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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 6

Guten Tag,

die BAJ hat sich heute in die aktuelle Diskussion zum Lachgaskonsum Jugendlicher mit einer Stellungnahme eingebracht, in der die Frage der Abgabe an Jugendliche im Mittelpunkt steht. Der verantwortungsvolle Umgang mit Kinderfotos wird in gleich zwei Meldungen thematisiert. Darüber hinaus finden sich Informationen zu manipulativen Designs in Online-Spielen, Ergebnisse des gestern veröffentlichten Schulbarometers sowie Hinweise aus Neuerscheinungen im aktuellen JUGENDSCHUTZ-Newsletter.

Der Konsum von Lachgas – berauschend und beunruhigend

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

Lachgas wird bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter, nicht zuletzt aufgrund der leichten Verfügbarkeit, niedriger Preise und kurzfristiger Wirkungen konsumieren Jugendliche Lachgas. Die steigende Popularität als Partydroge ist beunruhigend, insbesondere angesichts der gesundheitlichen Risiken. Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes ist daher ein konsequentes Verbot der Abgabe an Minderjährige, des Versandhandels sowie der Automatenabgabe dringend notwendig.
Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen auf Bundesebene, haben einzelne Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich bereits einschränkende Verordnungen erlassen. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. fordert in einer Stellungnahme den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen und ein konsequentes Verbot der Abgabe an Minderjährige, des Versandhandels sowie der Automatenabgabe.
»Der Schutz junger Menschen vor den gesundheitlichen und sozialen Gefahren des Lachgaskonsums muss oberste Priorität haben. Die bisherigen Regelungen reichen nicht aus, um Jugendliche wirksam zu schützen«, konstatiert Klaus Hinze, der Vorsitzende der BAJ. »Es bedarf daher klarer gesetzlicher Maßnahmen, um die Verfügbarkeit von Lachgas einzuschränken. Wir fordern den Gesetzgeber auf, im Sinne des präventiven Kinder- und Jugendschutzes schnell und konsequent zu handeln.«

Die Stellungnahme findet sich unter:

 

https://www.bag-jugendschutz.de/de/entry/02861

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 26. Juni 2025

BAJ ist Mitglied im Fachbeirat von EKOCAN

Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 01.04.2024 ist im §43 des KCanG die Begleitevaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen durch das CanG geregelt. Die Evaluation soll zum 01.04.2028 abgeschlossen werden.
Das Forschungsprojekt zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) untersucht die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz, den allgemeinen Gesundheitsschutz und cannabisbezogene Kriminalität.
Der Fachbeirat bestehend aus Interessensvertretungen der Wissenschaft, medizinischer und psychosozialer Versorgung, Justiz und Strafverfolgung, Konsument:innen sowie der beteiligten Bundesministerien (inkl. nachgeordneter Behörden) ist zur Begleitung des Projektes eingesetzt.
Die BAJ wird die Perspektiven des Kinder- und Jugendschutzes in den Fachbeirat einbringen.

https://www.uke.de/landingpage/ekocan/projektbeschreibung/index.html

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 17. Juni 2025

BAJ ist Mitglied im Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien

Die BAJ ist neues Mitglied im Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien (KipsFam). Im Expertennetzwerk sind bundesweit über 40 Organisationen Mitglied, deren gemeinsames Ziel ist, systemübergreifend wirksam zu werden und eine starke Lobby für betroffene Kinder aufzubauen. Gefördert wird das Bündnis von der Auridis Stiftung. Die BAJ engagiert sich im Bündnis mit ihrer fachlichen Kompetenz im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Ein zentrales Anliegen ist dabei, die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendschutz und Suchthilfe zu stärken, um Kinder und Jugendliche aus psychisch und suchtbelasteten Familien zu unterstützen.
Die interdisziplinäre Zusammensetzung des Bündnisses und die Vielfalt der Perspektiven sehen wir als große Stärke. Wir freuen uns, Teil dieses wichtigen Zusammenschlusses zu sein und gemeinsam an besseren Bedingungen für Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien zu arbeiten.

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 23. Juni 2025

Grundsatzpapier zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Thema Altersverifikation/ Altersfeststellung

Die BAJ hat gemeinsam mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem Deutschen Kinderschutzbund, dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Deutschen Bundesjugendring ein Grundsatzpapier zur Altersfeststellung im Netz veröffentlicht. Darin fordern sie eine differenzierte Auseinandersetzung mit Verfahren zur Altersverifikation und setzen sich für ein kindgerechtes, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Internet ein.
Ein ganzheitlicher Jugendmedienschutz erfordert das koordinierte Zusammenwirken von Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften, den Einsatz geeigneter technischer Schutzmechanismen sowie die konsequente Wahrnehmung von Verantwortung seitens der Anbieter.

Link zum Grundsatzpapier

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 12. Juni 2025

Kinder sind kein Content!

Nicht nur im Urlaub: Kinderfotos gehören nicht ins Netz!

Die schönsten Kinderfotos entstehen oft im Urlaub und Eltern teilen die Schnappschüsse in sozialen Netzwerken. Dabei vergessen sie mögliche Risiken wie den Missbrauch der Aufnahmen durch Fremde. Zum Ferienbeginn warnen deshalb die Medienkompetenz-Initiativen: klicksafe, SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht und Gutes Aufwachsen mit Medien sowie die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs davor, Kinderfotos oder -videos online zu verbreiten und starten eine gemeinsame Aktionswoche auf Social Media.
Ganz gleich, wie niedlich oder lustig Kinderfotos auch sein mögen – ein verantwortungsvoller Umgang mit Kinderaufnahmen im Internet ist notwendig. Reichte es früher aus, die Kinder durch einen Smiley über dem Gesicht unkenntlich zu machen, um sie zu schützen, machen heute die neuen KI-Programme diesen Schutz unwirksam. Kinderbilder im Netz werden unter anderem für Betrug, Erpressung und zur Erstellung von Missbrauchsdarstellungen zweckentfremdet. Wer Kinderfotos oder Kindervideos veröffentlicht, muss wissen, dass dies auch langfristig noch unerwünschte Folgen für das Kind haben kann – das Netz vergisst nichts.
Studien zeigen, dass das Teilen von Kinderbildern in sozialen Netzwerken häufig ohne Zustimmung der Kinder erfolgt. Laut der Studie fühlen sich Eltern in der Nutzung verschiedener Dienste und in der Frage, was dabei mit ihren Daten geschehen kann, nicht sicher. Entsprechend fallen ihre Entscheidungen so aus, dass sie ihre Daten und auch die ihrer Kinder kaum hinreichend schützen (Quelle: Sharing is not Caring, Deutsches Kinderhilfswerk e. V.).
Die fünf Partner: klicksafe, SCHAU HIN!, Gutes Aufwachsen mit Medien, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs haben sich zusammengeschlossen, um vor Ferienbeginn im Rahmen einer Aktionswoche über den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Kinderbildern im Netz aufzuklären. Ziel der Kampagne ist es, Erziehende dafür zu sensibilisieren, Kinderaufnahmen nicht leichtfertig zu teilen und die Rechte ihrer Kinder zu achten. Um Eltern beim verantwortungsvollen Umgang mit Kinderbildern zu unterstützen, finden sich im Zeitraum vom 23. bis 30. Juni konkrete Informationen, Tipps und Ratgeber auf den Social-Media-Kanälen von klicksafe, SCHAU HIN! und Gutes Aufwachsen mit Medien sowie der BzKJ und der UBSKM.

Fünf Risiken, die beim Online-Umgang mit Kinderbildern zu beachten sind (*Quelle: »Sharing is not Caring«, Deutsches Kinderhilfswerk e. V.):

  • Verlust der Nutzungsrechte: Beim Posten von Bildern oder Videos auf Social-Media-Plattformen geben Eltern in der Regel auch das Nutzungsrecht (AGB) für diese Bilder ab. Die Plattformen können die Bilder weltweit kostenlos nutzen und teilweise auch an Dritte weitergeben.
  • Veröffentlichung privater Informationen: Wenn mit Kinderbildern weitere Daten wie Name, Adresse, Schule, Kindergarten oder Verein genannt bzw. zu sehen sind, können Fremde das Kind aufsuchen oder es mit persönlichen Informationen ansprechen.
  • Cybermobbing und Bloßstellung: Kinderbilder können leicht genutzt werden, um Kinder online zu mobben und bloßzustellen. Fotos oder Videos können auch Jahre später noch eine Grundlage für potenzielle Mobbingangriffe bieten.
  • Missbrauch im sexuellen Kontext: Bilder von Kindern könnten für sexualisierte Zwecke missbraucht werden. Pädokriminelle suchen aktiv nach solchen Bildern, um sie in einschlägigen Online-Foren zu verbreiten und zu verkaufen.
  • Manipulation durch KI: Auch harmlose Bilder können digital bearbeitet werden. Veränderte Bilder können das Kind lächerlich machen, in unangemessenen Situationen darstellen oder diffamierende Inhalte enthalten.

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung – BzKJ, klicksafe, SCHAU HIN!, Gutes Aufwachsen mit Medien sowie UBSKM, Bonn/Berlin, 20. Juni 2025

Game Over: Wie Gaming-Anbieter Nutzer:innen manipulieren

Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt: Bei allen geprüften Online-Spielen und -Plattformen gibt es unfaire Praktiken wie manipulatives Design

Manipulative Designs (Dark Patterns) sind in Online-Spielen weit verbreitet. Das zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Countdowns, undurchsichtige In-Game-Währungen oder Belohnungen für tägliches Einloggen sollen Nutzer:innen dazu verleiten, mehr Geld auszugeben oder mehr Zeit im Spiel zu verbringen. Die fünf untersuchten Online-Spiele und -Plattformen (Fortnite, Roblox, Clash of Clans, Monopoly Go, Subway Surfers) enthalten aus Sicht des vzbv zudem unerlaubte Kaufaufforderungen an Kinder, intransparente Preise oder irrführende Rabatt-Angebote für virtuelle Gegenstände. Der vzbv hat die jeweiligen Anbieter abgemahnt.
Manipulation durch Design: Anbieter verleiten zum Geldausgeben: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in den untersuchten Online-Spielen zahlreiche Design-Tricks gefunden: Dazu zählen Pop-up-Fenster mit Kaufangeboten mitten im Spiel, Countdowns, unübersichtliche Kosten für virtuelle Gegenstände oder Belohnungen, wenn Nutzer:innen Werbung anschauen. Alle untersuchten Spiele enthielten damit Elemente, die Nutzer:innen dazu verleiten können, mehr Geld auszugeben oder mehr Zeit im Spiel zu verbringen.
Europaweite Rechtsdurchsetzungsaktion: Um Nutzer:innen besser vor derartigen Praktiken zu schützen, fordert der vzbv von der Europäischen Kommission, das Verbraucherrecht umfassend an die digitale Realität anzupassen. Unter anderem müssen manipulative Designs, die Verbraucher:innen online zu einem bestimmten Verhalten verleiten sollen, verboten und klare Vorgaben für Fairness by Design gemacht werden.
Der vzbv hat mit dem Praxischeck und fünf eigenen Unterlassungsverfahren an der Aktion »Game Over« des Europäischen Verbraucherverbands BEUC teilgenommen. Vier der fünf eingeleiteten Verfahren wurden bereits durch die Abgabe von Unterlassungserklärungen abgeschlossen. In einem Fall hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Online-Plattform Roblox Klage erhoben.
BEUC hat gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherschutzorganisationen aus 16 weiteren Ländern im September 2024 eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, um unlautere Praktiken führender Gaming-Anbieter aufzuzeigen.
Methode: Der vzbv hat folgende fünf Anbieter geprüft: Epic Games (Spiel: Fortnite, Plattform: Epic Games Store), Roblox Corporation (Spiel: Adopt me!, Plattform: Roblox), Supercell (Spiel: Clash of Clans), Scopely (Spiel: Monopoly Go), Sybo ApS (Spiel: Subway Surfers). Die Auswahl der geprüften Anbieter für diesen Praxischeck erfolgte unter anderem auf Basis der von BEUC koordinierten Aktion »Game Over«. Die Auswertung erfolgte anhand eines vorher entwickelten Prüfleitfadens, der sich an festgelegten Prüfpunkten orientiert. Geprüft wurden die zum Testzeitpunkt aktuellsten Versionen der Spiele auf einem Samsung Galaxy S23 (Android 14). Der Download der Spiele fand über den Google Play Store bzw. den Epic Games Store statt. Der Praxischeck wurde zwischen dem 23. Juli und 23. September 2024 durchgeführt.

 

Quelle: Pressemeldung der Verbraucherzentrale Bundesverband, Berlin, 04. Juni 2025

Deutsches Schulbarometer: Sorge um soziale Kompetenz der Generation ChatGPT

Deutschlands Lehrkräfte blicken skeptisch auf den Einfluss Künstlicher Intelligenz (KI) im Klassenzimmer: Die Mehrheit erwartet durch Chatbot-Anwendungen wie ChatGPT überwiegend negative Auswirkungen auf ihre Schüler:innen. Besonders gefährdet sehen sie soziale und kommunikative Fähigkeiten (61 Prozent) sowie das kritische Denkvermögen (60 Prozent). Gleichzeitig erkennen ebenso viele das Potenzial für personalisiertes Lernen (57 Prozent). Dies geht aus dem Deutschen Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung GmbH hervor.
Die repräsentative Studie offenbart zudem deutliche Defizite im Umgang mit KI: 62 Prozent der Lehrkräfte fühlen sich demnach unsicher, ein Drittel hat KI-Tools im vergangenen Jahr beruflich gar nicht genutzt. Wer sie einsetzt, nutzt sie vor allem zur Aufgabenerstellung (58 Prozent) und Unterrichtsplanung (56 Prozent), seltener zur Leistungsbewertung (6 Prozent) oder Analyse von Lerndaten (3 Prozent).
Was Lehrkräfte am meisten belastet: Verhalten der Schüler:innen und Zeitmangel: Für eine wachsende Zahl von Lehrkräften stellt das Verhalten der Schüler:innen die größte Herausforderung im Schulalltag dar. 42 Prozent der Befragten sehen darin ihre Hauptbelastung – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr (35 Prozent). Besonders stark betroffen sind Lehrkräfte an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (52 Prozent). An zweiter Stelle nennen die Befragten die hohe Arbeitsbelastung und den chronischen Zeitmangel (34 Prozent, 2024: 28 Prozent). Die Auswirkungen sind spürbar: Ein Drittel der Lehrkräfte fühlt sich mehrmals pro Woche erschöpft, zehn Prozent sogar täglich. Trotz dieser Belastung bleibt die Zufriedenheit mit der eigenen Arbeit (84 Prozent) und der eigenen Schule (90 Prozent) weiter bemerkenswert hoch.
Demokratiebildung: Wunsch nach mehr Engagement trifft auf strukturelle Hürden: Erstmals untersucht das Deutsche Schulbarometer in diesem Jahr auch, wie Lehrkräfte die Demokratiebildung an ihren Schulen einschätzen. Das Ergebnis: Mehr als die Hälfte (54 Prozent) ist der Meinung, dass in diesem Bereich mehr getan werden müsste. Der Umsetzung stehen aus Sicht der Befragten jedoch praktische Herausforderungen im Weg. Als größtes Hindernis nennen drei Viertel der Lehrkräfte (77 Prozent) den Mangel an Unterrichtszeit. Fast die Hälfte (45 Prozent) sieht zudem fehlendes Fachwissen des Kollegiums als problematisch an.
Deutliche regionale Unterschiede zeigen sich insbesondere zwischen den ost- und den westdeutschen Bundesländern: Lehrkräfte im Osten berichten häufiger von Desinteresse im Kollegium (38 Prozent gegenüber 26 Prozent im Westen). Auch die Sorge vor Konflikten unter Schüler:innen (29 Prozent gegenüber 17 Prozent) sowie befürchtete Widerstände von Eltern (27 Prozent gegenüber 9 Prozent) werden dort deutlich häufiger als Hürden genannt.

 

Quelle: Pressemeldung der der Robert Bosch Stiftung, Stuttgart/Berlin, 25. Juni 2025

Schutz vor Missbrauch im Internet: Save the Children veröffentlicht Leitfaden zu Kinderfotos und -videos

Leitfaden

Kinder, die ein Eis lutschen, in engen Trikots an Sportgeräten turnen, sich als Erwachsene verkleiden oder mit großen Augen in die Kamera schauen: Fotos und Videos müssen nicht zwingend nackte Haut zeigen, um für pädokriminelle Täter:innen interessant zu sein. Mit einem neuen Leitfaden ruft die Kinderrechtsorganisation Save the Children Schulen, Kindergärten, Vereine und andere Akteure dazu auf, sich kritisch mit der Veröffentlichung aller Aufnahmen auseinanderzusetzen, die Kinder abbilden.
Im Fokus stehen Fotos und Videos, die Kinder in alltäglichen Situationen zeigen, und auf den ersten Blick als harmlos empfunden werden – obwohl sie ebenfalls große Risiken bergen. Denn auch Alltagsaufnahmen werden von Social-Media-Kanälen und Webseiten gestohlen und in einschlägigen Internetforen hochgeladen. Dort werden die Fotos und Videos milliardenfach aufgerufen, getauscht und kommentiert. Das geschieht etwa mit sexualisierenden Texten, sexuellen Lauten oder bestimmten Hashtags und Emojis. Auch KI-Tools tragen dazu bei, dass Aufnahmen täuschend echt verändert werden. Mit sogenannten Deepnude-Generatoren oder Nudifiern können Bilder von bekleideten Kindern mit wenigen Klicks sexualisiert werden. Accounts von Eltern geraten dabei ebenso ins Visier von Täter:innen wie die Internetauftritte von Schulen, Horten, Kindergärten, Sportvereinen oder Organisationen.
Die Inhalte der Publikation basieren auf zahlreichen Gesprächen mit Expert:innen von Kinder- und Jugendschutzorganisationen und der Polizei. Die 36-seitige digitale Veröffentlichung gibt Hintergrundinformationen zu Pädokriminalität im Internet und erklärt mit vielen Beispielen, wie Täter:innen vorgehen. Anhand von Illustrationen werden riskante und weniger riskante Motive gegenübergestellt und Empfehlungen gegeben – sowohl zur Bildauswahl als auch zu technischen Sicherheitsvorkehrungen. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit den Rechten von Kindern, die durch die Zweckentfremdung ihres Bildmaterials verletzt werden.
jugendschutz.net, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet ist als Kooperationspartner am Leitfaden beteiligt.

 

Quelle: Pressemeldung Save the Children Deutschland e.V., Berlin, 17. Juni 2025

(K)EIN ZUHAUSE – THEMA JUGEND Ausgabe 1/2025

Themajugend

Wohnen bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf zu haben. Insbesondere für junge Menschen bildet ein angemessenes und sicheres Zuhause die wichtige Basis für die gelingende Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und stellt einen wertvollen Erfahrungsraum für Selbstwirksamkeit dar. Dass ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in Deutschland für Kinder, Jugendliche und ihre Familien sowie für junge Erwachsene nicht selbstverständlich ist, zeigt nicht zuletzt der 2024 vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegte Referentenentwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit. Darin werden die Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit und die bedarfsgerechte Unterstützung als sozialstaatliche Pflichtaufgabe definiert.
Die vorliegende THEMA JUGEND nimmt Wohnen und (drohende) Wohnungslosigkeit junger Menschen in den Blick. Dabei weiten die Beiträge die Perspektive aus und betrachten die Wohnsituationen Heranwachsender im Zusammenhang mit (Jugend-)Armut und den finanziellen Ausgangslagen von jungen Menschen in der Phase der Verselbständigung. Abgeleitet werden zudem Empfehlungen, um Wohnungsnot zu begegnen sowie Forderungen bezüglich der Wohnsicherheit junger Menschen. Dass Heranwachsende in Wohnungsnotfällen spezifische Hilfen präventiver wie praktischer Art brauchen, um (wieder) einen Weg in gesellschaftliche Teilhabe und (Aus-)Bildung zu erhalten, wird ebenso gezeigt wie die Bedeutung sozialpädagogisch begleiteten Azubi- und Jugendwohnens für einen gelungenen Start in ein selbständiges (Berufs-)Leben.
Wohnungslosigkeit junger Menschen ist oftmals unsichtbar, wie die Beiträge der Ausgabe zeigen. Umso wichtiger sind niedrigschwellige Angebote, die Heranwachsende ohne familiären Rückhalt in sogenannter »verdeckter« Obdachlosigkeit frühzeitig unterstützen. Neue digitale Ansätze der Beratung werden vorgestellt, die gemeinsam mit jungen Menschen tragfähige Zukunftsperspektiven entwickeln und neben einem Zuhause wieder Zugang zu Selbst- und Mitbestimmung eröffnen.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis – darin sind sich die Beiträge dieser THEMA JUGEND sich einig. Das Recht auf angemessenen Wohnraum ist in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft. Mit Blick auf die Lebenslagen junger Menschen und die Wohnsicherheit Heranwachsender wird die Aufnahme des »Rechts auf Wohnen« ins Grundgesetz empfohlen.
Weitere Informationen unter www.thema-jugend.de

 

Quelle: Meldung der Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V., Münster, 18. Juni 2025

KIM-Studie 2024 – Immer mehr Kinder täglich online – Social Media oft schon vor dem Mindestalter genutzt

KIM 2024

Die Internetnutzung ist für viele Kinder heute ein selbstverständlicher Teil ihres Alltags – und sie beginnt immer früher. Die KIM-Studie 2024 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest zeigt: mehr als die Hälfte der internetnutzenden Sechs- bis 13-Jährigen ist täglich online. Damit verschiebt sich die intensive Nutzung digitaler Angebote bis ins Grundschulalter – oft inklusive der Nutzung von Social Media, obwohl diese laut Nutzungsbedingungen erst ab 13 Jahren erlaubt ist. Vor diesem Hintergrund gewinnen Fragen der elterlichen Begleitung und altersgerechter Angebote weiter an Bedeutung.

Weitere Informationen unter https://mpfs.de/studie/kim-studie-2024/

Quelle: Pressemitteilung des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest (mpfs), Stuttgart, 02. Juni 2025

Publikationen

Titelblatt KJug 3-2025

Präventionsraum Ganztag

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2025

Im Ganztagsförderungsgesetz ist festgelegt, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse auf ganztägi ...
KJug 2-2025 Titelblatt

Jugend(Medien)Schutz im KI-Zeitalter

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2025

Generative künstliche Intelligenz ist längst Teil des Medienalltags. Sie erleichtert viele Aufgaben – etwa das Verfassen von Texten oder das Erstellen von Bildern, Videos und Tonaufnah ...
KJug 1-2025 Titelblatt

Prävention inklusiv!

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2025

Obwohl das inklusive Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wurde, ist es evident, dass bereits im gegenwärtigen System der Kinder- un ...
Titelblatt Blickpunkt 6 Viel oder zu viel!?

Viel oder zu viel!? (Exzessive) Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen

Buch

Kinder und Jugendliche wachsen in einer Welt auf, die von Algorithmen, sozialen Netzwerken und digitalen Spielen geprägt ist. Diese Technologien bieten Chancen, bergen aber auch Risiken: Dark Pat ...

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