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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 11

Guten Tag,

Die BAJ hat sich auch in den vergangenen 3 Wochen wieder zu aktuellen kinder- und jugendschutzrelevanten Themen geäußert. So hat sie sich beispielweise erneut zur Diskussion um das im Bundestag verabschiedete Verbot von Lachgas und den Bundesratsantrag zum Verbot des Rauchens im Auto wenn Kinder und Schwangere mitfahren geäußert. Die BAJ hat aber auch am 12. November das Erscheinen ihrer Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis im 70. Jahrgang mit einem Festakt begangen. Das für die BAJ zuständige Bundesjugendministerium hat in diesem Rahmen die Arbeit und den Stellenwert der Zeitschrift betont. Der JUGENDSCHUTZ-Newsletter enthält aber darüber hinaus wie gewohnt Informationen zu Neuerscheinungen und Stellungnahmen.

70 Jahre KJug – Fachzeitschrift feiert Jubiläum in Berlin

70 Jahre KJug

Am 12. November 2025 feierte die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) das Erscheinen ihrer Fachzeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis im 70. Jahrgang. Zahlreiche Gäste aus Praxis, Wissenschaft und Politik kamen im Hotel Rossi in der Botschaft für Kinder in Berlin zusammen, um auf sieben Jahrzehnte Fachpublikation und Engagement für den Kinder- und Jugendschutz zurückzublicken.
Nach der Begrüßung durch die stellvertretende BAJ-Vorsitzende Ulrike Martin eröffnete Miriam Junker-Ojo, Referatsleiterin im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Veranstaltung mit einem Grußwort. Sie würdigte die langjährige Bedeutung der Fachzeitschrift für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland und betonte die Relevanz des fachlichen Austauschs zwischen Wissenschaft und Praxis.
Mit einem Vortrag zum Thema »Aufwachsen mit Zuversicht und Vertrauen – Schutz junger Menschen im 17. Kinder- und Jugendbericht« stellte Prof. Dr. Karin Böllert von der Universität Münster zentrale Ergebnisse und Herausforderungen aus der aktuellen Jugendberichterstattung vor.
Anschließend nahm Ingrid Hillebrandt aus der KJug-Redaktion das Publikum mit auf eine kurzweilige Zeitreise durch 70 Jahre Fachzeitschrift und beleuchtete die Entwicklungen und thematischen Schwerpunkte der letzten Jahrzehnte.
Beim anschließenden Get-together nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit zum Austausch und zum gemeinsamen Rückblick auf die Geschichte der KJug sowie die vielfältigen Entwicklungen im Kinder- und Jugendschutz.
Die BAJ dankt allen Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern, Autorinnen und Autoren, Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats und allen Unterstützenden, die in den vergangenen Jahrzehnten zur Qualität und Relevanz der KJug beigetragen haben.

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 13. November 2025

BAJ begrüßt Lachgas-Verbot und fordert weiterhin den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauchen in Autos

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) begrüßt den Beschluss des Bundestages, den Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige sowie den Online-Handel und Kauf an Selbstbedienungsautomaten zu verbieten.
Bereits im Sommer hatte die BAJ explizit ein Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren, ein generelles Versandverbot und ein Verbot der Automatenabgabe gefordert. Der Gesetzgeber hat damit im Sinne des präventiven Kinder- und Jugendschutzes konsequent gehandelt und dem Schutz junger Menschen vor den gesundheitlichen Gefahren des Lachgaskonsums entsprochen.
Der BAJ-Forderung nach einem Rauchverbot im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren wurde Seitens der Bundesregierung nicht entsprochen. Das vom Bundesrat beschlossene und auch in einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages als verfassungskonform eingeschätzte Rauchverbot (WD3-215/15 Rauchverbot in Anwesenheit von Kindern verfassungsrechtliche Zulässigkeit – https://www.bundestag.de/service), ist im Kabinett gescheitert. In einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates weist die Bundesregierung lediglich einen Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen als Ziel aus.
Die BAJ bedauert es sehr, dass dem Schutz junger Menschen vor Passivrauchen in Autos keine Beachtung geschenkt wird. Immerhin sind laut Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Deshalb fordert die BAJ eine erneute Prüfung der Verfassungsrechtlichkeit einer Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes mit dem Ziel, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. sind Verbote und gesetzliche Regelungen einerseits ein unverzichtbarer Rahmen. Der Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung müssen gleichzeitig aber ein deutlich höherer Stellenwert zukommen. Diese Maßnahmen bedürfen jedoch einer Verstetigung und finanziellen Absicherung. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz leistet hierzu mit Suchtpräventionsmaßnahmen einen erheblichen Anteil.

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 14. November 2025

Bundesrat will besseren Nichtraucherschutz in Fahrzeugen

Der Bundesrat fordert einen verbesserten Nichtraucherschutz. Künftig soll in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren das Rauchen verboten sein, heißt es in einem Gesetzentwurf der Länder (21/2742) zur Änderung des Bundesnichtraucherschutz-gesetzes (BNichtrSchG). Das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) in Heidelberg schätze, dass derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt sind. In geschlossenen Räumen seien Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Das gelte insbesondere in Fahrzeugkabinen, heißt es in der Begründung für den Gesetzentwurf.
Die Passivrauchkonzentration sei für Minderjährige nirgendwo so hoch wie als Mitfahrer. Die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen erreiche bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette innerhalb weniger Minuten das Vielfache einer stark verrauchten Gaststätte.
Nach Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums würden bei Kindern viele gesundheitliche Folgen durch das Passivrauchen beobachtet. Hierzu gehörten die Schädigung der Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen, beeinträchtigte Lungenfunktion und Mittelohrentzündungen sowie eine Steigerung des Risikos eines plötzlichen Kindstods bei Säuglingen.
In einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Bundesrat bereits 2019 und 2022 gleichlautende Vorschläge eingebracht habe. Ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen werde auch begrüßt.
Allerdings bestünden aus Sicht der Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Vor diesem Hintergrund werde eine Prüfung durch die Länder, inwieweit Regelungen im Rahmen der bestehenden Landesnichtraucherschutzgesetze eingeführt werden könnten, anheimgestellt.

 

Quelle: hib – heute im bundestag, Berlin, 13. November 2025

Gesundheitsausschuss billigt Gesetz gegen K.O.Tropfen

Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) mit einer Ergänzung gebilligt. Mit der Novelle soll der verbreitete Missbrauch von Distickstoffmonoxid (N2O/Lachgas) sowie Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) eingedämmt werden, ohne die verbreitete industrielle Nutzung der chemischen Stoffe zu gefährden. Für den Entwurf (21/1504) stimmten am Mittwoch im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von Union und SPD sowie die Grünen-Fraktion. Die Fraktionen von AfD und Linke enthielten sich der Stimme. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.
Die Nutzung von Lachgas zu Rauschzwecken nehme zu, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem würden GBL und BDO teils zu Rauschzwecken, teils unter Ausnutzung der Rauschwirkung als sogenannte K.O.-Tropfen für Sexualstraftaten missbraucht. Da die bisherige Anlage zum NpSG keine Stoffgruppen umfasst, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden können, wird das NpSG um eine Anlage 2 ergänzt, in der Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) auflistet werden.
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Begrenzung der Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO ist zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und Inverkehrbringens über den Versandhandel oder die Selbstbedienung an Automaten vorgesehen.
Dass es sich bei den Stoffen um technisch nicht ersetzbare Massenchemikalien handelt, werden nur Darreichungsformen, Konzentrationen und Vertriebswege von den Beschränkungen erfasst, die besonders leicht missbräuchlich genutzt werden können.
Der Ausschuss billigte in dem Zusammenhang einen Änderungsantrag der Koalition, wonach die maximal zulässige Füllmenge bei Lachgas-Kartuschen von 8 auf 8,4 Gramm erhöht wird. Damit sollen produktionstechnische Umstellungen bei den Herstellern möglichst gering gehalten werden, da die auf dem Markt verfügbaren Kartuschen teils eine Füllmenge von 8,4 Gramm aufweisen. Größere Kartuschen fallen künftig unter das erweiterte Umgangsverbot des NpSG.
Zudem wird die Zahl der Kartuschen, die im stationären Einzelhandel an private Endverbraucher abgegeben werden dürfen, auf zehn pro Verkaufsvorgang begrenzt. Damit soll verhindert werden, dass bestimmte Abnehmer massenhaft solche Kartuschen kaufen und womöglich missbräuchlich verwenden.

 

Quelle: hib – heute im bundestag, Berlin, 12. November 2025

Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch: BAJ betont Notwendigkeit von Prävention und Schutzkonzepten

Anlässlich des Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18. November 2025 erinnert die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) erneut an die Dringlichkeit effektiver Prävention. Der vom Europarat ins Leben gerufene Tag, soll das Bewusstsein schärfen und wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen fördern.
Kinder und Jugendliche gehören zu den vulnerabelsten Mitgliedern unserer Gesellschaft. Ihr Schutz hat daher einen hohen Stellenwert. Präventionsangebote an Schulen sowie in der Kinder- und Jugendarbeit stärken die Fähigkeiten junger Menschen, Risiken zu erkennen und Hilfe zu suchen. Schutzkonzepte sind unverzichtbar, um Fachkräfte zu sensibilisieren und ihrer Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen gerecht zu werden.
Die BAJ ruft dazu auf, Präventions- und Schutzstrukturen weiter zu entwickeln, regelmäßig zu überprüfen und sichtbar zu machen. Nur durch gemeinsames Handeln von Institutionen, Schulen, Jugendarbeit und der Gesellschaft lässt sich ein sicheres Umfeld schaffen, in dem sich Kinder und Jugendliche frei und geschützt entfalten können.

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. Berlin, 17. November 2025

JIM-Studie 2025 veröffentlicht: KI ist fester Bestandteil des Alltags von Jugendlichen – Selbstkontrolle im Umgang mit dem Smartphone fällt vielen schwer

JIM Studie

Ob für die Schule, zur Recherche oder zur Beantwortung alltäglicher Fragen: Immer mehr Jugendliche verlassen sich auf die Hilfe von KI. Zugleich bleibt das Smartphone ihr ständiger Begleiter und zentrales Medium. Doch obwohl die meisten Jugendlichen wissen, dass ihnen Pausen vom Smartphone guttun, fällt die Selbstregulierung im Umgang mit dem Gerät schwer. Das zeigen die Ergebnisse der neuen JIM-Studie 2025 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs).
Wie bereits im Vorjahr findet der häufigste Einsatz von KI im Zusammenhang mit Schulaufgaben statt: 74 Prozent der 12- bis 19-Jährigen nutzen KI-Anwendungen für Hausaufgaben oder zum Lernen (2024: 65 %). Deutlich gewachsen ist die Nutzung zur Informationssuche – sie stieg gegenüber 2024 um 27 Prozentpunkte auf 70 Prozent. Hinter klassischen Suchmaschinen wird ChatGPT bereits am zweithäufigsten als Recherche- und Informationstool verwendet. Die von KI gelieferten Informationen halten 57 Prozent dabei für vertrauenswürdig. Auch um sich erklären zu lassen, wie etwas funktioniert, setzt mehr als die Hälfte KI ein. Der Gebrauch »zum Spaß« ist hingegen leicht rückläufig. Insgesamt zeigt sich: KI ist für viele Jugendliche in kurzer Zeit zu einem zentralen Alltagswerkzeug geworden.
Begrenzte Selbstkontrolle bei der Smartphonenutzung : Die durchschnittliche Smartphone-Bildschirmzeit der Jugendlichen liegt bei knapp vier Stunden täglich. Mit dem Alter nimmt sie zu, von unter drei Stunden bei den Jüngsten (12–13 Jahre) auf über viereinhalb Stunden bei den Volljährigen (18–19 Jahre). Zwei Drittel der Befragten (68 %) fällt es schwer, die eigene Bildschirmzeit zu regulieren. Besonders vor dem Zubettgehen hat das spürbare Auswirkungen: Rund 30 Prozent berichten, morgens oft müde zu sein, weil sie ihr Handy nachts zu spät aus der Hand legen. Zwar genießen zwei Drittel der Jugendlichen Offline-Zeiten ohne Smartphone und Internet, doch nur etwas mehr als ein Drittel schaltet das Gerät tatsächlich regelmäßig aus, um Zeit für sich zu haben.
WhatsApp unverzichtbar, Social Media vielseitig genutzt : WhatsApp ist die mit Abstand wichtigste App der Jugendlichen. Hauptsächlich wird der Messenger-Dienst genutzt, um über Text- und Sprachnachrichten oder über bildhafte Inhalte wie Emojis, Sticker und GIFs zu kommunizieren. Neuere Funktionen wie Kanäle und Communitys oder das integrierte KI-Tool »Meta AI« werden bislang kaum regelmäßig verwendet. Snapchat liegt in der Beliebtheit und regelmäßigen Nutzung aktuell hinter WhatsApp und Instagram, aber noch vor TikTok. Social-Media-Plattformen dienen Jugendlichen dabei nicht nur der Kommunikation, sondern auch der Information: Ein Viertel der 12- bis 15-Jährigen und fast die Hälfte der 16- bis 19-Jährigen folgt Influencer:innen, die sich mit aktuellen Nachrichten beschäftigen. Am meisten beschäftigen die Jugendlichen die Themen Krieg, Klimawandel und Politik – derzeit auch die politischen Entwicklungen in den USA.
 

Quelle: Pressemitteilung des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs), Stuttgart, 14. November 2025

Wirksamer Jugendmedienschutz im Netz / Differenzierte Lösungen statt pauschaler Verbotsdebatten

Es ist ein gutes Zeichen, dass aktuell breite gesellschaftliche Debatten rund um den Schutz von Kindern und Jugendlichen online geführt werden. Die FSM begrüßt, dass dieser wichtige Themenkomplex so viel öffentliche Aufmerksamkeit erhält und sich verschiedenste Akteure daran beteiligen. Denn Jugendmedienschutz muss als gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Die Vielfalt der Perspektiven zeigt, wie relevant und vielschichtig die Herausforderungen sind. Junge Menschen effektiv vor Online-Risiken zu schützen, ist eine wichtige Verantwortung der Anbieter. Als staatlich anerkannte Selbstkontrolleinrichtung berät und beaufsichtigt die FSM ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Jugendmedienschutzes.
Flexible Schutzmaßnahmen für verschiedene Altersgruppen: Pauschale Regelungen, wie Verbote von digitalen Geräten oder bestimmter Online-Angebote für einzelne Altersgruppen, würden die Teilhabe junger Menschen an einer digitalisierten Lebenswelt erheblich einschränken. Sie gefährden zugleich die Wahrung von Kinderrechten, etwa auf Information und Unterhaltung, und hemmen die Entwicklung von Medienkompetenz. Technische Lösungen können helfen, Online-Inhalte zu filtern und altersgerechte Zugänge sicherzustellen. Die FSM setzt sich dafür ein, dass flexible Ansätze des technischen Jugendmedienschutzes gestärkt werden. Bei all dem müssen sowohl die Kinderrechte als auch das elterliche Erziehungsprivileg aktiv berücksichtigt werden.
Bestehende Schutzmaßnahmen müssen zudem bekannter gemacht werden. Denn schon jetzt stehen Eltern, Erziehenden und Familien vielfältige Tools zur Verfügung, um altersgerechte Schutzmaßnahmen umzusetzen:

  • Jugendschutzprogramme für Streaming, Games und zum Schutz vor ungeeigneten Online-Inhalten
  • Altersgerechte Einstellungen auf Diensten und Plattformen (z.B. Teenprofile)
  • Bildschirmzeiten und Nutzungsdauer regulieren, Pausen-Funktionen, Digital Wellbeing
  • Schutz- und Begleitfunktionen für Eltern
  • Optionen zur Einflussnahme auf algorithmische Empfehlungen oder Interaktionsmöglichkeiten mit anderen
  • Möglichkeiten zum Melden und Blockieren

(…)

Medienbildung stärken - in Familie, Schule und Gesellschaft: Es gibt keinen wirksamen Jugendmedienschutz ohne Medienkompetenz. Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, Risiken zu erkennen und souverän mit digitalen Medien umzugehen. Dafür benötigen insbesondere Eltern sowie Lehr- und pädagogische Fachkräfte Informationen, Ressourcen und praktische Tipps, um Kinder und Jugendliche im Umgang mit Online-Medien zu begleiten. Die FSM stellt Eltern und pädagogischen Fachkräften mit ihren etablierten Medienbildungsprojekten Elternguide.online, Medien in die Schule und weitklick vielfältige Unterstützungsangebote zur Verfügung.

 

Quelle: Meldung der FSM - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V., Berlin, 12. November 2025

Forderungen für eine Kultur zum Schutz von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt in der Jugendverbandsarbeit

Die Vollversammlung des Bundesjugendrings hat am 25. Oktober 2025 die Position »Forderungen für eine Kultur zum Schutz von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt in der Jugendverbandsarbeit« beschlossen. Die Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) nimmt das »Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen« (UBSKM-Gesetz) zur Kenntnis und bewertet es wie folgt:
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Strukturen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen dauerhaft gestärkt werden. Insbesondere die gesetzliche Verankerung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), des Betroffenenrates und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sind ein starkes Signal für die dauerhafte Verankerung der Würdigung und Aufarbeitung der erfahrenen Gewalt Betroffener sowie des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der politischen Agenda.
Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt gehören zu den Aufgaben und dem Selbstverständnis der Jugendverbandsarbeit dazu. Kinder und Jugendliche sind eine besonders vulnerable Gruppe und müssen geschützt werden. Um jungen Menschen in unseren Strukturen den bestmöglichen Schutz bieten zu können, muss Prävention und Intervention als fortlaufender Schutzprozess verstanden werden. Jede Organisation ist ein machtvoller Raum in der diese Macht ausgenutzt werden kann. Deswegen muss sie sich mit ihrer Kultur zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen auseinandersetzen, Schutzstandards spezifisch erarbeiten und dieses regelmäßig kritisch reflektieren. Prozesse müssen partizipativ gestaltet und Betroffene angemessen beteiligt werden.
Die Einführung verpflichtender institutioneller Standards und Konzepte für den Kinder- und Jugendschutz für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kann einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und Professionalisierung leisten. Sie gibt einen wichtigen Impuls, Strukturen zum Schutz und eine Kultur der Prävention, Intervention, Machtsensibilität und Beteiligung auszubauen. Dabei bestätigt sie viele Jugendverbände, die bereits Schutzprozesse durchlaufen sind und dem Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bereits auf struktureller Ebene institutionell begegnet sind.
Bei der Einführung müssen bereits bestehende Schutzkonzepte, zum Beispiel in verbandlichen oder kirchlichen Strukturen, anerkannt werden. Die dort gewonnenen Erfahrungen sollen in die Weiterentwicklung einheitlicher Standards einfließen. Bei all dem müssen die Standards zur Betroffenenbeteiligung im Kontext institutioneller Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, entstanden aus dem Dialogprozess der UBSKM, als verpflichtendes Leitbild gelten.
Gleichzeitig sehen wir Herausforderungen, die besonders die Strukturen der Jugendverbandsarbeit betreffen:
Zusätzlicher Aufwand und Ressourcenbedarf: Ehrenamtlich getragene Strukturen können die geforderten Schutzstandards häufig nicht ohne Unterstützung umsetzen. Insbesondere Interventionskonzepte bedürfen professioneller Begleitung.
Uneinheitliche Prüf- und Umsetzungsstandards: Die föderale Zuständigkeit birgt das Risiko, dass Jugendämter Schutzkonzepte nach unterschiedlichen Kriterien bewerten. Zudem kann die Qualität der Standards sehr schwanken, je nachdem, welche Priorität und Ressourcen das jeweilige Jugendamt dort einbringt.
Fehlende langfristige Absicherung: Jugendverbandliche Fachstellen müssen dauerhaft abgesichert sein, um eine verlässliche Ressource darzustellen.
Aus diesen Einschätzungen heraus fordert die Vollversammlung des DBJR:

  1. Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen für Jugendverbände, um die Entwicklung, Umsetzung und Verstetigung von Schutzkonzepten zu ermöglichen. Hinzukommende Qualitätsstandards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt müssen mit entsprechenden Ressourcen hinterlegt werden: Bei den freien Trägern, die sie umsetzen müssen und bei öffentlichen Trägern (Jugendämter), die sie erarbeiten, die Umsetzung begleiten und prüfen müssen. Dazu braucht es Mittel auf Bundes-, Landes- sowie Kommunalebene.
  2. Partizipative Weiterentwicklung: Für die (Weiter)Entwicklung von verbindlichen Schutzstandards braucht es einen regelmäßigen und institutionalisierten Austausch zwischen staatlichen Stellen, Betroffenen und freien Trägern. Dabei müssen die Standards zur Betroffenenbeteiligung im Kontext sexualisierter Gewalt Geltung finden und zum verpflichtenden Standard für alle Institutionen werden. Jugendverbände sollen an diesem Prozess beteiligt werden, damit ihre Praxiserfahrungen und bestehenden Konzepte in die Standardentwicklung einfließen können.
    Föderale Logik darf nicht dazu führen, dass große qualitative Unterschiede im Schutz von Kindern und Jugendlichen zwischen Bundesländern bestehen. Dazu regen wir an dass sich die im Gesetz mit der Erarbeitung fachlicher Empfehlungen adressierten öffentlichen Träger nach §85 (2) SGB IIIV (Landesjugendämter), fachlich unterstützt durch die UBSKM, auf gemeinsame Leitlinien verständigen, nach denen Qualitätsstandards entwickelt werden
  3. Entbürokratisierung der Umsetzung: Prüfverfahren müssen praxisnah, verständlich und auf Kooperation ausgerichtet sein. Ziel muss eine gemeinsame Arbeit am Schutz von Kindern und Jugendlichen sein, nicht die Erhöhung administrativer Lasten.
  4. Dauerhafte Förderung von Prävention, Intervention und Aufarbeitung über zeitlich begrenzte Programme hinaus. Strukturen brauchen langfristige Planungssicherheit.
  5. Stärkung von Partizipation und Qualifizierung: Schutzkonzepte müssen unter aktiver Beteiligung von insbesondere Betroffenen und darüber hinaus von jungen Menschen, Ehrenamtlichen und Fachkräften entwickelt und durch Fortbildungsangebote unterstützt werden. Dabei sollen Qualifizierungen nicht nur Schulungen zu Konzepten umfassen, sondern auch eine inhaltliche Ausbildung. Dazu gehören insbesondere eine Haltungs- und Kulturentwicklung sowie Sensibilisierung. Insbesondere Jugendleiter*innen und Ehrenamtliche brauchen praxisnahe Qualifizierung, damit sie im Alltag Handlungssicherheit gewinnen und Schutzkonzepte nicht nur formal, sondern auch praktisch gelebt werden können.
  6. Qualitätssicherung: Für gute Qualitätsstandards ist es notwendig, dass die Jugendämter diese transparent machen, partizipativ in Zusammenarbeit mit freien Trägern erarbeiten und sie regelmäßig überprüft werden.

Der DBJR bekräftigt seine Bereitschaft, an der Weiterentwicklung einer starken Kultur zum Schutz von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt sowie einer Kultur der Machtsensibilität mitzuwirken. Prävention und Aufarbeitung sollen dabei eng miteinander verbunden gedacht werden, da die Lehren aus Aufarbeitungsprozessen die Präventionsarbeit wirksam stärken können. Damit das UBSKM-Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann, braucht es Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Unterstützung für die Strukturen der Jugendverbandsarbeit.

 

Quelle: Meldung des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR), Berlin, 25. Oktober 2025

»Uns geht’s gut?« Kampagne der Bundesschülerkonferenz

Am 30. Oktober 2025 präsentierte die Bundesschülerkonferenz ihren Call-to-Action im Rahmen der Kampagne »Uns geht’s gut?« Der CTA, der sich an die Politik richtet wird von einem breiten Bündnis von Bildungsverbänden, Krankenkassen, Stiftungen, Wissenschaft und weiteren Akteuren unterstützt.
Wir erleben eine Krise der mentalen Gesundheit unter jungen Menschen. Die Bundesschülerkonferenz fordert daher zusammen mit einem breiten Bündnis von Stiftungen, Krankenversicherungen, Bildungsverbänden und -gewerkschaften, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Initiativen die Bundesregierung und die Kultusministerkonferenz zum Handeln auf.
Immer mehr Kinder und Jugendliche leiden unter Angststörungen, Depressionen, Selbstverletzungen und Essstörungen. Laut Deutschem Schulbarometer bezeichnen sich 21 Prozent der Schülerinnen und Schüler als psychisch belastet. Mehr als ein Viertel berichtet von geringer Lebensqualität. Darüber hinaus fühlen sich mehr als ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen einsam (COPSY 2024). Millionen von Jugendlichen blicken unsicher in die Zukunft – geprägt von Krisen, Angst, Ausgrenzung in sozialen Medien und dem Gefühl, von Politik und Institutionen nicht ausreichend gehört zu werden. Dies hat direkte Folgen für die Volkswirtschaft, das Gesundheitswesen und das Vertrauen in die Demokratie.
Die Schulen sind überfordert: Lehrkräfte sollen entlasten, zuhören, unterstützen – und gleichzeitig den Bildungsauftrag erfüllen. Doch sie sind überlastet. 78 Prozent der Lehrkräfte fühlen sich nicht ausreichend ausgebildet, um mit diesen Herausforderungen umzugehen (Deutsches Schulbarometer 2024). Darüber hinaus mangelt es an professioneller Unterstützung durch mehr Personal im schulpsychologischen Dienst und in der Schulsozialarbeit. Junge Menschen lernen kaum, mit psychischen Belastungen umzugehen oder ihre Gefühle zu regulieren. Angemessene Medienbildung und Vermittlung von Digitalkompetenz fehlen meist komplett. Statt Schutz und Orientierung erleben viele Überforderung und Verunsicherung. So wird die Krise psychischer Gesundheit nicht bekämpft – im Gegenteil. Schule schafft es zu selten, die Belastungen junger Menschen aufzufangen. Zu häufig erleben Kinder und Jugendliche ihre Schule als Herausforderung für die eigene mentale Gesundheit.
Wenn wir nicht handeln, hat das Folgen für das ganze Land: Bis 2036 gehen rund 20 Millionen Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen in Rente. Schon heute ist klar: Das Arbeitskräftepotenzial schrumpft spürbar, während immer weniger junge Leute nachrücken. Heute sind nur etwa 22 Prozent der Bevölkerung unter 25 Jahre alt – jeder einzelne junge Mensch wird gebraucht, um Rente, Wirtschaft und öffentliche Infrastruktur zu sichern.
Psychische Erkrankungen sind längst ein relevanter volkswirtschaftlicher Faktor. Sie gehören zu den häufigsten Ursachen für Krankheitskosten und verursachen allein im Gesundheitswesen jährlich Ausgaben von über 63 Milliarden Euro. Für Unternehmen bedeutet das Produktivitätsverluste, für Krankenkassen steigende Behandlungskosten und damit unnötig hohe Beitragssätze, die wiederum Deutschland als Wirtschaftsstandort belasten. Prävention bei jungen Menschen ist daher nicht nur eine Frage von Fürsorge, sondern auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Jede vermiedene Erkrankung spart langfristig immense Kosten – und erhält die Leistungsfähigkeit der kommenden Generation.
Junge Menschen wollen Verantwortung übernehmen und Deutschland mitgestalten: Ob im Beruf, in der Politik oder im Gemeinwesen: Trotz aller Belastungen möchten Kinder und Jugendliche zuversichtlich in die Zukunft blicken. Sie sind gewillt, Leistung zu bringen, sich zu beteiligen und Verantwortung zu tragen – ein Potenzial, das unsere Gesellschaft dringend braucht. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung liegt die Engagementquote der jungen Generation bei fast 47 Prozent – deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt. Das zeigt: In uns jungen Menschen steckt enormes Potenzial. Es lohnt sich, in uns zu investieren. Als Bundesschülerkonferenz fordern wir daher, den mentalen Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen die dringend notwendige Aufmerksamkeit zu widmen und zehn Punkte umzusetzen:

Unser 10-Punkte-Plan:

  1. Mehr Personal in Schulsozialarbeit und im schulpsychologischen Dienst
  2. Bessere Schulstrukturen: individuelle Förderung, mehr Pausen, Entlastung der Lehrkräfte, gute Ganztagsmodelle
  3. Förderung von Medienkompetenz in allen Unterrichtsfächern
  4. Mentale Gesundheit als Querschnittsaufgabe für alle Schularten und Unterrichtsfächer
  5. Fortbildungen, die Lehrkräfte und pädagogisches Personal befähigen, sich den Herausforderungen psychischer Belastungen zu stellen
  6. Gesundheitsförderung als Teil der Schulkultur etablieren mit Strategien zur Prävention und Früherkennung von psychischen und physischen Krankheiten (z.B. Angebote für mehr Bewegung, gesunde Ernährung und Einsatz schulgerechter digitaler Tools zur Unterstützung von mentaler Gesundheit)
  7. Verbindliche Schutzkonzepte gegen Mobbing und Diskriminierung
  8. Vermittlung von Schlüsselkompetenzen wie Selbstregulation und Stressbewältigung im Unterricht und in außerunterrichtlichen Angeboten
  9. Schulbauten mit Rückzugsräumen, guter Akustik, viel Licht und ausreichend Platz
  10. Umfassende Begleitung, Unterstützung und Nachteilsvermeidung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie für junge Menschen in risikobehafteten Lebenssituationen

Was wir brauchen, sind gesunde, medienkompetente und resiliente junge Menschen! Wir fordern die Politik auf, denen zuzuhören, die es betrifft!

 

Quelle: UNS GEHTS GUT? – Bundesschülerkonferenz, Webseite der Bundesschülerkonferenz, (aufgerufen am 17.11.2025)

Neue Reihe: Kinderrechte Aktuell

Kinderrechte aktuell

Mit »Kinderrechte Aktuell« startet das Netzwerk Kinderrechte eine neue Reihe im Blog und auf Social Media, die regelmäßig über politische und rechtliche Entwicklungen zu Kinderrechten informiert. Jeden Monat steht ein zentrales Thema im Fokus, begleitet von wöchentlichen Instagram-Posts, die die wichtigsten Nachrichten und Hintergründe dazu aufgreifen. Ziel der Reihe ist es, aktuelle Debatten sichtbar zu machen und aufzuzeigen, wie sich politische Entscheidungen konkret auf Kinder und Jugendliche auswirken.
Zum Auftakt ging es um das Thema Schutz im digitalen Raum: Wie können Kinder online sicher teilhaben und welche neuen Regelungen bringen die EU und der Bundestag auf den Weg? Der Beitrag beleuchtet unter anderem die Arbeit der Kinderkommission sowie die neuen EU-Leitlinien zum Schutz Minderjähriger im Netz.
Der zweite Beitrag widmet sich den Entwicklungen in der Bildungspolitik: von Investitionen in frühkindliche Bildung über den Fachkräftemangel bis hin zum Recht auf Ferienbetreuung. Er zeigt, wie eng Kinderrechte, Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe miteinander verknüpft sind.

 

Quelle: Newsletter des Netzwerk Kinderrechte, Berlin, 04. November 2025

Publikationen

Dossier 1/2026 »Jugendmedienschutz in Leichter Sprache«

Dossier 1/2026 »Jugendmedienschutz in Leichter Sprache«

aktualisierte Neuauflage 2026

Im Fokus des aktualisierten Dossiers stehen die Regelungen des Jugendmedienschutzes in Deutschland. Diese werden in Leichter Sprache erläutert und visualisiert und richten sich an Fachkräfte ...
KJug 1-2026 Titelblatt

Kinder- und Jugendschutz im Diskurs – zwischen Kontinuität und Wandel

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2026

Im vergangenen Jahr blickte die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. auf das Erscheinen der Fachzeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis im 70. J ...
Titelblatt Flyer Praxisleitfaden

Praxisleitfaden – Das erweiterte Erziehungsprivileg

Jugendschutzrelevante Medien in der Kinder- und Jugendarbeit rechtssicher einsetzen (Flyer)

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) eröffnet Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit über das sogenannte erweiterte Erziehungsprivileg die Möglichkeit, auch jugendschutzrel ...
Titelblatt KJug 4-2025

Radikalisierung & Extremismus-Prävention

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2025

Islamismus und Salafismus stellen – wie auch andere extremistische Ideologien – eine Gefährdung für vulnerable junge Menschen dar. Für Schule und Jugendhilfe stellen sich da ...

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