Weichenstellung durch SGB VIII-Reform: nicht auf übersteigerte Erwartungen zusteuern, sondern wirksam Unterstützungszugänge eröffnen
Stellungnahme der AGJ zum Referatsentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG)Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ stellt fest, dass der Referatsentwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG / RefE) den wichtigen und lang erwarteten Reformschritt zur inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch neue Änderungsvorschläge mit der Zielstellung des Erhalts eines zukunfts- und handlungsfähigen Sozialstaates enthält. Beide Anliegen sind gewichtig. Ihre Verwirklichung bedarf jedoch einer realistischen Einschätzung.
Im Ringen um einen funktionierenden Sozialstaat sind die Rechte junger Menschen und ihrer Familien nicht als unvereinbarer Widerspruch einzuordnen, sondern – gerade auch in Anbetracht der demografischen Veränderungen und Krisen – als Stärke zu bewerten. Die Kinder- und Jugendhilfe ist die rechtebasierte Absicherung des gesellschaftlich getragenen sozialstaatlichen Unterbaus für ein gutes Aufwachsen der nachrückenden Generationen. Die AGJ bietet im weiteren Diskurs ihre fachliche Expertise an, die aus der Bündelung des Diskurses innerhalb der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe entsteht.
Weitere Informationen unter agj.de: SGB-VIII-Reform: AGJ bei Anhörung im BMBFSFJ zum 1. KJHSRG
Quelle: Meldung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin, 16. April 2026