Schlaglicht
Kein Elternprivileg mehr beim Alkoholkonsum
Jugendschutz stärken, Prävention sichern
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) begrüßt ausdrücklich die Beschlüsse des Bundesrates vom 26. September 2025 zur Stärkung des Jugendschutzes. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, das sogenannte »begleitete Trinken« (§ 9 Abs. 2 JuSchG) ersatzlos zu streichen sowie ein Rauchverbot in Fahrzeugen einzuführen, wenn Minderjährige oder Schwangere anwesend sind. Beide Maßnahmen entsprechen langjährigen Forderungen der BAJ.
Das erweiterte Erziehungsprivileg
Jugendschutzrelevante Medien in der Kinder- und Jugendarbeit rechtssicher einsetzen
Praxisleitfaden
Referent:in (m/w/d) Kinder- und Jugendschutz
zum 01.07.2026 (unbefristet) gesucht
Arbeitsort: Berlin | Stellenumfang: Vollzeit; Teilzeit ab 35 Std./Woche nach Absprache möglich
Prävention schafft Schutz – pauschale Verbote nicht!
Positionierung der BAJ zur Frage »Social Media ab 16 Jahren?«
Radikalisierung & Extremismusprävention
KJug 4-2025
Islamistische Radikalisierung junger Menschen: Prävention als zentrale Aufgabe von Schule und Jugendhilfe
Kein Elternprivileg mehr beim Alkoholkonsum
Jugendschutz stärken, Prävention sichern
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. – Oktober 2025