Newsletter
Jugendschutz-Newsletter Nr. 12
Guten Tag,
Im letzten JUGENDSCHUTZ-Newsletter des Jahres stellen wir u.a. ein neues Dossier »Kinder aus suchtbelasteten Familien« sowie weitere Publikationen vor. Außerdem Meldungen aus dem Jugendmedienschutz und zur Gesundheit von Kinder.
Mit diesem Newsletter verabschieden wir uns für dieses Jahr und bedanken uns für Ihr Interesse am Kinder- und Jugendschutz. Wir freuen uns darauf, Ihnen auch im kommenden Jahr 2026 wieder interessante und informative Beiträge vorzustellen.
Bis dahin wünscht das Team des JUGENDSCHUTZ-Newsletters schöne Festtage!
Kinder aus suchtbelasteten Familien brauchen besondere Unterstützung
Dossier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
In Deutschland wächst schätzungsweise jedes fünfte Kind in einer Familie auf, in der eine elterliche Suchterkrankungen vorherrscht. COAs (Children of Addicts) erleben oft eine versteckte Not: ständige emotionale Anspannung, gestörte Bindungen, Gewalt im Familiensystem und erhebliche schulische Belastungen. Die Folge ist ein erhöhtes Risiko für eigene Suchterkrankungen, psychische Störungen und Bildungsdefizite.
Worte aus dem Betroffenenalltag verdeutlichen die Lage: Emma (40) schildert, wie sie lernen musste, zu »funktionieren«, während Amanda (40) von Spannungen, Kritik und überhöhten Selbstansprüchen berichtet. Ella (17) beschreibt Schuldgefühle und Verantwortungsübernahme in der Familie. Leon (15) berichtet von alltäglicher Gewalt und Angst. Solche Erfahrungen bleiben oft unbeachtet, doch sie beeinflussen den gesamten Lebenslauf junger Menschen.
Präventions- und Unterstützungsbedarf bleibt groß: Angesichts dieser Belastungen wird deutlich, dass der Schutz und die Förderung betroffener Kinder eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind. Die zentrale Forderung lautet: Verbindliche, sektorenübergreifende Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Suchthilfe, Gesundheitswesen und Bildung, um faire Zugänge zu Präventions- und Hilfsangeboten zu schaffen und Barrieren abzubauen. Studien zeigen erhöhte Gesundheits- und Bildungskosten sowie langfristige Folgen, wenn Hilfsangebote fehlen oder versagen. Die Notwendigkeit niederschwelliger, barrierefreier Hilfsangebote; bedarfsorientierter, flächendeckender Angebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien; eine bessere Vernetzung der Systeme sowie die Förderung eines offenen Austauschs über Suchtproblematiken – unter Einbeziehung der Betroffenenperspektive – ist daher zwingend geboten.
Für den Kinder- und Jugendschutz bedeutet dies, die Berücksichtigung von Kindern aus suchtbelasteten Familien im Rahmen der Prävention nach § 14 SGB VIII (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. engagiert sich hierfür im Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien (KipsFam).
Das in Kooperation mit NACOA Deutschland erarbeitete Dossier 1-2025 »Kinder aus suchtbelasteten Familien« ist beim Herausgeber, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., (BAJ) kostenlos zu beziehen (auch in höherer Stückzahl) und steht unter
https://www.bag-jugendschutz.de/de/dossiers zum Download zur Verfügung.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 03. Dezember 2025
Junge Menschen wirksam und verlässlich schützen
Karin Prien beauftragt Kommission für den 18. Kinder- und Jugendbericht
Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig absichern: Eine unabhängige Sachverständigenkommission hat ihre Arbeit am 18. Kinder- und Jugendbericht aufgenommen. Ziel ist es, auch zukünftig junge Menschen wirksam und verlässlich zu schützen.
Bundesjugendministerin Karin Prien hat am 19. November eine unabhängige Sachverständigenkommission mit der Erarbeitung des 18. Kinder- und Jugendberichts beauftragt. Die Kommission soll sich der Frage widmen, mit welchen Maßnahmen die Kinder- und Jugendhilfe so abgesichert werden kann, dass sie auch zukünftig junge Menschen verlässlich schützen kann. Karin Prien: Das Kinderschutzsystem ist überfordert – es droht, dass dieses System seine Aufgabe, die Kinder zu schützen, nicht mehr erfüllen kann. Das zeigen uns sowohl statistische Daten als auch Berichte aus der Praxis. Und wir alle sehen die großen Herausforderungen, vor denen zahlreiche Kommunen derzeit stehen. Mir geht es darum, die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf Dauer zu sichern. Sie belastbarer und wirksamer zu machen. Damit sie auch zukünftig junge Menschen wirksam und verlässlich schützen kann.
Unterstützung für junge Menschen und Familien: Die Kommission soll sowohl intervenierende Maßnahmen als auch präventive Hilfen und Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in den Blick nehmen. Der Bericht mit Stellungnahme der Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat 2027 vorgelegt werden.
Mitglieder der 18. Jugendberichtskommission
- Prof. Dr. Zoë Clark, Universität Siegen
- Jörg Freese, Deutscher Landkreistag
- Prof. Dr. Florian Gerlach, Institut für das Recht der Sozialen Arbeit (IReSA gGmbH)
- Prof. Dr. Jan Kepert, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
- Prof. Dr. med. Michael Kölch, Universität Rostock
- Sylvia Lemm, Jugendamt Dresden
- Prof. Dr. Michael Macsenaere, Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)
- Esther Maffei, Stadtjugendamt München
- Regina Offer, Deutscher Städtetag
- Prof. Dr. Regina Rätz, Alice-Salomon-Hochschule Berlin
- Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Stiftung Universität Hildesheim
- Dr. Koralia Sekler, AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
Eine eigene Geschäftsstelle beim Deutschen Jugendinstitut unterstützt die Kommission.
Die Kinder- und Jugendberichte: Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen »Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe« vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Erarbeitung des Berichts beauftragt die Bundesregierung jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission.
Quelle: Meldung des Bundesjugendministeriums, Berlin, 19. November 2025
6. MÄndStV tritt in Kraft: Mehr Schutz, weniger Schlupflöcher
Medienanstalten: Meilenstein für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Medienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) begrüßen den von den Ländern beschlossenen neuen Medienänderungsstaatsvertrag (MÄndStV). Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag (6. MÄndStV), der am 1. Dezember in Kraft tritt, ist ein Meilenstein für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland. Künftig gibt es stärkere Schutzmechanismen für Heranwachsende: Neue Einstellungsmöglichkeiten auf Betriebssystemebene versetzen Eltern und Erziehende in die Lage, Geräte ihrer Kinder besser abzusichern. Auch erhält die KJM neue Aufsichtsinstrumente in die Hand, mit denen sie sogenannte »Mirror-Pages« einfacher sperren lassen und Zahlungsströme bei rechtswidrigen Angeboten unterbinden kann.
Geldströme kappen, Spiegelseiten sperren – wirksamer Schutz im Netz: Die durchschnittliche Smartphone-Bildschirmzeit von Jugendlichen zwischen zwölf und neunzehn Jahren liegt bei knapp vier Stunden. Fast jede:r dritte Jugendliche (28 Prozent) berichtet von Erfahrungen mit ungewolltem Kontakt zu pornografischen Inhalten (JIM-Studie 2025). Die Möglichkeiten, diesem Missstand durch effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz gegenzusteuern, werden durch den neuen JMStV verbessert. Damit werden auch verwerfliche Geschäftsmodelle wirksam erschwert, bei denen das Gewinnstreben die zentrale- und das Wohl von Kindern und Jugendlichen keine Rolle spielt.
Insbesondere Porno-Plattformen haben bislang gesetzliche Schlupflöcher genutzt: Hat die KJM eine solche Website aufgrund eines fehlenden Altersverifikationssystems gesperrt, wurde einfach die URL geändert. Diese sogenannten »Mirror-Pages« stellen die Aufsicht vor erhebliche Herausforderungen, da dieselben zeitaufwendigen Verfahren ein weiteres Mal geführt werden müssen. Durch den neuen JMStV werden solche Verfahren deutlich verkürzt und Sperrverfügungen können künftig schneller und unbürokratischer durch die Access-Provider umgesetzt werden. Zudem rückt mit der Einführung der »Follow-the-Money« - Strategie die Bekämpfung von Geschäftsmodellen stärker in den Fokus, die den Kinder- und Jugendmedienschutz missachten. Nach dem Vorbild der Regelungen für illegales Glücksspiel können Zahlungsströme, die an eine schwerwiegende Verletzung des JMStV anknüpfen, gezielt unterbunden werden.
Betriebssystemansatz: Altersgerechte Nutzung von Anfang an: Mit dem neuen Betriebssystemansatz wird ein geräteweiter Jugendschutz auf Betriebssystemebene implementiert. Dieser tritt spätestens am 1.12.2027 in Kraft. Über diese neue technische Option können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte einen Schutzmodus aktivieren. Anbieter werden verpflichtet, technische Vorkehrungen zu treffen, die den Zugang zu ungeeigneten Inhalten und Apps altersgerecht einschränken.
Quelle: Meldung der Kommission für Jugendmedienschutz, Berlin, 19. November 2025
Besserer Jugendschutz bei Online-Spielen
Glücksspielähnliche Mechanismen wie Lootboxen bei Video- und Onlinespielen stärker zu reglementieren: Das schlägt der Bundesrat mit einer am 21. November 2025 gefassten Entschließung vor.
Glücksspielähnliche Mechanismen: »Lootboxen« sind virtuelle Gegenstände, die in Smartphone- oder Computerspielen als Überraschung gekauft werden können, um neue Items oder Fähigkeiten freizuschalten. Der Kauf erfolgt in der Regel mit einer spielinternen Währung, die zuvor mit echtem Geld erworben werden muss.
Rechtliche Einordnung: Ob Lootboxen als Glücksspiel gelten können, ist umstritten, da kein echtes Geld gewonnen werden kann, sondern lediglich virtuelle Gegenstände. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwiefern Lootboxen glücksspielähnliche Mechanismen aufweisen und diese gegebenenfalls im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu reglementieren.
Maßnahmen für effektiveren Jugendschutz: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auch, das Jugendschutzgesetz in Einklang mit dem Glücksspielrecht der Länder zu erweitern. Eine Möglichkeit für die Umsetzung könne eine Altersverifikation ab 18 Jahren bei Spielen mit Lootboxen sein. Außerdem solle das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Informationsmaterialien entwickeln, um sowohl Eltern als auch Jugendliche über die Gefahren von Lootboxen aufzuklären. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene im Zuge des Digital Fairness Acts für eine transparentere Kostenstruktur und Angabe von Gewinnwahrscheinlichkeiten in Videospielen einzusetzen. Dies sei nötig, da Videospiele für den europäischen oder weltweiten Markt entwickelt werden und somit eine deutsche Regulierung nur geringfügiges Gewicht haben werde.
Wie geht es weiter?: Die Entschließung des Bundesrates wird der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wann und wie diese sich damit beschäftigt, gibt es nicht.
Quelle: Quelle: Beschluss der Plenarsitzung des Bundesrates, Berlin, 21. November 2025
Jugendministerin Katharina Binz stärkt gemeinsam mit der FSK den Jugendmedienschutz und erkennt erstes KI-gestütztes Bewertungssystem für Streaminginhalte an
Die rheinland-pfälzische Jugendministerin Katharina Binz überreichte am 26.11. als federführende Stelle im Jugendschutz im Namen aller Bundesländer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) die Anerkennungsurkunde für das KI-gestützte Bewertungssystem CLEARD. Die mit dem System ermittelten FSK-Alterskennzeichen für Filme und Serien auf Streamingangeboten stärken den Jugendmedienschutz in Deutschland und schaffen zugleich rechtliche Sicherheit. CLEARD kann dank modernster KI-Technologie und in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern als erstes System gleichzeitig passende Alterskennzeichen für mehrere Länder generieren.
»Die Anerkennung von CLEARD eröffnet Streaminganbietern und Filmplattformen neue Perspektiven für die Nutzung etablierter und gesetzkonformer FSK-Kennzeichen und stärkt damit den Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Verbindung von modernster KI-Technologie und menschlicher Expertise gewährleistet die gewohnte Qualität der FSK-Alterskennzeichen in einem international anschlussfähigen System«, so FSK-Geschäftsführer Stefan Linz.
»In 2026 beginnt in Deutschland die Pilotphase, an der sich Unternehmen beteiligen und von der Effizienz des Systems in der Praxis überzeugen lassen können. CLEARD setzt damit neue Maßstäbe für eine konsistente und rechtssichere Alterskennzeichnung im Online-Bereich«, sagte der stellvertretende FSK-Geschäftsführer Peter Kaun.
Durch die Anerkennung von CLEARD haben Streaming-Anbieter und Filmplattformen nun die Möglichkeit, ihre erweiterten Kennzeichnungspflichten schnell und komfortabel gemäß dem deutschen Jugendschutzgesetz zu erfüllen. Für Eltern, Kinder und Jugendliche bieten die bekannten FSK-Kennzeichen Orientierung und stehen für ein positives Filmerlebnis mit der ganzen Familie.
Quelle: Pressemeldung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), Mainz/ Wiesbaden, 26. November 2025
Kindergesundheitsbericht 2025
Die Stiftung Kindergesundheit fordert bessere Gesundheitsversorgung und mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Stiftung Kindergesundheit unterstreicht in ihrem Kindergesundheitsbericht 2025: Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention klar festlegt, junge Menschen in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu hören und zu beteiligen, wird dieses Recht im medizinischen Versorgungsalltag noch viel zu wenig umgesetzt. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. appelliert die Stiftung Kindergesundheit, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Gesundheitssystem noch besser umzusetzen.
Aktuelle Ergebnisse einer von der Stiftung Kindergesundheit in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage zeigen, dass 30% der Kinder und Jugendlichen nur wenig oder eher wenig beim Arztbesuch mitentscheiden können. Davon wünschen sich jedoch 55% mehr Mitspracherecht.
Der Kindergesundheitsbericht 2025 zeigt umfassend, wie angespannt die Versorgungsrealität für Kinder und Jugendliche vielerorts ist: zu wenig Fachpersonal bei fehlgesteuerten Ausbildungsangeboten, zunehmende Engpässe in der stationären sowie ambulanten Betreuung mit finanzieller Benachteiligung der pädiatrischen Versorgung, durch politische Maßnahmen entstehende Versorgungslücken bei Medikamenten und Medizinprodukten, und ungleiche Gesundheits- und Teilhabechancen. Hinzu kommen strukturelle Hürden, die eine konsequente kindgerechte Versorgung erschweren, sowie ein Finanzierungssystem, das die besonderen Bedarfe junger Patientinnen und Patienten nicht ausreichend berücksichtigt.
Der Kindergesundheitsbericht 2025 greift zahlreiche Themen zur Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland auf. Renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten geben vielfältige Einblicke in ihre jeweiligen Fachgebiete und liefern fundierte Erkenntnisse für die gesundheitspolitische Diskussion.
Der Bericht steht als Download unter www.kindergesundheit.de zur Verfügung.
Quelle: Meldung der Stiftung Kindergesundheit, Berlin, 02. Dezember 2025
Internationaler Tag der Kinderrechte: Zehn Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern
Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte veröffentlicht die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Reformvorschläge zur Verbesserung des gesetzlichen Datenschutzes von Kindern.
Kinder sind besonders schutzbedürftig - auch im digitalen Raum. Vielen Kindern, aber auch Erziehungsberechtigten, ist nicht bewusst, dass aus ihren Angaben und ihrem Verhalten neue Daten entstehen, die ihr Selbstbild, ihre sozialen Beziehungen und ihr Weltverständnis prägen können. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trägt der besonderen Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber Kindern bereits in vielen Punkten Rechnung - aber nicht in allen. Deshalb hat die DSK zehn Vorschläge erarbeitet, um die DSGVO gezielt um Regelungen zum Schutz von Kindern zu ergänzen. Es geht vor allem um Datenverarbeitungen, in denen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in der Praxis nicht immer ausreichend beachtet wird.
Die DSK schlägt zehn konkrete Änderungen der DSGVO vor:
- Vereinbarkeit eines neuen Verarbeitungszwecks: Wenn die Daten eines Kindes für einen neuen Zweck verwendet werden sollen, soll bei der Prüfung der Schutz von Kinderrechten ebenso stark gewichtet werden wie bei der Ersterhebung der Daten.
- Keine Einwilligung in Profiling und Werbezwecke: Werbung auf der Grundlage von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen von Kindern sollte - wie schon im Digital Services Act und in der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung - generell verboten sein.
- Keine Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO: Kinder sollen, anders als Erwachsene, grundsätzlich keine besonders schützenswerten Daten wie Angaben zu ihrer Gesundheit, Religion oder politischen Meinung freigeben können.
- Datenverarbeitung für Präventions- und Beratungsdienste sowie ärztliche Untersuchungen und Heileingriffe: Kinder sollen Beratungs- und Gesundheitsangebote ab einem bestimmten Alter vertraulich nutzen können, ohne dass ihre Eltern automatisch informiert werden.
- Widerspruch zur Verarbeitung von Kindesdaten: Beim Widerspruchsrecht soll der Verantwortliche im Sinne der Betroffenen berücksichtigen, dass Daten aus der Kindheit stammen.
- Keine Einwilligung in automatisierte Entscheidungen: Kinder sollen nicht Verfahren unterworfen werden, bei denen Entscheidungen vollständig automatisiert getroffen werden.
- Datenschutzgerechte Systemgestaltung: Gerade Soziale Netzwerke und andere datengetriebene Plattformen sollen den Schutz von Kindern bereits bei der technischen Gestaltung sicherstellen.
- Datenschutzfreundliche Voreinstellung: Voreinstellungen zum Datenschutz, etwa in Sozialen Netzwerken, sollen auch für Kinder verständlich sein und sie konsequent vor Risiken schützen.
- Meldung von Datenschutzverletzungen: Bei der Frage, ob eine Datenpanne der Aufsichtsbehörde zu melden ist, sollen auch die Risiken für Kinder berücksichtigt werden.
- Datenschutzfolgenabschätzung: Bei Datenschutzfolgenabschätzung sollen die besonderen Risiken und Schutzbedürfnisse von Kindern angemessen berücksichtigt werden.
Quelle: Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Berlin, 20. November 2025
Online-Gefahren bereits in der Grundschule begegnen
Landesanstalt für Medien NRW und Schulministerium bringen Medienscouts NRW an die Grundschulen
Kinder nutzen digitale Medien immer früher – viele sind bereits im Grundschulalter online. Durch ihren frühen Einstieg ins Internet sind Kinder auch immer früher gravierenden Gefahren der Online-Welt ausgeliefert. Denn sobald Kinder eigenständig im Internet unterwegs sind, sinkt auch die Kontrolle von Eltern darüber, was Kinder tun, womit und vor allem, mit wem sie in Kontakt kommen: sexualisierte Kontaktaufnahme durch Erwachsene, Cybermobbing oder ängstigende und verstörende Inhalte.
Um Kinder wirksam vor diesen Gefahren zu schützen, müssen Eltern und Lehrkräfte gemeinsam Verantwortung übernehmen und Kindern einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet beibringen. Dabei dürfen Eltern und Lehrkräfte nicht allein gelassen werden. Daher bringen das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Landesanstalt für Medien NRW ihr wichtigstes schulisches Angebot zur Förderung von Medienkompetenz jetzt an die Grundschulen.
An mehr als 100 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2025 die Medienscouts NRW etabliert: Medienscouts sind Schülerinnen und Schüler, die gemeinsam mit ihren Betreuungslehrkräften ihren Mitschülerinnen und Mitschülern beibringen, wie sie sich selbst im Internet schützen und digitale Medien verantwortungsvoll nutzen. Geplant ist eine stetige und flächendeckende Ausweitung des Angebots. Bis Ende 2026 sollen Medienscouts an mindestens 300 Grundschulen in NRW im Einsatz sein.
Angeleitet durch Lehrkräfte: Wissensvermittlung durch Mitschülerinnen und Mitschüler
Im Fokus der Medienscouts-Arbeit in der Grundschule stehen kindgerecht aufgearbeitete Themen, wie der Umgang mit fremden Personen in Chats und Social Media, die Benutzung von Suchmaschinen oder die Beachtung von Bildrechten. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz der Privatsphäre und der eigenen Sicherheit. Im Rahmen des Angebots Medienscouts NRW an der Grundschule werden pro Schule zwei Fachkräfte geschult. Diese Beratungsfachkräfte bilden anschließend die Medienscouts, Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen, aus. Angeleitet durch ihre Lehrkräfte, vermitteln die Medienscouts im Rahmen des medienpädagogischen Konzepts der Schule einen sichereren Umgang mit digitalen Medien.
Grundlage für die Teilnahme an der Ausbildung ist die vorherige Arbeit mit dem Internet-ABC im Unterricht. Medienscouts NRW ist ein Peer-to-Peer-Angebot, bei dem die Kinder von geschulten Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften begleitet werden. Diese Fachkräfte durchlaufen eine umfassende Qualifizierung und bilden anschließend die Medienscouts an ihrer Schule aus. Das Programm ist steht allen Grundschulen in NRW offen. Interessierte Schulen finden alle wichtigen Informationen zum Angebot auf der Website der Medienscouts NRW.
Medienscouts NRW ist das größte Peer-to-Peer-Angebot im deutschsprachigen Raum. Gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen möchte die Landesanstalt für Medien NRW das Angebot perspektivisch weiter ausbauen. Bisher wurden an über 1.200 weiterführenden Schulen mehr als 8.500 Schülerinnen und Schüler als Medienscouts qualifiziert und rund 3.600 Beratungsfachkräfte ausgebildet. Seit Anfang 2025 wird das Angebot schrittweise auf Grundschulen in NRW ausgeweitet.
Quelle: Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf, 21. November 2025
Neues BLS-Faktenblatt zur Mediennutzung
Die Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen (BLS) hat Daten und Fakten zur Nutzung von Medien und den damit verbundenen Risiken vor allem für junge Menschen zusammengestellt. 96% der Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren besitzen ein eigenes Smartphone. Die Zeit, die sie durchschnittlich online verbringen, ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen und liegt zwischen 2,5 und 5 Stunden täglich. Jede:r zehnte Schüler:in im Land Brandenburg zeigt ein suchtähnliches Nutzungsverhalten.
Das neue Faktenblatt der BLS gibt Hintergrundinformationen zum Thema Mediennutzung bei Jugendlichen und enthält darüber hinaus Hinweise auf mögliche Suchtsymptome, Präventionsmöglichkeiten und Links zu weiterführenden Informationen und Hilfsangeboten.
Quelle: Meldung der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V., Potsdam, 17. Oktober 2025
Digitaler Optimierungsdruck: Kinder und Jugendliche zwischen SkinnyTok, Fitspiration und Body Positivity
Schöner, fitter, schlanker? Social-Media-Trends wie #SkinnyTok, Fitspiration oder Looksmaxing prägen das digitale Erleben junger Menschen. Die Beiträge der Ausgabe 4/2025 der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL geben einen Überblick über körperbezogene Social-Media-Trends und zeigen auf, wie bestimmte Körperideale das Selbstbild von Kindern und Jugendlichen prägen.
Kinder und Jugendliche hatten schon immer Vorbilder, denen sie besonders nacheiferten. Mädchen wollten möglichst schlank und makellos sein, Jungen besonders männlich und stark – diese »alten Schubladen« sind und waren nie harmlos.
»Was früher Stars und Sternchen waren, sind heute Influencerinnen und Influencer. Damals wie heute wirken medial inszenierte Körperideale mit erheblichem Druck auf das Selbstempfinden junger Leute ein. KI-Filter, Algorithmen und schnelllebige Trends potenzieren diesen Einfluss. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche darin zu stärken, solche Darstellungen kritisch zu hinterfragen und soziale Medien selbstbewusst und reflektiert zu nutzen«, so Sebastian Gutknecht, Direktor der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz (BzKJ).
Mit der Fachzeitschrift BzKJAKTUELL 4/2025 gibt die Bundeszentrale einen Überblick über körperbezogene Social-Media-Trends, lenkt den Blick auch auf Gegenbewegungen wie »Body Positivity« und lässt Jugendliche selbst zu Wort kommen.
Die redaktionellen Beiträge der BzKJAKTUELL 4/2025 finden sich im Servicebereich auf der Website der BzKJ.
Quelle: Infoservice der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, Bonn, 28. November 2025