Im Diskurs: Brauchen wir gesetzliche Altersgrenzen für Social Media?
BzKJAKTUELL 2/2025Social Media erst ab 16 Jahre? Die Beiträge der Ausgabe 2/2025 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL bilden die aktuelle Debatte um Altersgrenzen für Social Media nach australischem Vorbild ab und setzen sich differenziert mit dem Thema auseinander. Die Ausgabe bietet einen Überblick über die verschiedenen Perspektiven und schafft ein Forum für den fachlichen Austausch sowie Orientierung.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) blickt als bundeszentrale Struktur auf die Diskussion und setzt die Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes, des Digital Services Act und des Digitale-Dienstes-Gesetzes um?
»Viele Eltern haben Sorge, dass Kinder und Jugendliche im Internet nicht ausreichend geschützt sind. Diese Sorge nehmen wir in der BzKJ ernst und sehen auch die Risiken, mit denen junge Menschen in sozialen Netzwerken konfrontiert sind. Gleichzeitig stellen Online-Medien für Heranwachsende wichtige Erfahrungs- und Orientierungsräume dar. Diese Räume müssen daher zwingend so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche vor Gefahren wie sexualisierter Gewalt, Hass, Hetze und Desinformation konsequent geschützt werden. Das passiert derzeit unzureichend. Es gibt große Handlungsbedarfe und wir müssen die Anbieter stärker in die Pflicht nehmen. Zudem braucht es ein ganzheitliches Zusammenwirken aus Medienbildung, wirksamen Altersüberprüfungen und angemessenen Vorsorgemaßnahmen«, so Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ.
Informationen unter untenstehendem Link
Quelle: Infoservice der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, Bonn, 28. Mai 2025