Schlaglicht
Kein Elternprivileg mehr beim Alkoholkonsum
Jugendschutz stärken, Prävention sichern
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) begrüßt ausdrücklich die Beschlüsse des Bundesrates vom 26. September 2025 zur Stärkung des Jugendschutzes. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, das sogenannte »begleitete Trinken« (§ 9 Abs. 2 JuSchG) ersatzlos zu streichen sowie ein Rauchverbot in Fahrzeugen einzuführen, wenn Minderjährige oder Schwangere anwesend sind. Beide Maßnahmen entsprechen langjährigen Forderungen der BAJ.
Stellungnahme der BAJ e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Dossiers zum Jugend- und Jugendmedienschutz in leichter Sprache
Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt
BAJ zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Das erweiterte Erziehungs-privileg
Jugendschutzrelevante Medien in der Kinder- und Jugendarbeit rechtssicher einsetzen
Praxisleitfaden