Newsletter
JUGENDSCHUTZ-Newsletter Nr. 9
Guten Tag,
die aktuelle Ausgabe des JUGENDSCHUTZ-Newsletters steht insbesondere im Zeichen der Debatten um einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz in digitalen Lebenswelten. Mit den veröffentlichten Handlungsempfehlungen der Expertenkommission »Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt« sowie den Empfehlungen eines von der EU-Kommission eingesetzten Sachverständigengremiums wurden in den vergangenen Wochen wichtige Impulse für die nationale und europäische Diskussion vorgelegt. Darüber hinaus informieren wir über aktuelle Ergebnisse zum australischen Social-Media-Verbot unter 16 Jahren und Entwicklungen aus den Bereichen Suchtprävention und Gesundheitsförderung.
Mit dieser Ausgabe verabschiedet sich der BAJ-Newsletter zugleich in die Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint Anfang September. Bis dahin wünschen wir Ihnen eine erholsame Sommerzeit!
Ihr Team vom JUGENDSCHUTZ-Newsletter
Lena Wandner verstärkt die BAJ seit 1. Juli
Seit dem 1. Juli 2026 unterstützt Lena Wandner die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. Sie wird künftig die Redaktion der Fachzeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) übernehmen und die fachliche und publizistische Arbeit der BAJ unterstützen. Darüber hinaus wirkt sie an aktuellen fachpolitischen Themen und Arbeitsvorhaben des Kinder- und Jugendschutzes mit. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit und die Impulse, die Lena Wandner in die Arbeit der BAJ einbringen wird.
Gleichzeitig verabschieden wir Ingrid Hillebrandt, die nach mehr als 30 Jahren Tätigkeit für die BAJ ausgeschieden ist. Für ihr langjähriges Engagement, ihre fachliche Expertise und insbesondere für die kontinuierliche Begleitung und Prägung der KJug danken wir ihr herzlich und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.
Quelle: News der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 30.06.2026
Aktualisierte Dossiers zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz
BAJ veröffentlicht aktualisierte Dossiers in leichter Sprache
Die BAJ hat die zwei Themendossiers »Jugendschutz in Leichter Sprache« und »Jugendmedienschutz in Leichter Sprache« in aktualisierter Fassung neu veröffentlicht. Die Publikationen richten sich insbesondere an Menschen mit Beeinträchtigungen sowie an Fachkräfte, Lehrkräfte und weitere Personen, die verständliche Informationen zu Fragen des Jugend- und Jugendmedienschutzes benötigen.
Das Dossier »Jugendschutz in Leichter Sprache« erläutert zentrale Regelungen des Jugendschutzgesetzes, etwa zu Alkohol, Tabak und weiteren Gefährdungen für Kinder und Jugendliche. Das Dossier »Jugendmedienschutz in Leichter Sprache« informiert über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz, Altersfreigaben, soziale Netzwerke sowie jugendgefährdende Inhalte. Beide Dossiers werden durch anschauliche Materialien ergänzt und eignen sich auch für die pädagogische Arbeit sowie den Dialog mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Die Publikationen wurden in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. erarbeitet und leisten einen Beitrag zu mehr Barrierefreiheit, Inklusion und Teilhabe im Kinder- und Jugendschutz.
Die Dossiers stehen auf der Website der BAJ kostenfrei zur Verfügung:
https://www.bag-jugendschutz.de/de/dossiers
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 15. Juli 2026
Expertenkommission veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Aufwachsen in der digitalen Welt
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
Die Unabhängige Expertenkommission »Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt« hat ihre Handlungsempfehlungen für ein gutes Aufwachsen in der digitalen Welt am 24.06.2026 veröffentlicht. In 56 Empfehlungen werden zahlreiche Maßnahmen für die Bereiche Medienbildung, Prävention, Gesundheit, Plattformregulierung sowie Schutz und Teilhabe junger Menschen beschrieben.
Aus Sicht der BAJ ist besonders hervorzuheben, dass der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ausdrücklich als zentrale Struktur für Medienbildung und Prävention benannt wird. Kinder und Jugendliche benötigen verlässliche Ansprechpersonen, qualifizierte Fachkräfte und flächendeckende Angebote, die sie dabei unterstützen, digitale Chancen zu nutzen und Risiken zu bewältigen.
Positiv bewertet die BAJ zudem die Betonung der Bedeutung analoger Begegnungs- und Erfahrungsräume. Jugendzentren, Vereine, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie weitere nichtkommerzielle Orte leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung, Orientierung und sozialen Teilhabe junger Menschen. Sie bieten Möglichkeiten, Erfahrungen aus digitalen Räumen zu reflektieren und einzuordnen.
Die Handlungsempfehlungen verdeutlichen, dass Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt eine gemeinsame Aufgabe von Eltern, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Politik, Zivilgesellschaft und Plattformanbietern ist. Die BAJ wird die Empfehlungen vertieft prüfen und hierzu eine eigene Stellungnahme erarbeiten.
Eine Kurzfassung der Handlungsempfehlungen findet sich hier zum Download: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/expertenkommission-veroeffentlicht-handlungsempfehlungen-290226
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 01. Juli 2026
EU-Expertengremium empfiehlt Altersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Dienste
Während die Handlungsempfehlungen der deutschen Expertenkommission derzeit die nationale Debatte prägen, wurden nun auch auf europäischer Ebene Vorschläge für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum vorgelegt. Am 13. Juli hat der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Sachverständigenausschuss zur Sicherheit von Kindern im Internet seinen Bericht an die EU-Kommission übergeben. In einer Pressekonferenz bezog Ursula von der Leyen gemeinsam mit den beiden Ausschussvorsitzenden erstmals Stellung zu den Empfehlungen des Gremiums.
In seinem Bericht empfiehlt das Gremium unter anderem, den Zugang zu sozialen Medien und anderen digitalen Diensten für Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich nur unter elterlicher Aufsicht oder in pädagogischen Kontexten sowie zeitlich begrenzt zu ermöglichen. Darüber hinaus wird ein abgestufter Zugang zu sozialen Medien vorgeschlagen, der sich an Alter und Risikolage der jeweiligen Plattformen und Funktionen orientiert. Dieses Modell soll mit einer wirksamen und sicheren Alterskontrolle einhergehen.
Ursula von der Leyen bezeichnete die Vorschläge als »sehr überzeugend« und betonte die Notwendigkeit altersgerechter Schutzmaßnahmen im Sinne eines Safety-by-Design-Ansatzes sowie die Verantwortung der Plattformanbieter. Die Europäische Kommission will auf Grundlage des Berichts im September Vorschläge für die weitere europäische Regulierung vorlegen.
Quelle: Pressemitteilung Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland, Bonn, 13. Juli 2026
Australien: Erste Evaluation der Social-Media-Altersgrenze zeigt begrenzte Wirkung
Mit dem Social Media Minimum Age Act 2024 führte Australien Ende 2025 ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung bestimmter sozialer Netzwerke wie TikTok, Instagram und Snapchat ein. Eine nun veröffentlichte Studie im British Medical Journal (BMJ) hat erstmals untersucht, wie sich die Regelungen auf das Nutzungsverhalten Jugendlicher auswirkt.
Die Ergebnisse zeichnen ein differenziertes Bild: Drei Monate nach Inkrafttreten der Altersgrenze zeigte sich kein signifikanter Rückgang der Social-Media-Nutzung bei Jugendlichen unter 16 Jahren. Mehr als 85 Prozent der befragten Jugendlichen nutzten die regulierten Plattformen weiterhin. Gleichzeitig berichteten viele Jugendliche von Umgehungsstrategien, etwa durch die Verwendung falscher Geburtsdaten, die Nutzung fremder Accounts oder den Zugriff über den Privatmodus von Browsern.
Als Ursache nennen die Forschenden insbesondere die bislang unzureichende Altersüberprüfung durch die Plattformanbieter. Die meisten Jugendlichen gaben an, ihr Alter durch eine Selbstauskunft oder ein Selfie bestätigen zu müssen. Offizielle Ausweisdokumente wurden nur selten angefordert.
Die Autor:innen der Studie betonen, dass weitreichende Regulierungsmaßnahmen Zeit benötigen, um ihre volle Wirkung zu entfalten. Gleichzeitig verdeutlichen die Ergebnisse die Herausforderungen, die mit der praktischen Umsetzung von Altersgrenzen im digitalen Raum verbunden sind. Die Debatte um wirksame Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in sozialen Medien wird damit auch international weiter an Bedeutung gewinnen.
Die Studienergebnisse stehen auf der Website des British Medial Journal als Bericht zur Verfügung: https://www.bmj.com/content/393/bmj-2026-363695
Quelle: British Medial Journal, BMJ 2026, London, 24. Juni 2026
UNICEF-Befragung: Social Media aus Sicht von Jugendlichen
Jugendliche wünschen sich Schutz statt Verbote in sozialen Medien
Eine repräsentative Befragung von UNICEF Deutschland unter rund 1.000 Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren zeigt, dass die Mehrheit ein Verbot sozialer Medien für ihre Altersgruppe ablehnt. Stattdessen wünschen sich die Jugendlichen mehr Schutz auf den Plattformen sowie ein besseres Verständnis für die Rolle sozialer Medien in ihrem Alltag. Gleichzeitig sind sich die Jugendlichen der Risiken sozialer Medien durchaus bewusst: 74 Prozent verlieren nach eigener Einschätzung häufig das Gefühl für die Zeit, 50 Prozent nennen Mobbing, Hass und Beleidigungen als Problem und 42 Prozent sehen Fake News als Herausforderung.
Die Mehrheit der Befragten lehnt ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige jedoch ab. Lediglich 26 Prozent halten eine solche Regelung für sinnvoll. Eine Altersgrenze für unter 14-Jährige wird dagegen von 55 Prozent unterstützt. Zugleich gehen 88 Prozent der Jugendlichen davon aus, dass gesetzliche Altersgrenzen leicht umgangen werden könnten.
Statt pauschaler Verbote sprechen sich die Jugendlichen deutlich für bessere Schutzmaßnahmen auf den Plattformen aus. Sie sehen dabei vor allem die Plattformanbieter in der Verantwortung und fordern wirksamere Inhaltsfilter, eine schnelle Entfernung problematischer Inhalte sowie sichere Voreinstellungen für Minderjährige. So befürworten 84 Prozent eine schnelle Löschung ungeeigneter Inhalte und 80 Prozent standardmäßig aktivierte Schutzfunktionen wie private Profile oder eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten durch Fremde.
UNICEF Deutschland leitet aus den Ergebnissen die Forderung ab, Kinder und Jugendliche stärker als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Darüber hinaus spricht sich die Organisation für die Stärkung von Medienkompetenz, die konsequente Umsetzung von »Safety by Design« und »Privacy by Design« auf Plattformen sowie für verlässliche Hilfs- und Unterstützungsangebote bei digitalen Risiken aus. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass Jugendliche Schutz und Teilhabe nicht als Gegensätze verstehen, sondern beides gleichermaßen einfordern.
Der umfassende Bericht zur Befragung steht auf der Website von UNICEF Deutschland zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://www.unicef.de/informieren/materialien/social-media-jugendliche-umfrage/397036
Quelle: Pressemitteilung von UNICEF Deutschland, Berlin/Köln, 06. Mai 2026
Drogenaffinitätsstudie 2025: Kokainkonsum bei jungen Erwachsenen nimmt zu
Anlässlich des Weltdrogentags am 26. Juni hat das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) neue Ergebnisse der Drogenaffinitätsstudie 2025 veröffentlicht. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem Konsum illegaler Drogen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 25 Jahren.
Unter den befragten 12- bis 17-Jährigen gaben konkret 2,5 Prozent an, bereits Erfahrungen mit mindestens einer illegalen Drogen gesammelt zu haben. Es zeigten sich hierbei keine geschlechterspezifischen Unterschiede. Deutlich anders stellt sich die Situation bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren dar: in dieser Altersgruppe lag der Anteil jener, die bereits Erfahrungen mit einer illegalen Droge gesammelt hatten, bei 18,7 Prozent. Im Vergleich gaben fast doppelt so viele Männer (23,8 %) wie Frauen (12,9 %) an, Erfahrungen mit illegalen Drogen gemacht zu haben.
Besonders auffällig ist aus Sicht der Untersuchung der Anstieg des Kokainkonsums unter jungen Erwachsenen. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre hat sich der Anteil der 18- bis 25-Jährigen, die innerhalb der letzten zwölf Monate Kokain konsumiert haben, von 1,2 auf 4,1 Prozent erhöht. Neben Kokain wurde in beiden Altersgruppen zudem Lachgas als häufigste konsumierte Substanz genannt. Auswirkungen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (2025) konnten nicht berücksichtigt werden, da die Studiendaten bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erhoben wurden. Seit 12. April 2026 ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige sowie über den Versandhandel und Automaten in Deutschland gesetzlich verboten.
Prof. Dr. Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, sieht in den Studienergebnissen eine besorgniserregende Entwicklung. Er warnt vor der zunehmenden Verbreitung von Kokain unter jungen Erwachsenen und den gesundheitlichen sowie gesellschaftlichen Folgen des Konsums. Streeck fordert eine zeitgemäße Prävention, die junge Menschen frühzeitig und auch über digitale Kanäle erreicht.
Dr. Johannes Nießen, kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, sieht in den Studienergebnissen ebenfalls einen klaren Auftrag für Prävention und Aufklärung. Trotz insgesamt niedriger Konsumzahlen bei Jugendlichen müsse dem Anstieg des Kokainkonsums bei jungen Erwachsenen mit zielgruppengerechten Informations- und Beratungsangeboten begegnet werden.
Ein Infoblatt mit ausgewählten Ergebnissen steht online zur Verfügung unter: https://www.bioeg.de/presse/daten-und-fakten/suchtpraevention/
Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit, Berlin/Köln, 24. Juni 2026
Jahresbericht 2025 der Kindernothilfe
Kinderschutz im Sport im Fokus
Die Kindernothilfe hat ihren aktuellen Jahresbericht veröffentlicht und stellt darin den Kinderschutz im Sport als einen zentralen Schwerpunkt ihrer Arbeit heraus. Hintergrund sind wiederkehrende Fälle psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen im Sport. Katrin Weidemann, Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe, betont, dass Schutzkonzepte und Präventionsmaßnahmen fester Bestandteil von Sportangeboten sein müssen. Dabei solle der Fokus perspektivisch insbesondere auf einen diversitätsbewussten Kinderschutz sowie auf die Zusammenarbeit mit inklusiven Sportvereinen gesetzt werden.
Neben ihrem Engagement im Bereich Kinderschutz im Sport war die Kindernothilfe im Jahr 2025 in 34 Ländern aktiv und erreichte über zwei Millionen Kinder in insgesamt 462 Projekten. Schwerpunkte der Arbeit sind die Förderung von Bildung, Kinderrechten und Teilhabe sowie die Unterstützung von Familien und lokalen Gemeinschaften.
Der Bericht macht zugleich auf die zunehmenden Herausforderungen für internationale Hilfsorganisationen aufmerksam. Rückläufige öffentliche Mittel und internationale Förderkürzungen erschweren nach Angaben der Kindernothilfe die langfristige Finanzierung vieler Programme. Die Organisation betont daher die Notwendigkeit verlässlicher Strukturen und nachhaltiger Investitionen in den Schutz und die Rechte von Kindern weltweit.
Der vollständige Jahresbericht steht zum Download zur Verfügung unter: https://www.kindernothilfe.de/informieren/ueber-die-kindernothilfe/auf-einen-blick
Quelle: Pressemeldung der Kindernothilfe e.V., Duisburg/Berlin, 22. Juni 2026
DGPPN fordert stärkere Verankerung psychischer Gesundheit in der Präventionspolitik
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) spricht sich dafür aus, die Prävention psychischer Erkrankungen und die Förderung psychischer Gesundheit als festen Bestandteil der geplanten Präventionsoffensive des Bundesministeriums für Gesundheit zu verankern. In ihrem neuen Positionspapier »Prävention psychischer Störungen: Evidenz nutzen – Zukunft gestalten« bündelt die Fachgesellschaft aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und formuliert konkrete gesundheitspolitische Handlungsempfeh-lungen auch mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz.
Nach Einschätzung der DGPPN beginnen viele psychische Erkrankungen bereits im Kindes- und Jugendalter und wirken sich langfristig auf Bildung, gesellschaftliche Teilhabe, Erwerbsfähigkeit und Lebensqualität aus. Die Fachgesellschaft fordert deshalb eine nationale Gesamtstrategie zur Förderung psychischer Gesundheit nach dem Prinzip »Mental Health in All Policies«, bei der psychische Gesundheit ressortübergreifend berücksichtigt wird.
Besondere Bedeutung misst die DGPPN dabei auch dem Ausbau von Angeboten der Prävention und Frühintervention für Kinder und Jugendliche sowie der Unterstützung von Kindern psychisch oder suchtkranker Eltern bei. Darüber hinaus fordert sie die Stärkung von Initiativen zu Brain Health und Demenzprävention sowie eine gesetzliche Verankerung der Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung. Als zentrale Voraussetzung der Steuerung und Evaluation der geforderten Präventionsmaßnahmen wird sich zudem für ein systematisches Monitoring der psychischen Gesundheit der Bevölkerung ausgesprochen.
Das vollständige Positionspapier »Prävention psychischer Störungen: Evidenz nutzen – Zukunft gestalten« steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung: https://www.dgppn.de/aktuelles/stellungnahmen-und-positionen/praevention-psychischer-stoerungen.html
Quelle: Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V., Berlin, 03. Juli 2026
DANK kritisiert WM-Sammelaktionen für zuckerhaltige Lebensmittel
Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) hat aktuelle Sammel- und Prämienaktionen von Lebensmittelherstellern im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 kritisiert. Nach Ansicht des Wissenschaftsbündnisses werden insbesondere Kinder und Familien durch Sammelmechanismen dazu motiviert, stark zucker- und fetthaltige Produkte zu kaufen, um an Fanartikel wie Trinkflaschen, T-Shirts oder Fußbälle zu gelangen.
Barbara Bitzer, Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten, weist darauf hin, dass die Begeisterung für den Fußball gezielt genutzt werde, um den Absatz von Süßwaren und Softdrinks zu steigern. Besonders problematisch seien Sammelaktionen, bei denen der Erwerb von Prämien an den Kauf großer Produktmengen gekoppelt ist. Dadurch würden Kaufanreize geschaffen, die weit über den eigentlichen Verzehr der Produkte hinausgehen.
DANK fordert seit Jahren wirksame gesetzliche Beschränkungen für an Kinder gerichtetes Marketing ungesunder Lebensmittel. Sportgroßereignisse dürften nicht dazu genutzt werden, Kinder und Jugendliche systematisch für zucker- oder fetthaltige Produkte zu gewinnen. Nach Auffassung von DANK stehen Partnerschaften zwischen Sportverbänden und Herstellern entsprechender Produkte im Widerspruch zu den Zielen von Gesundheitsförderung und Prävention und senden widersprüchliche Signale an Kinder und Familien.
Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten ist ein Zusammenschluss von 24 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Verbänden und Forschungseinrichtungen. Sie setzt sich unter anderem für stärkeren Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung, die Einführung einer Zuckersteuer, mehr Bewegung in Kita und Schule sowie verbindliche Qualitätsstandards für die Kita- und Schulverpflegung ein.
Quelle: Pressemeldung der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), Berlin, 29. Juni 2026