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Aufgaben und Ziele

Gesetzlicher Jugendschutz

Dieses, heute eher als kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnete, Handlungsfeld umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung) - KindArbSchV

(alle Texte s. Gesetze)

Ergänzend dazu finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder und im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RfStV).

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sog. MultiplikatorInnen (z.B. LehrerInnen, ErzieherInnen, AusbilderInnen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).

Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:

  • Sucht / Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Ecstasy, Essstörungen)
  • Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
  • Neue religiöse Bewegungen und Psychokulte
  • Gewalt und Aggression / Jugenddelinquenz
  • Sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik u.v.m.

Struktureller Jugendschutz

Als dritte "Säule" des Kinder- und Jugendschutzes können diejenigen Aktivitäten der Jugendhilfe verstanden werden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotentiale angehen. "Kinderfreundlichkeitsprüfungen" sind ein Mittel, um Lebensräume für Kinder und Jugendliche zu verbessern.

Mögliche Handlungsfelder:

  • Verkehrsplanung
  • Stadtplanung
  • Spielraumplanung / Freizeitstättenplanung
  • Umweltschutz

Publikationen

KJug 1-2026 Titelblatt

Kinder- und Jugendschutz im Diskurs – zwischen Kontinuität und Wandel

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2026

Im vergangenen Jahr blickte die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. auf das Erscheinen der Fachzeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis im 70. J ...
Titelblatt Flyer Praxisleitfaden

Praxisleitfaden – Das erweiterte Erziehungsprivileg

Jugendschutzrelevante Medien in der Kinder- und Jugendarbeit rechtssicher einsetzen (Flyer)

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) eröffnet Fachkräften im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit über das sogenannte erweiterte Erziehungsprivileg die Möglichkeit, auch jugendschutzrel ...
Titelblatt KJug 4-2025

Radikalisierung & Extremismus-Prävention

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2025

Islamismus und Salafismus stellen – wie auch andere extremistische Ideologien – eine Gefährdung für vulnerable junge Menschen dar. Für Schule und Jugendhilfe stellen sich da ...
Titelblatt Dossier Kinder aus suchtbelasteten Familien

Dossier 1/2025 - Kinder aus suchtbelasteten Familien

Kinder aus suchtbelasteten Familien brauchen besondere Unterstützung

In Deutschland wächst schätzungsweise jedes fünfte Kind in einer Familie auf, in der eine elterliche Suchterkrankungen vorherrscht. COAs (Children of Addicts) erleben oft eine versteckt ...

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