27.03.2024
JUGEND – CANNABIS – PRÄVENTION: WIE GEHT’S JETZT WEITER?
Am 1. April wird nunmehr das Cannabisgesetz in Kraft treten. Grund genug für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. erneut auf die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen hinzuweisen.
Der Auf- und Ausbau einer langfristig angelegten und finanziell abgesicherten Cannabisprävention ist eine der wichtigsten Säulen bei der anstehenden Umsetzung. Nur wenn Kinder und Jugendliche um die Risiken des Cannabiskonsums Bescheid wissen, können Sie sich schützen.
Parallel dazu sind Kontrollen ein wichtiger Baustein. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen muss ständig überprüft werden. Erwachsene Konsument:innen müssen sich ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion für ein gesundes Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen bewusst sein.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz fordert daher erneut, dass im Rahmen der Legalisierung des Cannabiskonsums bei Erwachsenen ein effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleistet sein muss. Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 14 SGB VIII kommt eine zentrale Bedeutung zu. Denn Cannabisprävention ist Jugendschutz!