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20.10.2020

Pressemitteilung

Zeitgemäßer Jugendmedienschutz – KJug 4/2020

Allein wird's keiner machen. Es geht nur übers Team.

KJug_4-2020_Titelblatt

Ein neues Jugendmedienschutzrecht wurde am 14. Oktober im Bundeskabinett beschlossen, denn das alte stammt noch aus der Zeit vor Facebook, Twitter und Instagram. Die Digitalisierung hat aber längst so gut wie alle Lebensbereiche durchdrungen und die Medienwelt grundlegend geändert. Es war also höchste Zeit, das gesetzliche Regelungswerk zum Jugendmedienschutz zu reformieren.
Zielsetzung der Novellierung des Jugendschutzgesetzes ist es regulatorische Antworten für einen Kinder- und Jugendmedienschutz im 21. Jahrhundert zu geben. Welche Änderungen sinnvoll, notwendig, entbehrlich, oder sogar nicht rechtskonform sind, stellen die Autorinnen und Autoren – Vertreterinnen und Vertreter der einschlägigen Institutionen der Medienaufsicht, der Selbstkontrolle und der Medienpädagogik – in der aktuellen Ausgabe von KJug dar. Den Statements vorangestellt ist ein Überblick über die geplanten Änderungen, ihre Reibungspunkte und ihre mögliche Rolle für eine tatsächliche, nachhaltige Modernisierung des komplexen Rechtsbereichs.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. begrüßt u.a., dass Filme und Games zukünftig die gleiche Alterseinstufung erhalten sollen, egal auf welchem Weg sie vertrieben werden. Damit wird Eltern, Fachkräften und Kindern und Jugendlichen eine einheitliche Orientierung geboten. Der Schutz vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, Grooming und auch vor Kostenfallen im Netz ist ein weiterer wichtiger Aspekt und auch die Tatsache, dass Anbieter Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen, Hilfs- und Beschwerdesysteme entwickeln müssen wird befürwortet.

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