Newsletter
Jugendschutz-Newsletter Nr. 5
Guten Tag,
im aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche und geben einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz.
Über unseren Facebook- und Twitteraccount erhalten Sie darüber hinaus regelmäßig Hinweise auf aktuelle und interessante Angebote, Projekte und Publikationen.
KINDER- UND JUGENDSCHUTZ – HEUTE WICHTIGER DENN JE!
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. zum Koalitionsvertrag »Verantwortung für Deutschland« zur 21. Legislaturperiode
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) formuliert in ihrem Papier Impulse für die neue Bundesregierung, um einen effektiven und langfristigen Kinder- und Jugendschutz weiterzuentwickeln und zu gewährleisten. Die BAJ adressiert zentrale Herausforderungen und benennt Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Themen des Kinder- und Jugendschutzes für die neue Legislaturperiode, u.a. zum Jugendmedienschutz, zur Suchtprävention und der Prävention sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus befürwortet die BAJ ausdrücklich die anvisierte verlässliche Finanzierung des Kinder- und Jugendplans.
Die gesamte Stellungnahme findet sich unter nachfolgendem Link:
https://www.bag-jugendschutz.de/de/entry/1e8c2
Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 02. Juni 2025
Jugend(Medien)Schutz im KI-Zeitalter – KJug 2-2025

Generative künstliche Intelligenz ist längst Teil des Medienalltags. Sie erleichtert viele Aufgaben – etwa das Verfassen von Texten oder das Erstellen von Bildern, Videos und Tonaufnahmen. Auch wenn Kinder und Jugendliche diese Technologien nicht aktiv nutzen, begegnen sie KI dennoch regelmäßig: In den digitalen Räumen, in denen sie sich häufig aufhalten, stoßen sie auf Inhalte, die von anderen mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt wurden.
Dabei kann KI auch missbräuchlich verwendet werden – zum Beispiel durch Deepfakes, die gezielt zur Einschüchterung, Erpressung oder zum Mobbing eingesetzt werden. Solche Formen digitaler Gewalt betreffen auch Minderjährige.
Mittlerweile ermöglichen viele frei zugängliche Tools, Inhalte scheinbar echt wirken zu lassen oder gezielt zu manipulieren. So lassen sich selbst Alltagsfotos mit wenigen Klicks verändern. Die Bandbreite möglicher Manipulationen ist groß – und es wird immer schwieriger, zwischen echten und gefälschten Inhalten zu unterscheiden.
Deshalb ist es ein zentrales Ziel von Jugendmedienschutz und Medienbildung, jungen Menschen die Fähigkeit zu vermitteln, Informationen kritisch zu hinterfragen, KI-generierte Inhalte einzuordnen und sinnvoll zu nutzen. Die Autor:innen beleuchten dabei sowohl die Risiken als auch die Potenziale einer digital geprägten Zukunft im Zeitalter der künstlichen Intelligenz.
Aus dem Inhalt:
Dr. Larissa Leonhard, Prof. Dr. Ruth Wendt, Pd Dr. Claudia Riesmeyer: KI im Alltag Jugendlicher – Wahrnehmung, Nutzung, Einstellungen
Prof. Dr. Martin Steinebach: Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz bei der Erkennung von sexuellen Übergriffen
Frank Woithe, Olga Sempf Da Silva, Nina Lübbesmeyer, Mark Bootz: Künstliche Intelligenz. Herausforderungen und Potenziale für den Jugendmedienschutz
Dr. Stephan Dreyer: Unsichtbar, aber wichtig. Die kinderrechtlichen Bezüge in der Europäischen KI-Regulierung
Matthias Heinen: Künstliche Intelligenz: Angebote von klicksafe
Im Fokus: Kinder- und Jugendschutz – heute wichtiger denn je! Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
Dr. Anja Stiller, Kerstin Rehage, Kerrin Schönenberg: Der Umgang mit Tritt- und Stolpersteinen bei der Entwicklung und Umsetzung eines institutionellen Kinderschutz-Konzeptes
Lydia Borengässer (Aus der Hochschule): Von Sharenting bis Momfluencer – Gefährdung von Kinderschutz und Persönlichkeitsrechten
Dinah Huerkamp (Recht): Der Katalysator Künstliche Intelligenz: Ein Blick auf die Rechtslage. »Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden« – wohl aber gesetzlich geregelt
Die Ausgabe 2-2025 der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis mit dem Titel »Jugend(Medien)Schutz im KI-Zeitalter« ist zum Preis von 16,- € zu beziehen beim Herausgeber, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin • material@bag-jugendschutz.de •
Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 26. Mai 2025
BAJ beim DJHT in Leipzig

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. hat, gemeinsam mit der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V., der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen und der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW (PsG) am Messestand informative Einblicke in den Kinder- und Jugendschutz in Form von kollegialen Gesprächen, Zeitschriften und Materialien zum Mitnehmen angeboten. Das Interesse am Thema Jugendschutz und den Zeitschriften, Broschüren und Flyern war sehr hoch.
Auch die Gesprächsrunden waren gut besucht. So hat die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW unter dem Titel »Wer darf was ab wann?« Angebote vorgestellt, mit denen der Jugendschutz spielerisch erklärt werden kann. Am Beispiel von Elterntalk NRW wurde diskutiert, wie in der niedrigschwelligen Zusammenarbeit mit Eltern Teilhabe verwirklicht werden kann. In der Talkrunde der BAJ stand die Cannabisprävention im Mittelpunkt. Das Projekt mobidrog, eine mobile Drogenberatung im Landkreis Zwickau stellte Angebote zur Cannabisprävention an Schulen vor.
Im Fachforum der BAJ »Zwischen Legalisierung und Verbot. Ein Jahr Cannabislegalisierung und die Konsequenzen für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe« wurde, mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis, eine erste Zwischenbilanz der seit dem 01. April 2024 geltenden Cannabisregelungen gezogen. An der Veranstaltung nahmen ca. 170 interessierte Fachkräfte aus Jugendämter, von Freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe Schulen und Beratungsstellen teil.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 16. Mai 2025
Sexualisierte Gewalt und Hassinhalte: Gefährdungen für Kinder und Jugendliche im Netz nehmen zu
Jahresbericht von jugendschutz.net zeigt Risiken und Schutzlücken in beliebten Diensten

Im Jahr 2024 dokumentierte jugendschutz.net 17.630 Verstöße gegen den Jugendmedienschutz. Bei über 9.700 Fällen wies jugendschutz.net Anbieter und Selbstkontrollen auf Verstöße hin und forderte schnelle Beseitigung – mit großem Erfolg: In 99% reagierten die Dienste mit Löschung oder Sperrung der Inhalte. In besonders gravierenden Fällen wie zum Beispiel sexualisierter Gewalt schaltete die Organisation Strafverfolgungsbehörden ein. Aufsichtsfälle wurden an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) übermittelt.
Der erfolgreichen Beseitigung von Jugendschutzverstößen stehen – so zeigt der Jahresbericht von jugendschutz.net – strukturelle Mängel hinsichtlich der Vorsorgemaßnahmen vieler digitaler Dienste entgegen. Zentrales Problem bleibt die fehlende Altersprüfung, ohne die Kinder und Jugendliche auf beliebten Plattformen kaum geschützt sind – etwa vor extremistischer Einflussnahme oder sexuellen Grenzverletzungen. Hinzu kommt der wachsende Einfluss generativer Künstlicher Intelligenz, die die Verbreitung problematischer Inhalte zusätzlich befeuert. Hier liegt der Fokus der Anbieter auf Innovation, Sicherheit für junge Nutzer:innen hat dabei keine Priorität.
»Social Media sind weiterhin Einfallstore für sexuelle Belästigung, Gewalt und Extremismus«, sagt Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net. Besonders alarmierend sei die verstärkte Ansprache junger Menschen durch extremistische Gruppen, auch im Gaming-Bereich: »Rechtsextreme und Islamisten ködern auf TikTok, Instagram und Co. mit hippen Auftritten und Themen, die nah an der Lebenswelt junger Menschen sind. Über Discord erreichen sie spielaffine Jugendliche und führen sie an extremistisches Gedankengut heran.« Gleichzeitig verschärften technische Innovationen auf dem Feld der KI bestehende Risiken. »Es ist leider inzwischen kinderleicht, Alltagsfotos in Nacktbilder zu verwandeln. Deepnudes werden dann genutzt, um zu mobben oder zu erpressen – eine perfide Dimension der digitalen Gewalt«, warnt Glaser. Zwar zeigten die Recherchen von jugendschutz.net, dass Betreiber punktuell ihre Schutzkonzepte verbessern. »Letztlich können altersdifferenzierte Maßnahmen jedoch nur wirken, wenn auch das Alter der User überprüft wird«, so Glaser.
Bundesjugendministerin Karin Prien: »Unsere Kinder bewegen sich täglich in einer digitalen Welt, in der sie auf vieles treffen. Wie auf einem riesigen Marktplatz, auf dem tausende Stimmen durcheinanderrufen - manche freundlich, viele aber auch manipulativ, verletzend oder gefährlich. Cybermobbing, sexualisierte Ansprache oder extremistisches Gedankengut - das überfordert junge Menschen. Als Mutter bewegt mich das zutiefst. Und als Politikerin sage ich klar: Wir dürfen unsere Kinder mit diesen Gefahren nicht alleinlassen. Deshalb müssen wir gemeinsam handeln: Die Plattformen müssen endlich ihre Verantwortung wahrnehmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen konsequent durchgesetzt werden. Aber technische Schutzmaßnahmen sind nicht alles. Kinder brauchen informierte Eltern, Lehrkräfte und Fachkräfte. Sie werden stark durch Medienkompetenz in der Schule und durch ihre Eltern, die nicht wegschauen und Vorbilder sind. Sie sind die ersten digitalen Wegbegleiter ihrer Kinder.«
Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht zum Download bereit unter:
https://bericht.jugendschutz.net/jahresbericht-2024
Quelle: Pressemitteilung jugendschutz.net, Mainz/Berlin, 20. Mai 2025
In den Hafen! - Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankern
Zu Beginn der Regierungsarbeit fordern die Geschäftsführenden der Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland mit Nachdruck, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe im vorgegebenen Zeitplan (vgl. § 108 SGB VIII) gesetzlich zu verankern und die Chance wahrzunehmen, ein inklusives Leistungssystem zu gestalten.
Die Erziehungshilfefachverbände haben dazu den Appell »In den Hafen! Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankern« formuliert.
Zum Appell gelangen Sie über den unten stehenden Link
https://www.meine-caritas.de/files/newsletters
Quelle: Meldung des Bundesverbands Caritas Kinder- und Jugendhilfe e.V. (BVkE), Freiburg, 28. Mai 2025
Kinder und Jugendliche wollen dazugehören – und wissen, was sie dafür brauchen
Aktivitäten im Freundeskreis stehen für Kinder und Jugendliche an oberster Stelle und ohne Handy fühlen sie sich ausgeschlossen. Das zeigt eine neue Studie, für die die Bertelsmann Stiftung erstmals junge Menschen zwischen 10 bis 15 Jahren direkt befragt hat. Die Bedarfe nach sozialer und digitaler Teilhabe sind für Kinder und Jugendliche elementar, werden jedoch in den staatlichen Leistungen bislang nicht berücksichtigt. Der Wunsch nach mehr Beteiligung gilt auch für den Schulalltag.
Soziale Teilhabe ist für Kinder und Jugendliche von zentraler Bedeutung. Auf die Frage, was für ein gutes Leben am wichtigsten sei, nennt rund ein Drittel (32 Prozent) der 10- bis 15-Jährigen soziale Beziehungen zu Freund:innen und Gleichaltrigen. Danach folgen die Beziehungen zur Familie, denen jede:r Fünfte den größten Stellenwert beimisst. Die Bedeutung sozialer Kontakte spiegelt sich auch in dem hohen Bedürfnis nach digitaler Teilhabe: Gefragt danach, auf welchen Gegenstand sie nicht verzichten könnten, geben mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (54 Prozent) Handy und mobiles Internet an.
Die Bedürfnisse der jungen Menschen decken sich mit ihren finanziellen Prioritäten: Für neun von zehn Befragten ist es wichtig, Geld für Aktivitäten mit Freund:innen zu haben. Es folgen »angesagte Dinge« wie Kleidung, Kosmetik und Technik (67 Prozent), Hobbies (61 Prozent) sowie Internet und Telefon (55 Prozent). Jede:r Zweite möchte Geld zum Sparen nutzen. Bemerkenswert ist, dass die finanziellen Mittel der Eltern kaum eine Rolle für die Höhe des Taschengelds spielen. Auch Eltern mit niedrigerem Einkommen versuchen, ihren Kindern ein angemessenes Taschengeld zu zahlen.
Soziale Kontakte leiden bei Geldmangel am meisten: Das Thema Geld insgesamt beschäftigt die jungen Menschen. Auch wenn die befragten 10- bis 15-Jährigen grundsätzlich sehr positiv in die Zukunft blicken, machen sie sich Gedanken um die eigene finanzielle Situation sowie die der Eltern. 46 Prozent von ihnen sorgen sich häufig oder manchmal darum, wie viel Geld die Familie hat. Rund die Hälfte gibt an, dass sie sich häufig oder manchmal Dinge nicht leisten konnten, die ihre Freund:innen gekauft haben. Da sie für Aktivitäten im Freundeskreis überwiegend selbst aufkommen müssen, leiden ihre sozialen Kontakte bei Geldmangel am meisten.
Das Team aus Jugendlichen, das an der Studie beratend mitgewirkt hat, schreibt dazu in der Begleitbroschüre »Mit uns!«: Wer nicht genug Geld hat, bleibt oft zuhause – und das kann auf Dauer einsam machen.
Die hohen Bedarfe nach sozialer und digitaler Teilhabe sollten bei einer zukunftsorientierten Neubestimmung von existenzsichernden Leistungen für Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden. Weder bei der aktuellen Regelbedarfsermittlung im Bürgergeld noch bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen ist das der Fall. Da junge Menschen die Expert:innen für ihre Lebenswelt sind, empfiehlt die Bertelsmann Stiftung, Kinder und Jugendliche regelmäßig und systematisch nach ihren Bedarfen zu befragen. Zudem ist es wichtig, kostenlose Angebote für alle Kinder und Jugendlichen in den Bereichen Bildung, Freizeit, Sport und Kultur weiter auf- und auszubauen. Eine Reform der finanziellen Leistungen für Kinder und Familien kann nur in Verbindung mit einer gut ausgebauten Infrastruktur echte Teilhabechancen gewährleisten.
Mehr Mitsprachemöglichkeiten in der Schule gewünscht: Das starke Bedürfnis nach Teilhabe thematisieren Kinder und Jugendliche auch bezogen auf das schulische Umfeld. Obwohl sich die meisten insgesamt zufrieden mit ihrer Schule zeigen, beschreiben viele die Mitsprachemöglichkeiten im Unterricht als gering. Jeweils rund die Hälfte gibt an, weder bei der Wahl von Arbeitsmethoden noch den Lerninhalten ausreichend mitbestimmen zu können. Auf Kinder in der Grundschule trifft das häufiger zu als auf Jugendliche an den weiterführenden Schulen. Um in der Schule gut lernen zu können, brauchen die Befragten vor allem interessante Aufgaben (95 Prozent), genug Pausen und freie Zeit (94 Prozent) sowie die Möglichkeit zum Nachfragen bei der Lehrkraft (93 Prozent).
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/mit-uns
Quelle: Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, 15. Mai 2025
Stark gegen Desinformation
Neues Unterrichtsmaterial bietet Übungen in Leichter Sprache

Nachrichten, Politik, aktuelles Weltgeschehen – die Informationssuche und Meinungsbildung von Kindern und Jugendlichen findet immer mehr im Netz, auf Social Media und über Messenger statt. Das FSM-Projekt »Medien in die Schule« hat ein neues Unterrichtsmaterial zur Stärkung der Informations- und Nachrichtenkompetenz von vulnerablen Zielgruppen veröffentlicht. »Wie kannst du falsche Informationen im Internet erkennen?« ist mithilfe von Leichter Sprache und angepassten Aufgabenstellungen in Klassen mit Schülerinnen und Schülern unterschiedlichster Lernvoraussetzungen sowie sonderpädagogischer Förderschwerpunkte einsetzbar.
Medienbildung für vulnerable Zielgruppen: Angebote der Medienbildung möchten Lehr- und pädagogische Fachkräfte dabei unterstützen, Kinder und Jugendliche zu befähigen, Informationen richtig einzuordnen, seriöse Nachrichten zu erkennen und Desinformation online begegnen zu können. Häufig sind diese in schwerer Sprache geschrieben und damit nicht für alle Menschen gut zugänglich.
Die FSM engagiert sich mit Medienbildungsangeboten wie »Medien in die Schule« seit langem für die Aufklärung über Online-Risiken wie Desinformation online. Das neue Unterrichtsmaterial mit Übungen in Leichter Sprache soll niederschwellig für das Thema sensibilisieren sowie Lehr- und pädagogische Fachkräfte bei der Förderung von Informations- und Nachrichtenkompetenz unterstützen.
Weitere Informationen unter untenstehendem Link
Quelle: Meldung der FSM - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V., Berlin, 05. Mai 2025
Gutes Aufwachsen nicht dem Zufall überlassen!
Neue Bundesregierung in der Verantwortung
Auf der Mitgliederversammlung in Saarbrücken hat der Kinderschutzbund eine Resolution verabschiedet, die die neue Bundesregierung eindrücklich auffordert, Kindern und Jugendlichen endlich den politischen Stellenwert einzuräumen, den sie verdienen. Unter dem Titel »Gutes Aufwachsen nicht dem Zufall überlassen!« benennt der Verband konkrete Erwartungen an eine kinderrechtebasierte Politik und kritisiert Leerstellen im aktuellen Koalitionsvertrag.
»Kinder und Jugendliche brauchen in einer Zeit wachsender Unsicherheit Verlässlichkeit, Schutz und echte Teilhabe. Doch der Koalitionsvertrag bleibt vage, wichtige Vorhaben werden auf Prüfaufträge vertagt oder gar nicht erst erwähnt – wie etwa die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz«, erklärt Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes. »Wer Politik für Kinder und Jugendliche machen will, muss nicht nur ankündigen, sondern auch handeln – verbindlich, ausreichend finanziert und mit dem Ziel, jedem Kind und jedem Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.«
Die Resolution hebt hervor, dass es zwar einzelne positive Vorhaben gibt – etwa im Bereich der Frühen Hilfen, des digitalen Kinderschutzes oder beim Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt. Doch insgesamt fehlt eine konsistente Gesamtstrategie für die großen Herausforderungen: Kinderarmut, mentale Gesundheit, Bildungsgerechtigkeit, Schutz vor Gewalt und die Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungen.
Der Kinderschutzbund fordert daher ein politisches Umdenken: eine ressortübergreifende Strategie, die die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen ernst nimmt, gezielt in Infrastruktur und Qualität investiert und insbesondere benachteiligte Kinder stärker in den Fokus rückt. Im neuen Ressortzuschnitt sieht der Verband eine Chance – sofern Bildung künftig nicht als Selbstzweck verstanden wird, sondern als Teil einer umfassenden Kindheitspolitik.
»Wir brauchen eine Regierung, die Kinder und Jugendliche nicht nur mitdenkt, sondern in den Mittelpunkt ihrer Politik stellt. Das ist Voraussetzung für echte Generationengerechtigkeit«, so Andresen.
Quelle: Pressemitteilung des Kinderschutzbund Bundesverband e.V., Saarbrücken, 17. Mai 2025
Hendrik Streeck ist neuer Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2025 dem Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken entsprochen und Prof. Dr. Hendrik Streeck (CDU) als Beauftragten der Bundesregierung berufen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen ist im Geschäftsbereich des BMG angesiedelt.
Der 47-jährige Virologe ist seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages und sitzt im Gesundheitsausschuss. Zu den Arbeitsschwerpunkten des Drogenbeauftragten gehören die Förderung und Unterstützung von Initiativen und Aktivitäten der Sucht- und Drogenprävention.
Sucht- und Drogenbeauftragter Dr. Hendrik Streeck: »Sucht und Drogen sind keine Randthemen – sie betreffen Millionen Menschen und sind ein Prüfstein für die Stärke unseres Gesundheits- und Sozialsystems. Als Arzt und Wissenschaftler will ich nicht mit dem Zeigefinger mahnen, sondern helfen, aufklären und handeln. Besonders Kinder und Jugendliche brauchen besseren Schutz – vor Sucht, vor digitalen Risiken und vor neuen gefährlichen Substanzen wie synthetischen Opioiden. Ich setze mich für eine evidenzbasierte, präventive und menschenzugewandte Drogenpolitik ein – zum Schutz der Schwächsten und zur Stärkung unserer Gesellschaft.«
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, Berlin, 28. Mai 2025
Im Diskurs: Brauchen wir gesetzliche Altersgrenzen für Social Media?
BzKJAKTUELL 2/2025

Social Media erst ab 16 Jahre? Die Beiträge der Ausgabe 2/2025 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL bilden die aktuelle Debatte um Altersgrenzen für Social Media nach australischem Vorbild ab und setzen sich differenziert mit dem Thema auseinander. Die Ausgabe bietet einen Überblick über die verschiedenen Perspektiven und schafft ein Forum für den fachlichen Austausch sowie Orientierung.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) blickt als bundeszentrale Struktur auf die Diskussion und setzt die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes, des Digital Services Act und des Digitale-Dienstes-Gesetzes um?
»Viele Eltern haben Sorge, dass Kinder und Jugendliche im Internet nicht ausreichend geschützt sind. Diese Sorge nehmen wir in der BzKJ ernst und sehen auch die Risiken, mit denen junge Menschen in sozialen Netzwerken konfrontiert sind. Gleichzeitig stellen Online-Medien für Heranwachsende wichtige Erfahrungs- und Orientierungsräume dar. Diese Räume müssen daher zwingend so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche vor Gefahren wie sexualisierter Gewalt, Hass, Hetze und Desinformation konsequent geschützt werden. Das passiert derzeit unzureichend. Es gibt große Handlungsbedarfe und wir müssen die Anbieter stärker in die Pflicht nehmen. Zudem braucht es ein ganzheitliches Zusammenwirken aus Medienbildung, wirksamen Altersüberprüfungen und angemessenen Vorsorgemaßnahmen«, so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.
Informationen unter untenstehendem Link
https://www.bzkj.de/bzkj/service/publikationen/bzkj-aktuell
Quelle: Infoservice der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, Bonn, 28. Mai 2025