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Leitfaden

Schutz vor Missbrauch im Internet: Save the Children veröffentlicht Leitfaden zu Kinderfotos und -videos

Kinder, die ein Eis lutschen, in engen Trikots an Sportgeräten turnen, sich als Erwachsene verkleiden oder mit großen Augen in die Kamera schauen: Fotos und Videos müssen nicht zwingend nackte Haut zeigen, um für pädokriminelle Täter:innen interessant zu sein. Mit einem neuen Leitfaden ruft die Kinderrechtsorganisation Save the Children Schulen, Kindergärten, Vereine und andere Akteure dazu auf, sich kritisch mit der Veröffentlichung aller Aufnahmen auseinanderzusetzen, die Kinder abbilden.
Im Fokus stehen Fotos und Videos, die Kinder in alltäglichen Situationen zeigen, und auf den ersten Blick als harmlos empfunden werden – obwohl sie ebenfalls große Risiken bergen. Denn auch Alltagsaufnahmen werden von Social-Media-Kanälen und Webseiten gestohlen und in einschlägigen Internetforen hochgeladen. Dort werden die Fotos und Videos milliardenfach aufgerufen, getauscht und kommentiert. Das geschieht etwa mit sexualisierenden Texten, sexuellen Lauten oder bestimmten Hashtags und Emojis. Auch KI-Tools tragen dazu bei, dass Aufnahmen täuschend echt verändert werden. Mit sogenannten Deepnude-Generatoren oder Nudifiern können Bilder von bekleideten Kindern mit wenigen Klicks sexualisiert werden. Accounts von Eltern geraten dabei ebenso ins Visier von Täter:innen wie die Internetauftritte von Schulen, Horten, Kindergärten, Sportvereinen oder Organisationen.
Die Inhalte der Publikation basieren auf zahlreichen Gesprächen mit Expert:innen von Kinder- und Jugendschutzorganisationen und der Polizei. Die 36-seitige digitale Veröffentlichung gibt Hintergrundinformationen zu Pädokriminalität im Internet und erklärt mit vielen Beispielen, wie Täter:innen vorgehen. Anhand von Illustrationen werden riskante und weniger riskante Motive gegenübergestellt und Empfehlungen gegeben – sowohl zur Bildauswahl als auch zu technischen Sicherheitsvorkehrungen. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit den Rechten von Kindern, die durch die Zweckentfremdung ihres Bildmaterials verletzt werden.
jugendschutz.net, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet ist als Kooperationspartner am Leitfaden beteiligt.

 

Quelle: Pressemeldung Save the Children Deutschland e.V., Berlin, 17. Juni 2025

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