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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 10 vom 16.06.2021

im aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche und geben einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz.

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Kinder- und Jugendschutz – jetzt erst recht!

Wahlprüfsteine der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat im Vorfeld der Bundestagswahl Wahlprüfsteine erarbeitet. Im Fokus stehen ausgewählte Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes, wie der erzieherische Kinder- und Jugendschutz im § 14 SGB VIII, Medienbildung in Kindheit und Jugend, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, Fragen zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und zur Alkoholprävention(sstrategie) sowie die Problematik des (Cyber)Mobbings unter Kindern und Jugendlichen.
Der Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kinder und Jugendliche müssen vor Gefährdungen geschützt und befähigt werden, Gefährdungen zu bewältigen und bewusst und kritisch damit umzugehen. Dies wurde in den vergangenen Monaten besonders deutlich.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. setzt sich seit mittlerweile 70 Jahren für die Belange von Kindern und Jugendlichen ein. Zur Bundestagswahl möchten wir daher den Kinder- und Jugendschutz in den Fokus der Aufmerksamkeit der Parteien rücken. Die Auswahl bedeutet jedoch nicht, dass z.B. die Prävention von Extremismus, des Drogenmissbrauchs und der sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen weniger wichtig oder weniger aktuell sind. Vielmehr gehören auch sie seit vielen Jahren zu den zentralen Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes.

Ergebnisse der Wahlprüfsteine werden im Herbst u.a. in der Fachzeitschrift der BAJ »Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis – KJug« veröffentlicht. Die BAJ-Wahlprüfsteine finden sich unter https://www.bag-jugendschutz.de/Wahlpruefsteine_2021-BAJ.pdf. 

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 14. Juni 2021

Jugendschutz nach der Pandemie

Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni 2021

Kindertag

Seit über einem Jahr sahen und sehen sich Kinder und Jugendliche mit massiven Einschränkungen in ihrer Lebenswelt konfrontiert. Schule und Freizeit sind teils komplett zum Erliegen gekommen. Freunde und Freundinnen treffen sich vorrangig digital. Angst, Verhaltensauffälligkeiten, Essstörungen, Haltungs- und Augenschäden durch Bewegungsmangel sind die Folgen. Kinder suchtkranker und psychisch kranker Eltern waren mit diesen allein zuhause und konnten der oftmals belastenden Situation kaum entfliehen. Und auch die übermäßige Nutzung von Laptop und Smartphone ließen den Medienkonsum – mangels anderer Freizeitalternativen – steigen. Die Liste der psychischen und physischen Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche ist lang. Nichtdestotrotz haben Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe kontinuierlich Beratung angeboten, die auch in Anspruch genommen wurden.
Wie sich die Situation hinter geschlossenen Türen zuhause für einige Mädchen und Jungen tatsächlich entwickelt hat, blieb oftmals unbemerkt. Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2020 zu Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche haben jetzt aber gezeigt, dass sie nach wie vor körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt ausgesetzt waren – dabei lassen die Dunkelfeldzahlen ein weitaus höheres Ausmaß vermuten.
»Kinder und Jugendliche haben in der Krise nicht die notwendige Aufmerksamkeit von der Politik bekommen. Zwei Milliarden Euro für das Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche« des Bundesjugendministeriums sind dabei sicherlich ein guter und wichtiger Anfang«, konstatiert Klaus Hinze, der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ). »Um nicht nochmals in eine solch schwierige Situation zu gelangen, bedarf es jetzt perspektivisch weiterer Anstrengungen bezüglich der Prävention von Gefährdungen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die derzeit diskutiert wird, wäre darüber hinaus ein wichtiger Schritt, um Teilhabe, Befähigung und Schutz zu fördern. Wieder einmal zeigt sich, dass die Investitionen in langfristig angelegte Präventionsangebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sinnvoll und wichtig sind«, so Hinze.

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 01. Juni 2021

Kinderrechte ins Grundgesetz: Scheitern des Vorhabens herber Dämpfer für Kinder, Jugendliche und Familien

Zum Scheitern des Koalitionsvorhabens, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, erklärt das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind): »Das Scheitern der Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein herber Dämpfer für die Kinder, Jugendlichen und Familien unseres Landes, die in den vergangenen Monaten ohnehin schon wenig Unterstützung erfahren haben. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass Kinderrechte bisher zu häufig übergangen werden.
Dass sich die Bundestagsfraktionen nicht auf eine gemeinsame Formulierung einigen konnten, ist enttäuschend. Kinder und ihre Familien hätten mehr Kompromissbereitschaft und Rückhalt über alle Parteien hinweg verdient. Mit dem Scheitern des Vorhabens wurde eine historische Chance verpasst, die Rechte von Kindern nachhaltig zu stärken.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte wird sich weiter für eine Verankerung der Kinderrechte in der deutschen Verfassung einsetzen. Die im Aktionsbündnis vertretenen Kinderrechtsorganisationen rufen Bund und Länder dazu auf, weiter eine tragfähige Lösung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu suchen. Es braucht eine starke und eindeutige Formulierung für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten gegen den Staat gelten. Dies wäre eine wichtige Grundlage für kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder, für eine stärkere Rechtsposition und mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.«

Weitere Informationen und Rückfragen:
Deutsches Kinderhilfswerk, www.dkhw.de
Deutscher Kinderschutzbund, www.dksb.de
UNICEF Deutschland, www.unicef.de
Deutsche Liga für das Kind, www.liga-kind.de 

 

Quelle: Pressemeldung des Aktionsbündnisses Kinderrechte, Berlin, 08. Juni 2021

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: Sebastian Gutknecht ist erster Direktor der BzKJ

Am 08. Juni hat die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juliane Seifert, Sebastian Gutknecht als ersten Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in sein Amt eingeführt.
Mit dem am 1. Mai 2021 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes ist die BzKJ aus der bisherigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) entstanden.
Staatssekretärin Juliane Seifert: »Mit Sebastian Gutknecht erhält die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eine fachlich erfahrene Leitung, die sich der gewachsenen Bedeutung der Behörde annehmen wird. Größte Aufgabe ist es jetzt, den modernisierten Kinder- und Jugendmedienschutz umzusetzen, der im neuen Jugendschutzgesetz beschlossen wurde. Dabei wünsche ich Sebastian Gutknecht gutes Gelingen und viel Erfolg.«
Sebastian Gutknecht war zuletzt Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen. Seit 2008 hat er die Obersten Landesjugendbehörden in der Kommission für Jugendmedienschutz vertreten. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Kinder- und Jugendmedienschutz und zum Jugendschutzrecht. Gutknecht folgt auf die ehemalige Vorsitzende der BPjM Martina Hannak.
»Der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz kommt aufgrund der erfolgreichen Reform des Jugendschutzgesetzes eine wichtige Rolle dabei zu, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen«, erklärte der neue Direktor, Sebastian Gutknecht. »Ich freue mich, den modernisierten Kinder- und Jugendmedienschutz in die Praxis umzusetzen.«

Über die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz mit Sitz in Bonn ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Mit dem neuen Jugendschutzgesetz wurden systemische Anbietervorsorgepflichten (zum Beispiel sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesysteme) zur Eindämmung von Interaktionsrisiken wie beispielsweise Cybergrooming, Cybermobbing und Kostenfallen eingeführt. Die BzKJ wacht über die Einhaltung dieser Pflichten und ist zur Verhängung empfindlicher Bußgelder (bis zu 50 Millionen Euro) befugt. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteure, treibt die auch weiterhin notwendige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes voran und ermöglicht zum Beispiel über die Erkenntnisse und Ergebnisse der Spruchpraxis Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung.
Über die in der BzKJ angesiedelte Prüfstelle für die Durchführung der Indizierungsverfahren ist die Bundeszentrale weiterhin für die Indizierung jugendgefährdender Medien zuständig.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Berlin/Bonn, 08. Juni 2021

USK erreicht Meilenstein: 50.000 durchgeführte Prüfverfahren im Bereich der Computer- und Videospiele

USK

Im Juni hat die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die Marke von insgesamt 50.000 Prüfverfahren im Bereich der Computer- und Videospiele seit ihrer Gründung im Jahr 1994 geknackt.
In den vergangenen 27 Jahren haben über 1.700 verschiedene Firmen aus 56 Ländern USK-Prüfanträge für ihre Spiele gestellt. Über diesen Zeitraum waren insgesamt mehr als 40 ehrenamtliche Sichter/-innen, fast 100 Jugendschutzsachverständige und seit 2003 auch die Ständigen Vertreter/innen der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) an den zuverlässigen Prüfergebnissen beteiligt. 

USK Geschäftsführerin Elisabeth Secker: »Die USK ist als anerkannte Selbstkontrolle ein aktiver und wichtiger Bestandteil des ganzheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland. Die vielen zuverlässigen Entscheidungen im Bereich der Altersfreigaben der unabhängigen Prüfgremien belegen, dass sich das Modell der regulierten Selbstregulierung in Deutschland bewährt hat. Gleichzeitig hat die USK etwa mit dem internationalen IARC-System zur Kennzeichnung von Spielen und Apps auf Online-Plattformen bewiesen, dass sie auch für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet ist und beständig zur Orientierung in einem Markt von sich stets weiterentwickelnden Angeboten beitragen kann. Alterskennzeichen sind hierbei ein wichtiger Baustein und bieten Schutz und Orientierung. Sie können aber die Begleitung des Medienkonsums von Kindern und Jugendlichen durch Eltern und pädagogische Fachkräfte nicht ersetzen. Maßgabe der USK wird es deshalb in Zukunft sein, Eltern sowie Kinder und Jugendliche bei einem verantwortungsvollen Umgang mit Spielen noch besser zu begleiten.«

USK – digital, international und zukunftsfähig: Der Aufgabenbereich der USK hat sich seit der Gründung erheblich erweitert und wurde an die Veränderungen im Bereich des Jugendschutzes angepasst. Über das klassische Prüfverfahren hinaus hat die USK gerade in den letzten Jahren Kompetenz und Initiative für zukunftsweisenden, praktischen Jugendschutz in Zeiten gelebter Medienkonvergenz demonstriert. So fließt die wertvolle Spruchpraxis der klassischen USK-Prüfungen auch im Rahmen des Systems der International Age Rating Coalition (IARC) ein, mit dem Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps vergeben werden. Außerdem berät und unterstützt die USK als anerkannte Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) mit dem Bereich USK.online Spielehersteller und Anbieter von Spieleplattformen bei der Umsetzung des gesetzlichen Jugendschutzes im Rahmen ihrer Online-Angebote. Hier haben sich bereits 44 Unternehmen angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und in engem Austausch mit unseren Fachleuten zu kooperieren.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. Mai 2021 sind neue Aufgaben auf die USK und ihre Prüfprozesse zugekommen. Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden werden diese nun in die Praxis umgesetzt.

 

Quelle: Pressemitteilung der USK – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, Berlin, 14. Juni 2021

Brennglas Corona – Digitalpakt für die Kinder- und Jugendhilfe

Stellungnahme der Fachverbände für Erziehungshilfen (AFET, BVkE, EREV, IGfH)

Junge Menschen, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, brauchen eine deutlich verbesserte digitale Ausstattung, die nicht nur ihre fachliche Begleitung sicherstellt, sondern auch einen kinder- und jugendgerechten Rahmen für ihre gesellschaftliche Teilhabe schafft, so die Fachverbände für Erziehungshilfen in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Im Kontext der Corona-Pandemie zeigt sich mehr denn je: Kindheit und Jugend finden in digitalisierten Lebenswelten statt. Digitale Räume und soziale Medien sind wesentlich in der Alltags- und Beziehungsgestaltung junger Menschen. Nicht nur (supra-)nationale Institutionen, sondern auch Selbstvertretungen junger Menschen weisen vor dem Hintergrund der UN-KRK darauf hin, dass Digitalität kein »Ad On« gegenwärtiger Lebensrealität, sondern ein Grundrecht ist.
Mit Blick auf digitale Teilhabe bergen Einrichtungen der Erziehungshilfen einerseits das Potenzial, soziale Benachteiligungen abzubauen und junge Menschen in ihrer politischen Bildung hin zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu stärken – ob digital oder analog. Auf der anderen Seite wiegen gerade in den Einrichtungen der Erziehungshilfe die Folgen einer mangelnden digitalen Infrastruktur besonders schwer, werden junge Menschen doch dadurch gleich auf vielfache Weise strukturell benachteiligt.

Vor diesem Hintergrund fordern die Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, EREV und IGfH in einer gemeinsamen Stellungnahme gezielte und nachhaltige Maßnahmen zum Abbau von digitalen Bildungsbenachteiligung in Einrichtungen der Erziehungshilfen. Damit die digitale Transformation und Einlösung der Grundrechte junger Menschen, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, gelingen kann, braucht es einen DigitalPakt für die Kinder- und Jugendhilfe.

Gemeinsam fordern die Erziehungshilfefachverbände in dem Papier:

o die Grundrechte junger Menschen, in und mit digitalen Räumen sicherzustellen,
o die benötigten finanziellen Ressourcen für den Ausbau der notwendigen Infrastruktur sicherzustellen,
o langfristige Fort- und Weiterbildungsmittel zur Qualifizierung von Fachkräften und jungen Menschen zur Verfügung zu stellen.

Die Stellungnahme findet sich unter https://igfh.de/sites/default/files/2021-06/Stellungnahme%20DigitalPakt%20Kinder-%20und%20Jugendhilfe_final.pdf

 

Quelle: Meldung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen, Frankfurt/M., 04. Juni 2021

Wissenschaftlicher Nachwuchspreis medius 2021 verliehen

medius

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW), die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) haben am 10. Juni in Berlin den medius 2021 verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen.
Mit dem 1. Platz (dotiert mit 800 Euro) wurde zum einen Meike Cruz Leon für ihre Masterarbeit »Eine qualitative Studie über den Einsatz von audiovisuellen Lernangeboten auf dem Tablet zum Erlernen von Gebärden bei Kindern mit kognitiven und kommunikativen Beeinträchtigungen und deren Eltern« ausgezeichnet. Die Arbeit, die am Zentrum für Angewandte Spieleforschung der Donau-Universität Krems eingereicht wurde, unterstreicht nicht nur den noch immer vorhandenen erheblichen Forschungsbedarf zum Einsatz von audiovisuellen Angeboten auf dem Tablet zum Erlernen von Gebärden bei Kindern und Eltern. Sie präsentiert auch ein entwicklungsorientiertes und alltagsintegriertes Konzept, das mit der Erstellung von Gebärdenlernvideos auch praktisch umgesetzt wurde. Auf diese Weise leistet die Masterarbeit einen wichtigen Beitrag zur Förderung des medienunterstützten Erwerbs von Gebärdensprachkommunikation. 
Ebenfalls mit dem mit 800 Euro dotierten 1. Platz ausgezeichnet wurde die Bachelorarbeit »Sex Education 2.0: An Explorative Study on How Queer Young Adults Use the Internet for Information on Sexual Health and Sexuality« von Anna Seikel und Antonia Zerres. Die Arbeit, die am Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaften der Universität Leipzig eingereicht wurde, fragt nach den Motiven, dem Suchverhalten und den Effekten der Internetrecherche zu Fragen queerer junger Erwachsener rund um Sexualität und sexuelle Gesundheit. Sie leistet durch eine explorative Befragung in der Zielgruppe einen wichtigen Beitrag dazu, die Forschungslücke zu solchen Online-Angeboten zu schließen und verknüpft versiert Ansätze der Kommunikations- und Medienwissenschaft, der empirischen Bildungsforschung und der Gender Studies. Die Arbeit zeigt, wie wichtig es ist, Nachrichten- und Informationskompetenzen junger Menschen zu stärken, damit die im weitgehend unregulierten Raum des Internets gefundenen Informationen kritisch hinterfragt, überprüft und eingeordnet werden. Vor allem zeigt die Arbeit aber den grundsätzlichen Bedarf für bessere Aufklärungsmaterialen und einen offenen intersektionalen Dialog im Rahmen des Sexualkundeunterrichts auf. 
Den ersten von zwei mit jeweils 450 Euro dotierten zweiten Plätzen verlieh die Jury an Julia Nickel für ihre Masterarbeit »‘Also natürlich wurde ich auch beleidigt‘– (Wert-)Verletzendes Handeln in digitalen Sozialräumen: Eine qualitative Untersuchung der Perspektive Jugendlicher«. Die an der Universität Leipzig eingereichte Arbeit beschreibt eindrücklich, wie Kinder und Jugendliche heutzutage digitale Räume für sich nutzen können und was sie gleichzeitig dabei auszuhalten und zu verarbeiten lernen müssen. 12- und 13-Jährige erzählen in qualitativen Interviews der Arbeit von erlebten oder beobachteten Ausgrenzungen, Beleidigungen oder Vertrauensbrüchen untereinander. Gleichzeitig verdeutlichen die Gespräche, dass die Jugendlichen durchaus auf Bewältigungsstrategien zurückgreifen und von ihren Erfahrungen profitieren, wenn sie über verletzende Verhaltensweisen reflektieren. Die ausführliche Dokumentation des Anschluss- und Bewältigungshandelns bietet eine hervorragende Grundlage, um Jugendliche auf dem Weg zu unbeschwerter Teilhabe im Umgang mit Interaktionsrisiken gezielt zu unterstützen. 
Auch die Masterarbeit »Herausforderung Medienerziehung – Bedeutung digitaler Medien in der stationären Kinder- und Jugendhilfe« von Jennifer Ackermann wurde mit dem 2. Platz und einem Preisgeld von 450 Euro ausgezeichnet. Ausgangspunkt für die im Studiengang Pädagogik und Management in der Sozialen Arbeit an der TH Köln verfasste Arbeit ist der Widerspruch zwischen der Tatsache, dass sich einerseits gerade für Adressatinnen und Adressaten stationärer Erziehungshilfe ein deutlicher Mehrbedarf im Bereich der Ausbildung von Medienkompetenzen ausmachen lässt, da für sie keine angemessene Medienerziehung in der Herkunftsfamilie vorausgesetzt werden darf, und andererseits Medienerziehung in entsprechenden Settings häufig ein vernachlässigtes Thema darstellt. Die Arbeit versucht Hinweise für die Auflösung dieses Widerspruchs zu liefern, indem sie rund 200 Fachkräfte aus Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe in Deutschland zum Thema befragt: Im Fokus stehen eigene Medienkompetenz, medienbezogene Einstellungen sowie Qualifikation und Fortbildungsengagement. Es zeigte sich, dass die Verhandlung medienpädagogischer Inhalte in Aus- und Fortbildung es den Fachkräften erleichtert, Medienthemen in die Praxis zu integrieren. Die Arbeit liefert somit wichtige Erkenntnisse für die Fachkräfteausbildung.  

 

Quelle: Pressemitteilung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V., der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V., des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Berlin/Bielefeld, 10. Juni 2021

Zu jung für Politik? Von wegen!

Politische Bildung in Kindheit und Jugend ist Thema des Forschungsmagazins DJI Impulse

DJI

Die Demokratie steht vor großen Herausforderungen: Krisen wie die aktuelle Corona-Pandemie oder der Klimawandel, aber auch Globalisierung, Migration und Digitalisierung verlangen der demokratischen Lebens- und Gesellschaftsform vieles ab. »In diesem Kontext bekommt die politische Bildung, die jahrzehntelang ein Schattendasein führte, neue Relevanz«, betont Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), anlässlich der neu erschienenen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse.
Unter dem Titel »Politische Bildung von Anfang an: Wie Kinder und Jugendliche Demokratie lernen und erfahren können« analysieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Herausforderungen in der politischen Bildung. Entscheidende Weichen für demokratisches Handeln und kritische Urteilskraft werden demnach in der Familie gestellt. Doch auch weil Kinder und Jugendliche immer mehr Zeit in schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen verbringen, steigt deren Bedeutung in der politischen Bildung. 
Der These des aktuellen 16. Kinder- und Jugendberichts folgend, dass politische Bildung auf ganz unterschiedliche Weise in der gesamten Kindheit und Jugend stattfindet, zeigen die Autorinnen und Autoren des Forschungsmagazins Potenziale auf, die in Kindertageseinrichtungen, Schulen und der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bislang nicht ausreichend genutzt werden. So spielt die politische Bildung in Kitas und Grundschulen noch immer eine eher untergeordnete Rolle. Nachholbedarf identifizieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aber auch in weiterführenden Schulen und der Kinder- und Jugendarbeit.
Durch den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sowie den generellen Ausbau der Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen entsteht nicht nur die Chance, sondern auch die Notwendigkeit politische Bildung in den Institutionen stärker zu verankern, lautet ein zentrales Fazit der Autorinnen und Autoren. (…)
Das Forschungsmagazin DJI Impulse berichtet allgemein verständlich über die wissenschaftliche Arbeit am DJI, einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute in Deutschland. Regelmäßig informieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie und Bildung. 
Die aktuelle Ausgabe von DJI Impulse kann heruntergeladen werden unter: www.dji.de/impulse 

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Jugendinstituts e.V., München, 17. Mai 2021

Umgang mit der Krise

AKJS SH

Online-Fachtag zum Thema Seelische Gesundheit und Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche 
Aktion Kinder- und Jugendschutz SH e. V. in Kooperation mit der Koordinierungsstelle gesundheitliche Chancengleichheit bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in SH e. V. 
26.8.2021, 9:00 bis 16:00 Uhr 

»WAS IST DA LOS? – WAS KANN ICH TUN?« Unter diesem Motto hat die AKJS von 2015 bis 2020 Veranstaltungsreihen im Themenspektrum seelische Gesundheit und psychische Krisen bei Kindern und Jugendlichen in der Gruppe/Klasse durchgeführt. Der Fachtag »Umgang mit der Krise« ist zugleich Resümee und Auftakt. Resümieren bedeutet an dieser Stelle auch, die Corona-Krise zu reflektieren. Was macht sie mit uns? Was bedeutet der Lockdown für die psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen? Wie können wir trotz, in und nach der Krise Kinder und Jugendliche stärken? 
Workshop-Themen: »Verrückt? Na und!« Mit psychischer Gesundheit gute Schule machen; Resilienzförderung in Schule und Jugendarbeit; Bindungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen; Selbstverletzendes Verhalten sowie »Kann ich Sie mal kurz sprechen?« Das Kurzgespräch als Beratungsmethode in Schule und Jugendarbeit.
Anmeldung und weitere Informationen unter: www.akjs-sh.de/veranstaltungen 

 

Quelle: Newsletter der AKJS SH Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein, Kiel, 04. Juni 2021

Bilderwelten = Weltbilder / Radikalisierung und Identitätsfindung durch mediale Inszenierungen

Digital am 23.06.2021 zwischen 10:00 - 13:15

Bilderwelten

In unserer Lebenswelt sind Bilder allgegenwärtig. Ob auf dem Smartphone, dem Bildschirm oder an der Plakatwand – Bilderwelten umgeben uns. Sie zeigen Gefühle, erzeugen Stimmungen und prägen unsere Weltbilder.
Welchen Einfluss hat die Macht der Bilder – vor allem auf Kinder und Jugendliche? Diese Fragen werden beim Fachtag mit zwei inhaltlichen Schwerpunkten aufgegriffen. Es geht um das Feld der politischen Bildung, denn vor allem gezielte Desinformation trägt zu einer Radikalisierung bei. Und es geht um die Darstellung von Geschlechterstereotypen und ihre Bedeutung für die Identitätsarbeit.
Inszenierte Bilderwelten zielen ganz gezielt auf Kinder und Jugendliche. Daher wird es immer wichtiger, dass vor allem Heranwachsende Fake News und Propaganda erkennen und dass sie sich differenziert mit ihrer eigenen Selbstdarstellung auseinandersetzen.
Der Basistag Jugendmedienschutz findet in Kooperation mit der Evangelischen Landesstelle Kinder- und Jugendschutz NRW und der Katholischen LAG Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. statt.
Anmeldung und Programm unter https://ajs.nrw/events/?event_id=191

 

Quelle: www.ajs.nrw.de (aufgerufen am 02. Juni 2021)

JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
NEWSLETTER 4/2024
Im Fokus des aktuellen Jugendschutz-Newsletters steht die Diskussion um die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Die Ausgabe 2-2023 von KJug passt in diesem Zusammenhang zu den in der verg ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen - KJug 1/2024
Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Dossier 1-2023 Titelblatt
Dossier 1/2023 Digitale Spiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben
Im aktuellen Dossier stehen die Altersfreigaben bei Computerspielen im Fokus. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurden verschiedene Regelungen eingeführt, die sich auc ...

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