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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 10 vom 31.07.2024

im aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche und geben einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz.
Der nächste Jugendschutz Newsletter wird im September erscheinen. Die BAJ wünscht allen Leserinnen und Lesern schöne Ferien! 

  

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Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung – Anspruch und Realität

Ausgabe 3-2024 von KJug

KJug 3-24

Die Jugendhilfeplanung ist ein zentrales Instrument innerhalb eines Jugendamtes. Können hier doch – gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss – die Richtung und die Schwerpunkte der Arbeit im Jugendamt entwickelt und vorausschauend geplant werden. Ein Handlungsfeld in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist der Kinder- und Jugendschutz, der thematisch quer zu anderen Handlungsfeldern und Aufgaben liegt – und in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden ist. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat den Stellenwert der Jugendhilfeplanung bereits zu Beginn der 1990er Jahre in den Blick genommen. Seitdem hat sich vieles verändert, auch ist die Jugendhilfeplanung professioneller geworden. Dennoch bleibt sie in einigen Jugendämtern noch hinter den Erwartungen zurück.
Mit der vorliegenden Ausgabe von KJug nehmen die Autor:innen, allesamt Expert:innen auf dem Gebiet der Jugendhilfe und Jugendhilfeplanung, die Potentiale und Realitäten in der Jugendhilfeplanung in den Blick.

Julia Pudelko, Philipp-Emanuel Oettler: Jugendhilfeplanung als zentrales Steuerungsinstrument – Zwischen hohen Erwartungen und kommunaler Realität
Dr. Thomas Mühlmann, Julia Pudelko: Personal in der Jugendhilfeplanung
Dr. Christian Lüders: Jugendhilfeplanung und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz – Entwicklungsbedarfe
Olaf Schütte, Klaus Roes: »Der Schwerpunkt der aktuellen Jugendhilfeplanung auf Landesebene liegt auf dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.«
Dr. Monika Wilken, Florian Hegedüs, Sarah Stadler: Jugendschutz und Jugendhilfeplanung – agiles Planen in Zeiten stetigen Wandels
Außerdem:
Prof. Dr. Tim Wersig, Carmilla Eder-Curreli: Über den Prozess einer dialogisch-empirischen sowie kinderrechtsbasierten Schutzkonzeptentwicklung (Fachbeitrag)

Dr. Raphael Wager: Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Computerspielen – Verwendung von Hakenkreuzen und anderen Symbolen des Nationalsozialismus in digitalen Spielen aus Sicht des Straf- und Jugendmedienschutzrechts (Aus der Hochschule)
Sigmar Roll: Alles neu macht der April – Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes auf den Vollzug einer Jugendstrafe (Recht)

Die Ausgabe 3-2024 der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis mit dem Titel »Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung – Anspruch und Realität« ist zum Preis von 16,- € zu beziehen beim Herausgeber, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin • material@bag-jugendschutz.dewww.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: Meldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 25. Juli 2024

SAVE-THE-DATE

Alles geben für Kinder und Jugendliche – Aber wer?

Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe
Jugendpolitischer Fachtag am 16. Oktober 2024 von 14:00 – 18:00 Uhr

In der Kinder- und Jugendhilfe fehlen überall geeignete Fachkräfte. Kinder und Jugendliche können aufgrund fehlender Plätze nur noch mit enormem Aufwand in Obhut genommen werden, Einrichtungen müssen aufgrund von Fachkräftemangel geschlossen werden oder ihre Öffnungszeiten reduzieren.
Dabei hat sich die Zahl der insgesamt in dem Bereich beschäftigten Personen in den vergangenen Jahrzehnten so stark erhöht, wie in keiner anderen Branche. Doch auch die Bedarfe sind gestiegen und haben angesichts einer Vielzahl von sozialen und globalen Krisen an Komplexität gewonnen. In den meisten Bundesländern und in fast allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe bedarf es mehr Fachkräfte, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen und zu begleiten, damit diese gut aufwachsen können. Unter dieser Situation leiden nicht nur die die Adressat:innen, sondern auch die Beschäftigten und die, die sich ehrenamtlich engagieren und Verantwortung übernehmen. In der gemeinsamen Veranstaltung von Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ), Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB), Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) und Deutschem Bundesjugendring e.V. (DBJR) stehen aktuellen Zahlen und Auswirkungen zur Diskussion sowie v.a. Ideen für Lösungen.
Die Teilnahme am Fachtag ist kostenlos. Das Programm erscheint voraussichtlich Anfang September in einem der nächsten Newsletter.

 

Quelle: Meldung des Haus der Jugendarbeit und Jugendhilfe e.V. (HdJ), Berlin, 12. Juli 2024

SGB VIII-Reform für mehr Inklusion notwendig

Inklusion durch Zusammenführung von Leistungsangeboten im SGB VIII stärken

BJK

Noch im Sommer dieses Jahres soll ein Referentenentwurf zur inklusiven Ausrichtung des achten Sozialgesetzbuches – der Kinder- und Jugendhilfe – vorgelegt werden. Das Bundesjugendkuratorium (BJK) sieht die Schaffung dieser rechtlichen Grundlage als einen unbedingt notwendigen nächsten Schritt an. Das Sachverständigengremium fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, »den Weg für eine inklusive, die Rechte der jungen Menschen und Familien stärkende Reform des SGB VIII frei zu machen« und das entsprechende Gesetz zu verabschieden.
Inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe: Die VN-Konventionen für die Rechte für Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und für Kinderrechte (UN-KRK), aber auch die sozialrechtlichen Bestimmungen in Deutschland lassen keinen Zweifel daran, dass eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe dringend notwendig ist. Dies umfasst sowohl die partizipative Öffnung der Eingliederungshilfe gegenüber jungen Menschen wie auch die Aufgabe, junge Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe besser zu erreichen.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und der Verankerung der inklusiven Ausgestaltung des SGB VIII im Koalitionsvertrag wurden erste politische Weichen gestellt, um eine inklusive Öffnung vorzubereiten. Nun braucht es weitere rechtliche, organisationale und verwaltungsbezogene Grundlagen, um diesen Prozess fortzuführen. Die ersten Sozial-, Jugend- und Landesjugendämter haben sich bereits auf den Weg gemacht. Gemeinsam mit den Akteuren, die noch abgewartet haben, benötigen sie nun klare rechtliche Rahmenbedingungen, um partizipative und inklusive Angebote gestalten zu können.
BJK fordert Gesetzesverabschiedung: Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine zentrale Dienstleistungsinfrastruktur für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien vor Ort. Das BJK weist darauf hin, »dass es viel mehr Ressourcen langfristig kostet, wenn Infrastrukturen nicht funktionieren und Not- und Übergangslösungen Bedarfe nur ausbalancieren« und fordert dazu auf, die Verwaltungs- und Organisationsreform der Kinder- und Jugendhilfe schnellstmöglich zu verabschieden. Auf dieser Grundlage gilt es dann gemeinsam zu verhandeln, wer welche Kosten trägt und wie Unterstützungs- und Begleitprogramme bedarfsgerecht gestaltet werden.
Offener-Brief-SGB-VIII-07-2024 (bundesjugendkuratorium.de)

 

Quelle: Meldung des Bundesjugendkuratoriums, München, 24. Juli 2024

Aufbau von KI-Kompetenz in Schule und Elternhaus notwendig

BLM-Studie zu Algorithmen und Künstlicher Intelligenz im Alltag von Jugendlichen

Ob auf Instagram, TikTok oder mit ChatGPT: Jugendliche begegnen Algorithmen und Künstlicher Intelligenz (KI) im Medienalltag an vielen Stellen. Doch was wissen sie darüber? Und wie nutzen sie KI-Tools? Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu bekommen, hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) die deutschlandweit erste systematische Untersuchung zur Algorithmen- und KI-Kompetenz von Jugendlichen in Auftrag gegeben. Das Forschungsteam um Prof. Dr. Ruth Wendt und PD Dr. Claudia Riesmeyer vom Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) hat die Ergebnisse vorgestellt.
BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege: »KI-Kompetenz ist eine Schlüsselqualifikation für einen reflektierten Umgang, z.B. bei der Empfehlung durch Algorithmen oder der Generierung von Inhalten. Die Studie zeigt: Jugendliche nehmen Algorithmen in Sozialen Medien zwar bewusst wahr und nutzen KI-Anwendungen. Sie wünschen sich aber noch mehr Hintergrundwissen. Deshalb sind praxisnahe Wissensvermittlung und KI-Kompetenz wichtiger denn je.«
Aus der Mehrmethoden-Untersuchung leiten die Autorinnen drei Handlungsempfehlungen ab:
- Wissensvermittlung zu Algorithmen und KI ausbauen
- KI-Kompetenz in Schule und Elternhaus aufbauen
- Offenheit für einen reflektierten Umgang mit KI zeigen, der Chancen und Risiken benennt.
Eine weitere Erkenntnis aus der Studie: Die befragten Jugendlichen zeigen generell großes Interesse an den neuen Entwicklungen und sehen eher Vorteile als Nachteile bei der Nutzung von KI-Anwendungen. Die Studienergebnisse finden sich unter www.blm.de.

 

Quelle: Meldung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), München, 18. Juli 2024

Deutscher Werberat überarbeitet Social-Media-Leitlinien

Social-Media-Regelwerk für alkoholhaltige Getränke erweitert auf den Einsatz von Influencerinnen und Influencern

Der Deutsche Werberat hat seine Social-Media-Leitlinien für die Hersteller alkoholhaltiger Getränke überarbeitet. Zum 1. August 2024 wird darin explizit festgeschrieben, dass die Hersteller alkoholhaltiger Getränke die für sie tätig werdenden Influencerinnen und Influencer darauf hinweisen müssen, dass im Kontext von kommerzieller Kommunikation für das Unternehmen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke einzuhalten sind. Wird ein Verstoß gegen den Kodex durch den Werberat festgestellt, so muss das Unternehmen die Löschung der kommerziellen Kommunikation von der Influencerin oder dem Influencer verlangen.
Auch bei der Interaktion mit Nutzerinnen und Nutzern auf den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen müssen die Hersteller alkoholhaltiger Getränke für die Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats Sorge tragen. Hierzu muss in den Social-Media-Auftritten informiert werden. Durch das Einfügen eines Beispiels für die Social-Media-Kanal-Information in den Leitlinien wird den Herstellern eine Hilfestellung für die Umsetzung der Regelungen gegeben. Für den Schutz vulnerabler Gruppen müssen die Unternehmen weiterhin die verfügbaren plattformspezifischen Altersschranken nutzen. Hier stellen sich auch die Plattformen ihrer Verantwortung:
Im Juni haben die Plattformen Google, Meta, Pinterest, Snapchat, TikTok und X gemeinsam mit der Initiative »International Alliance for Responsible Drinking« (IARD) bekanntgegeben, bis 2025 die notwendigen technischen Möglichkeiten zu entwickeln, damit Alkoholwerbung nicht mehr an Personen unterhalb des gesetzlichen Mindestalters für den Erwerb von Alkohol ausgespielt wird.
Zwei Monitorings des Deutschen Werberats haben gezeigt, dass die Verhaltensregeln des Werberats zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke (https://werberat.de/leitfaden-zum-werbekodex-des-deutschen-werberats/alkoholhaltige-getraenke/) von Influencerinnen und Influencern bereits befolgt werden. Im Rahmen der Untersuchungen wurden kommerzielle Beiträge von Influencerinnen und Influencern in den sozialen Medien YouTube, TikTok und Instagram geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchungen von Dezember 2022 und Dezember 2023 zeigen, dass mit einer Ausnahme die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats befolgt wurden. Der gefundene Verstoß wurde nach Intervention des Werberats abgestellt.

 

Quelle: Meldung des Deutschen Werberats, Berlin, 16. Juni 2024

Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder

Löschbericht 2023 zu kinderpornographischen Inhalten im Internet

Die Bundesregierung hat am 17.07. den von Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von kinderpornographischen Inhalten im Internet im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuches vorgelegt.
Im Berichtszeitraum hat das Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 54.613 Hinweise (2022: 15.309) zu kinderpornographischen Inhalten bearbeitet. 43.533 (2022: 7.868) Hinweise bezogen sich auf einen Serverstandort im Inland. Die erhebliche Steigerung der Zahlen geht auf einen einzigen inländischen Imagehoster zurück, der ca. 21.000 kinderpornografische Inhalte direkt an das BKA gemeldet hat. Mit gleichem Bezug wurden über das INHOPE-Netzwerk 17.521 kinderpornografische Inhalte an die Beschwerdestellen gemeldet. Der Anbieter existiert inzwischen nicht mehr.
Gemäß dem Prinzip »Löschen statt Sperren« konnten von den im Inland gehosteten Inhalten innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten kinderpornographischen Inhalte gelöscht werden (99 Prozent). 85,4 Prozent der Inhalte wurden binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht.
Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich. Hier waren 57,6 Prozent der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht. Nach vier Wochen betrug die Löschquote 88,2 Prozent.
Bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist das Löschen von gemeldeten Missbrauchsabbildungen Teil des Gesamtansatzes der Ermittlungsbehörden. Ein schnelles Entfernen des Materials unterbindet die weitere Verbreitung.
Der aktuelle Bericht der Bundesregierung findet sich unter BMJ - Homepage - Bericht über die im Jahr 2023 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz, Berlin, 17. Juli 2024

Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe

DIJuF-Handreichung

Dijuf

Eine neue Handreichung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) bietet Orientierung, ob und unter welchen Voraussetzungen Jugendhilfeleistungen digital zu erbringen sind und wie diese auch bei der Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung eingesetzt werden können. Zudem wird aufgezeigt, wie die Kinder- und Jugendhilfe auf die »neuen« Schutz- und Unterstützungsbedarfe, die bei jungen Menschen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung entstehen, reagieren kann.
Die Handreichung ist eine Kurzfassung einer ausführlichen Rechtsexpertise des DIJuF, die im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Projekts »JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten« entstanden ist.

Online unter https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/JAdigital_Handreichung_Rechtliche_Grundlagen_15.07.2024.pdf

 

Quelle: Meldung des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Heidelberg, 15. Juli 2024

Positiven Jugendmedienschutz aktiv voranbringen

FSM-Jahresbericht 2023 veröffentlicht

FSM

Mit juristischer und medienpädagogischer Expertise setzte sich die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) auch 2023 wieder für einen effektiven Jugendmedienschutz ein. Der Jahresbericht 2023 blickt auf die Rekordzahlen der FSM-Beschwerdestelle, die medienpädagogischen Unterstützungsangebote der FSM und die bereichsübergreifenden Schwerpunktthemen des Jahres: Digital Services Act sowie Desinformation und Hate Speech.
Rekordjahr der FSM-Beschwerdestelle: Immer mehr Menschen kennen und nutzen die FSM-Beschwerdestelle: Im Jahr 2023 gingen insgesamt 30.573 Meldungen über illegale oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein – mehr als doppelt so viele Meldungen wie 2022 (12.956 Meldungen). In 74 Prozent der Fälle handelte es sich um begründete Beschwerden, d.h. um Inhalte, die nach umfassender Einzelfallprüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen haben. Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger machten mit 57 Prozent (12.918 Fälle) den größten Anteil der begründeten Beschwerden aus.
Schwerpunkte 2023: Digital Services Act sowie Desinformation und Hate Speech: Was bedeutet der Digital Services Act (DSA) für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland und Europa? Wie wirken sich Desinformation und Hate Speech auf Kinder und Jugendliche aus – und was sind wirksame Handlungsstrategien? Mit diesen Themen beschäftigte sich die FSM im Jahr 2023 besonders. Der Jahresbericht geht auf das Engagement der FSM in beiden Bereichen ein. Vorgestellt werden dabei auch Orientierungshinweise für die jugendgerechte Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach DSA, welche die FSM in Kooperation mit dem JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis im Herbst 2023 erarbeitet hat.
Kompetente Mediennutzung von klein auf ermöglichen: Eltern und pädagogische Fachkräfte konnten auch im Jahr 2023 wieder auf ein breites Unterstützungsangebot der etablierten FSM-Medienbildungsprojekte zurückgreifen.
Der digitale Jahresbericht findet sich unter: jahresbericht.fsm.de/2023

 

Quelle: Pressemitteilung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.), Berlin, 29. Juli 2024

Studie zeigt Mängel bei Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche in Deutschland

Bericht

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland auf allen föderalen Ebenen. Dazu zählen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Verankerung von Kinderrechten und damit einhergehend von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer, der Ausbau bestehender Beteiligungsrechte in Fachgesetzen sowie der flächendeckende Ausbau von beteiligungsfördernden Strukturen. Auch die Einsetzung von Kinder- und Jugendbeauftragten, die Einrichtung von Fach- und Servicestellen der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Ausbau unmittelbarer Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu forcieren. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates, die am 18.07. vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt den aktuellen Stand zur Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie bestehende Leerstellen und Handlungsbedarfe auf.

Mehr Informationen unter www.dkhw.de/cpat-bericht.

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks e.V., Berlin, 18. Juli 2024

Psychisch stark werden

Impulse

Das Forschungsmagazin DJI Impulse beleuchtet Ursachen und Folgen von seelischen Belastungen im Kindes- und Jugendalter und zeigt Ansätze für eine bessere Gesundheitsförderung auf. Psychische Erkrankungen gehören weltweit zu den häufigsten Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Studien zufolge ist etwa jeder sechste junge Mensch in Deutschland von Einschränkungen der psychischen Gesundheit betroffen. Ob solche Beeinträchtigungen zu vielfältigen Nachteilen führen und wie Betroffene psychische Krisen bewältigen, hängt von ihrer individuellen Lebenssituation sowie damit verbundenen Belastungen und Ressourcen ab. Dies zeigen erste Ergebnisse des Forschungsprojekts »Care Leaver Statistics« (CLS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die in der neuen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse veröffentlicht wurden. 
Wie Barrieren ins Hilfesystem abgebaut werden können: Die wissenschaftlichen Analysen des neu erschienenen Forschungsmagazins DJI Impulse mit dem Titel »Psychisch stark werden – Wie sich die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern lässt«, beleuchten einerseits Ursachen und Folgen psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, andererseits benennen die Autorinnen und Autoren Lösungsansätze für eine bessere Gesundheitsförderung. Auf Grundlage von vielfältigen Forschungsbefunden und Praxiserfahrungen analysieren Forschende des DJI sowie verschiedene Kooperationspartner in zehn Beiträgen die Situation von jungen Menschen mit seelischen Belastungen und diskutieren Barrieren ins Hilfesystem. Im Mittelpunkt stehen dabei Risikogruppen wie Kinder und Jugendliche finanziell benachteiligter Familien, Kinder psychisch kranker Eltern sowie Minderjährige, die ohne Eltern nach Deutschland geflüchtet sind.

DJI Impulse 1/24 „Psychisch stark werden“

 

Quelle: Meldung des Deutschen Jugendinstituts, München, 18. Juli 2024

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