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Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 10 vom 16.08.2018

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Bundesregierung will Medienkompetenz stärken

Von der Bundesregierung gestartete Initiativen zur Stärkung der Medienkompetenz werden in einer Anlage zur Antwort (19/3649) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (19/3226) aufgeführt. In der Antwort macht die Bundesregierung zudem deutlich, sie verstehe Medienkompetenz und digitale Kompetenzen als »Schlüsselkompetenzen in unserer digitalen Gesellschaft«, die entscheidend für erfolgreiche Arbeits- und Bildungsbiographien sowie eine souveräne und verantwortungsvolle Nutzung digitaler Instrumente seien. Voraussetzung für eine souveräne Teilhabe an der digitalisierten Gesellschaft sei ein Wissen über die Funktionsweise des Netzes sowie digitaler Medien und Kenntnisse zum Schutz der eigenen Daten. Darüber hinaus sei die Kompetenz zur Reflexion über die Wirkungsweise und Auswirkungen digitaler Technologien zentral. 
Im Bericht der Expertenkommission des BMBF »Kompetenzen in einer digital geprägten Kultur« (2010) heißt es: »Die Entwicklung der Persönlichkeit als ein Sich-ins-Verhältnis-Setzen zur Welt kann heute nicht ohne technologische Bildung und ohne Medienbildung verstanden werden«. 
Die von der BKM mitinitiierte und dauerhaft geförderte Einrichtung Vision Kino – Netzwerk für Film- und Medienkompetenz – hat als Teil der kulturellen Jugendbildung zur Aufgabe, im Rahmen einer übergreifenden Medienkompetenz insbesondere die Filmkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und sie gleichzeitig für den Kulturort und originären Rezeptionsort des Films, das Kino, zu sensibilisieren. Wo im ländlichen Bereich Kinos nicht zur Verfügung stehen, werden im Rahmen eines Pilotprojektes Filmvorführungen in Schulen organisiert. 
Der digitale Wandel macht eine Vielzahl von Fähigkeiten, Kenntnissen und Werteeinstellungen erforderlich, die ein selbstbestimmtes und verständiges Handeln und Urteilen in digitalen Kontexten ermöglichen. Moderne Mediengattungen wie digitale Spiele und soziale Netzwerke bieten zunehmend Räume, in denen sich insbesondere Kinder und Jugendliche selbstwirksam erproben, Erfahrungen sammeln und persönliche Inhalte teilen können. 
Nach Maßgabe des Koalitionsvertrages und des von der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 3./4. Mai 2018 verabschiedeten Bund-Länder-Eckpunktepapiers »Kinder- und Jugendmedienschutz als Aufgabe der Jugendpolitik« sollen vor diesem Hintergrund die aus dem Social Web erwachsenden Interaktionsrisiken wie Cybermobbing und Cybergrooming auch bei der anstehenden Modernisierung der Vorschriften zum Kinder- und Jugendmedienschutz im Jugendschutzgesetz (JuSchG) berücksichtigt und auch die Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickelt werden. 

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 595, Berlin, 15. August 2018 sowie Bundestagsdrucksache 19/3639

Mediennutzung von Jugendlichen ist keine Krankheit

Fachverbände warnen vor Stigmatisierung

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) als Dachorganisation der Suchthilfeverbände in Deutschland und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) finden es problematisch, dass in Deutschland darüber diskutiert wird, »internetbezogene Störungen« zu einem Krankheitsbild zu machen. Bedenken haben sie vor allem angesichts der schmalen wissenschaftlichen Basis.
DHS und BAJ beschäftigen sich seit Jahren in ihren Arbeitszusammenhängen mit den Problemen, die nicht nur junge Menschen mit exzessivem Medienkonsum haben können. In manchen Fällen kommt es zu selbstschädigendem und suchtähnlichem Verhalten, das ohne Zweifel behandlungsbedürftig ist. 
Aber nach den jahrzehntelangen Erfahrungen der Verbände mit der Vermittlung von Medienkompetenz im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes weisen sie auf den Stellenwert von Prävention und Frühintervention für die Bewältigung der Risiken bei der Nutzung digitaler Medien hin. Dies ist eine wichtige Aufgabe von Bildung und Erziehung und umfasst auch das Risiko einer exzessiven Nutzung digitaler Kommunikations- und Unterhaltungsmedien. Dazu gibt es bereits vielfältige medienpädagogische Angebote für junge Menschen und deren Eltern. 
Die Fachverbände befürchten, dass durch eine Diagnose »Internetbezogene Störungen« Kinder und Jugendliche stigmatisiert und ihr Verhalten pathologisiert werden könnten. Die Nutzung digitaler Medien ist heute Teil der Lebenswelt junger Menschen und jugendkultureller Strömungen, die teils von Erwachsenen nicht richtig gedeutet werden. Auch ist der technische Wandel einer rasanten Entwicklung unterworfen, die heute unabsehbar ist. 
Weder national noch international gibt es bislang ausreichende Forschungsergebnisse, die eine fundierte Einschätzung der Diagnose internetbezogener Störungen ermöglichen. Hier besteht dringender Nachholbedarf. Das betrifft auch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse hinsichtlich der Wirksamkeit präventiver medienpädagogischer Angebote.
Deshalb haben sich DHS und BAJ in einem Brief an die zuständigen Bundesministerien gewandt mit der Forderung, dass die Vermittlung von Medienkompetenz als wichtigem Präventionsfaktor stärker gefördert, die Stigmatisierung junger Menschen wegen exzessiver Mediennutzung verhindert und die Forschung zu »Internetbezogenen Störungen«, ihren Auslösern und Ursachen, der Prävention wie der Behandlung intensiviert werden sollten.

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 16. August 2018

Kinder in Deutschland: Smart!

Mit und ohne Phone

Kinder-Medien

Kein »entweder oder«, sondern »sowohl als auch«: Kinder in Deutschland wachsen in die Dualität von analogen und digitalen Medien- und Freizeitaktivitäten hinein und sind smart genug, beide Welten exzellent zu managen. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse der Kinder-Medien-Studie 2018 von Blue Ocean Entertainment AG, Egmont Ehapa Media GmbH, Gruner + Jahr, Panini Verlags GmbH, SPIEGEL-Verlag und ZEIT Verlag. Die sechs Medienhäuser haben in diesem Jahr zum zweiten Mal in einer repräsentativen Medienstudie den Medienkonsum und das -nutzungsverhalten von 7,26 Millionen Kindern in Deutschland untersucht. Eine weitere Erkenntnis der Studie: Kinder ziehen sich trotz zunehmender Digitalisierung nicht in die virtuelle Welt zurück, sondern nehmen das aktuelle Geschehen in ihrer Umwelt mit allen Sinnen wahr. Sie hören, sehen und lesen von der Welt – und wollen sie verbessern. Denn hätten sie eine Superkraft zur Auswahl, würden sich Deutschlands Kinder zwischen vier und 13 Jahren vor allem die Fähigkeit wünschen, Frieden, Schutz und Gerechtigkeit für alle Menschen zu erreichen.

Kinder verbringen ihre Freizeit on- oder offline
Kinder verfügen über eine gute Balance zwischen der analogen und digitalen Beschäftigung und halten sich bei der Freizeitgestaltung beide Welten offen. So haben Freizeitaktivitäten wie »mit Freunden zusammen sein« (89%) oder »im Freien spielen« (81%) im Durchschnitt über alle Altersklassen hinweg eine hohe Bedeutung. Gleichzeitig wird das digitale Spielerlebnis auf Tablet, Smartphone oder Computer (mindestens mehrmals pro Woche) mit zunehmendem Alter immer relevanter (71% der 13-Jährigen gegenüber 7% bei den Vierjährigen).

Kinder wachsen mit der Digitalisierung
Die Kinderzimmer in Deutschland sind gefüllt mit klassischem Spielzeug. So besitzen 96% der vier- bis 13-jährigen Mädchen Kuscheltiere, während die Jungen stärker auf Spielkästen Wert legen (88%). Bei beiden Geschlechtern steht das Fahrrad weiterhin hoch im Kurs (Mädchen 93%, Jungen 92%). Auch sind Kinder Sammler: Figuren und Karten gehören ebenso zu ihren Schätzen wie Zeitschriften. 84% aller befragten Kinder geben an, Magazine aufzubewahren, um immer wieder in ihnen lesen zu können. Gleichzeitig entwickelt sich das Online-Interesse der Kinder: Mit zunehmendem Alter werden auch die Kinderzimmer zunehmend digitaler, Hard- und Software ergänzen die Ausstattung und ab 13 Jahren ersetzen elektronische Endgeräte eine Vielzahl an traditionellem Spielzeug: So besitzen 92% der 13-jährigen Mädchen und Jungen bereits ein Smartphone, 55% einen Computer und 26% ein Tablet.
https://www.kinder-medien-studie.de/?page_id=246 

 

Quelle: Kinder-Medien-Studie.de (Zusammenschluss mehrerer Verlage s. Impressum), aufgerufen am 14. August 2018

Dossier 2/2018 »Kinder suchtkranker Eltern«

Dossier

In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vom März dieses Jahres heißt es: »Wir wollen die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern verbessern. Die Schnittstellenprobleme bei ihrer Unterstützung werden wir mit dem Ziel einer besseren Kooperation und Koordination der unterschiedlichen Hilfesysteme beseitigen«. Dadurch sind die Kinder suchtkranker Eltern wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Immerhin geht man davon aus, dass ca. 2,65 Millionen Kinder und Jugendliche in Familien mit mindestens einem suchtkranken Elternteil aufwachsen. Aber auch unterhalb der Schwelle zur Sucht wird in deutschen Familien zu viel Alkohol getrunken. Eine Erhebung des Robert-Koch-Instituts hat ergeben, dass bis zu 6,6 Millionen Kinder bei einem Elternteil mit riskantem Alkoholkonsum und davon 4,2 Millionen Kinder bei einem Elternteil mit regelmäßigem Rauschtrinken leben. Und auch die Glücksspielsucht, Medikamentensucht und die Abhängigkeit von Crystal Meth eines Elternteils betreffen Kinder und Jugendliche. 
Der Kinder- und Jugendschutz hat sich in den vergangenen Jahren mit der Problematik auseinandergesetzt. Denn diese Kinder erleben in den Familien körperliche Gewalt, Vernachlässigung oder werden sexuell missbraucht. Sie haben häufiger Schulschwierigkeiten, schwänzen öfter die Schule oder brechen sie ab. Das Risiko dieser Kinder, selbst suchtkrank zu werden, ist im Vergleich zu Kindern aus »nichtsüchtigen« Familien bis zu sechsfach erhöht. Eine elterliche Suchterkrankung ist eines der zentralen Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Prävention ist deshalb gefragt!
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat das Dossier »Kinder suchtkranker Eltern«, das erstmals 2012 erschienen ist, erneut 2017 von Henning Mielke, Geschäftsführer von NACOA Deutschland, der Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V., überarbeiten lassen. Neben grundlegenden Informationen enthält das Dossier auch rechtliche und pädagogische Aspekte, umfangreiche Hinweise auf Literatur, Studien sowie Ansprechpartner.
Download PDF-Datei Dossier »Kinder suchtkranker Eltern« 
http://www.bag-jugendschutz.de/publikationen_dossiers.html#pub23 

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 15. August 2018

USK berücksichtigt bei Altersfreigabe von Spielen künftig Sozialadäquanz

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ändert ihre Praxis im Verfahren zur Altersfreigabe von Spielen, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden. Ab sofort kann die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durch die USK-Gremien bei der Prüfung von Computerspielen mit einbezogen werden. Damit können solche Computer- und Videospiele eine Altersfreigabe der USK erhalten, in denen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von den USK-Gremien als sozialadäquat beurteilt wird. Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen gem. § 86 a StGB hat sich jedoch nichts geändert. Daher verlangt eine Entscheidung über eine Altersfreigabe immer die Prüfung im Einzelfall und stellt keine generelle Ausnahme dar. Die Änderung wurde durch eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde möglich, die den aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung trägt.
Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK: »Durch die Änderung der Rechtsauffassung können Spiele, die das Zeitgeschehen kritisch aufarbeiten, erstmals mit einem USK-Alterskennzeichen versehen werden. Dies ist bei Filmen schon lange der Fall und auch im Hinblick auf die Kunstfreiheit richtigerweise jetzt auch bei Computer- und Videospielen. Die Gremien der USK werden auch diese Aufgabe mit großer Sorgfalt, Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen.«
Wolfgang Hußmann, Vorsitzender des Beirats der USK und Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz: »Als Beirat der USK kennen wir das große Potenzial von Computerspielen für die Gesellschaft und sehen gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung für einen guten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Zusammenwachsen der Mediensysteme macht es erforderlich, dass der Jugendmedienschutz nach vergleichbaren Regeln gewährleistet wird. Es ist eine richtige Entscheidung, dass die USK nun auch solche Inhalte in der Prüfung berücksichtigen kann, bei denen im Einzelfall die Sozialadäquanz abzuwägen ist.«

NACHTRAG:

Erstes Spiel unter Berücksichtigung der Sozialadäquanz gekennzeichnet

Im Prüfverfahren der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurde die gamescom-Demoversion zum Spiel »Through the Darkest of Times« mit der Altersfreigabe »ab 12« Jahren gekennzeichnet. Das Spiel eines Berliner Entwicklers, in dem Spieler/-innen die Rolle einer Widerstandsgruppe zur Zeit des erstarkenden NS-Regimes einnehmen, enthält Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB. Die Darstellung der Kennzeichen im Kontext des Spieles erfüllte aus Sicht des unabhängigen USK-Prüfgremiums die Kriterien der Sozialadäquanz aufgrund der klaren Gegnerschaft zum NS-Regime, die das Spiel vermittelt. Darüber hinaus wurde kein Beeinträchtigungspotenzial für die Altersgruppe ab 12 Jahren gesehen.
Alle Handlungsoptionen im Spiel richten sich klar gegen das NS-Regime. Das USK-Gremium, bestehend aus vier unabhängigen Jugendschutzsachverständigen und einer/m Ständigen Vertreter/-in der Obersten Landesjugendbehörden sah die Sozialadäquanz sowohl in der eindeutigen Gegnerschaft zum Regime, als auch darin begründet, dass die verwendeten Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen der Beschreibung von Vorgängen des Zeitgeschehens dienen. Die Kennzeichen werden zudem eindeutig im historischen Kontext verortet und eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus ist in keiner Weise zu erkennen. 12-Jährige verfügen über das nötige Kontextwissen, um die Geschehnisse im Spiel richtig einordnen zu können, weswegen für diese Altersgruppe kein Beeinträchtigungspotenzial von der gamescom-Demo ausgeht. Darüber hinaus werden von 12-Jährigen die klaren ethischen und moralischen Botschaften des Spieles durchschaut.

 

Quellen: Pressemeldungen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), Berlin, 09. August 2018/15. August 2018

Verständigung und Zivilcourage fördern

Seit 2001 zeichnet das von der Bundesregierung gegründete Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) mit dem jährlichen bundesweiten Wettbewerb »Aktiv für Demokratie und Toleranz« erfolgreiche zivilgesellschaftliche Projekte aus. Mit Preisgeldern in Höhe von 2.000 bis 5.000 Euro und regionalen Preisverleihungen würdigt das BfDT das Engagement von Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz auf kreative Weise mit Leben füllen und fördert so nachhaltiges Engagement. Ab sofort können sich Interessierte bewerben.

Für die Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Gesucht werden bereits durchgeführte und übertragbare Projekte für eine lebendige und demokratische Gesellschaft aus dem gesamten Bundesgebiet. Insbesondere werden dieses Jahr Projekte unterstützt, die sich gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben in Deutschland, gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie für Prävention von Radikalisierung einsetzen. Die Vielfalt des zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland soll damit sichtbarer werden und zu eigenem Engagement inspirieren. Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen ist der 23. September 2018.

Weitere Informationen und Teilnahme unter: www.buendnis-toleranz.de/aktiv/aktiv-wettbewerb/ 

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 29. Juni 2018

Aktion 18: Gib deiner Meinung eine Stimme!

Aktion 18

Kostenfreies Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung / Zweitätige Workshops für Einrichtungen der Jugendarbeit / Termine bis Ende Oktober 2018
Das Netzwerk Verstärker der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb bietet kostenlose Workshops für Jugendliche zum Thema politischer Meinungsbildung und Engagement an. Die zweitägigen Veranstaltungen können von Jugendzentren und -klubs, Vereinen, Initiativen, Schulen und weiteren interessierten Einrichtungen angefragt werden. Sie werden vor Ort von qualifizierten und erfahrenen Teamern durchgeführt. Termine können noch vereinbart werden, der Aktionszeitraum läuft bis Ende Oktober 2018. 
Die Aktionsformate wurden von den Mitgliedern des Netzwerks Verstärker konzipiert und richten sich an Jugendliche im Alter von 15 bis 21 Jahren, die von herkömmlichen Formaten der politischen Bildung nicht angesprochen werden. Durch die Workshops werden Jugendlichen neue Zugänge zu politischen Themen aufgezeigt. Sie werden in ihrer Meinungsbildung gestärkt und lernen, ihre Interessen zu äußern und zu vertreten. 
Interessierte Einrichtungen können aus insgesamt sechs verschiedenen Aktionsformaten auswählen. Ergebnisse sind meist kurze Filme, Fotos oder Collagen mit politischen Statements, die das Engagement der Jugendlichen sichtbar machen. Ein Format wurde speziell für die Arbeit mit geflüchteten Jugendlichen entwickelt. 
Das Netzwerk Verstärker ist eine Plattform der bpb für Multiplikatoren der politischen Bildung, die mit sogenannten politikfernen und bildungsbenachteiligten Jugendlichen arbeiten. 
Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten unter: www.bpb.de/202749.

 

Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 13. August 2018

Kultur trifft Digital

Die Stiftung Digitale Chancen ist seit Anfang 2018 Programmpartner im Förderprogramm »Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung« des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 
Mit dem Projekt »Kultur trifft Digital« ermöglicht die Stiftung Digitale Chancen sozial- und bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren das Erleben und Gestalten kultureller Werke mit Hilfe digitaler Medien. Es setzt sich aus einem eintägigen digitalen Orientierungsparcours und einem darauf aufbauenden zwei- bis fünftägigen kreativen medienpraktischen Workshop zusammen und soll in Kooperation mit mindestens zwei lokalen Partnern als Bündnis für Bildung stattfinden. Diese Partner können Familien-, Freizeit- oder Jugendeinrichtungen sowie Kultureinrichtungen oder Freiwilligenagenturen sein.
Wir suchen fortlaufend interessierte Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und Lust haben, gemeinsam mit uns medienpraktische Projekte durchzuführen.
Alle wichtigen Informationen finden Sie unter www.kultur-trifft-digital.de

 

Quelle: www.digitale-chancen.de

gamescom congress mit vollem Programm

gamescom

95 Speaker aus dem In- und Ausland und Spitzenpolitiker debattieren und referieren auf dem 10. gamescom congress am Mittwoch, 22. August 2018 in Köln. Der Kongress zeigt auf, welche Potenziale in Computerspielen stecken und wie Games-Technologien in nahezu allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen wichtige Impulse für die Digitalisierung geben. Damit wird der gamescom congress zum Magneten für Teilnehmer weit über die Digital- und Medienbranche hinaus. Mit dabei sind Wirtschaftsvertreter, Kulturschaffende, Pädagogen, Politiker, Wissenschaftler und Journalisten.
Auch für Spitzenpolitiker ist der Kongress eine willkommene Plattform für Diskussion und Austausch. Nach der Eröffnung mit Nathanael Liminski (Chef der Staatskanzlei des Landes NRW), Henriette Reker (Oberbürgermeisterin der Stadt Köln), Katharina C. Hamma (Geschäftsführerin Koelnmesse GmbH) und Felix Falk (Geschäftsführer des game – Verband der deutschen Games-Branche) startet mit der »Debatt(l)e Royale« das Kongress-Programm. Es debattieren Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Lars Klingbeil (SPD), Nicola Beer (FDP), Jörg Schindler (Die Linke) und Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen). Moderiert wird die Debatte von den YouTube-Stars Lisa Sophie Laurent und Peter Smits. »Debatt(l)e Royale« wird am 22. August 2018 zwischen 10:30 Uhr und 11:30 Uhr im Livestream auf www.gamescom.de übertragen. Mit den Hashtags #DebattleRoyale und #gcc18 kann die Community mitdiskutieren.
Partner des gamescom congress 2018 sind BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Deutscher Kulturrat, GMK - Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur und Video Game Bar Association.
Der gamescom congress 2018 findet statt von 09:00 bis 18:00 Uhr im Congress-Centrum Nord der Koelnmesse im Rahmen der gamescom, Europas führender Businessplattform der Games-Branche und globales 360-Grad-Event für digitale Spielkultur. Der gamescom congress ist Europas führende Konferenz über die Potenziale von Computerspielen in einer digitalisierten Welt und bietet Schnittstellen weit über die Digital- und Medienbranche hinaus. 

 

Quelle: Pressemitteilung der Quinke Networks GmbH, Hamburg, 09. August 2018

Make, Create & Play. Medienpädagogik zwischen Kreativität und Spiel

Dieter Baacke Preis Handbuch 13, Friederike von Gross/Renate Röllecke (Hrsg.)

Buch

Spielen ist heute oft auch digitales Spielen, sei es drinnen oder draußen, zusammen oder allein, sitzend oder in Bewegung. Computerspiele sind seit mehr als einem Jahrzehnt Kulturgut und digitales Spielen gehört in die Lebenswelt vieler Kinder und Jugendlicher. Urban Gaming eröffnet neue Spielräume, Virtual und Augmented Reality erweitern die Aktionsmöglichkeiten zusätzlich. Making und Coding verbinden spielerisch Programmieren, Basteln und Tüfteln.
Wie steht es mit der Pädagogik? Wie kann Schule und wie können außerschulische Bildungs- und Erfahrungsfelder sowohl die medialen und kulturellen Praxen der Kinder und Jugendlichen wertschätzen als auch zugleich von diesen profitieren? Wie kann die Förderung von Selbstwirksamkeit, Teilhabe, Kreativität und Kritikfähigkeit pädagogisch damit verbunden werden? Antworten aus Theorie und Praxis bieten die Beiträge des Bandes »Make, Create & Play. Medienpädagogik zwischen Kreativität und Spiel«. Herangezogen werden Spieltheorie, Medienbildung sowie Kultur- und Medienwissenschaft. Die Praxisbeispiele zeigen, wie digitales Spielen pädagogisch wirksam wird und welche vielfältigen Bildungschancen und Erfahrungsräume sich in Schule, Jugend- und Kulturarbeit eröffnen.
Mit dem Dieter Baacke Preis werden alljährlich Projekte ausgezeichnet, die mit Kindern und Jugendlichen entstehen. Im zweiten Teil des Handbuches sind diese prämierten medienpädagogischen Projekte dokumentiert. Die Macherinnen und Macher berichten in Interviews über die Erfahrungen ihrer medienpädagogischen Arbeit.

Weitere Infos zum Dieter Baacke Preis: www.dieter-baacke-preis.de, www.gmk-net.de
Bezug: www.kopaed.de, E-Mail: info@kopaed.de, ISBN: 978-3-86736-408-9
Gefördert vom: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Gutes Aufwachsen mit Medien (GAmM)

 

Quelle: Pressemitteilung der GMK – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur. Fachverband für Medienpädagogik und Medienbildung, Bielefeld, 06. Juni 2018

NEWSLETTER 5/2024
Im JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER informiert die BAJ über eine Anhörung zur Reform des § 184 b StGB und die neue Ausgabe der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft u ...
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht - KJug 2-2024
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JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
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Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2024

Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
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Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

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Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...

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