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Schlaglicht

Prävention schafft Schutz – pauschale Verbote nicht!

Positionierung der BAJ zur Frage »Social Media ab 16 Jahren?«

Die Diskussionen um ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige befeuern seit einigen Monaten die öffentliche, die politische und die Fachdebatte. Die Forderungen reichen von einem »Totalverbot« bis zur Ablehnung jeglicher Verbote. 

Forderungen aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes ist die zentrale Frage nicht, ob Kinder und Jugendliche grundsätzlich Zugang zu sozialen Netzwerken haben dürfen, sondern wie dieser Zugang so gestaltet wird, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden und bleiben, ihre Entwicklung gefördert wird und sie zu verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) spricht sich deshalb gegen ein pauschales Nutzungsverbot von Social-Media vor dem 16. Lebensjahr aus. Kinder und Jugendliche nutzen soziale Netzwerke aus vielfältigen Gründen (Kommunikation, Information, Bildung, soziale Unterstützung und Beratung). Ein pauschales Verbot würde den Zugang zu Lern- und Informationsquellen, zu Unterstützungsnetzwerken und zur Entwicklung eigener Medienkompetenz einschränken. Verbote allein greifen deshalb zu kurz. 
Wichtig ist der Fokus auf …
… Prävention durch Medienkompetenzförderung
… Unterstützungsangebote für Eltern
… Verantwortungswahrnehmung von Plattformen bzw. Anbietern
… eine konsequente Durchsetzung bestehender Regelungen
… die Sicherstellung analoger Angebote / der Finanzierung.

Dossiers zum Jugend- und Jugendmedienschutz in leichter Sprache

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