf (MdB, Generalsekretär SPD), Nyke Slawik (MdB, Obfrau BFSFJ-Ausschuss B90/Die Grünen) und Heidi Reichinnek (MdB, Fraktionsvorsitzende Die LINKE) ihre Perspektiven auf generationengerechte Politik ein. In kurzen Eingangsstatements setzten sie Impulse zu generationengerechter Rentenpolitik, Sozialpolitik, Engagementpolitik und zur Absicherung demokratischer Beteiligung junger Menschen. Die Beiträge machten deutlich: Generationengerechtigkeit ist ein Querschnittsthema, das weit über einzelne Ressorts hinausreicht.
Im Anschluss an die Podiumsrunde wurde die Diskussion an Thementischen vertieft. Dort tauschten sich Vertreter:innen aus den Mitgliedsorganisationen des Bundesjugendrings, die Abgeordneten von der Bühne sowie weitere Abgeordnete und Entscheidungsträger:innen angeregt über politische Handlungsbedarfe aus. Im Mittelpunkt standen konkrete Fragen nach verlässlicher Beteiligung, sozialer Sicherheit, tragfähigen Rahmenbedingungen für Ehrenamt und dem Schutz demokratischer Infrastruktur.
Quelle: Pressemeldung des Deutschen Bundesjugendrings, Berlin, 19. April 2026
Medien- und Demokratiekompetenz in der digitalen Welt gehören ins Zentrum der politischen Agenda
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass die Themen Medien- und Demokratiekompetenz in der digitalen Welt besondere Schwerpunkte der weiteren Arbeit der Jugend- und Familienministerkonferenz in diesem Jahr werden sollen. Das zeigt auf, wie wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger ganzheitlicher Wahrung der Kinderrechte im digitalen Raum ist. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wird die an vielen Stellen verkürzte Diskussion um Social-Media-Verbote der Komplexität der Themen nicht annähernd gerecht. Hier braucht es eine ehrliche Debatte, die klar benennt, was wir als Gesellschaft jungen Menschen als Schutzlösungen anbieten und was wir ihnen damit verbunden als Ausschluss zumuten wollen. Und diese Debatte müssen wir gemeinsam mit jungen Menschen führen.
Darüber hinaus braucht es risikoorientierte Lösungsansätze, die konkrete Gefahren abbauen und nicht nur in andere Verantwortungsbereiche verschieben. Denn klar ist aus pädagogischer Sicht: Ein Verbot allein schafft zwar Klarheit, was erlaubt ist und was nicht. Wenn wir aber keine Lösungen finden, die sowohl rechtlich als auch technisch realistisch sind, und Kindern altersangemessene Wege zur Beteiligung an der digitalen Lebenswelt ermöglichen, werden junge Menschen Umgehungsstrategien wählen, und Kinder und ihre Eltern werden mit ganz neuen Problemen alleine gelassen. Daher brauchen wir zusätzlich eine nachhaltige Absicherung von schulischer und außerschulischer Medienbildung für jungen Menschen, eine systematische Stärkung von Medienerziehungskompetenzen bei Eltern und vor allem wirklich kindgerechte Angebote im digitalen Raum.
Ein Grundsatzpapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit dem Titel »Soziale Medien für Kinder und Jugendliche: Schutz gewährleisten – Kompetenzen stärken – Teilhabe sichern« steht unter www.dkhw.de/mindestalter-soziale-medien zum Download bereit.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerk e.V., Berlin, 22. Mai 2026
Zum politischen Umgang mit existentiellen Bedarfen junger Menschen
Die Mitgliederversammlung des Kinderschutzbundes hat beschlossen: Vor dem Hintergrund der vielfältigen Pläne, die Haushalte zu Lasten von Kindern und Jugendlichen zu sanieren, unterstützt der Kinderschutzbund nachdrücklich den Offenen Brief »Zum politischen Umgang mit existentiellen Bedarfen junger Menschen« der Präsidentin Prof. Dr. Sabine Andresen gemeinsam mit Prof. Dr. Karin Böllert und Prof. Dr. Wolfgang Schröer an das Bundeskanzleramt und beschließt diese Resolution:
Kinder und Jugendliche sind keine Streichposten: Die jüngst bekannt gewordenen Vorschläge zur Änderung rechtlicher Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe und die Streichliste aus dem Bundeskanzleramt stellen das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen infrage. Was derzeit unter dem Druck angespannter Haushalte vorbereitet wird, ist ein verdeckter Abbau von Kinderrechten. Kinder und Jugendliche werden zum Konsolidierungsinstrument öffentlicher Finanzen gemacht. Das ist politisch falsch und sozial ungerecht. Wenn die Solidarität mit den Jüngsten unserer Gesellschaft aufgekündigt wird, raubt ihnen das Entwicklungsmöglichkeiten, Teilhabe und Chancen. Schutz- und Unterstützungsbedürftige werden aus einem mühsam über Jahre errichteten Hilfesystem ausgeschlossen.
Der Kinderschutzbund lehnt Teile der Änderungsvorschläge zum SGB VIII als Angriff auf das gute Aufwachsen für alle Kinder und Jugendlichen ab und fordert:
Keine Schwächung individueller Rechtsansprüche. Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen weiterhin verlässliche, einklagbare und am Einzelfall orientierte Hilfen erhalten. Dazu gehören auch die Stärkung der Hilfeplanung, von Beteiligung und notwendigen Interventionen.
Kinderschutz vor Sparlogik stellen. Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung muss bei allen politischen Vorhaben Vorrang haben. Der Gesetzentwurf birgt die Gefahr, dass betroffene Kinder keine oder viel zu spät Hilfe bekommen.
Die Verantwortungsgemeinschaft von Jugendämtern und freien Trägern auskömmlich ausstatten. Wir brauchen ausreichend qualifiziertes Personal, gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Strukturen und fachliche Standards, die nicht unter Kostendruck abgesenkt werden.
Inklusion verlässlich und konsequent umsetzen. Junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien brauchen bundesweit einheitliche Zuständigkeiten, individuelle Unterstützung und fachlich qualifizierte Angebote.
Der Kinderschutzbund fordert die Bundesregierung deshalb auf, das Gesetzesvorhaben grundlegend zu überarbeiten und diesen kinder- und jugendpolitischen Rückschritt zu unterlassen. Dazu gehört auch eine grundlegende Überarbeitung der Finanzarchitektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Die Streichliste aus dem Bundeskanzleramt weisen wir zurück und fordern insbesondere:
Kinderarmut bekämpfen statt verschärfen. Rückschritte beim Unterhaltsvorschuss oder anderen Leistungen für armutsbetroffene Kinder und Familien lehnen wir ab.
Careleaver:innen unterstützen. Junge Menschen, die in Einrichtungen oder Pflegefamilien aufgewachsen sind, brauchen auch nach dem Ende der Hilfe verlässliche Begleitung, damit Teilhabe gelingt.
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete schützen. Sie haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder und Jugendlichen und dürfen nicht aus der Kinder- und Jugendhilfe gedrängt werden.
Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder herstellen. Die Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe haben vielfältige Ursachen und sind nicht Ausdruck eines aus dem Ruder gelaufenen Hilfesystems. Die finanziellen Belastungen müssen fair verteilt werden, ohne Rechtsansprüche junger Menschen einzuschränken.
Wer die Solidarität mit Kindern und Jugendlichen aufkündigt, gefährdet ihr gutes Aufwachsen und unsere demokratische Gesellschaft.
Quelle: Meldung des Kinderschutzbund, Berlin, 09. Mai 2026
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) erklärt – Was Online-Plattformen tun sollten, um Kinder und Jugendliche online zu schützen
Die Broschüre zeigt, wie Online-Plattformen Kinder und Jugendliche schützen sollten, indem sie ihre Rechte an die erste Stelle setzen, Privatsphäre und Sicherheit in die Gestaltung der Plattform integrieren, das Alter überprüfen, Einstellungen privat machen, sichere Schnittstellen entwerfen, schädliche Inhalte moderieren, die Berichterstattung erleichtern und Eltern unterstützen - damit junge Menschen das Internet mit Vertrauen und Unterstützung genießen können.
Weitere Informationen zur Broschüre: Leitlinien der Europäischen Kommission zum Schutz Minderjähriger im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste einfach erläutert werden.
Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/digital-service-act-dsa-explained-what-online-platforms-should-do-keep-kids-and-teens-safe-online, aufgerufen am 23. April 2026
Was ist (nicht) erlaubt?
Rechtliche Aspekte für den Umgang mit Suchtmittel konsumierenden Jugendlichen
Alkohol, Zigaretten, Partydrogen, Cannabis und andere legale wie illegale Suchtmittel auszuprobieren, gehört für viele junge Menschen zum Erwachsenwerden dazu. In der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen, die legale oder illegale Suchtmittel konsumieren, gibt es neben Fragen nach geeigneten Präventions- und Interventionsmaßnahmen auch immer wieder welche nach den rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Handreichung werden problematische Situationen, Grenzfälle und rechtliche Fragen aufzeigen, um die Handlungssicherheit pädagogischer Fachkräfte in diesem Feld zu erweitern. Konkrete Fragestellungen führen in die Thematik ein und vermitteln eine grundsätzliche Handlungsorientierung, welche rechtlichen Aspekte für das eigene Vorgehen zu berücksichtigen sind. Hrsg.: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen e.V. Hannover 2026. 28 Seiten
Quelle: www.jugendschutz-niedersachsen.de , aufgerufen am 07. Mai 2026