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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 15 vom 14.10.2021

im aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche und geben einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz.

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Kinder- und Jugendschutz JETZT!

Haben die Parteien Jugendschutz im Programm?

KJug 4-21

Am 26. September fand die 20. Bundestagswahl statt. Viele Institutionen aus dem breiten Spektrum der Kinder- und Jugendhilfe haben in diesem Zusammenhang Fragen an die (im Bundestag vertretenen) Parteien gerichtet. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) hat sog. Wahlprüfsteine erarbeitet, um damit den Kinder- und Jugendschutz in das Zentrum der Aufmerksamkeit der Parteien rücken.
Im Fokus des Interesses der BAJ standen dabei der § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz aus dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Fragen zur Medienbildung in Kindheit und Jugend, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, die neu gegründete Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die Alkoholprävention, auch mit Blick auf ein Alkoholwerbeverbot sowie die Problematik des Mobbings und Cybermobbings unter Kindern und Jugendlichen. Bei den Wahlprüfsteinen handelt es sich um eine Auswahl jugendschutzrelevanter Themen. Fragen zum Beispiel zur Extremismusprävention, zum Drogenmissbrauch und zur sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen konnten in den aktuellen Wahlprüfsteinen keine Berücksichtigung finden, gehören aber selbstverständlich seit vielen Jahren zu den zentralen Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes.
In der aktuellen Ausgabe von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis finden sich die Antworten der Parteien zu den acht Fragen. Die BAJ wird diese sowohl bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen als auch im Laufe der Legislaturperiode immer wieder im Blick behalten und prüfen, wie der Kinder- und Jugendschutz im Koalitionsvertrag aufgenommen und umgesetzt wird.
Neben den Wahlprüfsteinen bietet die vorliegende Ausgabe von KJug wie gewohnt auch Fachbeiträge und Artikel in den verschiedenen Rubriken, die durch Hinweise auf interessante und relevante Veröffentlichungen und aktuelle Meldungen ergänzt werden.

Außerdem:
Fachbeitrag: Wenn ich hier nicht mitbestimmen darf, dann gehe ich wieder! Eine Längsschnittanalyse zu Partizipation, Zufriedenheit und Motivation im Zusammenhang mit Abbrüchen in Einrichtungen der Jugendhilfe –Dr. Thea Rau, Sophia Mayer, Prof. Dr. Ferdinand Keller
Fachbeitrag: Digitale Medienerziehung in Kindertagesstätten. Präventive Praxis aus und für die Kita KiTa – MeMo (KiTa – Medien und Möglichkeiten) – Markus Carbon, Dr. Michael Dreier, Dr. Klaus Wölfling
Aus der Hochschule: Verbreitung von Verschwörungstheorien in Krisenzeiten. Die Kommunikationstechniken populärer Meinungsführer während der COVID-19-Pandemie und ihre Wahrnehmung durch Rezipierende
Recht: Übermut tut selten gut – dennoch können junge Menschen einen Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung haben – Sigmar Roll

Der Ausgabe 4-2021 liegt die gedruckte Version der Jubiläumsausgabe zum 70-jährigen Bestehen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. bei. Eine Downloadversion findet sich unter https://www.bag-jugendschutz.de/PDF/KJug-Sonderausgabe-2021_web.pdf 

Die Ausgabe 4-2021 der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) mit dem Titel »Kinder- und Jugendschutz JETZT! Haben die Parteien Jugendschutz im Programm?« kann zum Preis von EUR 16,- (inkl. Versandkosten) beim Herausgeber bestellt werden: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, material@bag-jugendschutz.de, www.kjug-zeitschrift.de   

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Berlin, 12. Oktober 2021

JUGENDARBEIT NACH CORONA

Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe e.V. lädt ein zur jugendpolitischen Fachveranstaltung am 26. Oktober

Jugend nach Corona

Die Pandemie hat uns in der Kinder- und Jugendarbeit stark herausgefordert. Unsere Arbeit lebt vom Miteinander, von gemeinsamen Aktivitäten und Erlebnissen. Die jungen Menschen stehen im Zentrum – als Akteure und als diejenigen, die wir als Organisationen unterstützen.
Wir wollen diskutieren, wie wir mit den Erfahrungen in und aus der Pandemie Jugendhilfe und Jugendarbeit weiterentwickeln und stärken können.
Als Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe e. V. (HdJ) sind wir der zentrale Standort und die Heimat für wichtige bundeszentrale Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe. Wir gestalten seit 20 Jahren in der Hauptstadt Jugendpolitik und laden regelmäßig ein, die Herausforderungen fachlich und politisch in den Blick zu nehmen: in Diskussionsrunden, Workshops und Arbeitsgruppen.
Das HdJ ist seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland Sitz der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – (AGJ), des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten (AdB), des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ).

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Berlin, 07. Oktober 2021

Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern in der Corona-Pandemie

BiB.Bevölkerungs.Studien 2/2021

BiB Studien

Die Studie beschäftigt sich mit den psychosozialen Belastungen von Eltern, Kindern und Jugendlichen während der Lockdown-Phasen in Deutschland seit Beginn der Corona-Pandemie. Der Fokus liegt hierbei auf den Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen auf den mentalen und psychischen Gesundheitszustand. 
Vor allem für Kinder und Jugendliche sind in dieser Zeit viele alltagssichernde Strukturen weggebrochen, welche langfristige Konsequenzen für ihr persönliches Wohlbefinden und ihre Entwicklung nach sich ziehen könnten. Die zugrundeliegenden Daten sind zum einen Metadaten, welche den aktuellen Forschungsstand zu diesem Thema wiedergeben. Zudem erfolgen auch eigene Analysen mit längsschnittlichen und repräsentativen Daten des deutschen Beziehungs- und Familienpanels pairfam und deren COVID-19-Zusatzbefragung. 
Diese Befunde dienen dazu einen Überblick über die Lage von Eltern, Kindern und Jugendlichen zu geben, um letztlich adäquate politische und gesellschaftliche Maßnahmen und Handlungsempfehlungen ableiten zu können.
Download unter https://www.bib.bund.de/Publikation/2021/pdf/Belastungen-von-Kindern-Jugendlichen-und-Eltern-in-der-Corona-Pandemie.pdf;jsessionid=51A6543615F7576FAE6163D5BFAAD2E6.1_cid380?__blob=publicationFile&v=11; DOI: 10.12765/bro-2021-02

 

Quelle: www.bib.bund.de, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Wiesbaden, aufgerufen am 11. Oktober 2021

Jahresbericht der Drogenbeauftragten

Jahresbericht

Der am 07. Oktober erschienene Jahresbericht der Drogenbeauftragen der Bundesregierung, Daniela Ludwig, gibt einen umfassenden Überblick über die Drogen- und Suchtpolitik in Deutschland, enthält aktuelle Zahlen zum Drogenkonsum und beleuchtet darüber hinaus die Situation während der Coronapandemie. 
Die Suchthilfe und –beratung geriet zu Beginn der Krise enorm unter Druck und musste quasi über Nacht von analoger auf digitale Beratung umstellen. Auch die Substitutionsversorgung von schwer abhängigen Menschen drohte sich zu erschweren. 
Die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig fordert für die kommenden Jahre, dass Kommunen und Länder das Thema Suchtprävention und niedrigschwellige Suchthilfe als festen Bestandteil der hiesigen Daseinsfürsorge etablieren. Dafür müssten die nötigen personellen, finanziellen und organisatorischen Ressourcen geschaffen werden. 
Der neue Drogenbericht beinhaltet auch eine Übersicht über aktuelle Konsumzahlen illegaler und legaler Drogen. Während der Konsum von Alkohol und Tabak insgesamt leicht rückläufig ist, stieg wie in den Jahren zuvor der Cannabiskonsum gerade bei den jungen Erwachsenen. 

Der neue Bericht der Drogenbeauftragten, aktuelle Zahlen und weitere Informationen finden sich unter: www.drogenbeauftragte.de

 

Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragen der Bundesregierung, Berlin, 07. Oktober 2021

Expertise zu Prävention und Intervention bei innerinstitutionellem sexuellem Missbrauch durch Mitarbeitende

Broschüre

Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Mitarbeitende ist für alle Verantwortlichen in Einrichtungen, Vereinen, bei Trägern oder in Aufsichtsbehörden mit vielen Unsicherheiten, Ängsten und Fragen verbunden. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat deshalb im Auftrag des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) die Expertise »Prävention und Intervention bei innerinstitutionellem sexuellem Missbrauch. Rechte und Pflichten der Institutionen« erstellt.  Die Expertise zeigt anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen praxisorientiert, was eine Einrichtung/Organisation tun kann/muss, um sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen besser zu verhindern beziehungsweise mit sexueller Gewalt in der Einrichtung/Organisation angemessen umzugehen.
Im Fokus der Expertise stehen unter anderem die Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind, welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten den Verantwortlichen im Falle des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeitende zur Verfügung stehen und wie Prävention bereits im Rahmen der Personalauswahl wirken kann. Informationen zu diesen sowie weiteren Themen können gezielt in übersichtlich strukturierten Abschnitten nachgelesen werden. Dabei werden Besonderheiten der einzelnen Bereiche (Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Kirche, Sport und Gesundheit) berücksichtigt.
Da die Frage der Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Ausübung der Personalverantwortung ein besonders relevanter Themenkomplex ist, der in der Praxis mit vielen Unsicherheiten verbunden ist, wurde ergänzend die separate Broschüre »Kein Raum für Missbrauch: Personalverantwortung bei Prävention und Intervention nutzen!« entwickelt. Diese kompakte Handreichung soll alle Personalverantwortlichen in Einrichtungen und Organisationen als Einstiegsinformation dabei unterstützen, wie sie Personalverantwortung zum Beispiel im Rahmen von Schutzkonzepten nutzen können, um sexuelle Gewalt durch Mitarbeitende zu verhindern bzw. zu beenden.

Die Expertise sowie die Broschüre können unter www.beauftragter-missbrauch.de/service/expertisen-und-studien abgerufen werden.

 

Quelle: Pressemeldung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin/Heidelberg, 06. Oktober 2021

DFB und Zartbitter e.V. aktiv gegen sexualisierte Gewalt im Fußball

Video »Blick hinter die Maske – Strategien der Täter und Täterinnen bei sexualisierter Gewalt« im Fußball und in anderen Institutionen

Blick Maske

Der Zartbitter e.V. Köln hat gemeinsam mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main das Video »Blick hinter die Maske – Strategien der Täter und Täterinnen bei sexualisierter Gewalt« im Fußball und in anderen Institutionen vorgestellt. 
Das Video richtet sich sowohl an Jugendliche als auch an Erwachsene. Es zeichnet anhand eines Fallbeispiels aus der Beratungspraxis von Zartbitter Köln typische Strategien der Täter/-innen auf. Es veranschaulicht, wie diese die Wahrnehmung der Eltern und Vereinsvorstände vernebeln, den Widerstand potenzieller kindlicher und jugendlicher Opfer brechen und deren Schweigen über die ihnen zugefügte sexuelle Gewalt erzwingen. Zudem informiert der Film über Möglichkeiten der Strafanzeige und Hilfe für betroffene Mädchen und Jungen, deren Eltern und Freund/-innen. 
Das Zartbitter-Video »Blick hinter die Maske« gibt Erwachsenen wertvolle Impulse für die Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten und fördert die Wahrnehmung der Hinweise auf sexuelle Gewalt, die man dem Verhalten von Täter/-innen entnehmen kann. Damit wird die Beweislast zumindest zum Teil von den Schultern der betroffenen Kinder und Jugendlichen genommen.
Das Video und weitere Informationen finden sich auf der Website des DFB

 

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Sportjugend (dsj), Frankfurt, 23. September 2021

Mit Ampel und Herz zur Medienempfehlung für Kinder

Der neue FLIMMO – Elternratgeber für TV, Streaming & YouTube

Flimmo

Eine Ampel für die Bewertung, Altersangaben und ein Herz für medienpädagogische Empfehlungen: Wenn Eltern für ihre Kinder etwas Passendes zum Ansehen suchen, werden sie bei FLIMMO jetzt noch schneller fündig. Der Elternratgeber wurde komplett neugestaltet und nimmt jetzt auch Inhalte jenseits des klassischen Fernsehens unter die Lupe. Am 04. Oktober wurde der neue FLIMMO offiziell vorgestellt.
BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege eröffnete die Release-Veranstaltung und betonte: »Der FLIMMO ist ein einzigartiges Medienkompetenz-Angebot, das Eltern wie Erziehende leicht verständlich und praxisnah bei der Medienerziehung unterstützt – und das voll digital. Im Sinne von mehr Nutzerschutz in der digitalen Welt ist es der Landeszentrale ein großes Anliegen, hier direkt in die Praxis und künftig noch stärker in die Breite zu wirken.«
Jochen Fasco, Direktor der TLM und Beauftragter für Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, wies darauf hin, dass FLIMMO ein wichtiges Instrument für Medienbildung und ein verlässlicher Partner für Eltern sei.

Was ist FLIMMO?: FLIMMO ist ein Elternratgeber für TV, Streaming, YouTube und Kino. FLIMMO möchte Eltern unterstützen, bei der Fülle an Angeboten den Überblick zu behalten und altersgerecht auszuwählen. Die Ampel zeigt auf einen Blick, ob ein Film, eine Serie oder ein YouTube-Kanal für Kinder geeignet ist oder nicht – und wenn ja, ab welchem Alter. Pädagogische Einschätzungen machen deutlich, was Kindern an einem Film oder einer Serie gefällt, was problematisch sein kann und worauf Eltern besonders achten sollten.
Der Ratgeber greift zudem Fragen rund um Medienerziehung in der Familie auf: Wieviel Medienzeit ist in Ordnung? Welche Regeln helfen und wie bekommt man Geschwister unter einen Hut? Welcher Streaming-Dienst hat Kindern was zu bieten? Was ist im Umgang mit YouTube wichtig? FLIMMO hilft Eltern mit kompakten Informationen und praktischen Tipps, den Herausforderungen des Medienalltags zu begegnen.
Was bewertet FLIMMO?: FLIMMO bespricht Filme, Serien oder Dokus, die Kinder zwischen 3 und 13 Jahren gerne sehen – oder sehen wollen. Dazu nimmt FLIMMO das kinderrelevante TV-Programm von elf Sendern in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr unter die Lupe. Berücksichtigt werden zudem Mediatheken und Streaming-Dienste, die besonders viel für Kinder im Angebot haben. Weiterhin bespricht FLIMMO auch Kanäle auf YouTube. Bei der Auswahl werden Kanäle berücksichtigt, die Kindern entweder viel zu bieten haben, oder solche, die bei ihnen gerade besonders beliebt sind. Aktuelle Kinofilme, die sich an Kinder oder Familien richten, werden ebenfalls besprochen.

 

Quelle: Pressemeldung Programmberatung für Eltern e.V., c/o Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), München, 05. Oktober 2021

Infoportal Extremismusprävention

Neue Webseite des Bundeskriminalamtes ist online

Extremismus

Extremismus hat viele Facetten: Er kann religiös oder politisch motiviert sein, er kann Menschen zu extremen Gewalttaten anstiften oder Hass und Hetze im Internet verbreiten. Neben der Strafverfolgung ist die Prävention ein wichtiger Baustein, um Extremismus vorzubeugen, ihm entgegenzuwirken oder Menschen dabei zu helfen, aus ihrem radikalisierten Umfeld auszusteigen. Für diese Präventionsarbeit setzen sich viele Akteure ein: Neben staatlichen Institutionen engagieren sich auch Vereine oder Nichtregierungsorganisationen. Doch wer bietet welche Angebote an? Wo befindet sich die nächste Anlaufstelle? Diese Fragen beantwortet das »Infoportal Extremismusprävention«, das vom Bundeskriminalamt entwickelt wurde. 
Ein vom BKA gestalteter »Präventionsatlas« erlaubt den Nutzerinnen und Nutzern der neuen Webseite nun, gezielt nach Präventionsprogrammen zu suchen. Es gibt Filterfunktionen – etwa nach dem Alter der Zielgruppe oder nach der Form des Extremismus – und eine anschauliche Karte, auf der die Ergebnisse angezeigt werden. Über 2.000 Präventionsangebote aus ganz Deutschland sind auf der neuen Webseite bereits abrufbar. Und es sollen noch mehr werden, denn die Seite hat eine Kontaktfunktion. Vorschläge zu Präventionsangeboten können darüber im BKA eingehen, werden hier geprüft und dann in die Datenbank eingepflegt.
Auf der neu geschaffenen Webseite bietet das BKA außerdem umfassende Informationen zu verschiedenen Themenbereichen der Extremismusprävention an. So wurde das im vergangenen Jahr veröffentlichte »Handbuch Extremismusprävention« für das Infoportal so aufbereitet, dass ein leichter Zugang zu dem darin enthaltenen Wissen möglich ist. Hier finden sich sowohl Informationen zu den verschiedenen Phänomenbereichen als auch zu den Prozessen der Radikalisierung. Darüber hinaus werden Ansätze der Präventionsarbeit sowie Praxiserfahrungen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen vorgestellt und beleuchtet.
Bei dem Angebot des Infoportals steht insbesondere der Serviceaspekt im Fokus. So können die Nutzerinnen und Nutzer beispielsweise einen individuellen Newsletter abonnieren oder die Seite in sozialen Netzwerken teilen. Zielgruppe des Infoportals sind sowohl Fachkräfte, zum Beispiel Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Lehrerinnen und Lehrer oder Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, aber auch Betroffene und deren Angehörige, die sich über Präventionsangebote informieren möchten.

Das Infoportal Extremismusprävention ist unter www.handbuch-extremismusprävention.de sowie www.extremismuspräventionsatlas.de erreichbar. 

 

Quelle: https://www.handbuch-extremismuspraevention.de/HEX/DE/Home/home_node.html, aufgerufen am 04. Oktober 2021

Kindschaftssachen und häusliche Gewalt

Umgang, elterliche Sorge, Kindeswohlgefährdung, Familienverfahrensrecht

Kindschafts

Die Fortbildungsbroschüre »Kindschaftssachen und häusliche Gewalt« wurde im Rahmen des E-Learning-Projekts »Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt – ein interdisziplinärer Online-Kurs« erstellt und richtet sich an Familienrichterinnen und Familienrichter sowie an alle weiteren Akteurinnen und Akteure im familiengerichtlichen Verfahren, die bei der Regelung des Umgangs, der elterlichen Sorge und der Feststellung der Kindeswohlgefährdung (nach häuslicher Gewalt) mitwirken. 
Die Qualifizierung von Fachkräften ist ein zentrales Element zur Weiterentwicklung des Hilfesystems und für die umfassende Versorgung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder. Mit dem im Rahmen des Bundesförderprogramms seit 2019 geförderten E-Learning-Projekt wird hierfür ein wichtiger Beitrag geleistet. Der E-Learning-Kurs richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure im Feld von Schutz und Unterstützung bei häuslicher Gewalt, darunter auch an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie an Fachpersonal aus allen relevanten Disziplinen und ist damit auch ein Beitrag zur Fortbildung im Sinne von Artikel 15 der Istanbul-Konvention.

Die Broschüre ist hier zu finden.

 

Quelle: Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin, 21. September 2021

EXTREM oder EXTREMISTISCH? – spielerisch demokratische Grundrechte erforschen

extrem

Das Kartenset »EXTREM oder EXTREMISTISCH« ist eine Methode, um demokratische Grundrechte zu diskutieren. In der einfachen Übung werden Gruppen angeregt, untereinander zu klären, welche provokanten Aussagen als abweichend eingeschätzt werden (EXTREM) und welche Aussagen menschliche Grundrechte gefährden und womöglich unserer Verfassung widersprechen (EXTREMISTISCH). Vielleicht erscheint die eine oder andere Ansicht gar nicht so abwegig und wird mehrheitlich geteilt (NORMAL)? Eine heiße Diskussion beginnt …
Ziel der Methode ist es, eine Auseinandersetzung mit demokratischen Grundrechten anzuregen und den Mitspieler/-innen zu zeigen, wie unsere Verfassung den Freiheitsraum jeder Person schützt. Zugleich kommt die Gruppe in konstruktiven Austausch zu unterschiedlichen Ansichten darüber, was Demokratie und Freiheit bedeuten.

Das Kartenset »EXTREM oder EXTREMISTISCH« (60 Karten mit Broschüre) ist zum Preis von 9,50 € (zzgl. Porto/Versand) unter der Artikelnummer 30141 direkt zu beziehen. Hrsg.: Aktion Jugendschutz Bayern e.V., München 2021, www.bayern.jugendschutz.de

 

Quelle: Pressemeldung der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V., München, 22. September 2021

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