16.07.2026
Neues BAJ-Projekt zu Reformbedarfen im 2. Abschnitt des Jugendschutzgesetzes
Mit einem neuen, bis zum 31. Dezember 2026 befristeten Projekt nimmt die BAJ die fachliche Bewertung von Reformbedarfen im 2. Abschnitt des Jugendschutzgesetzes in den Blick. Dies geschieht vor dem Hintergrund veränderter Lebenswelten, Konsummuster, Veranstaltungsformaten und Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen.
Während sich die laufende Evaluation des Jugendschutzgesetzes auf den medienbezogenen 3. Abschnitt konzentriert, untersucht das BAJ-Projekt mögliche Anpassungsbedarfe im 2. Abschnitt. Die dort verankerten Regelungen betreffen unter anderem den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Veranstaltungen und an öffentlichen Orten sowie vor dem Konsum gesundheitsgefährdender Substanzen.
Für die juristische Bearbeitung des Projekts verstärkt Nina Priebsch die Geschäftsstelle der BAJ.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.