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Aufgaben und Ziele

Gesetzlicher Jugendschutz

Dieses, heute eher als kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnete, Handlungsfeld umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung) - KindArbSchV

(alle Texte s. Gesetze)

Ergänzend dazu finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder und im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RfStV).

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sog. MultiplikatorInnen (z.B. LehrerInnen, ErzieherInnen, AusbilderInnen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).

Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:

  • Sucht / Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Ecstasy, Essstörungen)
  • Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
  • Neue religiöse Bewegungen und Psychokulte
  • Gewalt und Aggression / Jugenddelinquenz
  • Sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik u.v.m.

Struktureller Jugendschutz

Als dritte "Säule" des Kinder- und Jugendschutzes können diejenigen Aktivitäten der Jugendhilfe verstanden werden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotentiale angehen. "Kinderfreundlichkeitsprüfungen" sind ein Mittel, um Lebensräume für Kinder und Jugendliche zu verbessern.

Mögliche Handlungsfelder:

  • Verkehrsplanung
  • Stadtplanung
  • Spielraumplanung / Freizeitstättenplanung
  • Umweltschutz
KJug 2/2023
»Kiffen ab 18?«

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2023

Die aktuell geplante und in einem Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums dargestellte »kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken« wird sowohl in der Sucht ...
KJug 1/2023
»Nicht ohne uns, über uns!« Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2023

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Belangen wird in der Kinder- und Jugendhilfe schon lang diskutiert – und vor dem Hintergrund der Kinderrechte gefordert. S ...
KJug 4/2022
Zu viel!?– Zur Mediennutzung während der Pandemie

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2022

Die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen steht seit jeher im Fokus der Aufmerksamkeit von Eltern und Medienpädagog:innen. Mit Beginn der Pandemie wurde der gestiegene Medienkonsum von Kinde ...
KJug 3/2022
Gefährdung Jugendlicher durch Online-Pornografie!?

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2022

Der Pornografiekonsum Jugendlicher ist schon seit vielen Jahren immer wieder Thema in Diskussionen in der Öffentlichkeit und auch unter Fachkräften. Oftmals unter der Prämisse, ob bzw. ...

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