direkt zum Inhalt springen

Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 11 vom 07.10.2020

im aktuellen Newsletter findenSie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche. Sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

25 Jahre HBSC-Jugendgesundheitsstudie Deutschland

HBSC

Seit 25 Jahren gibt es die HBSC-Studie zur Kinder- und Jugendgesundheit in Deutschland. Ihre Ergebnisse haben seither viele Schlagzeilen in den Medien generiert. Die neueste könnte nun lauten: Nur zehn Prozent der Mädchen und knapp 17 Prozent der Jungen zwischen elf und 15 Jahren bewegen sich täglich etwa 60 Minuten, wie es die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt. Denn das ist eines der Ergebnisse, die der Befragungszeitraum 2017/18 hervorgebracht hat. Das »Journal of Health Monitoring« des Robert Koch-Instituts widmet seine aktuelle Ausgabe nun schwerpunktmäßig den Ergebnissen des jüngsten Erhebungszyklus der HBSC-Deutschland-Studie (www.rki.de/johm-hbsc). 
HBSC steht für »Health Behavior in School-aged Children« und ist eine internationale Studie unter der Schirmherrschaft der WHO. »Mittlerweile liegen sieben Wellen dieser weltweit einzigartigen Studie vor, an der sich 50 Länder beteiligen. Die HBSC-Studie stellt damit den zentralen Referenzpunkt in der international vergleichenden Kinder- und Jugendgesundheitsforschung dar und ist eine der weltweit größten Studie dieser Art«, sagt Prof. Dr. Matthias Richter vom Institut für Medizinische Soziologie der Medizinischen Fakultät der Universität Halle, bei dem die Studienleitung für Deutschland liegt.
Die Daten für Deutschland sind an sechs Standorten generiert worden. An der jüngsten der alle vier Jahre stattfindenden Befragungsrunden, dem Survey 2017/18, konnten Daten von 4.347 Mädchen und Jungen im Alter von elf, 13 und 15 Jahren an 146 Schulen in Deutschland ausgewertet werden. Untersuchte Themen sind subjektive Gesundheit und Wohlbefinden, Bewegungs- und Ernährungsverhalten, Körperzufriedenheit und Geschlechterrollenorientierung, (Cyber-)Mobbing sowie Substanzkonsum. 

Hintergrund: Deutschland beteiligt sich seit 1993/94 an der seit 1982 existierenden HBSC-Studie. Sie bildet mit der »KiGGS«-Studie des Robert Koch-Instituts die umfassendste nationale Datengrundlage zur Kinder- und Jugendgesundheit im Alter zwischen elf und 15 Jahren. HBSC bietet aufgrund des Designs zudem die Möglichkeit internationaler Vergleiche. Für die Erhebung 2017/18 war der HBSC-Studienverbund Deutschland mit folgenden Standorten beteiligt: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Medizinische Fakultät, Leitung und Koordination, Prof. Dr. Matthias Richter), Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (Prof. Dr. Ludwig Bilz), Pädagogische Hochschule Heidelberg (Prof. Dr. Jens Bucksch), Universität Bielefeld (Prof. Dr. Petra Kolip), Universität Tübingen (Prof. Dr. Gorden Sudeck), und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Prof. Dr. Ulrike Ravens-Sieberer). 

Ausführliche Ergebnisse zum Alkoholkonsum Jugendlichen finden sich in der Ausgabe 4-2020 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis, die in Kürze erscheint. → www.kjug-zeitschrift.de 

 

Quelle: Pressemeldung der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle, 16. September 2020

KJM aktualisiert Aufsichtskriterien für Rundfunk und Telemedien

Beurteilungsmaßstäbe an neue Phänomene und Sachverhalte angepasst

KJM

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihre »Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien« aktualisiert. Mit der Überarbeitung des Dokuments reagiert das Gremium insbesondere auf die gestiegene Bedeutung von Online-Spielen und Influencer-Marketing. So berücksichtigen die aktualisierten Kriterien mit den neu aufgenommenen Aspekten ›Exzessive Nutzung‹ und ›Immersion‹, dass Gaming Disorder oder Online-Spielsucht seit Juni 2019 in den Katalog der Krankheiten (ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgenommen wurde. Das Risiko, dass Influencerinnen und Influencer gezielt die Unerfahrenheit von Minderjährigen im Marketing ausnutzen, ist in das Kapitel »Werbung und Teleshopping« eingeflossen.
Der KJM-Vorsitzende, Dr. Marc Jan Eumann, erklärt hierzu: »Im Interesse von Kindern und Jugendlichen ist es unser Anspruch, immer auf der Höhe der Zeit zu sein und alle bestehenden Risiken bestmöglich zu adressieren. Der Aktualisierung der Kriterien kommt somit für die Aufsichtstätigkeit unseres Gremiums eine zentrale Bedeutung zu. Das Dokument spiegelt zugleich die große Erfahrung der KJM wider.«
Die Aufsichtskriterien bilden die gegenwärtigen Problemlagen und Diskussionen über Medieninhalte ab, wobei Ergebnisse der Medienwirkungsforschung sowie medienrechtliche Positionen berücksichtigt werden. Mit der Veröffentlichung der Kriterien macht die KJM ihre Beurteilungsmaßstäbe nachvollziehbar und legt die Grundlagen ihrer Entscheidungen offen. In diesem Sinne können sie auch den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, Jugendschutzbeauftragten und der interessierten Öffentlichkeit als Orientierungshilfe dienen. Das aktualisierte Dokument ist ab sofort online abrufbar unter: https://www.kjm-online.de/publikationen/pruefkriterien. 

 

Quelle: Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Berlin, 18. September 2020

Minderjährige vor sexuellen Übergriffen schützen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Minderjährige umfassender vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Am 18. September 2020 fasste er dazu eine Entschließung, die sich an Bundestag und Bundesregierung richtet. 
Schutzniveau erhöhen: Die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, von einschlägig vorbestraften Personen erneut sexuell missbraucht zu werden, sei anhaltend aktuell. Daher müsse das Schutzniveau für Minderjährige erhöht werden, betont der Bundesrat.
Für immer im Führungszeugnis: Er erinnert an seinen Gesetzentwurf zur zeitlich unbegrenzten Aufnahme von Sexualdelikten an Kindern im erweiterten Führungszeugnis (Drs. 645/19). Dieser liegt dem Bundestag seit März 2020 vor. Mit der aktuellen Entschließung bitten die Länder den Bundestag, sich zeitnah mit diesem Vorschlag zu befassen.
Wissenschaftliche Evaluierung: An die Bundesregierung richtet sich die Aufforderung, eine wissenschaftliche Evaluierung der Kinderschutzverfahren zu veranlassen, durch die – insbesondere mit Verlaufsstudien – die Wirksamkeit familiengerichtlicher Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen für das Kindeswohl erforscht wird. Dies hatte die Kommission Kinderschutz in ihrem Abschlussbericht vom Februar 2020 empfohlen – sie war nach den Missbrauchsfällen von Staufen 2017 eingesetzt worden.
Die Entschließung wurde Bundesregierung und Bundestag zugeleitet. Diese entscheiden, ob sie die Vorschläge der Länder umsetzen wollen. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es allerdings nicht.

 

Quelle: Pressemeldung zur 993. Sitzung des Bundesrates, Berlin, 18. September 2020

Kinderschutz in Sportvereinen stärken und Vertrauen schaffen

Landessportbund stellt Kinderschutzsiegel vor

LBS Logo

Der Landessportbund Berlin hat am, den 28. September sein Kinderschutzsiegel vorgestellt. Damit erweitert er sein Engagement im Kinderschutz im Sport. Das Siegel wird vergeben, wenn sechs spezifische Vergabekriterien erfüllt und überprüft wurden. 
Thomas Härtel, Präsident des Landessportbunds Berlin: »Kinderschutz ist für den Landessportbund Berlin ein besonders wichtiges Thema. Wir bieten unseren Verbänden und Vereinen seit mehreren Jahren präventive Maßnahmen, Schulungen und Beratungen an. Nun erweitern wir unser Engagement und haben ein Kinderschutzsiegel entwickelt, das wir nach bestimmten Kriterien vergeben werden. Wir wollen, dass noch mehr Sportvereine Verantwortung für den Kinderschutz übernehmen, kompetente Ansprechpartner/-innen vor Ort gewinnen und zur Bildung eines Netzwerks im Sport beitragen. Zugleich wollen wir für mehr Transparenz für Eltern, Mitglieder und die Öffentlichkeit sorgen.«
Steffen Sambill, Vorstandsvorsitzender der Sportjugend im Landessportbund Berlin: »Die Kriterien des Kinderschutzsiegels sind an das Stufenmodell der Deutschen Sportjugend (dsj) angelehnt. Dieses liefert die Basis für die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für präventive und intervenierende Maßnahmen im Verein. Dazu gehört auch die Vernetzung mit Schulen, so dass die Sportlandschaft eine kontinuierliche Implementierung von präventiven Maßnahmen erlebt. Wir unterstützen die Kinderschutzbeauftragten bei der Implementierung der präventiven Maßnahmen, die das Siegel fordert. Zukünftig wollen wir mit unseren Maßnahmen die Peer-to-peer- Komponente noch stärker berücksichtigen, weil Kinder eher gleichaltrigen vertrauen und sich ihnen anvertrauen.«
Meral Molkenthin, Kinderschutzbeauftragte des Landessportbunds Berlin stellte die sechs Kriterien, die zur Beantragung des Siegels erforderlich sind, vor: 
1. Angaben der/des Kinderschutzbeauftragten
2. Unterzeichnung der Kinderschutzerklärung und des Ehrenkodexes durch den Verband/Verein
3. Regelmäßige Überprüfung der erweiterten Führungszeugnisse für alle mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Personen
4. Verankerung der Prävention jeglicher seelischer, verbaler, körperlicher und sexualisierter Gewalt in der Verbands-/Vereinssatzung
5. Regelmäßige und verbindliche Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention
6. Umsetzung der Eckpunkte des Landessportbunds Berlin für ein Schutzkonzept. 
Zum Kinderschutzsiegel hat der Landessportbund auch ein Handbuch vorgelegt. 

 

Quelle: Pressemeldung des Landessportbund Berlin, Berlin, 28. September 2020

www.nicht-wegsehen.net – Aktiver Kinderschutz auf Reisen im In- und Ausland

nicht wegsehen

Nicht wegsehen, sondern aktiv dazu beitragen, Kinder vor Gewalt zu schützen: Alle Reisenden und Urlauber/-innen können einen wichtigen Beitrag für mehr Kinderschutz in Deutschland wie auch bei der Auslandsreise leisten. Hierfür sollten Verdachtsfälle auf Straftaten oder Hinweise auf sexualisierte Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen auf der deutschsprachigen Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net gemeldet werden. Darauf weisen die Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland und das Bundeskriminalamt (BKA) als gemeinsame Betreiber der Meldeplattform hin.
Sexueller Missbrauch von Kindern und besonders die Online-Ausbeutung Minderjähriger sind während der Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie weltweit stark gestiegen. Nicht-wegsehen.net verzeichnete bereits im ersten Halbjahr 2020 mehr als doppelt so viele Meldungen wie im gleichen Zeitraum der Vorjahre. Kinder und Jugendliche fallen auch in Deutschland und Europa Sexualstraftäter/-innen zum Opfer. Doch erst, wenn Fälle zur Anzeige gebracht werden, kann die Strafverfolgung beginnen. Eine Meldung an das BKA kann der Anstoß für ein polizeiliches Ermittlungsverfahren sein und ist in jedem Fall auch eine Maßnahme, die Kinder künftig vor sexueller Ausbeutung und Gewalt schützen und Täter/-innen stoppen kann. Das BKA prüft jeden Hinweis und leitet daraufhin gegebenenfalls weitere Schritte zur Sachverhaltsaufklärung ein. Dabei helfen die sehr guten Verbindungen zwischen dem BKA und den (internationalen) Polizeibehörden sowie die bestehenden Kontakte zu weltweit operierenden Nicht-Regierungsorganisationen.
Design und Inhalte der Meldeplattform wurden überarbeitet und bieten ausführliche Informationen zu sexueller Ausbeutung von Kindern im Tourismus an. Alternativ stehen die internationalen Meldemöglichkeiten 20 anderer Länder mit einem Klick zum Abruf unter www.dontlookaway.report.

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung ECPAT Deutschland e.V. und Bundeskriminalamt, Freiburg/ Wiesbaden, 24. September 2020

Bundesrat stimmt Tabakwerbeverbot zu

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 weiteren Einschränkungen für Tabakwerbung zugestimmt, die der Bundestag am 2. Juli 2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Kinowerbung ausschließlich für Erwachsene: Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, ist Tabakwerbung künftig generell verboten. Die bisherige zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr wird abgeschafft. Damit ist Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.
Außenwerbung nur für Fachhandel: Ebenfalls generell verboten ist die Außenwerbung für Tabakprodukte. Ausgenommen sind Außenflächen und Schaufenster von Fachhandelsgeschäften.
Keine Gratisproben: Künftig dürfen Zigaretten auch nicht mehr kostenlos auf Veranstaltungen verteilt oder mit Gewinnspielen verschenkt werden.
Nikotinfreie Produkte gleichgestellt: Das Gesetz stellt zudem nikotinfreie Produkte wie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in bestimmten Aspekten – insbesondere den Regelungen zu Inhaltsstoffen und Werbung – nikotinhaltigen Produkten gleich.
Gestuftes Inkrafttreten: Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweise in Kraft treten: ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben sollen schon ab dem 1. Januar 2021 gelten.
Weitere Forderungen an die Bundesregierung: In einer begleitenden Entschließung kritisieren die Länder, dass weiterhin elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in einigen werblichen Aspekten privilegiert bleiben, obwohl in der Gesetzesbegründung ausführlich dargestellt ist, dass diese ebenso ein hohes Gesundheitsrisiko bergen. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei der nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter vollständig mit sonstigen Tabakerzeugnissen gleichzustellen.
Bundesregierung am Zug: Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie das Anliegen aufgreift, liegt in ihrer Entscheidung.
Stand: 18.09.2020

 

Quelle: Pressemeldung zur 993. Sitzung des Bundesrates, Berlin, 18. September 2020

Bundesweiter Wettbewerb Suchtprävention

Elf Kommunen für wirkungsvolle Strategien ausgezeichnet

Suchtprävention

In Berlin wurden am 22. September elf Kommunen für ihre vorbildlichen und wirkungsvollen Aktivitäten zur Suchtprävention ausgezeichnet. Die Preisverleihung war der Abschluss des 8. bundesweiten Wettbewerbs »Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention«. Der Wettbewerb hat zum Ziel, wirksame kommunale Projekte der Suchtvorbeugung herauszustellen, um andere Kommunen zur Nachahmung anzuregen.
Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: »Erfolgreich ist Suchtprävention vor allem dann, wenn sie Menschen direkt vor Ort, in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld erreicht. Dazu leisten viele Kommunen mit tollen Projekten einen essentiellen Beitrag. Die eingereichten Konzepte zeigen sehr eindrucksvoll, wie vor Ort wirkungsvolle Suchtprävention auf innovative Weise angeboten wird. Wirksame Suchtprävention muss auch in Zukunft gesichert sein und dafür bedarf es eines starken, finanziell und personell gut ausgestatteten Suchthilfesystems in den Kommunen.«
Prof. Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): »Die hohe Qualität der von den Kommunen vorgeschlagenen Beiträge spricht für sich. Vielfach werden neue, innovative Ansätze gewählt, mit denen auf sich ändernde Herausforderungen für die Suchtprävention vor Ort reagiert wird. Und auch Aktivitäten, die wirksam sind, da sie passgenaue Zugangswege zu den Zielgruppen nutzen. Diese Beispiele guter Praxis geben anderen Kommunen Impulse und wertvolle Anregungen für die Entwicklung eigener, passgenauer Umsetzungsstrategien. Und eben das ist die Zielsetzung, die wir mit dem Wettbewerb verfolgen.«
Ausgelobt wurde auch ein Sonderpreis der gesetzlichen Krankenkassen zum Thema »Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder aus suchtbelasteten Familien«. Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: »Kindern aus suchtbelasteten Familien zu helfen ist eine ganz besondere Herausforderung für die Kommunen. Deshalb zeichnen wir in diesem Jahr Kommunen aus, die sich in diesem Bereich nachhaltig engagieren (www.gkv-buendnis.de).«
Der diesjährige Wettbewerb hat die Wirksamkeit der suchtpräventiven Arbeit in den Kommunen in den Vordergrund gestellt. Die Bandbreite der Suchtpräventionsmaßnahmen vor Ort ist groß. Sie reicht von Maßnahmen, die dazu beitragen, Substanzkonsum und seine Folgen zu mindern, über die Einführung eines Qualitätsmanagements und den Aufbau nachhaltiger Strukturen bis hin zu Ansätzen, die suchtbelastete Familien in den Blick nehmen, um das Weitergeben von Suchterkrankungen in die nächste Generation zu vermeiden. 
Die Preisverleihung erfolgte unter Beteiligung von Daniela Ludwig, Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss und Gernot Kiefer. Die Preisträger-Kommunen waren per Video zugeschaltet. Die Aufzeichnung des Video-Streams der Veranstaltung ist abrufbar unter: https://youtu.be/dof9A7qzPCY. Weitere Informationen zum Wettbewerb und den ausgezeichneten kommunalen Projekten sowie eine Dokumentation der eingereichten Beiträge zum Download finden sich unter: http://kommunale-suchtpraevention.de 

 

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des GKV-Spitzenverbandes, Köln/ Berlin, 23. September 2020

Publikation: Europäischer Drogenbericht 2020

Drogenbericht

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) hat am 22. September den jährlich erscheinenden Drogenbericht mit aktuellen Daten zur Situation illegaler Drogen in Europa sowie mit Daten aus Norwegen und der Türkei veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über die neuesten Zahlen zu Drogenkonsum und Trends, Angebot und Märkten sowie Schadensminimierung und Behandlung.
Auch in Deutschland ist und bleibt Cannabis die am häufigsten konsumierte Substanz. Insbesondere bei drogen-induzierten Todesfällen und gesundheitlichen Begleiterscheinungen spielen Opioide die wichtigste Rolle. Anlass zur Sorge bereiten seit einigen Jahren neben den neuen psychoaktiven Stoffen auch Hinweise auf Veränderungen der Verfügbarkeit von Stimulanzien auf dem europäischen und deutschen Markt. Die Produktion illegaler Drogen in Europa hat zugenommen und ist vielfältiger geworden. So werden vermehrt Ausgangsstoffe für Heroin, Kokain, Amphetamine und andere Drogen nach Europa eingeführt und dort in Drogenlaboren weiterverarbeitet. Gleichzeitig sind die Sicherstellungen von Kokain noch nie so hoch wie zuvor, was auf eine höhere Verfügbarkeit in Europa schließen lässt. Darüber hinaus deutet der hohe Reinheitsgrad der Droge zusammen mit den Daten von Behandlungseinrichtungen sowie der Zahl der drogenbedingten Todesfälle darauf hin, dass Kokain eine immer größere Rolle in Europa spielt. 
Europäischer Drogenbericht 2020: https://www.emcdda.europa.eu/edr2020 

 

Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Berlin, 22. September 2020

Publikation: Religion und islamistischer Extremismus

Welche Rolle spielt Religion, wenn sich junge Menschen zum islamistischen Extremismus bekennen?

DJI Buch

Wie pädagogische Fachkräfte in der Präventions- und Distanzierungsarbeit mit dem Phänomen Religion umgehen, analysieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in dem Sammelband »Religion in der pädagogischen Auseinandersetzung mit islamistischem Extremismus«. Sie und weitere Autorinnen und Autoren des Bandes interviewten pädagogische Fachkräfte, untersuchten deren Vorgehensweisen und Erfahrungen, rekonstruierten die Handlungslogiken der Beratungsangebote und reflektierten fachliche Vorannahmen. Außerdem befragten sie junge Menschen nach persönlichen Erlebnissen bei ihrer Hinwendung zum islamistischen Extremismus.
Die Forschungsergebnisse der »Arbeits- und Forschungsstelle Demokratieförderung und Extremismusprävention« und der Programmevaluation »Demokratie Leben!« des Deutschen Jugendinstituts (DJI) sowie anderer Forschungseinrichtungen bieten Leserinnen und Lesern aus Wissenschaft, pädagogischer Fachpraxis und Politik umfangreiche Hinweise darüber, welche Rolle Religion in Hinwendungs- und Radikalisierungsprozessen spielt. Viele islamistisch Radikalisierte kommen nicht aus religiösen Elternhäusern und sind nur eingeschränkt dazu in der Lage, religiöse Zusammenhänge einordnen zu können. Insgesamt legen die Forschungsbefunde nahe, dass Religion eher als verstärkender denn als ursächlicher Faktor zu werten ist. Nicht selten kann die Hinwendung aber religiöse Antworten auf Krisenerlebnisse und Sinnsuchen bieten.

Joachim Langner, Maruta Herding, Sally Hohnstein und Björn Milbradt (Hrsg.), Religion in der pädagogischen Auseinandersetzung mit islamistischem Extremismus. Schriftenreihe der Arbeits- und Forschungsstelle Demokratieförderung und Extremismusprävention (AFS); Band 14, 2020. 223 Seiten, ISBN 978-3-86379-321-0. Download unter https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2020/AFS-Band-14_Religion.pdf 

 

Quelle: Deutsches Jugendinstitut, München, www.dji.de

Stellenausschreibung der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS)

Bei der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS) ist zum 01. Januar 2021 die Stelle einer/s wissenschaftlichen Referentin / wissenschaftlichen Referent (w/m/d) (50% der wöchentlichen Arbeitszeit) mit dem Schwerpunkt »Erzieherischer Jugendmedienschutz, Eltern-Medien-Beratung« zu besetzen.

Aufgaben:
- Fachliche Leitung und konzeptionelle Weiterentwicklung des Projekts »Eltern-Medien-Beratung«, Evaluation mit Instrumenten der empirischen Sozialforschung, Erarbeitung von Arbeitsmaterial, Konzeption und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen, Veranstaltungen zu allgemeinen Themen des Jugendmedienschutzes, Berichtswesen.
- Öffentlichkeitsarbeit für Eltern und Fachkräfte, Erarbeitung von Fachbeiträgen, Gestaltung des Fachdiskurses, Erstellung von Publikationen, Pressemitteilungen, Informations- und Auskunftsstelle zum Jugendmedienschutz.
- Kooperation und Vernetzung mit öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, anderen Stellen und Fachverbänden sowie mit zuständigen Stellen und wissenschaftlichen Einrichtungen zu Fragen des Jugendmedienschutzes, Mitwirkung in Gremien.

Bewerbungen richten Sie bitte als Mail (mit allen Anhängen in einer PDF-Datei) bis 10.10.2020 an die Mail-Adresse: hinze@jugendschutz-brandenburg.de. Weiter Informationen unter https://www.jugendschutz-brandenburg.de/in-eigener-sache-stellenausschreibung 

 

Quelle: Meldung der Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS), Potsdam, 24. September 2020

NEWSLETTER 5/2024
Im JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER informiert die BAJ über eine Anhörung zur Reform des § 184 b StGB und die neue Ausgabe der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft u ...
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht - KJug 2-2024
Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
KJug 2-2024 Titelblatt
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2024

Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...

Anmeldung

Ihre Bestell-Auswahl: