Newsletter
Jugendschutz-Newsletter Nr. 7
Guten Tag,
die im letzten JUGENDSCHUTZ-Newsletter bereits begonnene Diskussion zum Lachgasverbot gipfelt aktuell in einem Gesetzentwurf zum Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige, den das Bundeskabinett am 2. Juli 2025 beschlossen hat und der auch von den Gesundheitsminister:innen der Länder unterstützt wird.
Weitere Meldungen befassen sich mit Altersverifikationen im Internet, die durch einen neuen digitalen Alterscheck verhindern sollen, dass Kinder und Jugendliche in der EU auf nicht altersgerechte Inhalte im Internet zugreifen können.
Ein Gesetz, das zwischenzeitlich in Kraft getreten ist, ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Der Kinderschutz auf Reisen und im Tourismus, sowie die Projekte »Jugendliche mit KI für Demokratie« und »Wie Cybergrooming effektiv begegnen?« verdeutlichen wieder einmal das breite Spektrum des Kinder- und Jugendschutzes und die verschiedenen Akteure.
Wir wünschen Ihnen eine interessante und informative Lektüre und melden uns nach einer kurzen Sommerpause Ende August wieder.
Bundeskabinett beschließt Lachgasverbot
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 2. Juli 2025, den Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) beschlossen. Ziel ist die Unterbindung des Lachgas-Missbrauchs – vor allem Kinder und Jugendliche werden vor den gesundheitlichen Risiken geschützt. Unter die neuen Regeln fällt auch das Verbot von sogenannten K.O.-Tropfen. Die Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden z.B. zur Begehung von Vergewaltigungs- und Raubdelikten missbraucht. Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden. Die Folgen des Lachgaskonsums können gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden. Deswegen wird mit dem Gesetzentwurf die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche sowie den Verkauf über Versandhandel und Automaten verboten. Zudem wird auch der Handel und Vertrieb von K.O.-Tropfen eingeschränkt, die von Straftätern für Vergewaltigungs- und Raubdelikte missbraucht werden und das Leben von Unschuldigen in Gefahr bringen. Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden.
Die Regelungen im Einzelnen:
Um den Missbrauch von Lachgas, Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) einzuschränken, erhält das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eine Anlage II, die diese Stoffe um- und erfasst.
Lachgas: Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes (jeweils in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8g) unterfallen zukünftig dem Umgangsverbot des § 3 NpSG. Für Kinder und Jugendliche gilt dann ein Erwerbs- und Besitzverbot, der Verkauf an Kinder und Jugendliche und der Verkauf über Automaten und den Versandhandel wird verboten.
K.O.-Tropfen: Das gleiche gilt für die Stoffe BDO und GBL (als Reinstoff und Zubereitungen dieser Stoffe mit einem Gehalt von jeweils mehr als 20 Prozent), die von Sexualstraftätern als K.O.-Tropfen missbraucht werden. Durch die Gesetzesänderung sind etwa Inverkehrbringen, Handel und Herstellung verboten. Von den Verboten ausgenommen bleibt die nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anerkannte Verwendung eines neuen psychoaktiven Stoffes zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie die Verwendung als Arzneimittel und Medizinprodukt.
Quelle: Pressemeldung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Berlin, 02. Juli 2025
Verkaufs- und Konsumverbot von Lachgas
Beschluss der GMK vom11./12.06.2025
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder unterstützen ein von der neuen Gesundheitsministerin des Bundes angekündigtes geplantes Gesetzesvorhaben zu einem Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige.
Zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden sind verschärfte Regelungen für Läden, den Online-Versandhandel und für Automaten dringend erforderlich. Ein generelles Verbot der Substanz wird seitens der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder allerdings nicht angestrebt. So sollte die Verwendung von Lachgas zu medizinischen, industriellen und wissenschaftlichen Zwecken von einem Verbot ausgenommen werden.
Eine bundeseinheitliche Regelung ist unterschiedlichen landesrechtlichen Vorschriften vorzuziehen. Dies ist auch notwendig, um Eltern, Schulen und die Kommunen mit diesem Problem nicht weiter allein zu lassen. Es wird angeregt, auf Bundesebene ein Präventionskonzept zum Thema »Lachgas-Konsum« bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu entwickeln. Ziel dieses Konzepts soll sein, durch gezielte Aufklärungsmaßnahmen die Risiken und Gefahren des Lachgas-Konsums zu minimieren und das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit solchen Substanzen zu stärken. Dabei soll insbesondere die Plattform des BIÖG genutzt werden, um eine möglichst breite und effektive Informationsvermittlung sicherzustellen.
Gleichzeitig ist eine gesetzliche Regelung zur Bekämpfung der Verabreichung von K.O.-Tropfen als Betäubungsmittel außerhalb der anerkannten Verwendung notwendig. Hierbei sollte die Verfügbarkeit der Grundsubstanzen für die industrielle Anwendung beachtet und sichergestellt werden. Auch dies wird von den Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder unterstützt. Darüber hinaus wird das BMG gebeten, im Rahmen der Anpassung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) darauf zu achten, dass eine Umgehung des Verbots von LSD-Derivaten durch bereits bekannte oder künftige Derivate (z.B. 1S-LSD) verhindert wird.
Quelle: Beschlüsse - Gesundheitsministerkonferenz (GMK), aufgerufen am 14. Juli 2025
Kinder- und Jugendschutz: EU-Kommission stellt Alterscheck fürs Netz vor
Bislang reicht im Netz oft ein Klick, um das Alter zu bestätigen – auch bei Inhalten, die nicht für Kinder gedacht sind. Ein Vorschlag aus Brüssel soll das erschweren. Ein neuer digitaler Alterscheck soll künftig verhindern, dass Kinder und Jugendliche in der EU auf Pornografie und andere nicht altersgerechte Inhalte im Internet zugreifen können. Die EU-Kommission stellte dafür eine technische Vorlage zur Verfügung, die zunächst in Dänemark, Frankreich, Spanien, Griechenland und Italien getestet wird.
Verifikation soll Ende 2026 auch in Deutschland eingeführt werden: Die Verifikation soll es ermöglichen, das Alter von Nutzerinnen und Nutzern anonym zu prüfen, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern. Langfristig ist geplant, die Technik in den digitalen EU-Ausweis (eID) zu integrieren – eine Art offizieller Online-Identitätsnachweis, der ab Ende 2026 verfügbar sein und auch in Deutschland eingeführt werden soll. Dänemark will das Thema während seiner EU-Ratspräsidentschaft vorantreiben. Um das Problem greifbarer zu machen, verglich die dänische Digitalministerin Caroline Stage Olsen die Online-Welt mit der Situation vor einem Nachtclub: Es sei schwer vorstellbar, dass Kinder in einen Club kämen, indem sie einfach behaupteten, dass sie alt genug seien, sagte die Politikerin in Brüssel. »Kein Türsteher, keine Ausweiskontrolle, nur ein einfaches ›Ja, ich bin über 18 Jahre alt‹«. Genau das sei online seit Jahren der Fall.
Weniger Suchtfaktor für junge Nutzer: Zusätzlich veröffentlichte die Brüsseler Behörde neue Leitlinien, die Plattformen beim Schutz von Minderjährigen unterstützen sollen. Vorgeschlagen wird unter anderem, dass Kinderprofile standardmäßig auf privat gestellt sind und nur von bestätigten Kontakten gesehen werden. Funktionen, die süchtiges Verhalten fördern – etwa »Streaks« bei Online-Spielen, die durch Belohnungssysteme täglichen App-Gebrauch erzwingen sollen – sollen für Minderjährige deaktiviert werden.
Die neuen Maßnahmen sind Teil der Umsetzung des Digital Services Act (DSA), der großen Internetplattformen strengere Auflagen zum Schutz ihrer Nutzer macht. Mehrere EU-Staaten drängen zudem darauf, eine einheitliche Altersgrenze beim Zugang zu sozialen Medien festzulegen. Als internationales Vorbild gilt Australien: Dort sollen soziale Netzwerke künftig erst ab 16 Jahren zugänglich sein.
Quelle: Deutschlandfunk https://www.deutschlandfunk.de/eu-kommission-stellt-alterscheck-fuers-internet-vor-testlauf-in-mehreren-staaten-100.html, aufgerufen am 15.07.2025
Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt: Neues Gesetz schützt Kinder und Jugendliche und stärkt die Rechte von Betroffenen
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist in Kraft getreten. Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabhängige Bundesbeauftragte Kerstin Claus betonen die Bedeutung des Gesetzes für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es soll helfen, sexualisierter Gewalt frühzeitig vorzubeugen, Hilfen für Betroffene zu stärken und die Qualität im Kinderschutz dauerhaft zu sichern. Es verankert erstmals gesetzlich das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission. Bestehende Unterstützungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal bleiben dauerhaft erhalten.
Kerninhalte des Gesetzes im Überblick:
Stärkung zentraler Strukturen: Das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission erhalten eine gesetzliche Grundlage und langfristige Absicherung. Der oder die Unabhängige Bundesbeauftragte werden zukünftig auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag gewählt.
Forschung und Berichtspflicht: Künftig legt die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte regelmäßig Berichte über Ausmaß und Folgen sexueller Gewalt vor – gestützt auf ein neu einzurichtendes Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Beteiligung von Betroffenen: Der Betroffenenrat wird dauerhaft etabliert und soll die Perspektive von Betroffenen in politische Prozesse einbringen. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben, sollen mitreden und mitgestalten können.
Aufarbeitung stärken: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wird gesetzlich verankert. Durch regelmäßige Berichte soll sie den Stand der Aufarbeitung zum Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion machen sowie Handlungsbedarfe offenlegen. Beratungsangebote für die individuelle Aufarbeitung, verbesserte Akteneinsicht und wissenschaftliche Fallanalysen sollen helfen, strukturelle Fehler im Kinderschutz zu erkennen und zu vermeiden.
Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (jetzt: Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) erhält erstmals einen gesetzlichen Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Schutzkonzepte werden verpflichtender Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Zusätzlich wird ein medizinisches Beratungsangebot zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung eingerichtet.
Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) findet sich unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-235164
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Berlin, 02. Juli 2025
Kinderkommission des Bundestages
Mit der Konstituierung am 10. Juli 2025 als Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) ihre Arbeit auf, um damit auch in der 21. Wahlperiode die Bedeutung einer fraktionsübergreifenden Kinder- und Jugendpolitik des Parlaments zum Ausdruck zu bringen. Kinder und Jugendliche seien ein wichtiger Teil der Gesellschaft und bedürften des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Es sei daher Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, dafür zu sorgen, dass deren Interessen und Anliegen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt würden. Als deren »Anwalt« sei die Kinderkommission auch Ansprechpartner für Verbände und andere Organisationen, für Eltern und Kinder.
Die Mitglieder der neuen Kinderkommission sind die Abgeordneten: Michael Hose (CDU/CSU, entsprechend der Fraktionsstärke im Vorsitzturnus als erster Vorsitzender), Angela Rudzka (AfD), Truels Reichardt (SPD), Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Mareike Hermeier (DIE LINKE.).
Für die Kinderkommission erklärt der Vorsitzende Michael Hose zur Konstituierung: »Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Kinderkommission ist seit 1988 Ausdruck der besonderen Verantwortung, die der Bundestag für Kinder und Jugendliche hat. Als Vater und ehemaliger Schulleiter ist die Leitung der Kinderkommission eine Herzensangelegenheit für mich. Meine Schwerpunkte der Arbeit sind unter anderem die Stärkung der Medienkompetenz der Kinder und deren Schutz in den Sozialen Netzwerken. Wir werden fraktionsübergreifend auch weiterhin die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum unserer Arbeit stellen.«
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags, Berlin, 10. Juli 2025
Nicht wegsehen! Gemeinsam für Kinderschutz auf Reisen und im Tourismus
Mit Beginn der Sommerferien startet ECPAT Deutschland e. V. eine bundesweite dreimonatige Aufklärungskampagne gegen sexualisierte Gewalt und Ausbeutung von Kindern im Tourismus und auf Reisen. Unter dem Slogan »Nicht wegsehen! Anzeichen erkennen! Vorfall melden!« werden Reisende dafür sensibilisiert, verdächtige Situationen zu erkennen – und im Zweifel zu handeln. Denn: Kinderschutz ist grenzenlos.
In Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), der Bundespolizei, die an den großen Flughäfen und ausgewählten Bahnhöfen die Plakatkampagne aufnimmt, dem Bundeskriminalamt, jugendschutz.net und N.I.N.A. e. V. wird die Kampagne in ganz Deutschland sichtbar. Das auffällige Plakatmotiv lenkt die Aufmerksamkeit auf die Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net. Hier können Hinweise auf mögliche Fälle sexualisierter Gewalt und Ausbeutung von Kindern – im In- und Ausland sowie im digitalen Raum – vertraulich gemeldet werden.
Auch die Reisebranche übernimmt Verantwortung. Alle beteiligten Unternehmen haben den internationalen Kinderschutzkodex »The Code« unterzeichnet und setzen sich für konsequente Präventions- und Schulungsmaßnahmen im Tourismus ein.
Hintergrund: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist auch im Tourismus ein Problem. Täter:innen nutzen dabei oft die Anonymität des Reisens aus. In vielen Reiseländern fehlen Schutzstrukturen für Kinder, und das Thema ist tabuisiert. Die Reisebranche trägt keine Schuld, dass ihre Infrastrukturen für Straftaten genutzt werden, aber sie kann Verantwortung übernehmen: ECPAT Deutschland e.V. arbeitet deshalb eng mit touristischen Unternehmen zusammen, um Mitarbeitende und Reisende zu sensibilisieren und über klare Handlungsoptionen zum Schutz von Kindern zu informieren.
Die Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net bietet Reisenden eine einfache Möglichkeit, verdächtige Situationen – etwa auf Campingplätzen, in Bars, Hotels oder auch online – anonym zu melden. Die Hinweise können an das Bundeskriminalamt oder ECPAT übermittelt werden und werden gewissenhaft geprüft und weiterbehandelt. Partner der Meldeplattform sind: ECPAT Deutschland e.V. ein bundesweites Netzwerk zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung, jugendschutz.net, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet, N.I.N.A. e.V., die Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).
Quelle: Pressemeldung ECPAT Deutschland e.V., Freiburg/Kiel/Mainz/Stuttgart, 02. Juli 2025
Standards und Qualität im Kinderschutz unter Druck
Handlungsperspektiven für eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe
Steigende Anforderungen, begrenzte Ressourcen und akuter Fachkräftemangel stehen ausgeweiteten Rechtsansprüchen und einem damit einhergehenden Ausbau von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsinfrastruktur gegenüber. Dies stellt die Kinder- und Jugendhilfe vor große Herausforderungen. Der Ruf nach klaren Leitplanken, etwa durch überörtliche Unterstützung und abgestimmte Fachstandards, wird lauter und die Gefahr von Einrichtungs- und Gruppenschließungen infolge nicht einzuhaltender Qualitätskriterien beziehungsweise eine Anpassung von Standards im Stillen, ist groß.
Standards flexibel, aber verbindlich gestalten: Das Sachverständigengremium des Bundesjugendkuratoriums (BJK), welches die Bundesregierung zu Fragen der Kinder- und Jugendpolitik berät, ruft daher in seinem aktuellen Impulspapier dazu auf, Foren zu schaffen, die einen offenen Dialog zu Möglichkeiten von Qualitätskriterien und Fachstandards ermöglichen, wie diese unter realen Bedingungen und unter der Maxime der Bedarfsgerechtigkeit und auch unter erschwerten Bedingungen gesichert werden können. Die föderalen Ebenen sowie die zuständigen gesellschaftlichen Teilsysteme an den Schnittstellen der Kinder- und Jugendhilfe müssen daran unbedingt beteiligt werden.
Fachkräfte sichern, Qualität gewährleisten: Das Bundesjugendkuratorium (BJK), schlägt differenzierte Ausbildungswege, gezielte Zuwanderung, flexible Arbeitsmodelle und langfristige Perspektiven vor, sie sollen das Berufsfeld attraktiver machen. Auch die Jugendhilfeplanung schlagen die Expert:innen als ein mögliches Instrument vor, um regionale und überregionale Handlungsperspektiven zu schaffen.
Gleichzeitig mahnt das BJK an, Fachlichkeit nicht durch formale Kriterien allein zu definieren, sondern eine bedarfsgerechte Flexibilisierung von Standards anzuwenden. Entscheidend sei, die Qualität der Arbeit auch inhaltlich zu diskutieren – zum Beispiel im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Die Kinder- und Jugendhilfe braucht koordinierte Strategien von Bund, Ländern und Kommunen. Der gemeinsame Dialog ist kein Luxus, sondern Voraussetzung, um auch künftig jedes Kind wirksam zu schützen – unabhängig von Herkunft und Umständen.
Quelle: Meldung des Bundesjugendkuratoriums, München, 11. Juni 2025
Projektstart von JUUU-KI! – Jugendliche mit KI für Demokratie
61 % der Jugendlichen in Deutschland waren laut der aktuellen JIM-Studie im letzten Monat mit Fake News konfrontiert (https://mpfs.de/studie/jim-studie-2024/). Eine aktuelle BKA-Statistik zeigt zudem: Politisch motivierte Straftaten haben ein Rekordhoch erreicht – insbesondere online im Zusammenhang mit Hassrede und Desinformation. Gleichzeitig haben zwei Drittel der Jugendlichen bereits Erfahrungen mit Künstlicher Intelligenz gesammelt – sei es durch Chatbots, Bildgeneratoren oder Algorithmen in sozialen Netzwerken. Doch das Wissen über die Funktionsweise und Risiken von KI ist oft lückenhaft (Algorithmen und Künstliche Intelligenz im Alltag von Jugendlichen, BLM 2024, https://www.blm.de/files/pdf2/blm_schriftenreihe_111.pdf). Genau hier setzt das Projekt »JUUU-KI! – Jugendliche mit KI für Demokratie« von JUUUPORT e.V. an.
Was ist eigentlich Künstliche Intelligenz? Wie kann sie mich unterstützen – und woran erkenne ich Deepfakes oder manipulierte Inhalte? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Jugendliche gemeinsam mit Medienpädagog:innen in den praxisnahen KI-Laboren des Projekts. In Schulen und Jugendzentren setzen sie sich aktiv und kritisch mit den Chancen und Risiken von KI auseinander. Dabei geht es nicht nur um das Erkennen von Desinformation – sondern auch darum, wie KI kreativ und verantwortungsvoll genutzt werden kann, um gegen Hass und Fake News vorzugehen.
Neben der Aufklärung über KI sollen Jugendliche auch über Social Media allgemein aufgeklärt werden: Der KI-Avatar »JUUUKI«, die interaktive Story-Reihe »Think Before You Share« sowie ein digitales »Social Media Erste Hilfe Kit« werden gemeinsam mit Jugendlichen im Rahmen der KI-Labore produziert. Die Ergebnisse werden über die Social-Media-Kanäle von JUUUPORT verbreitet und machen digitale Bildung auf Augenhöhe sichtbar.
Hintergrund: Das Projekt »JUUU-KI!« wird im Rahmen des Bundesprogramms »Demokratie leben!« durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. JUUUPORT e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen für ein respektvolles Miteinander im Netz fördert. Der Verein unterstützt neben »JUUU-KI!« die Plattform http://www.juuuport.de/, auf der Jugendliche Gleichaltrige bei Problemen im Netz beraten.
Quelle: Meldung JUUUPORT e.V., Hannover, www.juuuport.de
Neues AJS-Projekt gestartet: Wie Cybergrooming effektiv begegnen?
Ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen ist in Deutschland von Cybergrooming betroffen. Der Begriff »Cybergrooming« bezeichnet die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen im Internet. Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. widmet sich der Thematik schon seit vielen Jahren, mit dem Projekt jetzt weitreichender und systematisch. Gefördert wird das Projekt vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI).
Zentrales Anliegen des Projektes ist es, Fachkräfte und Eltern im Umgang mit Herausforderungen in diesem Themenfeld ganzheitlich zu sensibilisieren und ihnen mehr Handlungssicherheit zu geben. Dazu sollen aktuelle Bedarfe erkannt und innovative, lebensweltnahe Präventionsansätze in Pilotprojekten entwickelt werden. Über Kooperationen auf kommunaler und überregionaler Ebene werden bestehende Angebote in NRW sichtbar gemacht, interdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert und Angebotslücken geschlossen. Der Aufbau eines starken Netzwerkes in NRW soll Fachwissen, Expertise und Reichweite bündeln, um sexuelle Belästigung im Netz noch effektiver zu bekämpfen. Aspekte, die den digitalen Raum konsequent mitdenken, sollen langfristig in Schutzkonzepte von Einrichtungen einfließen. Wünschenswert wäre eine strukturelle Verankerung.
Ein besonderer Fokus wird auf bisher eher vernachlässigte, besonders schutzbedürftige Zielgruppen wie etwa Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gelegt, die in ihrem Alltag besonders häufig Grenzüberschreitungen erleben. Für eine funktionierende Prävention ist entscheidend, den Schutz aller Kinder und Jugendlichen in den Blick zu nehmen – unabhängig von sprachlichen Barrieren, sozialen Hintergründen oder Behinderungen. Dafür umfasst das Projekt auch Workshops für Jugendliche. Sie sollen aktiv gestärkt und in Präventionsprozesse einbezogen werden.
Quelle: AJS-News vom 30.06.2025 (https://ajs.nrw/neues-projekt-gestartet-wie-cybergrooming-effektiv-begegnen/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_source_platform=mailpoet&utm_campaign=ajs-newsletter-or-Februar-2024_1), aufgerufen am 15.07.2025
Thema Jugend Kompakt: Offen für Alle
Inklusive Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit
Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind Orte, die auch für junge Menschen mit Behinderung attraktiv sind und von ihnen genutzt werden. Gleichzeitig ist die Nutzung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen mit Behinderung noch immer mit spezifischen Zugangsbarrieren verbunden.
Die 60-seitige Arbeitshilfe wird gemeinsam mit dem Paritätischen Jugendwerk NRW herausgegeben. Sie bietet Orientierung bei der Erarbeitung eines inklusiv angelegten Schutzkonzeptes für die eigene Organisation. Die neue Ausgabe in der Reihe THEMA JUGEND KOMPAKT ermutigt dazu, neue Wege zu beschreiten und hat dabei mögliche Herausforderungen und deren lösungsorientierte Bewältigung im Blick. Die Handreichung gibt einen Einblick in die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und zeigt Risiken und Schutzbedürfnisse, die auch im Kontext von Kinder- und Jugendarbeit einzubeziehen sind. Die fachlichen Impulse, Bausteine zur (Weiter-)Entwicklung eines inklusiven Schutzkonzeptes und die praxisnahen Anregungen der Arbeitshilfe werden durch einen umfangreichen digitalen Anhang ergänzt.
Weitere Informationen unter https://www.thema-jugend.de/
Quelle: Pressemitteilung der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V., Münster, 15. Juli 2025