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Newsletter

JUGENDSCHUTZ-Newsletter Nr. 1

Guten Tag,

wir hoffen, dass Sie auch im ersten JUGENDSCHUTZ-Newsletter des Jahres 2026 wieder viele kinder- und jugendschutzrelevante Informationen finden und vielleicht neue Impulse für Ihre Arbeit und Projekte erhalten. Die neueste Ausgabe unserer Zeitschrift KJug zum »Thema Radikalisierung & Extremismusprävention« und die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz zur Frage »Social Media ab 16 Jahren?« sowie die weiteren Meldungen tragen hoffentlich dazu bei.

Allen Abonnent:innen des JUGENDSCHUTZ-Newsletters wünschen wir ein gutes neues Jahr 2026!

Das Team des JUGENDSCHUTZ-Newsletters

Islamistische Radikalisierung junger Menschen: Prävention als zentrale Aufgabe von Schule und Jugendhilfe

KJug 4-25

Islamismus und Salafismus stellen – ebenso wie andere extremistische Ideologien – eine ernsthafte Gefährdung für vulnerable junge Menschen dar. Damit wachsen die Herausforderungen für Schule und Jugendhilfe, die zunehmend gefordert sind, präventiv zu handeln und Radikalisierungsprozesse frühzeitig zu erkennen.
Radikalisierung verläuft vielschichtig und ist durch unterschiedliche soziale, persönliche und mediale Faktoren begründet. Insbesondere über das Internet und soziale Netzwerke kommen Jugendliche heute schnell und niedrigschwellig mit islamistischem und salafistischem Gedankengut in Kontakt. Mediale Inszenierungen und vereinfachende Deutungsangebote können dabei eine besondere Anziehungskraft entfalten.
Vor diesem Hintergrund sind pädagogische Strategien gefragt, die sowohl vorbeugend wirken als auch Unterstützung für junge Menschen bieten, die Anzeichen einer Radikalisierung zeigen. Präventions- und Interventionsangebote müssen praxisnah ansetzen, die Ursachen und Ausdrucksformen von Radikalisierungsprozessen reflektieren und das Ziel verfolgen, aufzuklären und zu sensibilisieren. Nur so lassen sich entsprechende Entwicklungen frühzeitig wahrnehmen und junge Menschen wirksam vor extremistischer Beeinflussung schützen.
Auf diese Herausforderungen und den weiterhin hohen Forschungsbedarf zur Prävention jeglicher Radikalisierung bei Jugendlichen weisen die Autorinnen und Autoren der aktuellen Ausgabe von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis eindrücklich hin. Die Fachzeitschrift leistet damit einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen und praktischen Auseinandersetzung mit einem zentralen Thema.

Prof. Dr. Margit Stein, Prof. Dr. Mehmet Kart: Peer-Teaching als Antwort auf politische und religiöse Radikalisierung im Jugendalter – Das Zertifikatsprogramm CHAMPS
Maximilian von Heyden, Dr. Kirsten Minder, Prof. Dr. Andreas Beelmann: Radikalisierung vorbeugen im Kindes- und Jugendalter – Entwicklungsorientierte Prävention in der Praxis
Prof. Dr. Ahmet Toprak: Radikal-Salafistischen Argumenten konfrontativ begegnen?
Dr. Bernd Zywietz: Islamistische Online-Inhalte: Formen, Formate und Funktionen
Daniel Aberl: Hass, Lügen und Propaganda? Medienpädagogik gegen Polarisierung und Parolen
David Neifer: WelEx – Weltanschauungs- und Extremismusbeauftragte als neue Fachressource im Kinderschutz
klicksafe: Politischer Extremismus/ Radikalisierung
Stefan Tomesch: Suchtmittelkonsum im Jugendalter – Was Lehrer, Eltern und Helfer wissen sollten im Umgang mit Jugendlichen, die im riskanten Bereich konsumieren
Dinah Huerkamp: Ganz schön extrem? Medienverbote, Jugendschutz und Meinungsfreiheit

Die Ausgabe 4-2025 der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis mit dem Titel »Radikalisierung & Extremismusprävention« ist beim Herausgeber, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., (BAJ) zum Preis von 16,- € zu beziehen • www.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 07. Januar 2026

Prävention schafft Schutz – pauschale Verbote nicht!

Positionierung der BAJ zur Frage »Social Media ab 16 Jahren?«

Die Diskussionen um ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige befeuern seit einigen Monaten die öffentliche, die politische und die Fachdebatte. Die Forderungen reichen von einem »Totalverbot« bis zur Ablehnung jeglicher Verbote.

Forderungen aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes ist die zentrale Frage nicht, ob Kinder und Jugendliche grundsätzlich Zugang zu sozialen Netzwerken haben dürfen, sondern wie dieser Zugang so gestaltet wird, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden und bleiben, ihre Entwicklung gefördert wird und sie zu verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) spricht sich deshalb gegen ein pauschales Nutzungsverbot von Social-Media vor dem 16. Lebensjahr aus. Kinder und Jugendliche nutzen soziale Netzwerke aus vielfältigen Gründen (Kommunikation, Information, Bildung, soziale Unterstützung und Beratung). Ein pauschales Verbot würde den Zugang zu Lern- und Informationsquellen, zu Unterstützungsnetzwerken und zur Entwicklung eigener Medienkompetenz einschränken. Verbote allein greifen deshalb zu kurz.

Wichtig ist der Fokus auf …
… Prävention durch Medienkompetenzförderung
… Unterstützungsangebote für Eltern
… Verantwortungswahrnehmung von Plattformen bzw. Anbietern
… eine konsequente Durchsetzung bestehender Regelungen
… die Sicherstellung analoger Angebote / der Finanzierung.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. fordert, den Fokus auf eine fundierte Medienkompetenzförderung zu legen, um Kindern und Jugendlichen die Chance zu bieten, digitale Kommunikation verantwortungsvoll zu nutzen und sie zugleich vor Risiken zu schützen, statt die Nutzung sozialer Netzwerke durch unter 16-Jährige pauschal zu verbieten.

Die gesamte Positionierung findet sich hier.

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 08. Januar 2026

Von Propaganda bis Gamification: Extremistische Aktivitäten in Gaming-Räumen - Forschungsgutachten zu »(Rechts-)Extremismus im Gaming-Bereich«

Hate

Die Mehrheit der Gamerinnen und Gamer begegnet regelmäßig extremistischen Inhalten in Online-Spielen, aber die Szene ist für solche Botschaften nicht anfälliger als andere Mediennutzende. Das zeigt ein neues Forschungsgutachten »(Rechts-)Extremismus im Gaming-Bereich«, das modus|zad, Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung, im Auftrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales erstellt hat. Das Gutachten sollte klären, wie extremistische Aktivitäten in digitalen Gaming-Welten verbreitet werden und ob diese Inhalte Einfluss auf Radikalisierungsprozesse haben.
BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege: »In der Jugendmedienschutz-Aufsicht gehen wir konsequent gegen Hass, Hetze und Extremismus im Netz vor. Das ist unser gesetzlicher Auftrag und betrifft auch Online-Angebote aus dem Gaming-Bereich. Um jeder Art von Extremismus entgegenzuwirken, ist auch der Dialog mit den Plattformen wichtig. Die Erkenntnisse des Gutachtens helfen uns, Best-Practice-Maßnahmen für die Extremismusprävention zu entwickeln.“«
Zentrale Ergebnisse aus dem Gutachten: Es gibt vielfältige extremistische Aktivitäten mit Gaming-Bezug, z.B. durch die Produktion eigener Propagandaspiele, die Instrumentalisierung kommerzieller Spiele, die Nutzung Gaming(-naher) Plattformen, Gaming-Bezüge in Propagandamaterial oder den Einsatz von Game-Design-Elementen in fremden Kontexten (Gamification).
Das Gutachten »(Rechts)extremismus im Gaming-Bereich« steht hier zum Download bereit.

 

Quelle: Pressemeldung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), München, 11. Dezember 2025

»Kinderrechte-Index 2025«

DKHW sieht großen Nachholbedarf bei Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Kinderrechte

Der »Kinderrechte-Index 2025« des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass es bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch großen Nachholbedarf gibt. Im Gesamtergebnis schneiden Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen liegen im Durchschnitt. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

Dem »Kinderrechte-Index 2025« des Deutschen Kinderhilfswerkes liegen 101 Kinderrechte-Indikatoren zugrunde, die basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention gemeinsam mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat auf der Basis des ersten Kinderrechte-Index 2019 fortgeschrieben oder neu entwickelt wurden. Dabei wurden sechs Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
Der Index untersucht die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Bundesländern und zeigt so vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern auf. Damit ist der »Kinderrechte-Index 2025« ein Instrument insbesondere für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

Der Kinderrechte-Index 2025 erscheint online. Der zusammenfassende Studienbericht, die sechs Analysepapiere zu den Teilindizes, Steckbriefe zu den Ergebnissen der einzelnen Bundesländer sowie eine Beschreibung zur Methodik finden sich unter www.dkhw.de/kinderrechte-index.

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerk e.V., Berlin, 11. Dezember 2025

Erfahrung von Kindern und Jugendlichen mit Pornos und Sexting

Studie der Landesanstalt für Medien NRW

Erfahrung von Kindern

Kinder sehen Pornos … und richten zunehmend ihre eigene Sexualität daran aus. Das zeigt eine neue Studie der Landesanstalt für Medien NRW. Mit dem Besitz eines Smartphones werden pornografische Inhalte praktisch ins Kinderzimmer mitgeliefert. Eine jährliche Befragung der Landesanstalt für Medien NRW macht jetzt eine Konsequenz daraus deutlich: Der Kontakt mit Pornos und Sexting erfolgt immer früher und mit intensiveren Auswirkungen.
Immer mehr Jugendliche schauen Pornos : Pornografie ist grundsätzlich erstmal kein Fall für die Medienaufsicht, solange sie nur für Erwachsene zugänglich ist. Allerdings hat auch beinahe die Hälfte (47%) der 11- bis 17-Jährigen in Deutschland schon Pornos gesehen. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Studie »Erfahrung von Kindern und Jugendlichen mit Pornos und Sexting« der Landesanstalt für Medien NRW. Der Anteil der Minderjährigen, die pornografische Inhalte wahrnehmen, ist damit in den letzten zwei Jahren um über ein Drittel gestiegen – 2023 waren es noch 35 Prozent. Mehr als die Hälfte der Befragten (56%) ist unter 14 Jahren, wenn sie ihren ersten Porno sehen. Dabei bestätigt die Studie, was schon zu erwarten war: Die richtige Einordnung der explizit sexuellen Inhalte gelingt Kindern nicht, und in vielen Fällen beeinflusst das auch die Entwicklung ihrer eigenen Sexualität.
Pornos dienen Kindern als Orientierung für das eigene Verhalten: Bei der jetzt veröffentlichten Befragung bewertet nur ein Viertel (25%) der Kinder und Jugendlichen, die Pornos konsumieren, diese als unrealistisch – 2023 waren es noch rund ein Drittel (33%). Der Anteil derer, die Pornos als informativ oder lehrreich empfinden, ist seit 2023 von 8 Prozent auf 13 Prozent gestiegen. Wesentlich mehr als zur eigenen Aufklärung nutzen Minderjährige Pornos als Orientierung für ihre eigene Sexualität. Mehr als ein Drittel der Kinder und Jugendlichen (36%) gibt an, die in Pornos gezeigten Inhalte selbst im echten Leben ausprobieren zu wollen. Bei den befragten Jungen liegt dieser Wert mit 43 Prozent wesentlich höher als bei den befragten Mädchen (27%).
Sexting nimmt zu – besonders Mädchen erhalten ungefragt sexuelle Inhalte: Gleichzeitig mit dem Pornokonsum steigt auch das gegenseitige Versenden von sexuellen Inhalten – Sexting – unter Kindern und Jugendlichen. 10 Prozent der 11- bis 17-Jährigen geben an, bereits selbst Sexting-Nachrichten versendet zu haben (2023 waren es 6%). Gleichzeitig geben im Jahr 2025 31 Prozent aller Befragten an, bereits Sexting-Nachrichten erhalten zu haben, eine deutliche Steigerung gegenüber 2024 (25%) und 2023 (21%). Dabei fällt besonders auf, dass 83 Prozent der Befragten, die Nachrichten mit sexuellen Inhalten erhalten haben, solche Inhalte auch ungefragt zugesendet bekommen haben. Mädchen sind von dieser Art sexueller Belästigung öfter betroffen als Jungen. Außerdem gibt ein Viertel derjenigen, die bereits gesextet haben, an, dass sie sich beim Sexting zu Dingen haben überreden lassen, die sie eigentlich gar nicht tun wollten. Die ungewollte Kontaktanbahnung mit sexuellen Inhalten über das Internet ist eine Form der sexuellen Belästigung. Wer ohne Zustimmung sexuelle Inhalte zugesendet bekommt, kann dies bei der Landesanstalt für Medien NRW melden: www.medienanstalt-nrw.de/beschwerde.
KI-Chats (noch) keine große Relevanz: Künstliche Intelligenz spielt für Kinder und Jugendliche sowohl in der Aufklärung als auch im Erleben von Sexualität bisher nur eine untergeordnete Rolle. So nutzen nur etwa 9 Prozent der Befragten Chatbots, um sich über sexuelle Themen zu informieren. Jedoch halten viele derjenigen, die KI zur Aufklärung nutzen, die Antworten von Chatbots für vertrauenswürdig (26%) oder eher vertrauenswürdig (59%). Eine Beziehungsperson haben sich rund 8 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen schon einmal erstellt.

Der Ergebnisbericht der Studie findet sich unter https://www.medienanstalt-nrw.de

 

Quelle: Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf, 09. Dezember 2025

Gute Vorsätze: Bei jungen Menschen im Trend

Junge Menschen setzen verstärkt auf gute Vorsätze: 63 Prozent der 14- bis 29-jährigen haben sich für das laufende Jahr Ziele vorgenommen – ein Anstieg um sieben Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt haben 41 Prozent der Menschen in Deutschland gute Vorsätze gefasst. Wichtigstes Vorhaben für 2026 ist es, sich mehr Zeit für Familie und Freunde zu nehmen (62 Prozent). Bei den jungen Befragten sind es sogar 71 Prozent, die diesen Wunsch als Vorsatz für das kommende Jahr formulieren. So sind es auch vornehmlich die Jüngeren, die weniger Zeit am Handy verbringen wollen: Jeder zweite der 14- bis 29-Jährigen fasst den Vorsatz, bewusster offline zu sein. Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen und repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit (Repräsentative Bevölkerungsumfrage:1.002 Befragte. Erhebungszeitraum: 19.-21.11.2025). 
Gute Vorsätze liegen bei jungen Menschen im Trend: Wenn im Vorfeld des Jahreswechsels voller Erwartungen auf das neue Jahr geblickt wird und sich die Menschen gute Vorsätze fassen, sind es insbesondere die Jüngeren, die dies als Neustart für veränderte Verhaltensweisen verstehen. 63 Prozent der 14- bis 29-Jährigen setzen sich für das neue Jahr Ziele. So ist auffällig, dass bei der Befragung insbesondere die Jüngeren über alle Bereiche gute Vorsätze fassen. 71 Prozent der 14- bis 29-Jährigen möchten mehr Zeit mit Familie und Freunden verbringen, 68 Prozent Stress vermeiden und 67 Prozent sich mehr bewegen und Sport treiben. So sind es auch vornehmlich die Jüngeren, die weniger Zeit am Handy verbringen wollen. Die Hälfte der 14- bis 29-Jährigen nehmen sich das für das neue Jahr vor. Auch bei den 30- bis 44jährigen gibt es mit 48 Prozent einen Anstieg um sechs Prozentpunkte. Insgesamt ist der Wunsch nach Digital Detox beliebter denn je: es wird mit 36 Prozent ein neuer Höchstwert erreicht.

Gute Vorsätze für 2026:

  • Mehr Zeit für Familie/Freundeskreis (62 Prozent)
  • Stress vermeiden oder abbauen (61 Prozent)
  • Mehr bewegen/Sport (57 Prozent)
  • Mehr Zeit für sich selbst (52 Prozent)
  • Gesünder ernähren (52 Prozent)
  • Umwelt- bzw. klimafreundlicher verhalten (50 Prozent)
  • Weniger Handy, Computer, Internet (36 Prozent)
  • Abnehmen (30 Prozent)
  • Sparsamer sein (27 Prozent)
  • Weniger Fleisch essen (26 Prozent)
  • Weniger Alkohol trinken (20 Prozent)
  • Weniger fernsehen (18 Prozent)
  • Rauchen aufgeben (10 Prozent)

 

Quelle: Meldung DAK-Gesundheit, Hamburg, 29. Dezember 2025

Ganztagsangebote für Grundschulkinder

Nach einer längeren Phase der Stagnation ist der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen. Im Jahr 2024 wünschten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform. Dies entspricht einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) ist zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, wie aus dem Dritten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervorgeht, der nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/3295) vorliegt.
Darin heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte, wie die Regierung schreibt.
Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. »Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können«, heißt es in der Unterrichtung.

Anmerkung: Unter dem Titel Präventionsraum Ganztag ist die Ausgabe 3-2025 unserer Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis erschienen. Weitere Informationen und www.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: hib – heute im bundestag, Berlin, 17. Dezember 2025

AGJ-Stellungnahme zu Einschätzungen und Empfehlungen zu den kinder- und jugend(hilfe)politischen Vorhaben der Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode

Die AGJ nimmt in ihrer Stellungnahme „Junge Menschen im Mittelpunkt: Rechte der jungen Generation verwirklichen und demokratische Teilhabe stärken – Einschätzungen und Empfehlungen zu den kinder- und jugend(hilfe)politischen Vorhaben der Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode“ die kinder- und jugend(hilfe)politischen Vorhaben der Bundesregierung umfassend in den Blick. Sie macht darin deutlich: Junge Menschen müssen konsequent ins Zentrum politischen Handelns gestellt werden. Die Stellungnahme begrüßt wichtige Reformansätze – wie die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, den Ausbau ganztägiger Bildungsangebote, die Stärkung des digitalen Kinder- und Jugendschutzes, die Weiterentwicklung des Kinderschutzes – und weist zugleich auf weitere Herausforderungen, Zielkonflikte und Umsetzungsrisiken hin. Die AGJ legt dar, welche strukturellen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen nötig sind, damit die geplanten Maßnahmen junge Menschen tatsächlich stärken. Sie bietet damit eine fundierte fachpolitische Orientierung für eine nachhaltige, beteiligungsorientierte Kinder- und Jugendpolitik.

Download unter www.agj.de

 

Quelle: Meldung der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin, 17. Dezember 2025

Online-Fortbildung »War doch bloß Spaß!« – Umgang mit Rechtfertigungsstrategien am 27. Februar

Logo Servicestelle

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz veranstaltet am Freitag, den 27. Februar 2026 von 8.30 bis 16.30 Uhr eine Online-Fortbildung zum Umgang mit Rechtfertigungsstrategien.

Niemand übernimmt gerne die Verantwortung für die negativen Folgen seines Verhaltens. Niemand fühlt sich gerne schuldig. Niemand fühlt gerne den Schmerz, den er einem anderen zugefügt hat. Um nicht mit dem Gegenüber mitfühlen zu müssen, entschuldigen Menschen ihr Verhalten mit Schutzbehauptungen, Ausreden und Neutralisierungstechniken.
Auch viele Kinder und Jugendliche verfügen bereits über ausgeklügelte Rechtfertigungsstrategien: »Ich hab doch nur Spaß gemacht!«, »Das war doch keine Absicht!« und »Der hat mich provoziert!« etc. Unbearbeitet fehlt diesen Kindern und Jugendlichen der Zugang zum einzigen intrinsisch wirksamen gewalthemmenden Faktor: dem Mitgefühl.
Schwerpunkte: Die Fortbildung vermittelt Hintergrundwissen und Handlungskompetenz.
Wie entsteht Mitgefühl – die wirksamste Voraussetzung zur Verhinderung von Gewalt? Warum hilft bloße Perspektivenübernahme nicht? Wie kann ich die unterschiedlichen Rechtfertigungsstrategien erkennen und auflösen – schlagfertig und nachhaltig? Wie kann ich Kinder und Jugendliche befähigen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen?
Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte aus Schule und Jugendhilfe
Weitere Informationen unter: Online-Fortbildung „War doch bloẞ Spaẞ!“ – Umgang mit Rechtfertigungsstrategien am 27. Februar | Servicestelle Kinder- und Jugendschutz
Anmeldemöglichkeit: Hier gelangen Sie zur Anmeldung für den 27. Februar 2026.

Die Servicestelle Kinder- und Jugendschutz von fjp>media ist ein landesweites Angebot mit Information und Beratung, Netzwerkarbeit und Fortbildung sowie Projekt- und Bildungsangeboten zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

 

Quelle: Meldung der Servicestelle Kinder- und Jugendschutz von fjp>media, Magdeburg, 07. Januar 2026

Kindeswohlgefährdungen auf neuem Höchststand: Fallzahl binnen fünf Jahren um 31 % gestiegen

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat das dritte Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter in Deutschland bei rund 72.800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Kindeswohlgefährdungen damit binnen fünf Jahren um fast ein Drittel (+31 %) oder 17.300 Fälle. Im Jahr 2019 – dem Jahr vor Ausbruch der Corona-Pandemie – hatte das Niveau noch bei rund 55.500 Kindeswohlgefährdungen gelegen.
Anstieg gegenüber Vorjahr bei schätzungsweise 8 %: Auch im Vergleich zum Vorjahr hat die Fallzahl in 2024 deutlich zugenommen: Im Jahr 2023 wurden von den Behörden rund 63.700 Kindeswohlgefährdungen gemeldet. Da damals aber verschiedene Jugendämter keine Daten liefern konnten, hatte das Statistische Bundesamt eine Schätzung vorgenommen, die für 2023 von etwa 67.300 Kindeswohlgefährdungen ausgeht. Gegenüber diesem Schätzwert stieg die Fallzahl im Jahr 2024 deutlich, und zwar um 8 % oder 5.500 Fälle. Im Vergleich zu den im Jahr 2023 gemeldeten Fällen lag das Plus in 2024 sogar bei 14 % (+9.100 Fällen).
Betroffene Kinder waren im Durchschnitt 8,3 Jahre alt: Etwa jedes zweite (52 %) von einer Kindeswohlgefährdung betroffene Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte (33 %) sogar jünger als sechs Jahre. Im Schnitt lag das Alter bei 8,3 Jahren. Die meisten betroffenen Minderjährigen wuchsen bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder einem alleinerziehenden Elternteil (37 %) auf. 14 % lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und 10 % in einem Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort. In knapp jedem dritten Fall (32 %) war mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft (im Ausland geboren) und die Familiensprache nicht Deutsch.
Zur Beendigung der Gefährdungssituation wurde in 91 % der Fälle im Anschluss eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart. Dazu hatten die Jugendämter in 18 % der Kindeswohlgefährdungen das Familiengericht angerufen. Familiengerichte werden zum Beispiel dann eingeschaltet, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr für das Kind abzuwenden, etwa weil sie angebotene Hilfen ablehnen.
Besonders häufig: Vernachlässigungen und psychische Misshandlungen: In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung hatten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt (58 %). In 37 % fanden sie Hinweise auf psychische Misshandlungen. In weiteren 28 % der Fälle gab es Indizien für körperliche Misshandlungen und in 6 % für sexuelle Gewalt. Während von Vernachlässigungen (53 %) und körperlichen Misshandlungen (51 %) Jungen etwas häufiger betroffen waren, galt das im Fall von psychischer (51 %) und vor allem sexueller Gewalt (67 %) für die Mädchen. Dabei ging die Kindeswohlgefährdung in 75 % aller Fälle – ausschließlich oder hauptsächlich – von einem Elternteil aus. In weiteren 4 % war es ein Stiefelternteil, die neue Partnerin oder der neue Partner eines Elternteils und in 6 % eine sonstige Person, wie zum Beispiel eine Tante, der Pflegevater, ein Trainer beziehungsweise Trainerin oder ein Erzieher beziehungsweise Erzieherin. In 8 % der Fälle konnte zwar angegeben werden, dass die Gefährdung von mehreren Personen ausging, aber keine Hauptperson. Und in ebenfalls 8 % war gänzlich unbekannt oder unklar, von wem die Kindeswohlgefährdung ausging.
Weiterer Höchststand: Behörden prüften im Vorfeld 239.400 Verdachtsfälle: Im Vorfeld hatten die Jugendämter 2024 rund 239.400 Verdachtsfälle durch eine Gefährdungseinschätzung geprüft. Damit nahmen die Gefährdungseinschätzungen binnen fünf Jahren um 38 % zu – also noch stärker als die Kindeswohlgefährdungen – und erreichten ebenfalls einen neuen Höchststand. Dabei stellten die Behörden in 78.000 weiteren Fällen zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber einen Hilfebedarf fest.
Die meisten Hinweise auf eine mögliche Gefährdungssituation hatten 2024 Polizei und Justiz an die Jugendämter weitergeleitet (31 %). Etwas seltener kamen die Hinweise aus der Bevölkerung – also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym (21 %). Dahinter folgen die Kinder-, Jugend- oder Erziehungshilfe (13 %) und die Schulen (12 %). Nur in etwa einem Zehntel der Fälle stammten die Hinweise aus den Familien selbst, also von den betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).

 

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis), Wiesbaden, 15. Dezember 2025

Publikationen

Titelblatt KJug 4-2025

Radikalisierung & Extremismus-Prävention

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2025

Islamismus und Salafismus stellen – wie auch andere extremistische Ideologien – eine Gefährdung für vulnerable junge Menschen dar. Für Schule und Jugendhilfe stellen sich da ...
Titelblatt Dossier Kinder aus suchtbelasteten Familien

Dossier 1/2025 - Kinder aus suchtbelasteten Familien

Kinder aus suchtbelasteten Familien brauchen besondere Unterstützung

In Deutschland wächst schätzungsweise jedes fünfte Kind in einer Familie auf, in der eine elterliche Suchterkrankungen vorherrscht. COAs (Children of Addicts) erleben oft eine versteckt ...
Titelblatt KJug 3-2025

Präventionsraum Ganztag

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2025

Im Ganztagsförderungsgesetz ist festgelegt, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse auf ganztägi ...
KJug 2-2025 Titelblatt

Jugend(Medien)Schutz im KI-Zeitalter

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2025

Generative künstliche Intelligenz ist längst Teil des Medienalltags. Sie erleichtert viele Aufgaben – etwa das Verfassen von Texten oder das Erstellen von Bildern, Videos und Tonaufnah ...

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