Schlaglicht
Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt Stellung genommen. Die BAJ begrüßt, dass der Entwurf digitale Gewalt rechtsgebietsübergreifend adressiert und damit zentrale Fragen des Kinder- und Jugendmedienschutzes berührt. Zugleich betont die BAJ, dass Schutzlücken geschlossen werden müssen, ohne Kinder und Jugendliche in entwicklungsbezogenen oder peerbezogenen Konstellationen unverhältnismäßig zu kriminalisieren. Prävention, Aufklärung, Beratung und Rechtsdurchsetzung müssen konsequent zusammengedacht werden.
Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt
BAJ zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Das erweiterte Erziehungs-privileg
Jugendschutzrelevante Medien in der Kinder- und Jugendarbeit rechtssicher einsetzen
Praxisleitfaden
Erstes Kinder- und Jugendhilfe-strukturreform-gesetz – 1. KJHSRG
Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Prävention schafft Schutz – pauschale Verbote nicht!
Positionierung der BAJ zur Frage »Social Media ab 16 Jahren?«
Radikalisierung & Extremismusprävention
KJug 4-2025
Islamistische Radikalisierung junger Menschen: Prävention als zentrale Aufgabe von Schule und Jugendhilfe