direkt zum Inhalt springen

Newsletter

Jugendschutz-Newsletter Nr. 13-2019 vom 17.10.2019

dieser Newsletter beinhaltet Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche, sie wollen einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz geben.

Rauchen 2.0 – (E-)Zigaretten, (E-)Shishas, Tabakerhitzer ...

KJug 4-2019

KJug 4-2019

Mit 82,7 Prozent war die Quote der Nieraucher unter den 12- bis 17-Jährigen noch nie so hoch wie heute und auch die Raucherquote in dieser Altersgruppe ist seit 2001 von 27,5 Prozent auf aktuell 6,6 Prozent gesunken. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass andere Tabakprodukte wie die Shisha oder E-Zigaretten und E-Shishas offensichtlich das Interesse von Jugendlichen wecken. 
Die Autorinnen und Autoren der vorliegenden Ausgabe setzen sich mit den Entwicklungen bei E-Produkten und den damit verbundenen (möglichen) Gefährdungen für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auseinander und verdeutlichen den Handlungsbedarf im Bereich der Prävention. 
Die Suchtprävention nimmt im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz eine zentrale Stellung ein. Vielfältige Angebote und Maßnahmen bilden dies ab. Um den Konsum von Tabakprodukten jedoch weiterhin zu reduzieren, ist ein sogenannter Policy Mix – also eine Kombination von Verhaltens- und Verhältnisprävention – am wirkungsvollsten.
Im Themenheft werden darüber hinaus weitere Aspekte des Rauchens angesprochen. So fordert der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz das Verbot von Tabakaußenwerbung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen jetzt umzusetzen. Und auch die Problematik des Rauchens im Auto, wenn Minderjährige mit fahren wird diskutiert.

Die Ausgabe 4-2019 der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) mit dem Titel »Rauchen 2.0« kann zum Preis von EUR 16,- (inkl. Versandkosten) beim Herausgeber bestellt werden: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, info@bag-jugendschutz.de, www.kjug-zeitschrift.de 

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 01. Oktober 2019

Rechte im Jugendstrafverfahren

Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen sind, sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (19/13837). Damit soll die EU-Richtlinie 2016/800 umgesetzt werden. Wie es in dem Entwurf heißt, entspricht das deutsche Jugendstrafverfahrensrecht in vielerlei Hinsicht bereits den Vorgaben der Richtlinie. Neben einigen deshalb nur punktuellen Änderungen seien bezüglich einzelner Regelungsbereiche aber komplexere Änderungen erforderlich, um die von der Richtlinie eröffneten Spielräume so gut wie möglich für fachlich angemessene und praxistaugliche Lösungen nutzen zu können. Die Umsetzung der Richtlinie solle mit dem vorliegenden Entwurf insbesondere durch Änderungen im Jugendgerichtsgesetz und punktuell in der Strafprozessordnung, dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtskostengesetz erfolgen. Ein Schwerpunkt der EU-Richtlinie betreffe das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand.

 

Quelle: hib - heute im bundestag, Berlin, 11. Oktober 2019

Shell Jugendstudie 2019: Jugendliche melden sich zu Wort

Shell

Jugendliche melden sich vermehrt zu Wort und artikulieren ihre Interessen und Ansprüche nicht nur untereinander, sondern zunehmend auch gegenüber Politik, Gesellschaft und Arbeitgebern. Dabei blickt die Mehrheit der Jugendlichen eher positiv in die Zukunft. Ihre Zufriedenheit mit der Demokratie nimmt zu. Die EU wird überwiegend positiv wahrgenommen. Jugendliche sind mehrheitlich tolerant und gesellschaftlich liberal. Am meisten Angst macht Jugendlichen die Umweltzerstörung. 
Das sind zentrale Resultate der 18. Shell Jugendstudie, die am 15. Oktober in Berlin vorgestellt wurde. »Bereits im Jahr 2015 hatten viele Jugendliche ein größeres Engagement für politische und gesellschaftliche Themen gezeigt. Dieses Engagement verstärken sie inzwischen durch ein zunehmendes Umwelt- und Klimabewusstsein. Obwohl die Jugendlichen optimistisch in ihre persönliche und die gesellschaftliche Zukunft blicken, sehen sie doch, dass es Zeit ist, zu handeln«, sagt Studienleiter Prof. Dr. Mathias Albert von der Universität Bielefeld. Die Botschaft der Jugend an ältere Generationen ist: »Wir bleiben zuversichtlich, aber hört auf uns, und achtet jetzt auf unsere Zukunft!«
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey (SPD): »Junge Menschen wissen, dass Entscheidungen von heute die Zukunft beeinflussen und sie wollen daran beteiligt sein. Sie fordern zu Recht, dass ihnen nicht nur zugehört wird, sondern dass ihre Forderungen auch Folgen haben. Die aktuelle Shell Jugendstudie zeigt, dass junge Menschen sich einbringen wollen und dass viele auf die Demokratie, eine offene Gesellschaft und ein geeintes Europa setzen. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht verspielen. Es geht nur gemeinsam mit den Jugendlichen. Beteiligung ist deshalb, neben Schutz und Förderung, Teil unserer Wertegrundlage, um die Rechte von Kindern und jungen Menschen ins Grundgesetz zu bringen.«

Die Studie wurde von Prof. Dr. Mathias Albert (Leitung, Universität Bielefeld), Prof. Dr. Gudrun Quenzel (Universität Vorarlberg), Prof. Dr. Klaus Hurrelmann (Hertie School of Governance), sowie einem Expertenteam des Münchner Forschungsinstituts Kantar um Ulrich Schneekloth im Auftrag der Deutschen Shell verfasst. Das Unternehmen finanziert die Jugendstudie bereits seit 1953. »Mit diesem Engagement für die Jugendforschung untermauern wir nicht zuletzt unsere Bereitschaft, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen«, sagt der Vorsitzende der Deutsche Shell Holding GmbH, Dr. Thomas Zengerly. 

Die 18. Shell Jugendstudie stützt sich auf eine repräsentativ zusammengesetzte Stichprobe von 2.572 Jugendlichen im Alter von 12 bis 25 Jahren, die von Kantar-Interviewern zu ihrer Lebenssituation und ihren Einstellungen und Orientierungen persönlich befragt wurden. Die Erhebung fand auf Grundlage eines standardisierten Fragebogens im Zeitraum von Anfang Januar bis Mitte März 2019 statt. Im Rahmen der qualitativen Studie wurden zwei- bis dreistündige Interviews mit 20 Jugendlichen dieser Altersgruppe durchgeführt.

Die Studie ist im Beltz-Verlag erschienen und im Buchhandel erhältlich. 
Webseite: www.shell.de/jugendstudie 

 

Quelle: Pressemeldung Shell Deutschland Oil GmbH, Berlin, 15. Oktober 2019

Länder für ein Rauchverbot im Auto

Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie beschlossen am 11. Oktober 2019, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. 

Bei Verstoß droht Bußgeld: bis zu 3000 Euro
Darin schlagen sie eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen. 

Rund eine Millionen Kinder betroffen
Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer. Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. 

Bundesregierung und Bundestag gefordert
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Hinweis: Die Ausgabe 4-2019 ist zum Thema »Rauchen 2.0« erschienen. Darin finden sich Beiträge zum Rauchen elektronischer Produkte wie E-Zigaretten und E-Shishas sowie zum Rauchen im Auto wenn Kinder mitfahren und zum Tabakaußenwerbeverbot. Informationen unter www.kjug-zeitschrift.de 

 

Quelle: 981. Plenarsitzung des Bundesrates, Berlin, 11. Oktober 2019

Versuch des Cybergroomings zukünftig strafbar

Auch der Versuch des Cybergroomings, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, soll nach einem Gesetzentwurf strafbar sein, den die Bundesregierung vorgelegt hat (19/13863). Wie es darin heißt, ist Cybergrooming laut Strafgesetzbuch strafbar. Der Straftatbestand greife jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber zum Beispiel mit einem Erwachsenen kommuniziert. Denn der Versuch, also auch Fälle, in denen ein Täter auf ein »Scheinkind« einwirkt, sei nicht strafbar. Der strafrechtliche Schutz von Kindern müsse jedoch auch dann effektiv sein, heißt es in dem Entwurf, wenn Täter, insbesondere in der Anonymität des Internets, versuchen, missbräuchlich auf Kinder einzuwirken. Hier könne es für eine Strafbarkeit des Täters nicht davon abhängen, ob das von ihm über das Internet kontaktierte Tatopfer seinen Vorstellungen entsprechend tatsächlich ein Kind ist oder nicht.

 

Quelle: hib - heute im bundestag, Berlin, 11. Oktober 2019

Gaming Disorder Tagung

Exzessive Mediennutzung in der Diskussion

Gaming

11. November 2019
Berlin
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS)


Digitale Medien durchdringen mittlerweile alle individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Bereiche und sind allgegenwärtiger Bestandteil der Kommunikationskultur. Aktuelle Begrifflichkeiten weisen auf diese Entwicklung hin: Digitalpakt, digitale Gesellschaft, Digitalisierungsstrategie, Digitalisierung der Arbeits- und Lebenswelt. Diese Entwicklungen stellen die Gesellschaft allgemein, aber auch die Kinder- und Jugendhilfe vor große Herausforderungen, in Erziehung und Bildung.
Mit der Aufnahme der ›Gaming Disorder‹ in den ICD-11 durch die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Debatte um problematische Nutzungsweisen von digitalen Medien junger Menschen eine neue Dimension erreicht. In regelmäßigen Abständen wird von suchtähnlichem Verhalten berichtet, in der öffentlichen Diskussion, aber auch in Fachbeiträgen wird ein Abhängigkeitsverhalten bereits im Kindes- und Jugendalter konstatiert. Viele Erwachsene, die nicht mit digitalen Medien aufgewachsen sind, sehen darin eine Gefährdung junger Menschen.
Doch wann ist Mediennutzung normal, problematisch, exzessiv oder suchtähnlich? Im Rahmen der Veranstaltung sollen Präventions- als auch Interventionsmaßnahmen für Jugendliche ebenso diskutiert werden, wie Maßnahmen zur Elternbildung, um einer exzessiven Mediennutzung entgegenzuwirken.

Anmeldung unter www.bag-jugendschutz.de

 

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, Oktober 2019

Sex und Liebe II – Neue Methoden für die sexualpädagogische Arbeit mit Jugendlichen

sex und liebe

Die Methodenbox »Sex und Liebe II« beinhaltet fünf vertiefende sexualpädagogische Methoden für die Zielgruppe Jugendliche ab 8. Klasse/ ca. 14 Jahre (abhängig vom Entwicklungsstand der Jugendlichen). Sie ist für Fachkräfte gedacht, die bereits erste Erfahrungen mit sexualpädagogischen Workshops gemacht haben. Mit den »Nope!«-Karten lassen sich Begriffe rund um Liebe und Sexualität umschreiben, so dass sie erraten werden können. Bei der Methode »Beziehungskette« geht es um die Einordnung der »richtigen« Reihenfolge einer Beziehungsanbahnung. Die Methode »Wo die Liebe hinfällt« generiert zufällige Paarkonstellationen, mittels derer Altersschutzgrenzen, sexuelle Vielfalt und vieles mehr thematisiert werden können. Das Material »Vulvina« bietet zeichnerische Abbildungen von Vulven auf Karten für die sexualpädagogische Arbeit mit Mädchen. Die Karten des Statistik-Spiels »Pornografie« beinhaltet Aussagen zu Pornografie, die unter Jugendlichen kursieren. Abgerundet wird die Methodenbox durch das Glossar »Lass uns (nicht) von Sex reden« mit Erklärungen zu Begriffen rund um Sexualität, die bei Jugendlichen aktuell gängig sind.
Weitere Informationen und Bezug: Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. 

 

Quelle: Mitteilung der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V., München, 15. Oktober .2019

»Positive Autorität in der Schule«

Ebenso wie man nicht nicht kommunizieren kann, kann man auch nicht nicht erziehen.

Flyer

»Positive Autorität in der Schule« heißt die 6-tägige Fortbildung der AGJ, des Fachverbands für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg. e. V., die Lehrer/-innen, Sozialarbeiter/-innen und andere pädagogisch Tätigen dabei unterstützt, einen autoritativen Erziehungsstil einzusetzen. Seine positive Wirkung ist vielfach belegt. Er zählt zu den wichtigsten Schutzfaktoren, die die Resilienzforschung kennt. Er bietet Kindern und Jugendlichen positive Rollenmodelle, ermöglicht die Entwicklung eines sicheren Bindungsmusters und fördert die Fähigkeit zu Selbstregulation und Empathie. Autoritativ erzogene Kinder verfügen über das höchste Maß an geistigen und sozialen Kompetenzen. Die Fortbildung veranschaulicht anhand fundierter Theorie und bewährter Praxis, wie es gelingt. 
Anmeldeschluss ist am 21.10.2019. Veranstaltungsort ist Freiburg. > Flyer als pdf 

Informationen zu allen weiteren Fortbildungen unter www.konflikt-kultur.de

 

Quelle: AGJ (Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg. e. V.), Freiburg, 16. Oktober 2019

Vorbildliche Strategien zur kommunalen Suchtprävention

Wettbewerb

Am 9. Oktober 2019 haben die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und der GKV-Spitzenverband gemeinsam den Startschuss zum 8. Bundeswettbewerb »Vorbildliche Strategien zur kommunalen Suchtprävention« gegeben. 
Das Thema des diesmaligen Wettbewerbs lautet »Wirkungsvolle Suchtprävention vor Ort«. Der Bundeswettbewerb wird von den kommunalen Spitzenverbänden und vom GKV-Spitzenverband unterstützt.

Ziel des 8. Bundeswettbewerbs ist es, wirkungsvolle Maßnahmen und Projekte zur kommunalen Suchtprävention intensiver kennenzulernen und sie bundesweit bekannt zu machen. Herzlich eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. 

Für die prämierten Wettbewerbsbeiträge stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobt der GKV-Spitzenverband einen Sonderpreis von 20.000 Euro zum Thema »Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder aus suchtbelasteten Familien« aus.

Einsendeschluss ist der 15. Januar 2020. Die Preisverleihung findet im Juni 2020 in Berlin statt.
Die Ausschreibungs- und Bewerbungsunterlagen können im Internetportal zum Wettbewerb heruntergeladen werden: https://kommunale-suchtpraevention.de/download.html 

 

Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten, des GKV und der BZgA, Berlin/Köln, 09. Oktober 2019

Vorbild sein und ein Zeichen setzen

Box

Aktionsbündnis von BZgA und Sportverbänden für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol

Mit dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) initiierten Aktionsbündnis »Alkoholfrei Sport genießen« sind die Sportverbände Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Fußball-Bund (DFB), Deutscher Turner-Bund (DTB), Deutscher Handballbund (DHB) und der DJK-Sportverband gemeinsam aktiv im Bereich der Prävention von Alkoholmissbrauch. Die Bündnispartner rufen alle Sportvereine bundesweit auf, sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu engagieren.
Interessierte Vereine, die im Aktionsbündnis mitwirken möchten, können zum Beispiel Turniere oder Sportveranstaltungen unter dem Motto »Alkoholfrei Sport genießen« durchführen und insbesondere die wichtige Vorbildfunktion erwachsener Vereinsmitglieder betonen.
Unterstützt werden sie von der BZgA mit einer kostenlosen Aktionsbox. Sie wurde komplett überarbeitet und bietet zahlreiche Inhalte wie Aktionsbanner, T-Shirts oder Ankündigungsplakate an.
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit für die Aktionsbox, Infotelefon: 06173 783197 und www.alkoholfrei-sport-geniessen.de

 

Quelle: Mitteilung des Aktionsbündnisses »Alkoholfrei Sport genießen«,Köln, 05. September 2019

NEWSLETTER 5/2024
Im JUGENDSCHUTZ-NEWSLETTER informiert die BAJ über eine Anhörung zur Reform des § 184 b StGB und die neue Ausgabe der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft u ...
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht - KJug 2-2024
Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaß ...
Besser gestern als morgen – Änderung des §184b StGB aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Unter diesem Titel hatte die BAJ am 02. Februar Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu einem digitalen Austausch zur anstehenden Reform des § 184b eingeladen. Abgeordnete von SPD, Grünen ...
KJug 2-2024 Titelblatt
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2024

Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...

Anmeldung

Ihre Bestell-Auswahl: