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Sexueller Missbrauch von Kindern: Fallzahlen bleiben 2024 auf hohem Niveau

Bundeskriminalamt veröffentlicht Bundeslagebild zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche

Im Jahr 2024 ist die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen nach jahrelangem Anstieg nahezu konstant geblieben. Mit 16.354 Fällen bei Kindern sowie 1.191 Fällen bei Jugendlichen bewegen sich die Zahlen aber weiterhin über dem Fünf-Jahres-Durchschnitt. Einen Höchstwert erreichte die Anzahl der Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte. Dies geht aus dem am 21. August vorgestellten Bundeslagebild hervor.
Im Jahr 2024 wurden in den 16.354 Fällen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs 18.085 Opfer (2,2 Prozent weniger als 2023) und 12.368 Tatverdächtige registriert, was einem Zuwachs von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Sexuellen Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren stellte die Polizei in 1.191 Fällen fest (0,8 Prozent weniger als 2023). 1.259 Opfer wurden registriert (minus 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die Zahl der Tatverdächtigen stieg um 6,8 Prozent auf 1.018. Die Anzahl der Fälle der Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen und erreichte im Berichtsjahr 2024 mit 9.601 Fällen einen Höchstwert (plus 8,5 Prozent). Seit dem Jahr 2020 haben sich die Fallzahlen damit mehr als verdreifacht. Im Gegensatz dazu sind die registrierten Straftaten rund um kinderpornografische Inhalte und der sexuellen Ausbeutung zum Nachteil von Minderjährigen gesunken. Dennoch bleibt die Zahl mit 42.854 Fällen bei der Herstellung, Verbreitung, dem Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten weiterhin auf einem hohen Niveau.
Weitere wesentliche Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild:
Anteil minderjähriger Tatverdächtiger anhaltend hoch:
Der Anteil der Minderjährigen, Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) und jungen Erwachsenen (21 bis 24 Jahre) an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist anhaltend hoch. So machen Minderjährige in Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten fast die Hälfte der Tatverdächtigen aus. Straffällige Kinder und Jugendliche sind häufig dem Phänomen der »Selbstfilmenden« zuzurechnen. Zudem leiten sie kinder- und jugendpornografische Inhalte häufig unbedacht an Personen aus ihrer Altersgruppe weiter. Viele handeln dabei ohne Bewusstsein für eine mögliche strafrechtliche Relevanz sowie weitere persönliche und soziale Folgen ihres Handelns – insbesondere, wenn die Inhalte in Sozialen Medien geteilt werden.
Mehr Hinweise auf Verdachtsfälle von kinder- und jugendpornografischen Inhalten: Das BKA erhält als Zentralstelle täglich hunderte Verdachtsmeldungen des US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) auf kinder- und jugendpornografische Inhalte sowie Missbrauch von Minderjährigen im Internet. Im Jahr 2024 gingen im BKA 205.728 Hinweise des NCMEC ein. Etwas mehr als die Hälfte dieser Meldungen (106.353 Hinweise) war nach deutschem Recht strafrechtlich relevant.
Internet bietet zahlreiche Tatgelegenheiten: Neben Straftaten, bei denen Körperkontakt zwischen Tätern und Opfern besteht (sogenannte Hands-on-Straftaten), findet weiterhin ein großer Anteil der Delikte online statt. Das Internet bietet hier zahlreiche Tatgelegenheiten für Phänomene wie beispielsweise »Cybergrooming«, »Livestreaming« und »Sextortion«.
Das Lagebild findet sich hier: https://bmi.bund.de/SexualdeliktezNvKin- dernuJugendlichen

 

Quelle: Meldung der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Auszug), Berlin, 21. August 2025

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